Hauptbereich
Bericht über die öffentliche Sitzung
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.
TOP 1
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben.
TOP 2
Einwohnerfragestunde
Zu TOP 7.2 der Sitzung: Bauantrag Horstweg, Fenken
Eine Einwohnerin äußert Bedenken, ob die ausgewiesenen Stellplätze auf den Grundstücken der geplanten (Reihen-)Häuser im Horstweg ausreichen. Die Straßenverhältnisse in der Siedlung seien schon jetzt beengt; auf den Straßen gebe es keine weiteren Parkmöglichkeiten.
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass das Thema „Parken“ in diesem Bereich ein großes Thema bei den Beratungen zum Bebauungsplan war. Eine Nachverdichtung sei gewünscht gewesen, jedoch so, dass es für die Siedlung verträglich sei. Deshalb wurden im Bebauungsplan Begrenzungen eingearbeitet, u. a. auch erforderliche Stellplatznachweise auf den Grundstücken. Das Baugesuch müsse sich an die Vorgaben des Bebauungsplans halten; diese Vorgaben werden erfüllt.
Wertstoffhof Wetzisreute – Schranke
Eine Einwohnerin fragt nach dem Sinn der Schranke am Wertstoffhof Wetzisreute.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass diese Schranke im Zuge der Erweiterung des Feuerwehrhauses angebracht wurde. Hierdurch soll eine geregelte Zu- und Abfahrt erfolgen und der Verkehr gebremst werden. Beim Wertstoffhof gelte eine Einbahnstraßenregelung.
TOP 3
Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge: Vorstellung und Beschluss der Globalberechnung 2024; Beschluss der Wasserversorgungs- und Abwasserbeitragssätze
Die Gemeinde kann gem. § 20 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen einmalige Anschlussbeiträge erheben. In der Regel geschieht dies für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken an die Abwasserbeseitigung bzw. die Wasserversorgung. Wichtig ist der Beitragssatz auch für die Nachveranlagung von Beiträgen (nachträgliche höhere Nutzungen, erstmalige Bebauung).
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 1976 entschieden, dass die Beitragsobergrenze in Form einer Globalberechnung nachgewiesen werden muss. Dabei werden vereinfacht sämtliche beitragspflichtigen Grundstücke (alle bereits angeschlossenen bzw. künftig anzuschließenden Grundstücke) den bisherigen und künftigen Kosten gegenübergestellt. Daraus ergibt sich dann eine Obergrenze der Beiträge. Die Auflösung der so eingegangenen Beiträge ermäßigt auch das Defizit der Einrichtung und wirkt sich somit mindernd auf die Gebührenhöhe aus.
Am 19.10.2009 wurde die bisherige Globalberechnung beschlossen. Diese gilt in der Regel für zehn Jahre und war somit zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgte durch das Büro Schmidt und Häuser, welche sowohl die letzte Globalberechtigung als auch die laufenden Gebührenkalkulationen für die Gemeinde erstellt hat.
Beitragsmaßstab bleibt unverändert die Nutzungsfläche, d. h. die angeschlossene Grundstücksfläche multipliziert mit dem Nutzungsfaktor der jeweiligen Abgabesatzung, welcher vom Maß der baulichen Nutzung (Geschossigkeit) anhängig ist.
Das Ergebnis der Globalberechtigung ist ein Beitragssatz in Höhe von
- Wasserversorgungsbeitrag (netto) - bisher 2,35 €; neu 3,90 €
- Abwasserbeitrag - bisher 3,85 €; neu 4,45 €
Der beschlossene Beitragssatz wird dann in die Abwassersatzung bzw. Wasserversorgungssatzung ab 1.1.2025 eingearbeitet.
Beschluss:
I. Es wird weiterhin jeweils ein einheitlicher Abwasser - und Wasserversorgungsbeitrag für die Gemeinde Schlier festgesetzt. Der Abwasserbeitrag wird wie bisher in Teilbeiträgen (Kanal- und Klärbeitrag) erhoben.
[…]
Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystemnachgelesen werden.
