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Bericht über die öffentliche Sitzung
icon.crdate25.07.2024
des Gemeinderats am 16. Juli 2024
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.
TOP 1
Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 steht fest. Die folgenden namentlich aufgeführten Personen sind neu- und wiedergewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte:
FWV - Deuringer, Guido
FWV - Schüle, Stefan
FWV - Dörflinger, Florian
FWV - Mähr, Verena
FWV - Prinz, Ilona
dlg - Batzill, Severin
dlg - Dr. Hörenberg, Marcus
dlg - Dorn, Ingrid
dlg - Jassniger, Ulrich
dlg - Bulling, Niclas
UWV - Amann, Franz, jun.
UWV - Bechler, Gesche
UWV - Hack, Helena
FDP - Widenmann, Anja
Gem. § 32 Abs. 1 GemO verpflichtet die Bürgermeisterin die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Bei der Verpflichtung, die für die Dauer der Amtszeit gilt, geben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gegenüber der Bürgermeisterin das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Die Verpflichtung kann vorgenommen werden, nachdem das Kommunalrechtsamt des Landratsamts Ravensburg mit Schreiben vom 27.6.2024 die Wahl für gültig erklärt hat. Da der bisherige Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.6.2024 keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO festgestellt hat, kann die Verpflichtung der am 9.6.2024 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erfolgen. Hierauf wurde allen Verpflichteten der Handschlag abgenommen.
TOP 2
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
TOP 3
Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
TOP 4
Wahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin
Laut § 48 der Gemeindeordnung (GemO) bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt.
Sitzordnung: Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderats in Schlier ist zunächst die Sitzordnung festzulegen. Nach § 11 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, wird die Sitzordnung durch das Los entschieden. Lediglich der erste stellvertretende Bürgermeister sitzt neben der Hauptamtsleiterin.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat legt fest, dass zwei stellvertretende Bürgermeister aus dem Gemeinderat gewählt werden.
2. Nach der Wahl wird Guido Deuringer zum ersten stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
3. Nach der Wahl wird Severin Batzill zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
4. Etwaige weitere Stellvertreter sind zu ergänzen: - .
TOP 5
Benennung der vier Fraktionsvorsitzenden/Vereinigungssprecher als Ansprech-partner/-innen für die Verwaltung
In den vergangenen Amtsperioden hat es sich bewährt, dass jeweils ein/e Fraktionssprecher/in bzw. Vereinigungssprecher/in als Ansprechpartner/in für die Verwaltung benannt wurde.
Dies soll auch für die kommende Amtsperiode des Gemeinderates erfolgen.
Beschluss:
Folgende Ansprechpartner/innen werden genannt:
Ansprechpartner/in FWV: Guido Deuringer
Ansprechpartner/in dlg: Dr. Marcus Hörenberg
Ansprechpartner/in UWV: Franz Amann jun.
Ansprechpartner/in FDP: Anja Widenmann
TOP 6
Wahl der drei Vertreter/innen und der jeweiligen persönlichen Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Grünkraut-Schlier
Über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Grünkraut-Gullen (AZV) hat der neugewählte Gemeinderat ebenfalls zu entscheiden (§ 13 Abs. 4 GKZ bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).
Nach § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Grünkraut-Schlier besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden kraft ihres Amtes und aus jeweils drei weiteren Vertretern der Verbandsgemeinden. Jeder Vertreter hat einen Stellvertreter.
Beschluss:
Folgende Mitglieder werden in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Grünkraut-Schlier gewählt:
1. Mitglied: Severin Batzill; Stellvertreter/in: Guido Deuringer
2. Mitglied: Florian Dörflinger; Stellvertreter/in: Verena Mähr
3. Mitglied: Franz Amann jun.; Stellvertreter/in: Niclas Bulling
TOP 7
Wahl der zwei Vertreter/innen und der jeweiligen persönlichen Stellvertreter in die Verbandsversammlung des GVV Gullen (Gemeindeverwaltungsverband Gullen)
Über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat der neugewählte Gemeinderat zu entscheiden (§ 13 Abs. 4 GKZ bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).
Nach jeder Gemeinderatswahl sind die zu entsendenden Verbandsmitglieder neu zu bestimmen.
Nach § 4 der Verbandssatzung des Gemeindesverwaltungsverbandes Gullen, besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und je zwei anderen Vertretern aus den jeweiligen Gemeinden (bei Gemeinden unter 5.000 Einwohnern).
