Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

icon.crdate21.01.2025

des Gemeinderats vom 17. Dezember 2024

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung): Beratung  über die Umsetzung der Grundsteue
rreform, Beschluss über die Hebesätze Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer und Beratung und Beschluss der Hebesatz
Im Mitteilungsblatt vom 20. Dezember 2024 wurde bereits über die Umsetzung der Grundsatzsteuer berichtet. Auf die ausführliche Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier wird verwiesen.

In der Gemeinderatssitzung wurde die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Diese Anpassungen erfolgen im Rahmen der Grundsteuer-reform, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 gefordert wurde. Das Gericht hatte die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt, da sie auf veralteten Einheitswerten basierten und zu erheblichen Ungleichbehandlungen führten. Ab dem 1. Januar 2025 gilt daher ein neues Steuerrecht. Die Grundsteuer wird nun nach neuen Bewertungsmodellen berechnet:

  • Grundsteuer B: Grundlage ist der Bodenrichtwert (Stichtag 1. Januar 2022) und die Grundstücksfläche. Gebäudewerte zählen nicht mehr.
  • Grundsteuer A: Land- und Forstflächen werden einheitlich nach Ertragswert bewertet. Wohngebäude, die bisher unter A fielen, gehören künftig zu B.

Diese neuen Bewertungsgrundlagen führen dazu, dass die Hebesätze der Gemeinde angepasst werden müssen, um das Steueraufkommen zu steuern.

Grundsätzlich muss sich die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens wie bisher auch am vorliegenden Finanzbedarf der Gemeinde Schlier und den haushaltsrechtlichen Maßgaben, nicht jedoch am bisherigen Grundsteueraufkommen, orientieren. Die Anpassungen (Erhöhung gegenüber dem Transparenzregister) berücksichtigen die gestiegenen Finanzanforderungen der Gemeinde, insbesondere durch die höhere Kreisumlage, die zusätzliche Belastungen von rund 175.000 € für die Gemeinde Schlier mit sich bringt. Insbesondere durch die Verluste des Oberschwabenklinikums (OSK) in Millionenhöhe ist eine deutliche Erhöhung der Kreisumlage geplant, die wiederum von den Städten und Gemeinden an den Landkreis zu entrichten ist. Aufgrund der allgemein schwierigen Haushaltslage kann die Erhöhung der Kreisumlage um ca. 175.000 € auf insgesamt 1,9 Mio. € nicht ohne Steuererhöhung abgefangen werden. Deshalb hat sich der Gemeinderat schweren Herzens dafür ausgesprochen, die Erhöhung der Kreisumlage in Teilen auszugleichen und auf den Hebesatz anzurechnen.

Die eintretenden (teilweise heftigen) Belastungsverschiebungen innerhalb der Grundsteuerpflichtigen sind die Folge der Grundsteuerreform. Die Höhe der Belastungsverschiebungen im Bereich der Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbeflächen) resultiert aus dem vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Bodenrichtwertmodell, bei dem die Gebäudewerte nicht beachtet werden. Größere Grundstücke werden teurer, kleinere Grundstücke oder Grundstücksanteile werden billiger. Genauso wie gewerbliche Flächen, da diese einen meist geringeren Bodenrichtwert besitzen. Da die Gemeinde Schlier für ihre Gemarkung nur einen einheitlichen Hebesatz erlassen kann, können die von den Gesetzgebern gewollten Belastungsverschiebungen kommunal nicht ausgeglichen werden. Eine Nachfolgeregelung, welche darauf abgezielt hätte, genau die bisheri-gen Ergebnisse in der Steuerbelastung jeden einzelnen Steuerpflichtigen nachzubilden, wäre wiederum rechtswidrig gewesen. Es erfolgte folgender mehrheitlicher

Beschluss:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 1.1.2025 auf 650 v.H. festgesetzt.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 1.1.2025 auf 185 v.H. festgesetzt.
3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 1.1.2025 auf 370 v.H. festgesetzt.
4. Die beigefügte Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 1.1.2025 beschlossen.
5. Im Herbst des folgenden Jahres werden die Ergebnisse und Folgen der Erhöhung der Hebesätze im Gremium besprochen und eruiert.

