Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Bericht über die öffentliche Sitzung

icon.crdate01.04.2026

des Gemeinderats vom 24. März 2026

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft

TOP 3
Ferienregion Waldburg
- Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige interkommunale Zusammenarbeit mit dem Tourismus-Zweckverband „Tourismus Württ. Allgäu (TWA)“

In seiner Sitzung am 23. September 2025 hatte der Gemeinderat zunächst einer befristeten Minijob-Stelle im Bereich Tourismus zugestimmt. Hintergrund war der Wegfall der bisherigen 50% Stelle in der Region Waldburg. Diese Stelle übernimmt zentrale Aufgaben in der touristischen Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden (Vogt, Amtzell, Grünkraut, Bodnegg, Waldburg, Schlier), insbesondere in der Pflege und Weiterentwicklung der Radreiseregion, der Betreuung von Gastgebern sowie der Koordination gemeinsamer Projekte. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die anfallenden Aufgaben zuverlässig und effizient erledigt werden können. Die beteiligten Kommunen bewerten die Zusammenarbeit durchweg positiv.
Auch die anfangs geäußerten Bedenken hinsichtlich des geringeren Stellenumfangs haben sich nicht bestätigt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die interkommunale Kooperation im Tourismus bewährt und soll daher fortgeführt werden.
Die Kosten für die Stelle werden von den beteiligten Gemeinden gemeinsam getragen und belaufen sich auf rund 1.450 € jährlich pro Kommune.
In der Sitzung berichteten zudem Frau Unger, Geschäftsführerin des Zweckverbands Tourismus Württembergisches Allgäu, sowie Frau Leimser über die bisherige Entwicklung und die künftige Zusammenarbeit.
Der Gemeinderat hat der dauerhaften Einrichtung der Minijob-Stelle sowie der weiteren Zusammenarbeit im Tourismus einstimmig zugestimmt.

TOP 4
Bauturbo
Beschlussfassung über die Anwendung des "Bauturbo", Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherungherung

Der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ ist ein neues Bundesgesetz, das den Bau von dringend benötigtem Wohnraum erleichtern und beschleunigen soll. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den Kommunen mehr Spielraum bei Bauvorhaben zu geben.
Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit den neuen Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf die kommunale Planung beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass der Wohnungsbauturbo zwar Chancen für zusätzlichen Wohnraum bietet, gleichzeitig aber auch sorgfältig angewendet werden muss, um bestehende Strukturen und Interessen zu wahren.
Grundsätzlich spricht sich die Gemeinde dafür aus, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen. Künftig sollen entsprechende Bauanträge jedoch stets im Einzelfall geprüft und bewertet werden, um flexibel und verantwortungsvoll entscheiden zu können. Auf diese Weise kann auch auf besondere örtliche Gegebenheiten angemessen reagiert werden. Bestimmte Gebiete sind vom Wohnungsbauturbo ausgeschlossen, darunter das Gewerbegebiet „Unteres Tal“, das Gewerbegebiet „Linsenberg“, das Gewerbe- bzw. Mischgebiet „Breite Äcker“, das Baugebiet „Am Bergle“ sowie das Baugebiet Kehrenberg „Alte Säge“.
Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Bauanträge
5.1 Flst. 506/13, Eibeschstraße 26

Für den Bauantrag zur Erhöhung des bestehenden Wohnhauses und Anpassung der Dachneigung wurde das Einvernehmen erteilt.

5.2 Flst. 351/3, Kehrenberg 15
Für den Bauantrag zum Neubau zweier Zweifamilienhäuser und Garagen, Abbruch bestehender Bauwerke wurde das Einvernehmen erteilt.

5.3 Flst. 506/4, Eibeschstraße 40
Für den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Neubau Garage wurde das Einvernehmen erteilt.

5.4 Flst. 574/1
Für die Bauvoranfrag zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage, Errichtung einer privilegierten Agriphotovol-taikanlage im Außenbereich inklusive Speichere im Außenbereich inklusive Speicher wurde das Einvernehmen erteilt.

TOP 6
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gasthaus Traube Unterankenreute"
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gasthaus Traube Unterankenreute“ in der Fassung vom 24. Februar 2026 beschlossen. Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die in die Abwägung aufgenommen und zu Anpassungen der Planunterlagen führten, während aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen vorgebracht wurden. Wesentliche Änderungen betreffen den Brandschutz, bei dem möglicherweise zusätzliche Stufen oder Geländer an den oberen Fenstern vorgesehen werden, sowie die Erhöhung der Außendämmung von 16 auf 30 Zentimeter. Diese Anpassungen führen zu geringfügigen Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, die nach abschließender Klärung eingearbeitet werden.

