Hauptbereich
Bericht über die öffentliche Sitzung
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.
TOP 1
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben.
TOP 2
Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner fragt nach der aktuellen Lage zu den ausgelegten Hundeködern am Dorfweiher. Da diese nicht nur eine Gefahr für Hunde, sondern auch für andere Tiere und Kinder seien, ist die Frage, ob die Gemeinde hier etwas unternehmen könnte.
Bürgermeisterin Liebmann und Hauptamtsleiterin Link antworten, dass es diese Fälle leider öfters geben würde und man eine Warnung vor den Ködern bereits im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht habe. Die Polizei würde hier ermitteln, jedoch werden solche Ermittlungen leider oftmals eingestellt, da man keinen Täter ermitteln könne. Die Gemeinde versucht so öffentlichkeitswirksam wie möglich zu handeln und appelliert mit Vorsicht an alle Bürgerinnen und Bürger.
Der Einwohner fragt zudem, ob man nach der Umsetzung des Lärmaktionsplanes und der 30er-Zone entlang der Hauptstraße in Schlier, nun auch die Rathausstraße zu einer 30er-Zone umwandeln könnte.
Hauptamtsleiterin Link antwortet, dass dies leider aus zwei Gründen nicht möglich sei. Zum einen wurde die 30er-Zone in der Hauptstraße im Rahmen des Lärmsaktionsplanes eingerichtet. Hierfür habe man Betroffenheiten von Lärm von einem externen Büro berechnen lassen und diese entsprechende Betroffenheit wurde in der Rathausstraße nicht festgestellt. Zum anderen wurde das Thema bereits mehrfach in der Verkehrsschau angesprochen. Hier habe das Anliegen leider auch keinen Erfolg.
TOP 3
Löschwasserversorgung in der Gemeinde
- Vorstellung der Löschwasserversorgung, Problemstellen, Löschwasserversorgung Fenken
Die Löschwasserversorgung ist sehr wichtig bei der Beurteilung von Bauvorhaben, da innerhalb eines Radius von 300 m eine Mindestmenge an Löschwasser vorhanden sein muss (13,3 l/s). Ist dies aus dem öffentlichen Netz nicht möglich, dann muss der Private selber ein Löschwasservorrat bereithalten. Dabei ist zu beachten, dass beim öffentlichen Wasserversorgungsnetz zuallererst die Wassergüte, d. h. die Standzeit des Wassers in der Leitung, maßgebend ist. Dies bedeutet, dass nicht zu einem einzelnen Anwesen eine große Leitung gelegt werden kann, um das Löschwasserangebot darzustellen, wenn die Standzeit des Wassers in der Leitung zu groß ist. Ist diese zu groß, kann sich eine Verkeimung des Wassers ergeben. Eine wesentliche Schwachstelle ist der Teilort Fenken, der nur mit einer einzelnen Leitung er-schlossen ist. In den höheren Lagen von Fenken ist aus dem öffentlichen Netz keine Löschwasserversorgung darzustellen, weshalb über eine Vereinbarung mit der TWS Netz GmbH eine Entnahme zu Löschwasserzwecken aus der Zulieferleitung aus dem Arteserbrunnen Mühlenreute möglich ist. Fakt ist aber auch, dass eine weitere bauliche Entwicklung in Fenken ohne zusätzliche Maßnahme nicht möglich ist, da generell zu wenig Druck aus der Leitung ansteht.
Daher bestehen zwei Alternativen: Einerseits der Bau einer Ringleitung (Nettobaukosten rd. 415.000 €) oder aber andererseits der Bau einer Druckerhöhung (Nettobaukosten 175.000 € aber zusätzliche Strom und Wartungskosten). Hier wäre die Ringleitung wegen der Versorgungssicherheit und den Folgekosten vorzuziehen.