TOP 4
Turn- und Festhalle Wetzisreute:
Sanierung der Hallenstatik: Sachstandsbericht, Beschluss über Nachtragsangebot und Beschluss über Elektroarbeiten

In der Sitzung am 12.12.2023 wurde die Historie der Hallenstatik vom Büro Fecher, Werner, Sauter ausführlich dargestellt und die Maßnahme beschlossen (vgl. Vorlage öS 72/2023). In der Sitzung am 19.3.2024 wurde der Auftrag zur Sanierung der Statik an die Fa. Schmid Metallbau, Achberg zum Angebotspreis von rd. 151.750 € netto vergeben. Es wurde von Gesamtkosten in Höhe von 190.000 € netto ausgegangen. Auf die Vorlage öS 13/2024 wird verwiesen.

Bauzeit
Der Ausführungszeitraum war von Juni bis August 2024 zusammen mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage - um Synergieeffekte zu nutzen - geplant. Nachdem die erforderliche Prüfstatik wegen personellem Engpass beim Prüfamt und der Komplexität der Statik erst im Juli 2024 vorlag, die Bestellung der Metall- und Holzbaumaterialien nach exaktem Aufmaß ca. 4-6 Wochen benötigt und die als Subunternehmer eingesetzte Holzbaufirma die Ausführung der Arbeiten – es handelt sich hier um geschätzte 1.500 Mannstunden - nicht mehr schieben konnte und eine Ausführung Anfang November anbot, wurde entschieden, die Arbeiten nicht mehr in 2024 durchzuführen. Es wurde daher nach Information des Gemeinderates beschlossen, die Arbeiten ab 1.4.2025 durchzuführen, um die Fasnet 2025 nicht zu gefährden und die geplanten Veranstaltungen abzusichern. Der Abschluss der Maßnahme ist auf Ende August 2025 geplant, wobei die tatsächliche Bauzeit heute nur geschätzt werden kann. Die Vereinsvertreter wurden hierüber am 21.11.2024 informiert. Der Bauzeitenplan ist beigefügt.

Bindersanierung
Nachdem gegenüber dem bisherigen Angebot durch die Prüfstatik erhebliche Mehrmengen an Stahl sowie bislang nicht berücksichtigte Aufwendungen (z. B. Auslegung des gesamten Hallenbodens, Demontage Sportgeräte, Abhängung Lüftung, Entfernung aufgeleimte Statikverbesserungen Vorjahre, kompliziertes Aufmaß durch händisches Aufbauen der ursprünglichen Halle,…) hinzugekommen sind, hat die Fa. Schmid Metallbau ein aktualisiertes Angebot erstellt. Die Gesamtsumme Bindersanierung beläuft sich (ohne Montage Bühnenvorhang) auf 257.732,54 € netto. Die Nachtragsangebotssumme beläuft sich damit auf 105.982 € netto. Das Planungshonorar ist weitgehend abgerechnet (13.500 € netto). Für die Bauüberwachung kommen noch ca. 3.500 € netto hinzu.

