Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Bericht über die öffentliche Sitzung

icon.crdate15.05.2024

des Gemeinderats am 14. Mai 2024

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben
Hauptamtsleitung

Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 16.4.2024 Sarah Link ab 15.5.2024 zur Hauptamtsleiterin und damit zur Nachfolgerin von Herrn Holzhofer ernannt habe.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Regelung der Zuständigkeit für das Integrationsmanagement (IM) im Gemeindeverwaltungsverband Gullen (GVV)

Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist seit 14.12.2015 für die Flüchtlingssozialarbeit im Verbandsgebiet verantwortlich. Die beiden ursprünglich als Asylsozialarbeiter eingesetzten Mitarbeiter arbeiten seit Januar 2018 im Rahmen des Paktes für Integration für die Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung als Integrationsmanager. Eine Landesförderung übernahm hierfür einen Großteil der Kosten.

Die neu konzipierte Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Integrationsmanagements (VwV Integrationsmanagement 2023) trat zum 1.1.2023 in Kraft. Durch diese VwV werden einerseits die bislang geförderten Stellen bis Ende 2024 in gleichbleibendem Stellenumfang weiter gefördert, andererseits das Integrationsmanagement optimiert und weiterentwickelt. Ab 2025 stellt das Land im Rahmen des Paktes für Integration mindestens 43,3 Millionen € zur Verfügung, hiervon mindestens 40 Millionen € für die Fortführung des Integrationsmanagements.

Wesentliche Neuerungen bzw. Veränderung - VwV Integrationsmanagement 2023
Systemwechsel zum 1.1.2025
- Wechsel der Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger werden ab dem 1.1.2025 die 44 Stadt- und Landkreise sein, welche die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements ganz oder teilweise an kreisangehörige Städte und Gemeinden, Verbünde oder an Träger der freien Wohlfahrtspflege als Letztempfänger weitergeben können.

- Mittelverteilunq über einen Planunqsrahmen
Zum 1.1.2025 erfolgt zudem ein Wechsel von der bisherigen stellengebundenen Förderung hin zu einer Förderung über einen finanziellen Planungsrahmen. Die nunmehr strukturell für das Integrationsmanagement zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von derzeit 40 Mio. € sollen ab dem 1.1.2025 über einen jeweils individuell errechneten Planungsrahmen auf Antrag an die 44 Stadt- und Landkreise verteilt werden.

Einrichtung und Förderung von koordinierenden Stellen auf Kreisebene
Fortlaufende Förderung von koordinierenden Stellen. Hierbei handelt es sich um Personalstellen auf Kreisebene mit einem Stellenumfang von mindestens 0,5 VZÄ zum Zwecke der Koordinierung und landeseinheitlichen Umsetzung des Integrationsmanagements. Zuwendungsfähig sind Personalkosten in Höhe von maximal 40.000 € pro Kreis für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten.

Festlegung eines Beratunqszeitraums von drei Jahren
Es wird erstmalig ein Beratungszeitraum für das Integrationsmanagement von maximal drei Jahren nach dem ersten Beratungsgespräch festgelegt. In begründeten Einzelfällen, insbesondere bei Analphabetismus, nachgewiesenen psychischen Erkrankungen sowie Multiproblemlagen der geflüchteten Person, kann der Beratungszeitraum um bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.

Entscheidung über die zukünftige Zuständigkeit für das Integrationsmanagement
Die Durchführung/Umsetzung des Integrationsmanagements kann zum Stichtag 1.1.2015 neu organisiert werden. Diese Entscheidung trifft jede Kommune eigenverantwortlich bzw. im Falle der Gemeinden Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg die Verbandsversammlung des GVV im Nachgang zu den einzelnen Gemeinderatsbeschlüssen der vier Verbandsgemeinden. Eine Rückmeldung über diese Entscheidung muss bis zum 31.5.2024 an den Landkreis erfolgen.

Mögliche Umsetzungsformen sind:
- Übertragung der Zuständigkeit des IM auf das Landratsamt Ravensburg:
Das Landratsamt Ravensburg erfüllt die VwV in eigener Zuständigkeit mit eigenem Personal. Das LRA wird die in der VwV festgelegten Betreuungszeiten (drei Jahre) umsetzen.