Beschluss:
Folgende Mitglieder werden in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Gullen gewählt:
1. Mitglied: Stefan Schüle; Stellvertreter/in: Niclas Bulling
2. Mitglied: Ulrich Jassniger; Stellvertreter/in: Anja Widenmann
TOP 8
Wahl von einem/r Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg e.V.
Die Gemeinde Schlier ist Mitglied der Musikschule Ravensburg e.V.. Nach § 6 der Satzung der Musikschule Ravensburg e.V. haben Gemeinden mit jeweils zum 1.10. eines Jahres festgestellten Belegerzahlen von bis zu 100 zwei Mitglieder zu entsenden. Ein Mitglied davon ist die Bürgermeisterin. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter/in sind aus dem Gemeinderat zu bestimmen.
Beschluss:
Folgendes Mitglied samt Stellvertreter/in wird für die Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg e.V. gewählt:
Mitglied: Anja Widenmann; Stellvertreter/in: Gesche Bechler
TOP 9
Wahl von vier Vertreter/innen in den beratenden Bauauschuss Kitaneubau und Grundschulerweiterung Unterankenreute
Für die Grundschulerweiterung und den (zurückgestellten) Kitaneubau Unterankenreute wurde ein beratender Bauauschuss gebildet. Diesem gehören neben Schulleiter Steiner, einer Lehrkraft und der Verwaltung vier Gemeinderäte an. Aus den Reihen des Gemeinderates wurden in der Sitzung vom 12.12.2023 die Gemeinderäte Batzill, Jassniger, Prinz und Schüle in den Bauausschuss gewählt.
Der Bauausschuss hat bereits mehrfach getagt, die hineingewählten Gemeinderäte sind eingearbeitet und wurden alle bei der Gemeinderatswahl wiedergewählt, so dass die Verwaltung vorschlägt, die bisherige Besetzung beizubehalten.
Es folgt nachstehender, zur Sitzungsvorlage abgeänderter
Beschluss:
Der beratende Bauausschuss wird mit den Gemeinderäten Severin Batzill, Ingrid Dorn, Ilona Prinz, Stefan Schüle und Helena Hack besetzt.
TOP 10
Wahl von je zwei Vertreter/innen in den Kitaausschuss
In den Kindergartenverträgen mit den kath. Kirchengemeinden ist jeweils in Kapitel 5 geregelt, dass von den Kirchengemeinden Unterankenreute und Schlier sowie der bürgerlichen Gemeinde ein paritätisch besetzter Kitaausschuss gebildet wird. Dem gemeinsamen Ausschuss gehören an: der Pfarrer, die Bürgermeisterin, je zwei Vertreter der Kirchengemeinderäte und je zwei Vertreter des Gemeinderates.
Beschluss:
Folgende Mitglieder werden in den Kitaausschuss gewählt:
Vertreter Schlier
1. Mitglied: Ingrid Dorn; Stellvertreter/in: Verena Mähr
2. Mitglied: Gesche Bechler; Stellvertreter/in: Stefan Schüle
Vertreter Unterankenreute
1. Mitglied: Helena Hack; Stellvertreter/in: Guido Deuringer
2. Mitglied: Ilona Prinz; Stellvertreter/in: Franz Amann jun.
TOP 11
Bürgermeisterwahl 2024 - Beschluss über die Bildung des Gemeindewahlausschusses
Bildung Gemeindewahlausschuss:
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz muss für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 13. Oktober 2024 ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Diesem obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Ist der/die Bürgermeister/in Wahlbewerber/in, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG).
Bürgermeisterin Katja Liebmann wird wieder kandidieren. Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss mit dem/der Vorsitzenden, der/des Stv. Vorsitzenden und zwei Beisitzern samt Stellvertretern zu besetzen. Bei einer evtl. erforderlichen Stichwahl würde der Gemeindewahlausschuss fortbestehen.
Einteilung der Wahlbezirke, Bestimmung der Wahlräume:
In der Sitzung vom 19.3.2024 wurde beschlossen, die Wahlräume in den Grundschulen Schlier und Unterankenreute einzurichten. Aufgrund der Umbauarbeiten an der Grundschule Unterankenreute soll der Wahlraum für den Wahlbezirk Unterankenreute bei der Bürgermeisterwahl in das Dorfgemeinschaftshaus (Besprechungsraum) verlegt werden.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen:
Vorsitzender: Guido Deuringer
Stv. Vorsitzende: Dr. Carmen Hilebrand
Beisitzer: Bea Zinnäcker
Beisitzer: Wolfgang Rittmann
Stv. Beisitzer: Josef Baumann
Stv. Beisitzer: Robert Bierenstiel
Sarah Link wird zusätzlich zum Schriftführer bestimmt.
