Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

icon.crdate31.01.2025

des Gemeinderats am 21. Januar 2025

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine  Fragen aus  der Einwohnerschaft.

TOP  3
Singen-Bewegen-Sprechen / SBS-Kooperationen Musikschule Ravensburg
Drei Kindertagesstätten im Gemeindegebiet (St. Martin, Schlier, Rappelkiste, Schlier, St. Maria, Unterankenreute) wollen ab dem Kita-Jahr 2025/2026 das Programm „Singen – Bewegen – Sprechen“ (SBS) in ihren Einrichtungen anbieten. Hierfür ist eine Bildungskooperation mit der Musikschule Ravensburg e.V. erforderlich.

SBS ist ein musikpädagogisches Bildungsprogramm, das Kinder im Kindergartenalter ganzheitlich fördert durch Singen - Bewegen und Sprechen. SBS wird in der Regel wöchentlich in didaktischen Einheiten von 45 Minuten gemeinsam von einer von der Musikschule beauftragten musikpädagogischen Fachkraft und einer pädagogischen Fachkraft aus der Einrichtung durchgeführt. Außerdem stehen wöchentlich 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.

SBS wird als Sprachfördermaßnahme der Gesamtkonzeption „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri) teilweise durch das Land Baden-Württemberg gefördert und finanziert.

Die Kosten der Kooperation belaufen sich pro Kita und Kita-Jahr auf 3.672 €. Hiervon werden vom Land Baden-Württemberg 2.200 € bezuschusst. Der restliche Betrag in Höhe von 1.472 € müsste von der Gemeinde finanziert werden. Das würde bei der Beteiligung von drei Kitas Gesamtkosten von 4.416 €/Kita-Jahr bedeuten.

Im Landkreis Ravensburg haben u. a. Kitaträger aus Ravensburg, Bodnegg, Waldburg, Horgenzell, Fronreute und Wolpertswende SBS-Kooperationen mit der Musikschule Ravensburg. 

Die Verwaltung erkennt den sprachlichen Förderbedarf in den Kitas, sieht aber eine weitere freiwillige Förderung durch die Gemeinde kritisch. Das Land Baden-Württemberg legt SBS als wichtigen Bestandteil von Sprachfördermaßnahmen fest, zieht sich aber aus der Finanzierung größtenteils zurück und gibt dies an die Kommunen weiter.

Zumal die Gemeinde Schlier die Kitas seit Jahren bereits beim Projekt „Lesewelten“ der Kinderstiftung Ravensburg unterstützt. Ehrenamtliche Kräfte der von der Caritas getragenen Kinderstiftung Ravensburg lesen regelmäßig in den Kitas vor. Bis 2018 wurden in den damals zwei Kitas sieben Vorlesegruppen durch die Gemeinde finanziert. 2018 wollte der Gemeinderat aufgrund der hohen Kosten aus diesem Projekt aussteigen. In der Sitzung vom 9.1.2018 wurde dann ein Kompromissvorschlag gefunden; die Gemeinde finanziert künftig eine Lesegruppe/Kita. Derzeit belaufen sich die Kosten auf 450 €/ Gruppe/Jahr; also insgesamt max. 1.800 €/Jahr.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat ist für die Einführung des Bildungsprogramms „Singen – Bewegen – Sprechen“ (SBS) in den Kindertagesstätten St. Martin, Rappelkiste und St. Maria ab dem Kita-Jahr 2025/ 2026.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Kooperationskosten von einer SBS-Gruppe pro Kindertagesstätte mit der Musikschule Ravensburg e.V. nach Abzug der Förderung durch die L-Bank zu.
  3. Die Kitaträger werden beauftragt, die entsprechenden Kooperationsverträge mit der MusikschuleRavensburg e.V. abzuschließen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den jeweiligen Kita-Trägern eine finanzielle Beteiligung an den entstehenden Kosten zu erfragen.
  5. Nach einem Jahr SBS-Kooperation sollen die Einrichtungsleitungen der Kita‘s einen Erfahrungsbericht im Gremium präsentieren.

TOP 4
Bauanträge
1. Bauantrag: Flst. 241/1, Bergweg 13

Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 WE) mit Lagergebäude
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

2. Bauantrag: Flst. 514/13, Dorfplatz 13
Umbau einer Wohnung, Einbau von zwei Gauben mit Dachterrasse
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 5
Haushaltsplan 2025: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanu
ng
Finanzhaushalt/allgemeine Lage:
Der Finanzhaushalt 2025 setzt den des Vorjahres – auch unter dem Vorzeichen der Umsetzung von Pflichtaufgaben, deren Ausführung auf das Wesentliche reduziert sind - fort. Dies betrifft die Erweiterung des Kindergartens Schlier (Nachfinanzierung 0,98 Mio. €), die Erweiterung der Grundschule Unterankenreute (6,47 Mio. €), der Bau einer Unterkunft für Geflüchtete (2,79 Mio.) sowie den Breitbandausbau (0,7 Mio. €). Mit Ausnahme teilweise hoher Förderungen (Breitbandausbau, Ganztagesbetreuung Unterankenreute) sind in der Regel die Finanzhilfen sehr gering zur Erfüllung der Pflichtaufgaben. Dies zeigt sich deutlich bei der Höhe der Kreditaufnahme bzw. der Gesamtverschuldung.