TOP 4
Wasserversorgungssatzung: Kalkulation der Wassergebühren 2025-2026; Erlasse einer neuen Wasserversorgungssatzung
1. Gebührenkalkulation 2025 - 2026
Die letzte Anpassung der Wassergebühren erfolgte durch Beschluss vom 10.5.2022 für den Zeitraum 2023 bis 2024. Dabei wurden die Gebühr von 1,30 €/cbm auf 1,55 €/cbm erhöht. Erhöht wurden auch die Grundgebühren (Zählerkosten und 20 % der Fixkosten für Bereitstellung). Eine Berücksichtigung von Über- oder Unterdeckungen erfolgt nicht, da die Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art ist und Gewinne erzielen darf, wobei auf eine reine Kostendeckung bei der Kalkulation geachtet wird.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Wassergebühr: Erhöhung von 1,55 €/cbm auf 1,80 €/cbm
Grundgebühren:
Nenndurchfluss (Qn) 1,5 und 2,5: bisher 3,20 €/Monat; neu 4,00 €/Monat
Nenndurchfluss (Qn) 3,5 und 5 (6): bisher 6,30 €/Monat; neu 8,00 €/Monat
Nenndurchfluss (Qn) 10: bisher 11,30 €/Monat; neu 12,70 €/Monat
Nenndurchfluss (Qn) 15 m³: bisher 16,30 €/Monat; neu 19,90 €/Monat
Ursache für die Anhebung der Gebühr sind die stark gestiegenen Energie- und Personalkosten, wobei ein Anstieg des Verbrauchs durch die Baugebiete einberechnet wurde. Die Fremdkapitalverzinsung musste von 1,0 % auf 1,4% angehoben werden. Dieser Satz entspricht dem Durchschnitt der Darlehen der Gemeinde. Zudem wurden im Wasserbereich viele Investitionen (Hochbehälter, Baugebiete, etc.) getätigt, was zu höheren Abschreibungen führt.
Die Grundgebühren beinhalten unverändert die Zählerkosten sowie einen Fixkostenanteil von 20 % (zulässig wären bis 30 %). Der Standartzähler (Qn 2,5) muss wegen der allg. gestiegenen Kosten angepasst werden. Die übrigen Zählerarten sind wenig bis sehr wenig verbaut.
2. Neue Wasserversorgungssatzung
Die aktuelle Wasserversorgungssatzung entspricht weitgehend dem Muster des Gemeindetages. Das Satzungsmuster, das landesweit Anwendung findet, geht von drei Vorauszahlungen und einer Abrechnung sowie einer Fälligkeit innerhalb vier Wochen aus. Bislang wurde in Schlier nur eine Vorauszahlung erhoben und auch die Fälligkeit mit 14 Tagen festgeschrieben.
Des Weiteren ist der Abrechnungszeitraum in Schlier abweichend vom Muster vom 1.10. bis 30.9. eines Jahres. Mit der Änderung soll der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr umgestellt werden, was auch die Rechnungsabgrenzung erleichtert. Mit den Umstellungen werden die Bürger gleichmäßiger mit der Gebühr belastet. Diese Änderungen sind analog zur Abwassersatzung.
Zudem wurde die Satzung angepasst bei:
- § 21 Abs. 5 (Messung): Hier wurde die Möglichkeit eingebaut, funkauslesbare Wasserzähler einzubauen, bei denen eine aufwändige Ablesung entfallen könnte. Der Einsatz dieser Zähler ist momentan nicht geplant.
- § 23 (Ablesung): Die aktuelle Satzung geht noch von einer Ablesung durch die Gemeinde aus. Die neue Regelung spiegelt die seit ein paar Jahren eingeführte Online-Ablesung bzw. Online-Zählerstandsmeldung wider.
- § 36 (Beitragssatz): Hier ist der Beitragssatz aus der Globalberechnung 2024 eingefügt.
Das Inkrafttreten der Satzung erfolgt zum 1.10.2024, da hier der Abrechnungszeitraum nach der bisherigen Satzung beginnt. Damit gelten die neuen Abrechnungsmodalitäten schon für das letzte Quartal 2024. Die neuen Gebührensätze gelten aber erst ab 1.1.2025.
Beschluss:
A: Gebührenkalkulation:
1) Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom April 2024 zu.
[…]
Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem nachgelesen werden.
TOP 5
Abwassersatzung: Kalkulation der Abwassergebühren 2025 bis2026; Erlasse einer neuen Abwassersatzung
1. Gebührenkalkulation 2025 bis 2026
Die letzte Anpassung der Abwassergebühren erfolgte durch Beschluss vom 10.5.2022 für den Zeitraum 2023 bis 2024. Dabei wurden die Schmutzwassergebühr von 1,85 €/cbm auf 1,70 €/cbm und auch die Niederschlagswassergebühr von 0,48 €/qm auf 0,45 €/qm gesenkt, wobei die aufgelaufenen Gebührenunterdeckungen in die Gebühr eingerechnet wurden.
