Hauptbereich
Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Schulen
Die Schlierer Kindertageseinrichtungen und Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Bislang genehmigte Notbetreuungsplätze behalten ihre Gültigkeit, solange sich an den Voraussetzungen für die Notbetreuung nichts ändert.
Für die Eltern der Grundschüler, die zwingend darauf angewiesen sind, wird eine Notbetreuung von 07.00 – 14.00 Uhr angeboten.
Für die Eltern der Kinderkarten-/Krippenkinder, die zwingend darauf angewiesen sind, wird in allen drei Kindergärten im Gemeindegebiet eine Notbetreuung angeboten.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigten oder der oder die Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert und vom Arbeitsgeber unabkömmlich sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze.
Da auch in der Notbetreuung der Infektions- und Gesundheitsschutz Vorrang hat, eine Durchmischung von Gruppen vermieden werden soll, müssen die Gruppengrößen stark reduziert werden. Es kann deshalb dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der Notbetreuung zu ermöglichen. Auch kann es möglich sein, dass nicht der übliche Betreuungsumfang angeboten werden kann.
Es gilt der dringende Apell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Nachstehend können Sie den Antrag für die Notbetreuung herunterladen:
Antrag auf Notbetreuung Schule
Antrag auf Notbetreuung Kindergarten
Bitte reichen Sie diesen rechtzeitig (mind. 2 Tage bevor die Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss), per E-Mail an gemeindeverwaltung(at)schlier.de ein.