Die Planungen berücksichtigen weiterhin die Zufahrt auf der rückwärtigen Seite des Gebäudes, sodass Lieferverkehr die Straße nicht blockiert, und gewährleisten die Einhaltung energetischer Vorgaben. Der Gemeinderat billigt die Entwurfsfassung unter diesen Maßgaben und bestätigt, dass keine erneute Beteiligung erforderlich ist, da die Änderungen keine wesentlichen neuen Belange berühren. Die betroffenen Behörden werden entsprechend informiert. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP 7
Dachsanierung Lagerschuppen Dorfplatz Unterankenreute

Am Lagerschuppen am Dorfplatz Unterankenreute wurden im Januar nach Schneefall lose Dachplatten festgestellt, die eine akute Gefahr für Kinder, Besucher und Fahrzeuge darstellten. Der Schuppen dient sowohl als Außenlager für den Kindergarten als auch für den Bauhof. Umgehend wurde der Bereich mit Bauzäunen gesichert. Eine Fachbegutachtung zeigte, dass das Dachgebälk und das Fundament in gutem Zustand sind, die Lattung jedoch marode ist und die Fassade kleinere Mängel aufweist.

Es wurde vorgeschlagen, dass Dach zu sanieren um den bestehenden Schuppen zu erhalten. Dabei wird eine neue Schalung aufgebracht, das Dach mit Betonziegeln neu gedeckt und beidseitig eine Dachrinne installiert, um Fassade und Fundament zu schützen. Die Arbeiten werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an die Zimmerei Helms aus Eriskirch zum Preis von 46.692,52 Euro vergeben. Die Finanzierung erfolgt über bereits veranschlagte Investitionsmittel anderer Projekte, sodass keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt werden.
Der Gemeinderat hat der Dachsanierung einstimmig zugestimmt. Eine Prüfung der Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage wird noch erfolgen.

TOP 8
Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung 2019-2024

Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung für die Jahre 2019 bis 2024 informiert. Die Prüfung erfolgte risikoorientiert anhand von Schwerpunkten und Stichproben und ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Die Verwaltung hat in diesem Zeitraum ordnungsgemäß, wirtschaftlich und sparsam gearbeitet. Das Landratsamt bestätigte die ordnungsgemäße Führung der Finanzen nach § 114 GemO, der Prüfungsbericht liegt vollständig vor. Die im Bericht enthaltenen Anregungen werden künftig umgesetzt oder beachtet. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

TOP 9
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Bibervorkommen
Kämmerer Rothenberger informiert, dass bei einer Begehung am 4. März 2026 entlang der Scherzach mehrere Biberbauten festgestellt wurden, die bis an den Abwassersammler reichen. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Sammler überflutet wird, was zu einem Überlauf der Kläranlage führen könnte. Aus diesem Grund wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Entnahme der Tiere gestellt, auf den bislang noch keine Antwort vorliegt.

TOP 10
Anfragen von Ratsmitgliedern

Radweg Unterankenreute Richtung Weingarten
Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach dem Stand der Planungen für den Radweg von Unterankenreute in Richtung Weingarten. Die Vorsitzende erläuterte, dass nach ihrem Kenntnisstand das Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Landes ausgewiesen sei und ein Baubeginn angekündigt war. Weitere bzw. aktuellere Informationen seien nicht bekannt. Hauptamtsleiterin Link wies darauf hin, dass es sich bei der betreffenden Strecke um eine Landstraße handelt, sodass die Zuständigkeit für die Planung beim Land liegt.

Fußgängerüberweg in Unterankenreute – Höhe Kehrenberg
Eine Gemeinderätin brachte den Wunsch aus der Bürgerschaft vor, auf Höhe des Kehrenbergs in Unterankenreute einen Fußgängerübergang einzurichten. Bürgermeisterin Liebmann erklärt, dass dieses Anliegen bereits mehrfach im Rahmen der jährlichen Verkehrsschau vorgebracht wurde, dies aber abgelehnt wurde.

Freigabe/Einweihung Spielplatz Schule Unterankenreute
Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach der Freigabe des Spielplatzes an der Grundschule Unterankenreute. Kämmerer Rothenberger erklärte, dass die Neugestaltung des Spielplatzes im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau der Schule erfolgt und die Freigabe erst nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme durch den TÜV erfolgen kann. Bürgermeisterin Liebmann ergänzte, dass keine gesonderte Einweihung des Spielplatzes vorgesehen ist.