Elektroarbeiten
Geplant war die Demontage und Montage der Elektroinstallation über die Elektrofirma, welche die Brandmeldeanlage eingebaut hat, zu realisieren. Da die Preise bis 2025 nicht zu halten sind, wurde der Auftrag Brandmeldeanlage abgerechnet. Diese Arbeiten sind nochmals beschränkt auszuschreiben. Die Elektroarbeiten belaufen sich nach der Kostenschätzung auf ca. 35.000 € netto. Hierbei ist festzustellen, dass die Beleuchtung aus seit 2023 nicht mehr ersatzteilversorgten Leuchtstoffröhren besteht. Hier würde sich ein Austausch auf LED auf ca. 44.000 € netto belaufen. Nachdem der Hallenboden ausgelegt, Steiger vorhanden sind und zusätzlich Stromkosten eingespart werden können, wäre es sinnvoll, den Austausch mit zu erledigen. Die aktuelle Beleuchtung hat eine installierte Leistung von 9.280 kW, eine LED-Beleuchtung 5.800 kW. Im Ergebnis entfallen Unterhaltungskosten, wird Strom gespart und die Beleuchtung ist besser. Hinzu kommen Ingenieurgebühren von  ca. 10.000 €. Die Gesamtkosten Elektro würden sich damit auf 89.000 € netto belaufen.

Hinzu kommt noch die Auslegung der Halle mit OSB-Platten (Rest) zum Schutz des Sportbodens, die von der Gemeinde erledigt wird, mit ca. 7.000 €. Damit belaufen sich die Kosten für 2025 auf rd. 357.500 € netto; die Gesamtkosten auf 371.000 €.

Finanzierung
Im Haushalt 2024 waren für die Maßnahme 190.000 € netto eingestellt. Die Kosten in Höhe von 357.500 € sind im Haushalt 2025 darzustellen und zu finanzieren.

Es erfolgt folgender mehrheitlicher Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Bauzeitenplan zu.
2. Dem Nachtragsangebot der Fa. Metallbau Schmid, Achberg in Höhe von 105.982 € wird zugestimmt.
3. Die vorhandene Beleuchtung der Halle wird durch LED-Beleuchtungskörper ersetzt.
4. Die Elektroarbeiten werden beschränkt ausgeschrieben.

TOP 5
Erweiterung Grundschule Unterankenreute und Neubau Mensa: Vergabe weiterer Bauarbeiten

In der Sitzung am 22.10.2024 wurde das Vergabepaket 2 (Holzbau, Fensterbau, Estrich, Dachabdichtung) vergeben. Auf die Vorlage öS 64/2024 wird verwiesen. Durch die Vergaben konnte die Kostensumme von 6,47 Mio. € gehalten werden.

Mittlerweile ist auch das Vergabepaket 3 über die Vergabestelle des Landkreises öffentlich ausgeschrieben worden.

Trockenbau:
Insgesamt gingen fünf Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Helmut Baum GmbH, Fronreute zum Angebotspreis von 207.203,43 € brutto. Das Angebot liegt rd. 16.301 € über der Kostenberechnung.

Malerarbeiten:
Insgesamt gingen fünf Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Christ & Wagenseil GmbH, Leutkirch zum Angebotspreis von 51.925,65 € brutto. Das Angebot liegt rd. 9.460 € über der Kostenberechnung.

Bodenbelagsarbeiten:
Insgesamt gingen fünf Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma AH Boden, Remseck am Neckar zum Angebotspreis von 72.831,92 € brutto. Das Angebot liegt rd. 21.040 € unter der Kostenberechnung.

Fliesenarbeiten:
Insgesamt gingen zwei Angebote ein. Günstigste Bieterin die Firma Fliesen Röhlich GmbH, Wendelstein zum Angebotspreis von 79.968,93 € brutto. Das Angebot liegt rd. 22.307 € unter der Kostenberechnung.

Schreinerarbeiten:
Insgesamt gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin die Firma Schreinerei Dreher e.K., Baindt zum Angebotspreis von 176.386,56 € brutto. Das Angebot liegt rd. 220.288 € unter der Kostenberechnung.

In Summe werden gegenüber der Kostenberechnung rund 237.800 € brutto eingespart. Damit reduzieren sich die fortgeschriebenen Kosten für die Schule, Mensa und Container auf rd. 6,23 Mio. €.