- Aufgabe bleibt beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen:
Die GVV-IM sind für die Einhaltung und Umsetzung der VwV verantwortlich. Auch der GVV ist an die in der neuen VwV geregelten Betreuungszeiten gebunden. Wenn die Gemeinden eine längere oder intensivere Betreuung wünschen, muss diese Mehrarbeitszeit über Eigenmittel des GVV finanziert werden.

- Aufgabe wird einen freien Träger übertragen (z. B. Caritas, DRK, Diakonie…)
Auch ein freier Träger kann die Aufgabe übernehmen. Die freien Träger wollen sich jedoch insbesondere nur in den Gemeinden engagieren, in denen sie bereits in der Erstunterbringung betreuen.

Finanzierung vor 2025 und ab 2025 – Übergangsvorschrift:
Im Übergangszeitraum bis zum 31.12.2024 erfolgt die Förderung entsprechend der bisherigen Fördersumme: Der GVV erhält hierfür rd. 60.000 € für eine Vollzeitkraft. Gefördert wurden im GVV 1,8 Stellen, somit rd. 108.000 €. Die reinen Personalausgaben inkl. Arbeitgeberanteilen betrugen 2023 157.500 €. Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen musste somit rd. 49.500 € Eigenmittel für die Personalkosten des Integrationsmanagements aufwenden. Personalnebenkosten und Gemeinkosten wurden hierbei nicht mitgerechnet. Bei einer Abgabe des IM an den Landkreis würden die Gemeinkosten über das KGST-Modell in Rechnung gestellt werden.

Für das Jahr 2025 wurde dem GVV ein Betrag von 71.244,90 € als Zuschuss für das IM berechnet, den der GVV bei einer Eigenerledigung vom Landkreis erhalten würde. Im Vergleich zur bisherigen Förderung beträgt dies im Verhältnis 1,18 Stellen. Gerechnet über die tatsächlich anfallenden Personalkosten, deckt dieser Betrag keine ganze Vollzeitstelle.

Beurteilung durch Verwaltung/GVV:
Sowohl die Verwaltung als auch der GVV mit den drei weiteren Verbandsgemeinden sprechen sich aufgrund o. g. Vorteile für einen Wechsel der Zuständigkeit zum Landkreis aus. Die Gemeinden Bodnegg und Grünkraut haben in ihren Gremien einem Wechsel zum Landkreis bereits zugestimmt, der Gemeinderat Waldburg hat sich gegen eine Rückdelegation ausgesprochen.

Aufgrund der Kürzung des Beratungszeitraums können die IM – unabhängig ob beim Landkreis oder beim GVV beschäftigt, die Flüchtlinge nicht mehr in gewohntem Umfang betreuen. Natürlich haben die Gemeinden bei eigenem Personal die Option mehr Stellenanteile zu schaffen und auf eigene Kosten eine umfangreichere Betreuung als in der VwV vorgeschrieben, anzubieten. Dieses zusätzliche Angebot käme jedoch einer freiwilligen Aufgabe gleich, welche unsere aktuelle angespannte Haushaltslage nicht zulässt. Auch der Haushaltserlass 2024 gibt als klare Zielsetzung vor, Aufwendungen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben, zu reduzieren.

Folgender Beschlussvorschlag wurde abgelehnt:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung der Gemeinde Schlier werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen die Übertragung der Zuständigkeit zur Umsetzung des Integrationsmanagements zum 1.1.2025 an den Landkreis Ravensburg zu beschließen.

TOP 4
Erneuerung Heizungsanlage Schule Schlier: Vergabe der Arbeiten

Am 21.11.2023 wurde die Maßnahme ausführlich vorgestellt und der Ausschreibungsbeschluss gefasst.

Das Büro Reiter hat die Maßnahme über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises öffentlich ausgeschrieben. Es gingen insgesamt acht Angebote ein.

Günstigste Bieterin ist die Fa. TGA Bodensee, Salem zum Angebotspreis von 254.758,52 € brutto.

Die Kostenfortschreibung zur Sitzung im November ging von Baukosten in Höhe von rund 279.200 € aus - bei Gesamtkosten von 331.300 €. Damit liegt das Angebot rd. 24.400 € unter der Schätzung. Die Förderung durch die BAFA beträgt 50 % der Gesamtkosten. Da der Betrag unter der beantragten Förderung liegt, werden volle 50 % übernommen.

