Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 26.09.2022

TOP 1
Bekanntgaben

Kreditaufnahme 2022
Kämmerer Rothenberger gibt bekannt, dass eine neue Kreditaufnahme notwendig war. Die Liquidität der Gemeindekasse war bis zum 13.09.2022 durch einen Festbetragskassenkredit in Höhe von 1,0 Millionen € gesichert. In der letzten Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt, bei Bedarf einen Kredit in Höhe von 1-1,5 Millionen € beim günstigsten Anbieter vor Ablauf des Kassenkredits aufzunehmen. Für die noch ausstehenden Zahlungen bis Oktober in Höhe von ca. 1,9 Millionen € wurde beim günstigsten von drei Anbietern, der Landesbank BW, ein Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen € zum Zinssatz von 2,94 % auf die gesamte Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen.

 

Flüchtlingskrise - Hallenbelegungen
Bürgermeisterin Liebmann informiert über die aktuellen Flüchtlingszugangszahlen aus der Ukraine und sonstigen Ländern. Der Landkreis Ravensburg musste in den letzten Wochen bis zu 300 Flüchtlinge/Woche alleine aus der Ukraine aufnehmen. Der Kreis rechne mittelfristig mit bis zu 150 UkrainerInnen/Woche plus die Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Afrika usw. Aufgrund der fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten müssen im Kreis wieder Hallen als Not- und Behelfsunterkünfte für vier Wochen bis max. sechs Monate belegt werden. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen auch die Turn- und Festhalle in Wetzisreute mit Flüchtlingen belegt werde. Deshalb können Hallenvermietungen derzeit nur noch unter Vorbehalt vorgenommen werden und auch die Vereine müssen sich darauf einstellen, die Turn- und Festhallte ggf. nicht mehr für ihre Vereinsaktivitäten nutzen zu können.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Kommunale Wärmeplanung für den Ortsteil Schlier

Dieser TOP wird abgesetzt.

TOP 4
Breitbandausbau im Rahmen des Graue-Flecken-Programms

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021“ (Graue Flecken Förderung Bund) und der „VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021“ (KOFI-Land) wurde die Förderung der Grauen Flecken durch den Bund und das Land BW möglich. Als unterversorgt im Sinne der o.a. Richtlinie und somit förderfähig gelten alle Anschlüsse mit einer Downloadrate von unter 100 MBit/s = Graue Flecken.

Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unterversorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaftlicher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten drei Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Zur Feststellung dieser beiden Kriterien ist ein Markterkundungsverfahren notwendig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim Weiße-Flecken-Programm auch bei diesem Programm bei 90 % (50 % Bund, 40 % Land, abzüglich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Kommunen bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Ravensburg (ZVB RV) bei 10 % der förderfähigen Kosten. 

Der ZVB RV hat einen Antrag auf Beratungsleistungen gestellt und in Höhe von 200.000 € bewilligt bekommen, um die erforderlichen Beratungsleistungen für alle Verbandskommunen durchzuführen. Die Leistungen wurden ausgeschrieben und den Zuschlag erhielt das Büro Breitbandberatung Baden-Württemberg aus Frankenthal.

Die Leistungen enthalten die
•   Durchführung des Markterkundungsverfahrens
•   Auswertung des Markterkundungsverfahrens
•   Ausarbeitung eines Ausbaukonzeptes inklusive Kostenschätzung für die Graue Flecken pro Gemeinde
•   Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung für den Ausbau der Grauen Flecken

Die Leistungen sind – mit Ausnahme der Antragstellung - abgeschlossen. Voraussetzung für eine Antragstellung durch den ZVB RV ist die Zustimmung der Kommunen, den Ausbau im Rahmen des Grauen-Flecken-Förderprogramms in Zusammenarbeit mit dem ZVB RV durchzuführen.

Beschluss:

  1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Zweckverband Ravensburg wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden nach der Bewilligung durch die Zuwendungsgeber bereitgestellt.