Finanzierung
Im Haushalt müssten daher aktuell 6,23 Mio. € finanziert werden. Im Haushalt 2024 sind 5,8 Mio. € eingeplant. Der Nachfinanzierungsbetrag beläuft sich daher auf 430.000 € und würde sich durch den höheren Ausgleichstockzuschuss (100.000 €) nochmals auf 330.000 € reduzieren.

Um eventuellen Kostensteigerungen durch Rapporte und sonstige heute noch nicht vorhersehbare Maßnahmen entgegenzuwirken, wird im Haushalt 2025 von einer Gesamtkostensumme von 6,47 Mio. € ausgegangen. Bei dem Bauvolumen können 4 % Erhöhung der Kostensumme (= 250.000 €) leicht anfallen, so dass eine solidere Finanzierungsbasis gegeben ist.

Nach Auskunft der Bewilligungsstelle für das Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“ (70 % Förderung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung; Antragssumme 1,7 Mio. €) werden wir als Gemeinde mit Ausgleichstockbewilligung wohl in der zweiten Fördertranche Anfang 2025 eine Bewilligung erhalten, so dass der Zuschuss im Haushalt 2025 eingeplant werden kann. 

Beschluss:
Die Bauarbeiten werden wie folgt vergeben:
Trockenbau: Firma Helmut Baum GmbH, Fronreute zum Angebotspreis von 207.203,43 € brutto.
Malerarbeiten: Firma Christ & Wagenseil GmbH, Leutkirch zum Angebotspreis von 51.925,65 € brutto.
Bodenbelagsarbeiten: Firma AH Boden, Remseck am Neckar zum Angebotspreis von 72.831,92 € brutto.
Fliesenarbeiten:Firma Fliesen Röhlich GmbH, Wendelstein zum Angebotspreis von 79.968,93 € brutto.
Schreinerarbeiten: Firma Schreinerei Dreher, Baindt zum Angebotspreis von 176.386,56 € brutto.

TOP 6
Wasserschutzgebiet Mühlenreute: Vorstellung des Untersuchungskonzeptes und der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes

In einer Klausurtagung im Jahr 2023 wurde der damalige Gemeinderat bereits über die geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserfassung in Mühlenreute informiert. Herr Dr. Hermann Schad von IMES GmbH aus Wangen hat damals die Lage sowie Karten des Gewässernetzes und des Wasserschutzgebietes, welches im Jahr 1966 festgesetzt wurde, präsentiert. Das Gremium hat in der Sitzung vom 13.10.2020 den geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserfassung Mühlenreute bereits zugestimmt und entsprechende Ingenieurleistungen beauftragt.

Die Verwaltung hat das Büro IMES mit der Erstellung eines Untersuchungskonzeptes als Voraussetzung für eine Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Mühlenreute beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchungen und das daraus resultierende Konzept wurden dem Gremium von Herrn Dr. Schad vorgestellt.

Finanzierung
Für die Kosten der Bohrungen der Grundwassermessstellen sollen 150.000 € vorgesehen werden, welche in den Haushalt 2025 der Gemeinde eingestellt werden müssten.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausarbeitung zu der Ausgangsuntersuchung und dem Untersuchungskonzept zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Mühlenreute zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte mit den vorgesehenen Bohrungen (Ausschreibung) in die Wege zu leiten.
3. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 150.000 € werden in den Haushalt 2025 eingestellt.

TOP 7
Bauantrag: Flst. 111/1, Radholzweg 2/1, Ersatzneubau Geräte- und Bergehalle

Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 8
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schlier mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung - FwSAbt)

Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schlier mit Abteilungen, also die Feuerwehrsatzung (FwSAbt) wurde im Jahr 2011 beschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) und der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) wurde auch diese Feuerwehrsatzung betrachtet.