Finanzierung:
Die Verbesserung der Wasserversorgung in Fenken ist bislang nicht in der Finanzplanung dargestellt. Sie muss vor bzw. mit einer weiteren baulichen Entwicklung erfolgen. Die Finanzierung könnte aus Bauplatzerlösen erfolgen. In die Finanzplanung 2025-2028 werden vorerst keine Mittel eingestellt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Löschwasserplan zu.
2. Eine Verbesserung der Lösch- und Trinkwasserversorgung in Fenken soll grds. durch eine Ringleitung realisiert werden. Mittel sind bei Bedarf in die Finanzplanung einzustellen.
TOP 4
Erweiterung Kindergarten St. Martin Schlier
- Sachstandsbericht zu Kostenüberschreitungen, Beschluss der Mehrkosten
In der Sitzung am 13.12.2022 wurden die finalen Pläne und Kosten für den Anbau eines Essensbereichs mit Verlegung der Küche, energetische Ertüchtigung, Anbau Treppenhaus sowie den Ausbau des Dachgeschosses zu Schlafräumen vorgestellt und beschlossen. Insoweit wird auf die Vorlage öS 90/2022 verwiesen. Die Gesamtkosten unter Berücksichtigung der BAFA-Zuschüsse der Kirche beliefen sich auf 1.293.800 €, wovon die Gemeinde lt. Kindergartenvertrag 80 % = 1.035.000 € trägt. Auf dieser Kostenbasis wurde auch der Ausgleichstockantrag gestellt. Im Rahmen des Haushaltsplan 2024 wurden - bedingt durch hohe Ausschreibungsergebnisse - die Gesamtkosten auf 1.356.000 € korrigiert, was einen Gemeindeanteil von 1.085.000 € (+ 50.000 €) bedeutet (vgl. HH 2024 Erläuterung zu Investition I3650-003). Die Kostenübersicht Pilz zeigt hier einen Wert von 1.363.119 €. Mittlerweile ist der Bau fast fertiggestellt und es kamen während des Bauverlaufs deutliche Mängel am Bestand zu Tage. Zudem fielen zusätzliche Arbeiten durch die Statik, den Brandschutz, die Elektrik, die Baugründung und Nachforderungen beim Rohbau an, die sich in Summe auf rd. 380.000 € belaufen. Damit betragen die Gesamtkosten abzüglich BAFA-Zuschuss 1.745.000 €.
Zusätzlich musste ein kleiner Teil des Flachdachs über dem Leitungszimmer saniert werden, da Wasser an der Wand herunterlief. Das Hauptdach war nach Aussage des Flachdachabdichters nicht ordnungsgemäß angedichtet. Hier war eine Sanierung in 2025 ff. vorgesehen. Beim Starkregen im August stand das Dach unter Wasser und Wasser lief durch eine Lampe im Gang ins Gebäude. Daher wurde die Dachsanierung umgehend in Auftrag gegeben, um größere Gebäudeschäden zu vermeiden. Dies verursacht zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 105.000 €.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich damit auf 1.850.500 € (+ 494.500 € gegenüber Planung 2024). Der Gemeindeanteil beträgt 80 % = 1.480.400 € (+ 395.400 €).
Diese Mehrkosten sind bereits anlässlich des Baus entstanden bzw. auf Grund der Schadenslage bereits durchgeführt. Hier war unter anderem auch verantwortlich, dass die besprochenen Maßnahmen erst viel zu spät durch Rapporte in ihrer finanziellen Auswirkung belegt wurden. Die Mehrkosten durch Rapporte wurden daher erst sehr spät vom Architekturbüros gegenüber dem Bauherren Kirche und uns als Kostenträger angemeldet. Ob eine vorzeitige Kenntnis der Kosten die dringenden und teils unabweisbaren Maßnahmen verhindert hätte, kann offen bleiben. Als Konsequenz aus dem Vorgang werden künftig bei allen Baumaßnahmen besprochenen Zusatzaufgaben durch bepreiste zeitnahe Rapporte festgehalten, so dass eine sehr zeitnahe Kostenverfolgung möglich ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mehrkosten mitzutragen vor allem im Hinblick darauf, dass damit das Gebäude wieder in einem baulichen Zustand ist, der für die nächsten Jahre keine weiteren Sanierungsmaßnahmen erwarten lässt.