2. Es werden die beiden Wahlbezirke Schlier (Wahlbezirk I) und Unterankenreute (Wahlbezirk II) wie bisher eingerichtet. Die Wahlräume befinden sich in der Grundschule Schlier (Schulturnhalle) und im Dorfgemeinschaftshaus Unterankenreute (Besprechungsraum). Der Briefwahlausschuss wird im Rathaus Schlier die Auszählung vornehmen.
TOP 12
Solidarische Gemeinde
Frau Hagenacker, Ansprechpartnerin von der Koordinierungsstelle Solidarische Gemeinde, präsentiert die Solidarische Gemeinde und gibt einen Zwischenbericht über das Projekt ab. Das Projekt, dem im Landkreis Ravensburg noch weitere fünf Gemeinden angehören, gliedert sich in eine Sondierungsphase, Bürgergespräche, der Aufbau- und der Verstetigungsphase. In der Gemeinde Schlier befinde man sich derzeit in der sogenannten Aufbauphase. Die Bürgergespräche in Schlier und Unterankenreute haben folgende Bedarfe ermittelt, die in sogenannten Aktionsgruppen gemeinsam mit der Bürgerschaft weiterentwickelt werden sollen:
- Übersicht bestehender Angebote (Aktionstag „was gohd in dr Gmoind" am 21.4.2024)
- Offene Begegnungsangebote
- Wohnen im Alter
- Mobilität
- Anlaufstelle für Senioren.
Insbesondere die Bereiche Begegnung und Wohnen im Alter wurden im vergangenen Jahr intensiver bearbeitet. Neben verschiedenen Vorträgen fanden auch Exkursionen statt, die von den Gruppenmitgliedern (offene Gruppen) gut besucht waren. Aus der Aktionsgruppe „Wohnen im Alter“ ist auch die Bedarfumfrage entstanden, die einen konkreten Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Schlier nachweist. Deshalb sei die Gemeinde hier intensiv auf Investorensuche, damit das Projekt „Wohnen in Schlier“ verwirklicht werden könne. Neben diesem Großprojekt beteiligt sich die Solidarische Gemeinde an der Organisation des Seniorenausflugs sowie dem Bänklefest im September. Die Notfall- und Vorsorgemappe soll außerdem auch zeitnah überarbeitet werden und die Aktionsgruppe „Mobilität“ soll dann auch zeitnah eingerichtet werden.
Herr Schöllhorn, Geschäftsführer der Sozialstation St. Martin in Schlier, berichtet, dass das Ergebnis der Bedarfsumfrage im Ort recht deutlich war und das Projekt „Seniorenwohnen am Eibesch“ Priorität habe. Es sollen sachliche und finanzielle Lösungen gefunden werden und er wünsche sich hierbei die Teilnahme der Gemeinderäte in der Aktionsgruppe.
Eine Gemeinderätin berichtet, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger eine schnellere Umsetzung des Projektes „Seniorenwohnen“ wünschen, der Bedarf sei offensichtlich da.
Bürgermeisterin Liebmann bestätigt dies und sagt, dass sie es ebenfalls schade finde, dass vieles seine Zeit dauere. Die Gemeinde würde auch einiges gerne schneller umsetzen, jedoch sei das Projekt für die Gemeinde finanziell nicht stemmbar. Über eine Baugenossenschaft könne man sich in der Steuerungsgruppe Gedanken machen.
Die Präsentation des Zwischenberichts ist auf unserer Homepage unter Familie & Jugend | Senioren | Solidarische Gemeinde Schlier einsehbar.