In § 2 Absatz 2 sollen nun die Kann-Aufgaben der Feuerwehr ergänzt werden und können somit zukünftig auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbracht werden. Zu diesen Aufgaben gehören: Beseitigung von Straßenverunreinigungen, also die Ölspurentfernung, Patiententransporte mit Feuerwehrfahrzeugen, Türöffnungen auch in nicht lebensbedrohliche Situationen und das Auspumpen von Kellern, ebenfalls auch in nicht lebensbedrohlich Situationen.

Beschluss:
Der Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schlier zum 1.1.2025 wird wie vorgelegt zugestimmt.

TOP 9
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach §16 FwG (Feue
rwehr-Entschädigungssatzung - FwES)
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach §16 FwG der Gemeinde Schlier, also der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (kurz: FwES), wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert. Damals wurde unter anderem die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Einsätze, für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie für die zusätzlichen Entschädigungen angepasst. Diese sollen nun erneut angepasst werden und die Satzung damit neu gefasst werden. Die Höhe der Einsatzentschädigung soll neu geregelt werden. Bisher beläuft sich der einheitliche Durchschnittssatz der Aufwandsentschädigung für Einsätze auf 12 € pro Stunde. Um vor allem den freiwilligen Dienst zum Wohle der Allgemeinheit attraktiv zu gestalten und die Leistungsfähigkeit weiterhin zu sichern, wird nun eine Erhöhung auf 14 € pro Stunde vorgeschlagen. Ebenso soll die Aufwandsentschädigung für die Brandsicherheitswache von 10 € pro Stunde auf 14 € pro Stunde erhöht werden. Für die Durchführung und Absolvierung von Aus- und Fortbildungen wurde ebenfalls immer eine Aufwandsentschädigung bewilligt. Wie in der aktuellen Fassung der FwES, werden für die Zukunft weiterhin pauschale Entschädigungssätze für die gängigen Ausbildungslehrgänge vorgeschlagen, jedoch jeweils mit einem Aufschlag von plus 10 %, aufgerundet auf die vollen 10 €. Die Grundausbildung wurde bisher beispielsweise mit 160 € entschädigt. Mit einer Erhöhung von plus 10 % und der Aufrundung würde sich die Entschädigung ab 1.1.2025 auf 180 € belaufen. Alle in der Auflistung nicht aufgeführten Lehrgänge sollen mit 7 € pro Stunde, maximal jedoch 58 € pro Tag, entschädigt werden. Zudem sollten die Funktionsträger der Feuerwehr weiterhin angemessen unterstützt werden. Diese Entschädigungen werden in der Satzung unter § 3 „Zusätzliche Entschädigung“ aufgelistet. Auch hier würde die Verwaltung eine Erhöhung um plus 10 % vorschlagen. Über die vorgeschlagenen Entschädigungssätze wurde der Kommandant bereits unterrichtet.

Beschluss:
Der Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zum 1.1.2025 wird wie vorgelegt zugestimmt.

TOP 10
Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schlier (Feuer
wehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)
Das Innenministerium hat mit Verordnung vom 11. März 2024 die für den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr maßgeblichen Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge angepasst. Die Anpassung der Entschädigungssätze wirkt sich außerdem auf die Kalkulation des Kostenersatzes für die Einsatzkräfte aus.

Die Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung (Verzeichnis der Kostenersätze) ist daher anzupassen.

Um den Erfordernissen der zu erwartenden Umstellung auf die Regelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz in Zukunft Rechnung zu tragen, wurden auch in die Kostenersatzsatzung entsprechende Regelungen aufgenommen. Die Verwaltung wird die Verlängerungsoption für § 2b UStG bis zum Jahr 2027 in Anspruch nehmen und strebt eine Umstellung auf das Jahr 2026 an. Zudem wurde die Satzung auf die aktuell gültige Mustersatzung angepasst.

Beschluss:
Der Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zum 1.1.2025 wird wie vorgelegt zugestimmt.