Finanzierung:
Die Mehrkosten in Höhe von 395.400 € sind im Haushalt 2025 nachzufinanzieren. Bis dahin wird die Kirchengemeinde in Vorfinanzierung gehen. Der bewilligte Ausgleichstockzuschuss in Höhe von 350.000 € ist bereits abgerechnet.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt den Mehrkosten in Höhe von 395.400 € zu.
2. Die Nachfinanzierung erfolgt im Haushalt 2025.
TOP 5
Sportverein Ankenreute e.V.
- Beschaffung eines Mähroboters zur Rasenpflege der Sportanlage Wetzisreute, Neufassung Vertrag zur Nutzung und Pflege der Sportanlage Wetzisreute Ankenreute e.V.
Beschaffung von Rasenmährobotern zur Rasenpflege der Sportanlage Wetzisreute
Derzeit erfolgen die Mäharbeiten auf den Sportplätzen der Sportanlage Wetzisreute (Trainings- und Hauptplatz) durch den Bauhof. Ein Mitarbeiter vom Bauhof ist dabei mindestens 1 x/Woche für ca. drei Stunden mit den Mäharbeiten beschäftigt. Zusätzlich muss der Grünschnitt abgefahren und entsorgt werden. Von März bis Ende Oktober fallen somit für die Sportrasenpflege etwa 100 Stunden an. Hinzu kommt der Materialverbrauch (z. B. Treibstoff und Verschleiß von Teilen/Maschinen). Um den Bauhof hierbei zukünftig zu entlasten und die Betriebskosten für die Sportanlage zu verringern sowie weiterhin eine gute Rasenqualität für den Sportverein bereitstellen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Mäharbeiten von Rasenrobotern erledigen zu lassen. Die Verwaltung hat hier im Voraus intensive Gespräche mit dem Sportverein geführt. Der Sportverein steht der Anschaffung von Rasenmährobotern positiv gegenüber. Es wurden im Vorfeld zwei Anbieter angefragt.
Bieter 1 bietet einen einzelnen großen Rasenroboter an, der beide Sportplätze und Nebenflächen mähen kann. Dieser wird über GPS gesteuert. Die für das Mähen benötigten Zeiten des Mährobotors sind hierbei relativ hoch. Würden die Sportplätze stärker als derzeit genutzt, könnte die Rasenpflege eventuell nicht mehr sichergestellt werden. Sie müsste dann im Bedarfsfall ergänzend durch den Bauhof erfolgen.
Bieter 2 bietet vier kleinere Rasenroboter an. Hier würden jeweils zwei Geräte einen Sportplatz inkl. Nebenflächen mähen. Auch diese werden über GPS gesteuert. Der Vorteil wäre, dass bei Ausfall von einem Mähroboter der andere ohne großen Aufwand umgesetzt werden könnte.
Bei den angefragten Geräten kann jeweils ein sog. „Igelschutz“ aktiviert werden; d.h. das Gerät würde in der Zeit, in welcher Igel am aktivsten sind (zwischen Abend- und Morgendämmerung) nicht fahren.
Die Angebotsabfrage hat folgendes Ergebnis erbracht:
Bieter 1: 1 Mähroboter, GPS Steuerung, 63,3 cm Schnittbreite, 19.850 € (Anteil Gemeinde ca. 14.000€) Beschaffungs- und Installationskosten (Brutto), 1.425 € Wartungskosten jährlich.
Bieter 2: 4 Mähroboter, GPS Steuerung, je 24 cm Schnittbreite, 22.559 € (Anteil Gemeinde ca. 15.800€) Beschaffungs- und Installationskosten (Brutto), 1.695 € Wartungskosten jährlich.