Die Finanzierung 2025 erfolgt - neben den Erlösen aus Gewerbeplatzverkäufen - letztendlich durch eine Kreditermächtigung von 2,15 Mio. €. Ein weiterer Kreditbedarf ist in der Finanzplanung nach heutigem Stand nicht vorgesehen. Einzig die Umsetzung des Projekts „Gasthaus Traube – Dorfladen“ ist keine Pflichtaufgabe, stärkt jedoch die Grundversorgung deutlich und kann - entgegen den Erwartungen 2024 - doch in vertretbarem Rahmen umgesetzt werden.

Der Finanzhaushalt 2025 hat ein Volumen von 23,01 Mio. € (Vorjahr 17,46 Mio. €), die sich aus Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (10,65 Mio. €), aus Investitionsauszahlungen (11,689 Mio. €) und Finanzauszahlungen (0,672 Mio. €) zusammensetzen.  

Neben der Weiterführung der Investitionen 2024 (Kindergarten Schlier, Erweiterung/Mensa Schule Unterankenreute, Bau Flüchtlingsunterkunft) sind beinhaltet: beim Bauhof (Ersatzbeschaffung Radlader 103.000 €), bei der Feuerwehr (Notstrom 40.000 €, Fahrzeug MTW 75.000 €), bei der Turn- und Festhalle Wetzisreute (Sanierung Statik 360.000 €), bei der Wasserversorgung (Neuausweisung Wasserschutzgebiet 110.000 €) und beim Breitbandausbau (Abrechnung Weiße Flecken 700.000 €).

Ergebnishaushalt:
Der Ergebnishaushalt verbessert sich durch steigende Steuereinnahmen (Erhöhung der Hebesätze Realsteuern) und hohen Zuweisungen im Finanzausgleich. Im Finanzausgleich bleibt die Gemeinde steuerschwach und erhält Mehrzuweisungen. Die Energiekosten sinken durch die Neuausschreibung des Bezugs. Die Personalkosten erhöhen sich durch die hohen Tarifabschlüsse um 6,33 %, wobei die Personalausstattung als gering eingestuft werden kann. Die Kreisumlageerhöhung schlägt sich deutlich nieder, wobei zur Sicherheit mit der Maximalforderung der Kreiskämmerei (32 v.H.) gerechnet wurde. Die Wirtschaftslage Deutschlands spiegelt sich in einem niedrigen Einkommensteueranteil wider. Hier ist für die Finanzplanung auf eine deutliche Besserung zu hoffen.

Das ordentliche Ergebnis ist wie im Vorjahr negativ (- 365.500 €; Vj.: - 423.100 €) und bleibt es auch über den Finanzplanungszeitraum.

Die Genehmigungsfähigkeit wird daher nicht erreicht, jedoch eine Nicht-Beanstandung durch einen positiven Finanzierungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes. Dieser beträgt 949.500 €; Vj. 773.300 €). Er deckt damit die Tilgungsauszahlungen (672.500 €). Die Finanzplanung zeigt auch hier das Einhalten dieser Kriterien. Das Sonderergebnis (Gewerbeplatzverkäufe) darf bei der Genehmigungsfähigkeit nicht eingerechnet werden.

Das Gesamtergebnis incl. der Verkaufserlöse beträgt 2025 + 648.200 €. Nach dem Wegfall des Sonderergebnisses wird auch das Gesamtergebnis im Finanzplanungszeitraum negativ.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung.

TOP 6
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Räum- und Streupflicht
Ein Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 17.12.2024 die zu späte Schneeräumung durch die Gemeinde bemängelt.
Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass  das Thema Winterdienst und Räum – und Streuplan im Frühjahr für den Gemeinderat aufbereitet werden wird.

TOP 7
Anfragen von Ratsmitgliedern

Zuständigkeit Entwässerungsgräben
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wer in der Gemeinde für die Reinigung der Entwässerungsgräben zuständig sei.
Kämmerer Rothenberger antwortet, dass die Zuständigkeit beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen, Frau Skade, liegt.

Turn- und Festhalle Schlier
Eine Gemeinderätin fragt an, ob es bei der Vermietung der Turn- und Festhalle an Vereine eine Abnahme nach der Benutzung geben würde.
Hauptamtsleiterin Link bestätigt, dass dies künftig so praktiziert werde.

Eine Gemeinderätin bemängelt die Sauberkeit der Küche in der Turn- und Festhalle. Alles was „oberhalb“ liege sei mit einer dicken Staub-/Dreckschicht bedeckt. Das sei nicht gerade hygienisch.
Die Vorsitzende erwidert, dass dies unter anderem an den Renovierungsarbeiten  der Halle läge. Nach dem Statikumbau wird die Küche einer gründlichen Grundreinigung durch eine Fachfirma unterzogen.