TOP 13
Wasserleitung Wetzisreute-West "Mooswiese" - Vergabe der Arbeiten
Die Verbindungsleitung Wetzisreute-Eratsrain, die noch aus AZ DN 125 besteht, ist im Herbst 2023 irreparabel auf mehrere Meter längs gerissen und wurde stillgelegt. Die für die Versorgungssicherheit notwendige 610 m lange Leitung muss ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt im sog. „Berstlining“, bei dem eine neue Leitung aus Kunststoff in die alte Leitung eingezogen wird – dabei wird die alte Leitung „aufgesprengt“. Auf den Sachstandsbericht und den Grundsatzbeschluss in der Sitzung am 21.11.2023 (Vorlage öS 67/2023) wird verwiesen. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung wurde festgestellt, dass vom Lüftungsschacht Richtung Eratsrain auf der Höhe eine AZ DN100-Hausanschlussleitung zum Anwesen „Stöcklisberg“ abzweigt. Daher wurde der Einzug einer 360 m langen PE50-Hausanschlussleitung alternativ mit ausgeschrieben, da ein Hausanschluss in dieser Größe und Länge zu hygienischen Problemen führen kann (stehendes Wasser). Die Maßnahme wurde vom Büro Zimmermann, Amtzell (zusammen mit einer Maßnahme der Gemeinde Waldburg) beschränkt an 12 Fachfirmen ausgeschrieben.
Es gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Fa. Neff, Wangen zum Angebotspreis von 138.901,71 € brutto (116.724,13 € netto). Die Firma Neff ist eine bekannte Firma, die die Arbeiten gut ausführen kann. Die Kostenschätzung vom Oktober 2023 sah eine Bausumme von netto rd. 121.600 € vor (Basis für Haushaltsplanung). Die Kostenberechnung vom Juni 2024 ergab Kosten von rd. 147.800 €, da hier die Erneuerung der Hausanschlussleitung „Stöcklisberg“ beinhaltet war. Damit ist die Vergabe um netto 4.875 € unter der Kostenschätzung bzw. netto 31.000 € unter der Kostenberechnung. Das Ausschreibungsergebnis kann daher als sehr gut gewertet werden.
Finanzierung
Im Haushaltsplan sind für die Maßnahme 140.000 € netto an Investitionsmitteln (inkl. Honorar) eingestellt. Damit ist die erweiterte Maßnahme finanziert.
Beschluss:
Die Bauarbeiten werden an die die Fa. Neff, Wangen zum Angebotspreis von 138.901,71 € brutto vergeben.
TOP 14
Erweiterung Grundschule Unterankenreute und Neubau Kindertagesstätte Unterankenreute
- Vorstellung der Kostenberechnung
- Vergabe weiterer Bauarbeiten
Frau Rathmann, Architektin des Studio Ito, präsentiert die folgende Sitzungsvorlage und Angebote.
1. Kostenberechnung:
In der Sitzung am 18.7.2023 wurde beschlossen, die Variante 1 (Erweiterung der Schule auf 1,5-Zügigkeit (Vorgabe Raumprogramm: Sechs Klassenzimmer, zwei Fach-/Mehrzweckräume) durch Abbruch des östlichen Anbaus in großer Variante (Wettbewerb) mit einer einstöckigen Mensa mit der Option einen Kita als 2. Bauabschnitt zu realisieren. Der Ausgleich der teilweisen Zweizügigkeit erfolgt durch Container auf dem Parkplatz des DGH mit Nutzung des Bürgersaals (DGH) als Mittagessensraum/Betreuungsraum.
Die geschätzten Kosten lagen bei 10,4 Mio. € (Massivbau, Trockenbau-Zwischenwände - Kita 5,0 Mio. €, Mensa 1,4 Mio. €, Schulerweiterung 4,0 Mio. €).Im Haushalt 2024 wurden mit Gesamtkosten von 5,8 Mio. € (Schulerweiterung, Mensa und Container) kalkuliert.
Das Büro Ito hat nunmehr als Abschluss der Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung vorgelegt. Diese zeigt Gesamtbaukosten von 11,23 Mio. € (Kita 4,6 Mio. €, Mensa 2,38 Mio. €, Schulerweiterung 4,25 Mio. €) zzgl. Containerkosten 0,15 Mio. €, d. h. Gesamtkosten von 11,38 Mio. € .
Die für den Haushalt relevanten Kosten für Schule, Mensa und Container belaufen sich demnach auf 6,78 Mio. € (+ 980.000 €) - ohne Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse. Negativ ist hierbei, dass sich die Kosten für die Kita reduziert haben (- 0,4 Mio. €) jedoch die Kosten der Mensa (+ 0,98 Mio. €) und der Schulerweiterung (+ 0,25 Mio. €) erhöht haben.
Die Kostenerhöhung resultiert aus folgenden Faktoren:
- Allgemeine Aktualisierung der Baupreise von Mitte 2023 auf Mitte 2024.
- Konkretisierung und Weiterentwicklung der Planung in der Leistungsphase 3 (die Kosten werden in der Leistungsphase 3/Kostenberechnung genauer ermittelt als in der Leistungsphase 2/Kostenschätzung).
- Zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude der Schule wie z. B. Erneuerung der abgehängten Decke im Flur (Brandschutzauflage), Maßnahmen im Zuge des Austauschs von Leitungen (Heizung, Wasser) etc.
- Maßnahmen im Bestandsgebäude der Turnhalle wurden nach genauerer Untersuchung vor Ort konkretisiert (Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär).
- Erweiterung bei der Außenanlagenplanung, wie z. B. neue Laufbahn, neuer Spielplatz usw. durch Vorgaben Schulverwaltung.
- richtige Zuordnung der Kosten zu den Bauabschnitten/Gebäuden.
Zu den Maßnahmen im Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär ist festzustellen, dass die Maßnahme im Bestandsgebäude Schule (Erneuerung der Heizungs- und Wasserleitungen) und der Turnhalle (Erneuerung Wasserleitungen) zwar bekannt waren, aber erst vom neuen HLS-Planer richtig eingepreist wurden.
Vergaben:
a. Heizung, Lüftung, Sanitär:
Die Arbeiten wurden öffentlich über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes ausgeschrieben. Insgesamt gingen sieben Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma tga Bodensee GmbH, Salem zum Angebotspreis von 734.281,38 € brutto. Das Angebot liegt rd. 61.000 € unter der Kostenberechnung.
b. Aufzug:
Die Arbeiten wurden öffentlich über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes ausgeschrieben. Insgesamt gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG, Tübingen zum Angebotspreis von 47.207,30 € brutto. Das Angebot liegt rd. 14.600 € unter der Kostenberechnung.
c. Rohbauarbeiten:
Die Arbeiten wurden öffentlich über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes ausgeschrieben. Insgesamt gingen sechs Angebote mit zwei Nebenangeboten ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Wohlwender Baugeschäft GmbH, Fleischwangen zum Angebotspreis von 1.154.215,07 € brutto. Das Angebot liegt rd. 277.200 € unter der Kostenberechnung.
d. Gerüstbau:
Die Arbeiten wurden öffentlich über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes ausgeschrieben. Insgesamt gingen fünf Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Kaufmann GmbH & Co. Stuckateur und Trockenbau KG, Kisslegg zum Angebotspreis von 40.170,71 € brutto. Das Angebot liegt rd. 6.300 € unter der Kostenberechnung.
e. Elektroarbeiten:
Die Arbeiten wurden öffentlich über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes ausgeschrieben. Insgesamt gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Gebhard Gut GmbH, Altshausen zum Angebotspreis von 358.017,87 € brutto. Das Angebot liegt rd. 59.800 € unter der Kostenberechnung.
Mit den vorstehenden Vergabeempfehlungen und dem bereits vergebenen Abbruch (- 43.000 €) verringern sich die Baukosten lt. Kostenfeststellung für die Schulerweiterung und Mensa um rd. 0,463 Mio. € auf 6,32 Mio. € (6,78 Mio. € abzgl. Vergabegewinne 0,463 Mio. €).
Finanzierung:
Im Haushalt 2024 sind 1,35 Mio. € - insgesamt 5,8 Mio. € bis 2026 - finanziert. Die Mehrkosten lt. aktueller Kostenberechnung unter Berücksichtigung der Vergabegewinne, ggfls. mit weiteren Änderungen durch die kommenden Vergaben in 2024, in Höhe von derzeit 520.000 € müssen 2025/2026 nachfinanziert werden. Positiv ist, dass vom Ausgleichstock anstatt der eingestellten 500.000 € Zuschuss eine vorläufige Zusage von 600.000 € eingegangen ist. Dies ist der höchste Förderbetrag im Regierungsbezirk.
Damit reduziert sich der Nachfinanzierungsbetrag auf 420.000 €.
Für das Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“ (70 % Förderung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung) wurde Anfang April ein Antrag mit einer Fördersumme von 1,7 Mio. € eingereicht. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 380 Mio. €, wofür zum Stichtag Anträge in Höhe von rd. 1,0 bis 1,2 Mrd. eingegangen sind. Wie Land bzw. Bund mit dem Überhang umgehen, ist noch völlig offen. Derzeit laufen hier die Verhandlungen zwischen Bund/Land und dem Gemeindetag. Im Vorfeld war kommuniziert, dass der Fördersatz in jedem Fall bleibt, die Anträge nach der Einreichung bis zu einem Stichtag bewilligt werden („Windhundverfahren“) und die Entscheidung dann nach Quantität (Anzahl der geschaffenen Plätze) bewertet werden. Von der Entscheidung des Fördergebers wird hier die Nachfinanzierung im Wesentlichen abhängig sein.