Die Beschaffung soll über den Sportverein erfolgen. Hierfür kann der Verein eine Förderung beim WLSB beantragen. Die Förderung beläuft sich auf 30 % der zuschussfähigen Kosten (Höchstbetrag 25.000 €).
Da es sich bei den vorliegenden Angeboten um Richtpreise handelt, soll der Sportverein drei aktuelle Angebote für Rasenmähroboter einholen und in Absprache mit der Verwaltung den wirtschaftlichsten Anbieter beauftragen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Sportverein die restlichen Anschaffungskosten nach Abzug WLSB Zuschuss und Rabatt in Form eines einmaligen Zuschusses zu gewähren und diesen Zuschuss im Haushalt 2025 entsprechend einzustellen. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, für die jährlichen Kosten, welche für Pflege und Wartung (Service/Einlagerung, Messersatz: ca. 1.700 €/Jahr) in Rechnung gestellt werden, analog der Vereinsförderrichtlinie (Nr. 4.3 Instrumente, Uniformen und Ausstattung) 25 % der Kosten zu bezuschussen. Evtl. notwendige Ersatzbeschaffungen sollen über die dann jeweils gültige Vereinsförderrichtlinie bezuschusst werden. Diese sind vorab vom Sportverein zu beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten (z. B. WLSB) sind vom Verein ebenfalls zu prüfen und zu beantragen.
Neufassung Vertrag zur Nutzung und Pflege der Sportanlage Wetzisreute
Der derzeit gültige Vertrag zur Nutzung und Pflege der Sportanlage Wetzisreute muss um die Umstellung auf Rasenmähroboter (§ 4 Abs. 2) ergänzt werden. Ansonsten wurden die vertraglichen Bestandteile des derzeit gültigen Vertrages übernommen.
Finanzierung:
Zuschuss wird im Haushalt 2025 eingeplant.
Beschluss:
1. Der SV Ankenreute e.V. soll zum Mähen der Sportplätze der Sportanlage Wetzisreute drei Angebote für passende Rasenmähroboter einholen, in Absprache mit der Verwaltung den wirtschaftlichsten Bieter beauftragen und einen Antrag auf Bezuschussung durch den WLSB stellen.
2. Bei den zu beschaffenden Rasenmährobotern ist ein sog. „Igelschutz“ verpflichtend. Die Geräte dürfen in der Zeit, in welcher Igel am aktivsten sind (zwischen Abend- und Morgendämmerung), nicht fahren.
3. Die Gemeinde gewährt dem SV Ankenreute e.V. einen einmaligen Zuschuss zur Beschaffung der Mähroboter in Höhe des Restanschaffungsbetrages nach Abzug des WLSB Zuschusses und des von dem jeweiligen Bieter gewährten Rabattes.
4. Die Gemeinde wird das Mähen der Sportplätze der Sportanlage Wetzisreute mit Installation der Mähroboter einstellen.
5. Die Gemeinde bezuschusst die jährlichen Unterhalts-/Wartungskosten analog der Vereinsförderrichtlinie mit 25 % der jährlichen Kosten.
6. Evtl. notwendige Ersatzbeschaffungen werden über die jeweils gültige Vereinsförderrichtlinie bezuschusst. Diese sind vorab zu beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten (z. B. WLSB) sind vom SV Ankenreute e.V. zu prüfen.