TOP 11
Annahme von Spenden

Die Annahme von Spenden an die Gemeinde müssen nach § 78 Abs. 4 der GemO (Gemeindeordnung) vom Gemeinderat angenommen werden. Folgende Spenden gingen ein: Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG für das Ferienprogramm 2024 in Höhe von 200 € vom 8.5.2024 und von einem/r anonymen Spender/in für einen gemeinnützigen Zweck in Höhe von 400€ vom 02.10.2024.

Bei der Spende in Höhe von 400 € handelt es sich um eine Durchlaufspende, zugunsten der Seniorenteams Schlier und Unterankenreute von jeweils 200 €.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden in Höhe von 600 € an.

TOP 12
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Förderprogramm „Aus Alt mach 2“, Abschlussbericht

Stellv. Hauptamtsleiterin Dieing berichtet vom Förderprogramm „Aus Alt mach 2“, welches Ende Juni 2024 abgeschlossen wurde. Es handele sich hierbei um eine Förderangebot, welches im Verbund des GVV Gullen durchgeführt wurde und an welchem die Gemeinden Bodnegg, Waldburg, Grünkraut und Schlier beteiligt waren. Die Gemeinwesenarbeiterin Frau Christa Gnann habe dieses Programm federführend betreut. Bürger und Bürgerinnen, welche aus ihrem großen Einfamilienhaus mehrere Wohneinheiten schaffen wollen, konnten sich melden und wurden dann von einem Architekten für einen möglichen Umbau beraten. Diese Beratung wurde gefördert. Insgesamt habe es mehr als 80 Anfragen für diese Förderung gegeben. In Schlier seien 19 Projekte durch einen Architekten begutachtet worden, jedoch sei nur eines davon erfolgreich umgesetzt worden. Gründe für die nicht stattgefundenen Umsetzungen seien unter anderem die angespannte Lage in der Baubranche sowie finanzielle Herausforderungen.

TOP 13
Anfragen von Ratsmitgliedern

Dorfweiher in Schlier, Säuberung des Rechens
Ein Gemeinderat berichtet, dass zwischen dem Dorfplatz und dem Mühlenweg in Schlier der Dorfweiher hindurchführen würde. An dem Punkt, an welchem der Dorfweiher unterirdisch weitergeleitet werde, hätte man vor Jahren einen Rechen angebracht. Dieser sei regelmäßig vom Bauhof sauber gemacht worden. Anwohnerinnen und Anwohner hätten diesen ebenfalls regelmäßig sauber gehalten und die übrigen Blätter und Äste auf einen Haufen neben dem Bach gelegt, welchen der Bauhof ebenfalls regelmäßig entfernte. Diese Abholung sei und den letzten Wochen ausgeblieben. Daher fragt er, ob man diese Abholung wieder regelmäßig durchführen könne.

Hauptamtsleiterin Link antwortet, dass der Bauhofsleiter Herr Pfleghar sich vergangene Woche mit den Anwohnern in Verbindung setzen wollte. Sie nehme das Thema mit und bespreche dies entsprechend.

Parkplatz Waldkindergarten
Eine Gemeinderätin berichtet von dem schlechten Zustand des Parkplatzes und der Zuwegung am Waldkindergarten. Außerdem sei durch die Neuausweisung der 30-er Zone das Abbiegen zur Waldkita noch schwieriger geworden. Sie habe das Gefühl, dass die Pkws in diesem Straßenabschnitt nun noch mehr Gas geben würden als bisher.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass das Thema in die nächste Verkehrsschau mitgenommen werde, man vermutlich jedoch nicht viel an der Situation ändern könne. Die Verbesserung der Parkplatzes und der Zuwegung werden an den Bauhof zur Erledigung weitergegeben.