Beschluss:
Die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schule Schlier wird an die Fa. TGA Bodensee, Salem zum Angebotspreis von 254.758,52 € brutto vergeben.

TOP 5
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal: Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Die Außenbereichsplanung wurde dem Gemeinderat am 12.12.2023 vorgestellt. Die Arbeiten wurden vom Büro Kappler über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises öffentlich ausgeschrieben.

Es gingen insgesamt vier Angebote ein.

Günstigste Bieterin ist die Fa. Uwe Neff, Wangen zum Angebotspreis von brutto 188.078,98 €.

Die Kostenschätzung lag bei 246.587 €, so dass hier Einsparungen in Höhe von rd. 58.500 € zu verzeichnen sind.

Beschluss:
Die Landschaftsbauarbeiten werden an die Fa. Uwe Neff, Wangen zum Angebotspreis von brutto 188.078,98 € vergeben.

TOP 6
Bauanträge
6.1 Bauantrag: Flst. 116, Albisreute: Neubau einer Separationshalle
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

6.2 Bauantrag: Flst. 293/1 und 293/2, Friedhofstraße 4 und 10: Neubau Kindertagesstätte und Erweiterung der Grundschule in Unterankenreute
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

6.3 Bauantrag: Flst. 343/62, Altdorfer Straße 18: Abbruch eines Wohngebäudes mit zwei Schuppen, Umnutzung eines ehem. Stallgebäudes zum Wohngebäude mit einer Wohneinheit
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

6.4 Bauantrag: Flst. 527, Grünkrauter Straße: Neubau einer Maschinenhalle und Anbau einer Maschinenhalle
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 7
Entschädigung für ehrenamtliche tätige Wahlhelfer: Einzelbeschluss

Die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Wahlhelfer ist in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt.

Nach der derzeitigen Satzungsregelung erhalten ehrenamtlich Tätige den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. Der Durchschnittssatz be-trägt bislang bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von:
von mehr als 8 Stunden (Tageshöchstsatz)                       50,00 €.
Der Rechts- und Personalausschuss des Gemeindetags empfiehlt ganz aktuell die Erhöhung der Durchschnittssätze wie folgt:
 

Erhöhung x Prozent10 %25 %45 %60 %
bis zu 3 Stundenca. 53 Euroca. 60 Euroca. 70 Euroca. 77 Euro
von mehr al 3 bis zu 6 Stundenca. 94 Euroca. 106 Euroca. 123 Euroca. 136 Euro
von mehr als 6 Stundenca. 110 Euroca. 125 Euroca. 145 Euroca. 160 Euro

Die Erhöhung um „x Prozent“ bezieht sich dabei auf die bisherige Mustersatzung des Gemeindetags und auf die dort vorgeschlagenen Durchschnittssätze. Diese wurden für Schlier so nicht angewandt.

Für Schlier sollte die Satzung mit erhöhten Durchschnittssätzen deshalb angepasst werden. Der Gemeindetag Baden-Württemberg überarbeitet momentan seine Mustersatzung; diese wird den Gemeinden vermutlich vor der Sommerpause 2024 zur Verfügung stehen. Es ist sinnvoll, vor Erlass einer Satzungsneufassung, diese Mustersatzung abzuwarten.

Aufgrund der anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9.6.2024 und um die Arbeit der Wahlhelfer zu honorieren, schlägt die Verwaltung vor, vor einer Satzungsneufassung den Tageshöchstsatz für die Wahlhelfer als Einzelbeschluss anzupassen und sich hierbei an dem Vorschlag des Gemeindetagausschusses (+10 %; 110 €) zu orientieren. 

Diese Anpassung würde so dann auch in die Neufassung der Entschädigungssatzung übernommen werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, den Tageshöchstsatz der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer vor Erlass einer Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit auf 110 € festzusetzen. 

TOP 8
Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse der Betriebe gewerblicher Art „Breitband“ und „Wasserversorgung“

Gewinne aus einem Betrieb gewerblicher Art, wie er bei der Breitbandversorgung und der Wasserversorgung vorliegt, unterliegen der vollen Steuerpflicht. Um eine Steuerpflicht zu vermeiden, können Gewinne einer steuerlichen „Rücklage“ zugeführt werden. Nicht in dieser Rücklage verbuchte Gewinne werden bei einer Einheitskasse mit der Gemeinde automatisch als Gewinnausschüttung behandelt. Für die Wasserversorgung wurde dies – in etwas abgeänderter Form“ bereits am 15.9.2020 beschlossen.