7. Der Neufassung des Vertrags zur Nutzung und Pflege der Sportanlage Wetzisreute Ankenreute e.V. wird zugestimmt.
TOP 6
Investorenausschreibung Umnutzung ehem. Gasthaus Traube zu Wohnungen mit Dorfladen
- Vergabe
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit der Nachnutzung des ehem. Gasthauses Traube beschäftigt. Nachdem die bisherigen Überlegungen und Ausschreibungsversuche zu keinem Erfolg geführt haben, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.9.2024 beschlossen, den Verkauf des Grundstücks mit folgendem Nutzungskonzept im Amtsblatt der Gemeinde Schlier erneut auszuschreiben:
Umnutzung der „Traube“ zu Wohnungen (max. 8 Wohneinheiten) und einem Dorfladen im Erdgeschoss sowie der Überplanung der Freianlagen. Die Gemeinde Schlier konnte nach der Schließung der Gaststätte Traube das Gebäude einschließlich der Freianlagen erwerben. Das Gebäude ist durch Habitus und Lage ein sehr städtebaulich prägnanter Baustein im Ortsbild von Unterankenreute. Aus diesem Grund müssen Eingriffe in den Bestand durchdacht und angemessen sein, damit auch nach dem Umbau die Struktur des Gebäudes ablesbar bleibt. Bei den vorgesehenen Wohnungen wird erwartet, dass sie unter Berücksichtigung zeitgemäßer Anforderungen entwickelt und wenn möglich barrierefrei erstellt werden. Stellplätze sind abweichend vom geltenden Bebauungsplan abhängig von der Wohnungsgröße wie folgt nachzuweisen: bis 40 m² = 1 Stellplatz, 41-89 m² = 1,5 Stellplätze, über 90² = 2 Stellplätze. Der Dorfladen in Unterankenreute wird genossenschaftlich betrieben und ist mit dem Umbau der Traube als ein Hauptnutzer vorgesehen. Verkauft werden Waren des täglichen Bedarfs (auch Backwaren) in einem überschaubaren Sortiment, zusätzlich soll ein kleines Café betrieben werden, das auch als wichtiger Kommunikationsbereich dienen soll. Dem Dorfladen/Café ist eine Fläche für die Außenbewirtschaftung zuzuordnen, ebenso erforderlichen 6 Stellplätze. Einen wichtigen Aspekt stellt außerdem die Anlieferung, Lagerhaltung usw. dar. Die Ladeneinheit des Dorfladens soll nach Fertigstellung wieder ins Eigentum der Gemeinde Schlier übergehen. Der Kaufpreis für das Grundstück zur Umnutzung liegt bei 300.000 €.
Das 2-stufige Verfahren sah eine Interessensbekundung bis zum 11.10.2024 vor, ein aussagekräftiges Angebot wurde bis 12.11.2024 erwartet. Insgesamt wurden vier Interessensbekundungen vorgetragen, von denen drei Bewerber allerdings unter den gegebenen Voraussetzungen von einer konkreten Bewerbung/Angebot wieder Abstand genommen haben. Somit liegt ein Angebot von Herrn Mark Traut zum Rückkaufpreis der Ladeneinheit von 575.000 € vor.
Finanzierung:
Das ehemalige Gasthaus Traube ist wie folgt bilanziert: Grund und Boden: 280.347,18 € (= 225 €/ m²) zzgl. Buchwert Gebäudes zum 31.12.2023 217.527 €. Das Grundstück wurde damals aufgrund der Ortsentwicklung gekauft. Das Gebäude als solches ist allerdings in der bestehenden Form nicht refinanzierbar. Bei einem Verkauf von Grund und Boden zum Preis von 300.000 € (= 241 €/ m²), läge dies oberhalb des Bodenrichtwerts (230 €/ m² x 1.246 m²= 286.580 €). Damit läge kein Verkauf „unter Wert“ vor, was auch die Rechtsaufsicht bestätigt hat. Fördermittel: Aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können Mittel für die Grundversorgung mit 30 %, max. 200.000 € beantragt werden. Bei ca. 600.000 € - 650.000 € Kaufpreis für die Ladeneinheit (Vollausbau ohne Ausstattung) inkl. Stellplätze und Außenbe-reichsflächen wären somit rd. 180.000 € -195.000 € Förderung möglich. Ggfs. ist in Ergänzung hierzu auch eine LEADER-Förderung möglich.