Im Abwasserbereich werden jährlich Nachkalkulationen durchgeführt, um die Gebührenüber- bzw. unterdeckung nachzuweisen. Gebührenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraums sind zwingend innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen, Gebührenunterdeckungen können kostensteigernd in die nächste Kalkulation einbezogen werden.
Bei der Schmutzwassergebühr sind 12.594 € und bei der Niederschlagswassergebühr 48.954 € an Überdeckungen entstanden, die mit der aktuellen Kalkulation ausgeglichen werden. Ebenfalls mitkalkuliert wurden die Gebühren für Absetzungszähler (Gartenwasser, Stallwasser).
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Schmutzwassergebühr: Erhöhung von 1,85 €/cbm auf 2,10 €/cbm
Niederschlagswassergebühr: Senkung von 0,45 €/qm auf 0,37 €/qm
Zählergebühr: Erhöhung von 0,40 €/Monat auf 1,66 €/Monat
Ursache für die Anhebung der Schmutzwassergebühr sind die stark gestiegenen Energie- und Personalkosten, wobei ein Anstieg des Verbrauchs durch die Baugebiete einberechnet wurde. Bei der Niederschlagswassergebühr schlägt sich die steigende Zahl der Entsiegelungen und die Gebührenüberdeckung nieder. Bei den Absetzungszählern wurde berücksichtigt, dass die Zähler Gemeindezähler (analog Wasserzähler) sind, damit eine Vollabsetzung möglich ist.
Die Sätze für die Leerung von Gruben wurden ebenfalls an den Aufwand angepasst. Da es sich nur um zwei Fälle handelt ist hier keine detaillierte Kalkulation erforderlich.
2. Neue Abwassersatzung
Die aktuelle Abwassersatzung entspricht weitgehend dem Muster des Gemeindetages. Das Satzungsmuster, das landesweit Anwendung findet, geht von drei Vorauszahlungen und einer Abrechnung sowie einer Fälligkeit innerhalb vier Wochen aus. Bislang wurde in Schlier nur eine Vorauszahlung erhoben und auch die Fälligkeit mit 14 Tagen festgeschrieben. Des Weiteren ist der Abrechnungszeitraum in Schlier abweichend vom Muster vom 1.10.-30.9. eines Jahres. Mit der Änderung soll der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr umgestellt werden, was auch die Rechnungsabgrenzung erleichtert. Mit den Umstellungen werden die Bürger gleichmäßiger mit der Gebühr belastet. Die Regelungen sind analog zur Wasserversorgungssatzung.
Das Inkrafttreten der Satzung erfolgt zum 1.10.2024, da hier der Abrechnungszeitraum nach der bisherigen Satzung beginnt. Damit gelten die neuen Abrechnungsmodalitäten schon für das letz-te Quartal 2024. Die neuen Gebührensätze gelten aber erst ab 1.1.2025.
Beschluss:
A: Gebührenkalkulation:
1) Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorge-legten Gebührenkalkulation vom April 2024 zu.
[…]
Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem nachgelesen werden.
TOP 6
Schulturnhalle Schlier: Dachabdichtungen: Sachstandsbericht Dachbegrünung, ggf. Vergabe der Leistung
In der Gemeinderatssitzung am 16.4.2024 wurde beschlossen, das Dach der Schulturnhalle Schlier zu sanieren. Der Auftrag wurde an die Fa. Gabur vergeben. In der Sitzung wurde beschlossen, das Architekturbüro Pilz zu beauftragen, aufgrund der längeren Haltbarkeit eine Dachbegrünung zu prüfen.
Die Fa. Gabur hat mittlerweile ein Nachtragsangebot erstellt. Das Angebot lautet über brutto 15.704,43 €.
Festzustellen ist, dass die bereits vergebene Schweißbahn sehr hochwertig ist und lt. Aussage der Fa. Gabur sehr lange hält. Sie haben Dächer, die seit knapp 50 Jahren halten. Ein genauer Haltbarkeitszeitraum lässt sich nicht benennen. Thermisch ist ein Gründach etwas besser als ein Dach mit Kiesschüttung, wobei auf dem Dach der Schulturnhalle sehr viele Dachaufbauten (Kamine, Lichtkuppeln, Abluftröhren,etc..) vorhanden sind, die jeweils mit einem Kiesrand versehen werden müssen, so dass keine wirklich große Dachbegrünungsfläche übrig bleibt.