Aufgrund einer neuen Arbeitshilfe des Finanzamtes hat unser Steuerberater zur Zeit häufig Schwierigkeiten, das steuerliche Ergebnis im steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen. Damit dies möglich ist, verlangt das Finanzamt einen Grundlagenbeschluss zum Verbleib der Gewinne im Regiebetrieb. Um etwaigen Streitfällen vorzubeugen, sollten die beigefügten Rücklagenbeschlüsse für alle Regiebetriebe gefasst werden. Die Grundlagenbeschlüsse können nur bis zum August des Folgejahres für das vergangene Jahr 2023 sowie auch für die künftigen Jahre gefasst werden.

Beschluss:
Die Gemeinde Schlier beschließt hiermit, jeglichen Gewinn der Betriebe „Breitband“ und „Wasserversorgung“ steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre der Betriebe.

Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne der Betriebe „Breitband“ und „Wasserversorgung“ werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet.

Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.

Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert).

Falls ein Verlust bei den Betrieben gewerblicher Art „Breitband“ und/oder „Wasserversorgung“ entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.

TOP 9
Beitritt zum Verein „Gemeinsam sicher im Landkreis Ravensburg e.V.“

Im Jahr 2023 wurde – wie zuvor schon in anderen Landkreisen der Region – ein Verein zur Kriminalprävention gegründet, der nun um die Mitgliedschaft aller Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg wirbt.

Ziel ist die Förderung von Projekten zur Kriminalprävention, insbesondere durch Aktionen und Angebot der Polizei und anderer Akteure in Schulen, Vereinen und Senioreninstitutionen. Finanziert werden soll die Tätigkeit des Vereins vor allem durch Geldauflagen und Geldbußen aus Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die erweiterte Vorstandschaft spiegelt ein breites Spektrum von Aktiven aus dem kommunalen und Polizei- und Sicherheitsbereich wieder.

Der Mitgliedsbeitrag für eine Kommune zwischen über  2.000  Einwohnern läge bei 200 € pro Jahr. Auch wenn die Gemeinde Schlier mit (Förder-)Mitgliedschaften in Vereinen sehr zurückhaltend ist wäre diese Mitgliedschaft ein sinnvoller Beitrag zu einer aktiven Kriminalprävention in unserem Landkreis.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Schlier zum Verein „Gemeinsam sicher im Landkreis Ravensburg e.V.“ zu.

TOP 10
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Elternbeiträge Kita-Jahr 2024/2025
Stv. Hauptamtsleiterin Link gibt bekannt, dass die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2024/2025 vorliegen. Alle Träger der vier Schlierer Kita‘s hätten diesen Festsetzungen zugestimmt. Die Beiträge werden auf der Homepage und im Amtsblatt veröffentlicht.

TOP 11
Anfragen von Ratsmitgliedern

Baustelle OD Wetzisreute
Ein Gemeinderat fragt nach, ob bei der aktuellen Baustelle in Wetzisreute auch die Leerrohre für die Breitsbandversorgung mit verlegt werden.Kämmerer Rothenberger teilt mit, dass bei Netzverstärkungsarbeiten durch die NetzeBW grundsätzlich auch Leerrohre für Breitband verbaut werden. Es könne allerdings durchaus sein, dass beim späteren Breitbandausbau im Zuge des Graue-Flecken-Programms nochmals die Straße aufgerissen werden müsse, da die Leerrohre im Eigentum der NetzeBW stehen. Hier liegen aber noch keine Planungen vor.

Gewerbegebiet „Unteres Tal“
Einem Gemeinderat ist aufgefallen, dass bei einem bereits begonnenen Bauvorhaben im Gewerbegebiet die zwingend vorgeschriebene Dachbegrünung noch nicht umgesetzt wurde. Die Baurechtsbehörde solle bitte vor einer Schlussabnahme bereits darauf hinweisen, dass eine Dachbegrünung Pflicht sei und es hier keine Ausnahmen gebe.
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Bauvorhaben noch nicht vollständig abgeschlossen seien; die Verwaltung werde diesen Wunsch an die Baurechtsbehörde weitergeben.