Die Gesamtrechnung sähe wie folgt aus: Verkauf zu 300.000 €, Rückkauf zu rd. 650.000 € zzgl. Kaufnebenkosten 65.000 € = 415.000 € abzgl. Förderung 195.000 € = 220.000 € Eigenlast.
Abzuklären wäre die Finanzierung der Ausstattung (Küche, Theken, Regale, Kühlung, Mobiliar,..) des Ladens/Cafés unter Inanspruchnahme einer ELR-Förderung. Hier wird sich der Dorfladen auch finanziell beteiligen müssen.
Weitere Vorgehensweise:
Die vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenbedingungen, die in der Ausschreibung formuliert waren, sollen im weiteren Prozess in ein Bauleitplanverfahren/Vorhabenbezogenen Bebauungplan münden.
Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass der Planungsbegünstigte (Herr Traut) die baulandpolitischen Vorgaben vertraglich anerkennt (Grundvereinbarung) und sich verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen. Außerdem müssen im weiteren Prozess auch gemeinsam mit dem Dorfladen, die Pläne und Ausbaustufen des Dorfladens präzisiert werden, so dass diese dann in einer verbindlichen Vorhabensbeschreibung münden. Rechtzeitig, vor Entstehen von Baurecht, spätestens bis zum Beginn der Offenlage schließen die Gemeinde und der Planungsbegünstigte einen weiteren städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag ab, mit dem die baulandpolitischen Vorgaben im konkreten Fall umgesetzt werden (Stufe 2). Außerdem werden in einem solchen Durchführungsvertrag Sicherungsmittel beschrieben, wie bspw. Durchführungsverpflichtung, Vertragsstrafe, Bürgschaft, An-/Rückkaufrecht, Rechtsnachfolgeklausel o. ä. Hierzu fand bereits ein Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Glaser von der Anwaltskanzlei Rommelsbacher, Glaser & Partner statt, der uns in diesem Projekt beraten würde.
Der Zeitplan sieht grundsätzlich einen Verkauf im Jahr 2025 und den Rückkauf der fertigen Ladeneinheit im Jahr 2027 vor.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe lt. Investorenausschreibung zur Umnutzung des ehem. Gasthauses Traube zu Wohnungen mit Dorfladen an Herrn Mark Traut zu. Der Verkaufspreis wurde auf 300.000 € festgelegt, der Rückkaufpreis der Ladeneinheit inkl. Außenanlage/Parkplätze lt. Angebot liegt bei 575.000 €.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte in die Wege zu leiten:
a) Vorbereitung einer Grundvereinbarung
b) Vorbereitung Bauleitplanverfahren + Durchführungsvertrag
c) Gespräche mit den Vertretern des Dorfladens zur Abstimmung der verbindlichen Planung.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
TOP 7
Straßenbeleuchtung: Anpassung der Beleuchtungszeiten an den Hauptdurchfahrtsstraßen
In der Sitzung vom 20.9.2022 (öS 64/2022) wurde aus Energieeinspargründen beschlossen, die Straßenbeleuchtungszeiten auf 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr zu reduzieren. Ebenfalls wurde eine Austauschstrategie bezüglich der Straßenbeleuchtung beschlossen, d. h. eine peu à peu Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Vor dem Beschluss in 2022 waren die Schaltzeiten an die Busfahrpläne gekoppelt, so dass die Straßenlaternen von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr die Straßen beleuchteten. In letzter Zeit gehen vermehrt Einwohneranfragen ein, mit der Bitte, die Straßenbeleuchtungszeiten, vor allem auf den vom Busverkehr betroffenen Straßen, wieder länger zu schalten. Technisch ist es möglich, die Ravensburger Straße (Fenken), die Hauptstraße/Schulstraße (Schlier), Waldburger Straße (Wetzisreute) und Wolfegger Straße/Altdorfer Straße (Unteranken-reute) unabhängig von den weiteren Straßenzügen zu schalten. Teilweise sind dann aufgrund der Schaltkreise auch einzelne Straßenzüge involviert.