Nachteil des Gründachs ist die laufende Wartung und Pflege, welche bei einer Kiesschüttung nicht gegeben ist. Zudem ist bei Umbauten im Dach das Gründach aufwändiger zu entsorgen bzw. abzuräumen.
In Anbetracht der hohen Kosten, der geringen Vorteile auf diesem Dach und der Finanzlage schlägt die Verwaltung vor, auf eine Dachbegrünung auf diesem Dach zu verzichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich gegen eine Dachbegrünung auf dem Schulturnhalle aus.
TOP 7
Bauanträge
7.1 Bauantrag: Flst. 290/54, Am Bergle, Unterankenreute: Befreiung Bebauung der Retentionsflächen mit zwei Fußgängerbrücken
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
7.2 Bauantrag: Flst. 599/17, Horstweg, Fenken: Neubau von drei Reihenhäusern mit einer Doppelgarage und zwei Doppelcarports
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
TOP 8
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Information zur Hochwasserlage
Bürgermeisterin Liebmann informiert über die Hochwasserlage vom vergangenen Wochenende. Die Gemeinde sei zum Glück im Großen und Ganzen verschont geblieben. Es habe kleinere Überschwemmungen gegeben, aber keine HQ100-Ereignisse (100-jähriges Hochwasserereignis). Der Bauhof habe in regelmäßigen Abständen die Rechen freigemacht und überall nach dem Rechten geschaut. Die Feuerwehr Schlier habe in Weingarten und Baindt ausgeholfen. Bürgermeisterin Liebmann spricht einen großen Dank an die gesamte Blaulichtfamilie und den Bauhof aus.
Sperrung K 7948 Lauratal
Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass am Durchlass Zundelbach die K 7948 wegen der anhaltenden Regenfälle unterspült wurde und nicht mehr befahrbar sei. Aufgrund der nun notwendigen Sanierungsarbeiten bleibe das Lauratal voll gesperrt; voraussichtlich bis 21.6.2024.
Aktuelle Baustelle in Schlier, Hauptstraße
Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass die Hauptstraße in Schlier derzeit aufgrund der Breitbandbauarbeiten zum Weiße-Flecken-Programm gesperrt sei. Die Baustelle sei auf sechs Wochen angelegt. Zwischenzeitlich wurden auch die Ampelzeiten nachjustiert. Sie bittet die Anwohner um Verständnis für diese notwendigen Bauarbeiten.
TOP 9
Anfragen von Ratsmitgliedern
Sanierungsarbeiten Turn- und Festhalle Wetzisreute - Hallennutzung
Eine Gemeinderätin fragt nach, wie lange die Turn- und Festhalle Wetzisreute aufgrund der Sanierungsarbeiten gesperrt sei.
Kämmerer Rothenberger teilt mit, dass die Halle voraussichtlich bis Ende September nicht genutzt werden könne. Die Sanierungsarbeiten seien sehr aufwändig und komplex, so dass momentan noch kein genaues Enddatum angegeben werden könne.
Markierungen Unterführung Grundschule Schlier
Eine Gemeinderätin bittet darum, die verblassten Markierungen in der Unterführung der Grundschule Schlier zu erneuern.
Die Verwaltung wird den Bauhof mit den Arbeiten beauftragen.
Erweiterung Grundschule Unterankenreute / Schulcontainer beim DGH - Geschwindigkeitsreduzierung Laurentiusstraße
Ein Gemeinderat möchte wissen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Laurentiusstraße möglich sei, solange die provisorischen Schulcontainer auf dem Parkplatz beim Dorfgemeinschaftshaus aufgestellt seien.
Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass das Landratsamt Ravensburg einer Geschwindigkeitsreduzierung bereits zugestimmt habe. Ab September gelte in der Laurentiusstraße im Bereich des DGH-Parkplatzes von montags bis freitags eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Digital-Sprechstunde 1024 e.V.
Eine Gemeinderätin berichtet von der stattgefundenen Digital-Sprechstunde des Vereins 1024 e.V.. Diese sei ein voller Erfolg gewesen; der Verein habe sich große Mühe gegeben, alle Fragen der TeilnehmerInnen zu beanworten. Sie hoffe, dass es künftig weitere solcher Veranstaltungen geben werde.