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Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Bedarfsabfrage für das Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern,
ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der gesetzliche Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. Dieser startet zunächst für Kinder der Klassenstufe 1 und wird in den darauffolgenden vier Jahren schrittweise bis Klasse 4 ausgeweitet.
Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten.
Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen. Der Anspruch wird durch den Schulunterricht sowie die bisherigen kommunalen Betreuungsangebote der Gemeinde erfüllt.
Laut Schulgesetz müssen Eltern bis zum 15.03. eines Jahres mitteilen, in welchem Umfang sie das Angebot im kommenden Schuljahr in Anspruch nehmen möchten.
Uns ist bewusst, dass viele von Ihnen den genauen Bedarf noch nicht abschließend planen können. Dennoch bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen auszufüllen, damit wir den voraussichtlichen Bedarf besser einschätzen und planen können.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 im September über ein separates Anmeldeformular. Dieses wird Ihnen rechtzeitig auf der Homepage zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier. Die endgültigen Betreuungsgebühren werden bis zum Schuljahr 2026/2027 noch angepasst.
Wir bitten um Rückgabe der Bedarfsmeldung bis zum 15.03.2026.
Hier erhalten Sie das Formular zur Bedarfsumfrage ! PDF-Dokument182,31 KB
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