Ferienbetreuung an den Schulen und Ferienprogramm in Unterankenreute
Eine Gemeinderätin berichtet von der Situation der Kinder in Unterankenreute, welche nicht optimal sei. Sie wünsche sich ein attraktiver gestaltetes Ferienprogramm, da dies recht eintönig und immer dasselbe sei. Sie fragt, ob man hier nichts neueres und innovativeres anbieten könne.
Hauptamtsleiterin Link antwortet, dass es einen Unterschied zwischen Ferienprogramm und Ferienbetreuung geben würde. Das Ferienprogramm werde derzeit rein von ehrenamtlichen Personen auf die Beine gestellt, daher könne man hier keine Vorgaben machen. Die Ferienbetreuung hingegen sei momentan noch eine reine Zusatzleistung im Rahmen der Betreuung, welche man anbiete und in welcher sich die Betreuungskräfte immer tolle Sachen überlegen würden. Sobald es einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gebe, könne man in der Betreuung gerne innovativer und kreativer werden.
Die Gemeinderätin fragt, ob es möglich wäre, die Ferienbetreuung und das Ferienprogramm zu verbinden. Man könne ein gemeinsames Konzept erarbeiten, eventuell die Vereine und Ministranten mehr ins Boot holen. Man solle die Leute ansprechen und proaktiv auf alle zugehen.
Bürgermeisterin Liebmann ergänzt, dass der Andrang auf dieses Betreuungsangebot derzeit nicht groß sei.
Ein Gemeinderat sagt, dass das sicher eine Schwierigkeit in der Organisation darstelle. Die Verwaltung könne diese Aufgabe in diesem Ausmaß nicht übernehmen und dementsprechend bräuchte es wieder engagierte freiwillige Personen.
Bürgermeisterin Liebmann sichert zu, dass sie das Thema mitnehmen werde.

Umsetzung Lärmaktionsplan, 30-er Zone
Eine Gemeinderätin möchte wissen, ob man nochmals eine Erläuterung zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes und zu den neuen 30er-Zonen im Mitteilungsblatt drucken könne. Dass die Standorte der Schilder keine Entscheidung des Gremiums gewesen seien, sondern Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, wäre ihr wichtig.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass man dies bereits mehrfach im Mitteilungsblatt veröffentlicht habe.
Ein Gemeinderat fügt hinzu, dass er viele Beschwerden bezüglich der ausgewiesenen 30er-Zonen bekommen würde. Aufgrund des Abbremsens der Autofahrer sei es entlang der Strecken noch lauter als bisher.
Bürgermeisterin Liebmann antwortet, dass man dies zur Kenntnis nehme, der Beschluss zur Umsetzung aber gefasst und bereits umgesetzt sei.

Räum- und Streupflicht
Zwei Gemeinderäte bemängeln den Winterdienst der Gemeinde in der Nacht des ersten Schneefalls dieses Winters. Aus ihrer Sicht seien die Straßen zu spät und schlecht geräumt worden, sodass einiger Schnee bereits festgefahren worden sei.
Stellv. Hauptamtsleiterin Dieing antwortet, dass die Mitarbeiter des Bauhofs erfahrungsgemäß morgens entsprechend der festgelegten Zeiten des Räum- und Streuplanes mit dem Winterdienst beginnen und sehr verlässlich seien. Man habe für die Räumung der Hauptstraßen die Verkehrssicherungspflicht. Daher würden die Außenbereiche zwangsläufig später geräumt werden.
Bürgermeisterin Liebmann fügt hinzu, dass man die Details der ersten Winterdienst-Nacht klären könne. Für die Reihenfolge der Räumung gebe es eine Priorisierungsliste, welche gemeinsam festgelegt wurde. Man könne das Thema gerne aufarbeiten.

Vandalismus in Unterankenreute
Ein Gemeinderat sagt, dass er sich einen Bericht über den Vandalismus, auch die angesprochene Brandstiftung an der Tischtennisplatte, wünsche. Die Bürgerschaft solle aufgerufen werden, sich zu melden, falls etwas beobachtet wurde. Eventuell könne man verhindern, dass noch mehr passiere.
Bürgermeisterin Liebmann stimmt dem zu.