Die Verwaltung schlägt vor, die o .g. Hauptverkehrsstraßen wieder wie ursprünglich beleuchten zu lassen. Um die Kosten hierfür gering zu halten, werden die Laternen, welche sich an diesen Straßen befinden, als erstes auf LED umgerüstet.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt zu, die Straßenbeleuchtungszeiten entlang der Ravensburger Straße (Fenken), Hauptstraße/Schulstraße (Schlier), Waldburger Straße (Wetzisreute) und Wolfegger Straße/Altdorfer Straße (Unterankenreute) auf 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr festzulegen.
2. Alle anderen Straßenzüge werden weiterhin von 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr beleuchtet.
TOP 8
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Gemeinde Schlier hat in den vergangenen Monaten aufgrund der immer noch angespannten Flüchtlingssituation mehr privaten Wohnraum anmieten müssen. Diese Räumlichkeiten bieten zusätzlich zu den gemeindeeigenen Unterkünften Platz für Obdachlose sowie Geflüchtete. Aufgrund der neu hinzugekommenen Wohnräume muss die bestehende Satzung über die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde angepasst werden. Im Zuge dessen wurden die Grund- und Nebenkosten der gemeindeeigenen Wohnräume neu kalkuliert und angepasst. Die letzte Satzungsänderung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 2016 vorgenommen. Da es bei einigen der kommunalen Unterkünfte keine Abschreibungen mehr gibt, die Grundkoten deshalb sehr niedrig ausfallen würden, wurden hierfür die Ergebnisse des Mietspiegels herangezogen. Sollte bei der Kostenkalkulation ein Wert herauskommen, welcher unterhalb der Miete nach dem Mietspiegel für diese Wohnung liegt, kann stattdessen der ermittelte Mietspiegel angesetzt werden. Die Argumentation hierfür ist, dass man einige Wohnräume auch regulär vermieten könnte, wenn diese nicht für die Unterbringung für Obdachlose oder Geflüchtete benötigt werden würde. Diese Vorgehensweise wurde bereits mit dem Kommunalamt Ravensburg abgesprochen.
Aus der Kalkulation bzw. den Ergebnissen durch die Bewertung des Mietspiegels ergeben sich folgende neue Grund- und Nebenkosten (abgerundet auf volle 10-Centbeträge), pro Objekt und pro Quadratmeter: Wolfegger Straße 17 mit 7,10 € und 11,30 €, Wolfegger Straße 19 mit 6,90 € und 12,80 €, Rathausstraße 8 mit 6,90 € und 2,40 €, Wagnerweg 15 mit 7,10 € und 5,30 €, Friedhofstraße 4 mit 6,40 € und 3,90 €, Laurentiusstraße 1 mit 8,10 € und 6,40 €.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation für die Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in der Anlage zur Kenntnis.
2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zum 1.1.2025 wird wie vorgelegt zugestimmt.
TOP 9
Bürgermeisterwahl 2024, Wahl eines Mitglieds zur Verpflichtung der Bürgermeisterin
Am 13. Oktober 2024 wurde Bürgermeisterin Katja Liebmann erneut zur Bürgermeisterin der Gemeinde Schlier gewählt. Der Wahlprüfungsbescheid liegt vor. Die Wahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Schlier ist gültig. Die Wählbarkeit der gewählten Bewerberin ist nachgewiesen. Die Gewählte kann ihr Amt als Bürgermeisterin der Gemeinde Schlier weiterführen.
