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Wasserentnahmen weiterhin untersagt

Erstelldatum31.08.2026

Der Landkreis Ravensburg verlängert das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 15. Oktober 2026

Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen. Das Entnahmeverbot betrifft auch diejenigen Personen und Unternehmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Es wird, insbesondere an kleinen Gewässern, gebeten, auch darauf zu verzichten.

Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

Die Allgemeinverfügung ist verfügbar auf der Seite des Landratsamtes Ravensburg