Bürgermeisterin Liebmann ergänzt, dass die Konzentration nun vorerst auf dem Schulneubau liege und der Gemeinderat beschlossen hat, dass vom Kindergartenneubau erst einmal abzusehen sei.
Kämmerer Rothenberger fügt hinzu, dass beide Projekte in der Planung dennoch gemeinsam ausgeführt werden, damit die Pläne für den Kindergarten jederzeit bereit liegen und man später keine Zeit hierfür verlieren würde.
Eine Gemeinderätin fragt, ob man über weitere Nutzung der Container oder spätere Umnutzung bereits gesprochen habe. Dass die Container auf dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses stehen, wäre schade für die Kinder, die dadurch von der Schule abgeschnitten seien.
Frau Rathmann führt aus, dass man alle Möglichkeiten und Varianten durchgesprochen habe, diese aber nicht umsetzbar waren und die aktuelle Lösung komplett durchdacht sei. Sie präsentiert den aktuellen Bauzeitenplan und ergänzt, dass es ca. elf Wochen bis zum Baubeginn in KW 40 hin seien.
Beschluss:
1. Der Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3 mit Gesamtbaukosten von 11,23 Mio. € (Kita 4,6 Mio. €, Mensa 2,38 Mio. €, Schulerweiterung 4,25 Mio. €) zzgl. Containerkosten 0,15 Mio. €, d. h. Gesamtkosten von 11,38 Mio. € wird wie vorgelegt zugestimmt.
2. Die Bauarbeiten werden wie folgt vergeben:
a. Heizung, Lüftung, Sanitär: Firma tga Bodensee GmbH, Salem zum Angebotspreis von 734.281,38 € brutto
b. Aufzug: Firma Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG, Tübingen zum Angebotspreis von 47.207,30 € brutto
c. Rohbauarbeiten: Firma Wohlwender Baugeschäft GmbH, Fleischwangen zum Angebotspreis von 1.154.215,07 € brutto
d. Gerüstbau: Firma Kaufmann GmbH & Co. Stuckateur und Trockenbau KG, Kisslegg zum Angebotspreis von 40.170,71 € brutto
e. Elektroarbeiten: Firma Gebhard Gut GmbH, Altshausen zum Angebotspreis von 358.017,87 € brutto.
TOP 15
Bauantrag: Flst. 94/1 + 94/8 + 118, Albisreute 9, Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
TOP 16
Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen
- aktuelle Untersuchungsergebnisse und Ausblick
Herr Schlecker vom Aktionsprogramm oberschwäbischer Seen präsentiert den aktuellen Stand anhand einer Präsentation. Er führt aus, dass im Rösslerweiher die Zieltrophie derzeit nicht erreicht sei und in Zukunft weitere Maßnahmen erforderlich sein werden.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nachgefragt, ob zusätzliche Messungen veranlasst werden können, da es in der vergangenen Zeit sehr regnerisch war und dies vielleicht an den Werten des Weihers etwas verändert habe. Außerdem wurde gefragt, was solche Messungen kosten würden und ob diese mit den Messungen des Gesundheitsamtes kombiniert werden können.
Herr Schlecker erklärte, dass die Messungen zwischen 5.000 € und 7.000 € kosten würden und deshalb die vielen Weiher im Landkreis bzw. im Seenprogramm nur alle fünf Jahre genauer untersucht werden können. Sinnvoller wäre laut ihm eine jährliche Prüfung, was jedoch weder Budget noch Zeit hergeben würden. Die Option auf jährliche Messung werde jedoch im Rahmen eines Forschungsprojektes geprüft. Eine Synergie aus den Messungen des Gesundheitsamtes könne nicht erzielt werden, da unterschiedliche Dinge untersucht werden.
Beschluss:
1. Der Sachstand wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Schlier beteiligt sich weiterhin am Seen-Programm. Die Mittel werden wie in den letzten Jahren im Haushalt bereitgestellt.
TOP 17
Sachstandsberichte der Verwaltung
Keine Sachstandsberichte.
TOP 18
Anfragen von Ratsmitgliedern
Radweg Ravensburg Schlier
Eine Gemeinderätin fragt nach, ob es Neuigkeiten zum Ausbau des Radweges Richtung Ravensburg gebe.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass es hier noch keinen Projektzeitenplan gebe.