Verpflichtung
Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der/die Bürgermeister/in von einem vom Gemeinderat gewählten Mitglied in einer öffentlichen Sitzung im Namen des Gemeinderats zu verpflichten und zu vereidigen. Die Verpflichtung eines/r Bürgermeisters/in hat nach der Wiederwahl auf jeden Fall zu erfolgen, da diese nur für die jeweilige Amtszeit gilt. Eine erneute Vereidigung muss nicht erfolgen; jedoch ist bei der Verpflichtung darauf hinzuweisen, dass die Vereidigung bei der Amtseinsetzung von 2016 erfolgt ist. Das entsprechende Mitglied für die Verpflichtung von Bürgermeisterin Liebmann ist vom Gemeinderat zu bestimmen. Der Gemeinderat ist frei in seiner Entscheidung, welches Mitglied er hierfür bestimmt. Nach der Bürgermeisterwahl 2016 wurde für diese Funktion der Stv. Bürger-meister benannt, das wäre aktuell erneut Guido Deuringer. Es ist aber auch jedes andere Mitglied des Gemeinderats wählbar. Die Verpflichtung findet in einer öffentlichen Sondersitzung am Montag, 9. Dezember 2024 im Foyer der Turn- und Festhalle statt.
Besoldung
Für wiedergewählte Beamte (unmittelbare Wiederwahl nach Ablauf der vorangegangenen Amtszeit) richtet sich die Besoldung ab der zweiten Amtsperiode kraft Gesetzes nach der höheren der beiden in Betracht kommenden Besoldungsgruppen. Eines Einweisungsbeschlusses des Gemeinderats bedarf es dazu nicht.
Das bedeutet, dass Frau Liebmann kraft Gesetzes zum 6.12.2024 in Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat wählt das Mitglied Guido Deuringer zur Durchführung der Verpflichtung von Bürgermeisterin Katja Liebmann.
TOP 10
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Keine Sachstandsberichte aus der Verwaltung.
TOP 11
Anfragen von Ratsmitgliedern
Beleuchtung in der Turn- und Festhalle Wetzisreute
Ein Gemeinderat teilt mit, dass das Licht in den Umkleideräumen und im Regi-Raum in der Turn- und Festhalle Wetzisreute nachts brennen würde. Er fragt, ob man hier nicht eine Zeitschaltuhr installieren könne, damit das Licht nachts nicht durchbrenne.
Ein weiterer Gemeinderat fügt hinzu, dass Hausmeister Herr Schumacher diesbezüglich bereits Schilder aufgehangen habe. Diese würden jedoch leider nichts bringen und die Lichter werden trotzdem nicht händisch ausgemacht.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass das Thema mit den beiden Hausmeistern geklärt werden würde. Man versuche eine Lösung für die Zukunft zu finden.
Gestaltung Außenanlagen Sportplatz Wetzisreute
Eine Gemeinderätin bezieht sich auf die Anfrage aus der Bürgerschaft aus der vergangenen Sitzung. Dort hatte eine Bürgerin gefragt, ob es möglich wäre, auf dem Sportgelände des Sportplatzes Wetzisreute einen Platz für Calisthenics, mit Outdoor-Spielgeräten herzustellen. Die Gemeinderätin erkundigt sich nach dem Stand der Planung zum Außenbereich am Sportplatz.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass man bereits an einem Plan für die Gestaltung des Außenbereiches in Wetzisreute arbeite. Im Dezember oder im Januar würde man damit ins Gremium kommen, die Planungen für den Sportplatz vorstellen und darüber beraten.
Hebesätze und Grundsteuer in der Gemeinde Schlier
Die Gemeinderätin fragt zudem, wie hoch die Hebesätze der Grundsteuer in der Gemeinde Schlier sein werden, da sie sich bereits darüber informiert habe.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass dass man über die Grundsteuer und die Hebesätze in der kommenden Sitzung im Dezember beraten werde. Eine frühzeitigere Beratung war leider nicht möglich, da noch zu wenig Messbescheide des Finanzamtes vorliegen und dies zur Berechnung des Aufkommens notwendig sei.