TOP 5
Energiemanagement und Energieeinsparmöglichkeiten

Die Gemeinde Schlier hat sich mit den Mitgliedsgemeinden des GVV Gullen im Jahr 2020 entschieden, mit der Kommunalen Klimaagentur Baden-Württemberg (KEA) ein kommunales Energiemanagement-System (Kom.EMS) einzuführen. Hierzu wurde ein Energieteam gebildet und eine Dienstanweisung „Energie“ verfügt. Im Mai 2021 konnte die Gemeinde Schlier die Auditierung zur Qualitätssicherung des kommunalen Energiemanagement-Systems in der Stufe „BASIS“ erfolgreich absolvieren. In der Zwischenzeit werden Energieverbräuche dokumentiert und analysiert sowie an Einsparpotentialen verstärkt gearbeitet.

Angesichts der aktuellen Situation der Energieknappheit und der damit verbundenen Preissteigerungen sowie auch aus Klimaschutzgründen wurden die Kommunen dazu angehalten, das Energiemanagement weiter zu optimieren und weitere Energieeinsparmöglichkeiten zu finden.

Nun sind von der Bundesregierung zwei Verordnungen zum 01.09.2022 und 01.10.2022 ergangen. Hierbei handelt es sich um die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige und mittelfristige wirksame Maßnahmen.

Ab dem 01.09.2022 wurde in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen auch für die Gemeinde Schlier bedeutende und verbindliche Regelungen getroffen (Pflichtregelungen):

1. Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.)
2. Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen (Senkung der Temperatur auf 19 °C im Rathaus, Bauhof, Feuerwehrgebäude, Büchereien etc…)
3. Abschalten von dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen (Boiler zur Wassererwärmung)
4. Abschalten von Gebäudebeleuchtungen (Anstrahlen von Baudenkmälern, Kirchen etc.)

Ab dem 01.10.2022 wurde in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen auch für die Gemeinde Schlier bedeutende und verbindliche Regelungen getroffen (Pflichtregelungen):

1. Pflicht des Eigentümers zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung durch fachkundiges Personal
2. Pflicht zum Hydraulischen Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
3. Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

Die Maßnahmen in der Verordnung zum 01.09.2022 können und werden zur kommenden Heizperiode umgesetzt. Auch intern kleinere vertretbare Maßnahmen werden umgesetzt. Die Maßnahmen in der Verordnung zum 01.10.2022 werden teilweise schon umgesetzt.

Des Weiteren hat die Verwaltung dem Gemeinderat die im Beschluss aufgeführten weiteren Möglichkeiten (freiwillige Regelungen) zur Umsetzung vorgeschlagen.

Beschluss:
1.  Turn- und Festhalle Wetzisreute:
-   Im Sportbereich wird die Raumtemperatur auf 14-15 °C reduziert.
-   Die Umkleidebereiche werden auf 19 °C Raumtemperatur eingeregelt.
-   Der Mehrzweckraum und das Foyer werden auf 19 °C Raumtemperatur eingeregelt.

2.  Straßenbeleuchtung:
-   Die Straßenbeleuchtungszeiten werden auf 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr festgelegt.
-   Der Gemeinderat beschließt eine Austauschstrategie bezüglich der Straßenbeleuchtung. Hierzu werden in den kommenden Jahren jährlich 30.000 € zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Finanzplanung festgeschrieben.

3.  Weitere Einsparmaßnahmen:
-   Die Warmwasseraufbereitung wird im normalen Nutzungsbetrieb der Schulturnhallen in Schlier und Unterankenreute abgeschaltet.

TOP 6
Bauanträge

1.  Bauantrag Flst. 172; Wetzisreute, Schlier: Errichtung „Point of Presence“-Gebäude
Beschluss: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 

2.  Bauantrag Flst. 68/2; Waldweg, Erbisreute: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Das Einvernehmen vom Gemeinderat war nicht notwendig.

3. Bauantrag Flst. 481/21; Hölderlinweg 2, Schlier: Einbau von zwei Dachgauben
Beschluss: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

4.  Bauantrag Flst. 502/11; Schulstraße, Schlier: Errichtung „Point of Presence“-Gebäude
Beschluss: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

5.  Bauantrag Flst. 518/1, 518/2, 518/3; Wagnerweg 17, Schlier: Umbau im Bestandsgebäude der Kindertagesstätte St. Martin
Beschluss: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

 

TOP 7
Erweiterung Grundschule Unterankenreute und Neubau Kindertagesstätte

Das Architekturbüro Studio Ito, Stuttgart, ging als Preisträger aus dem Architektenwettbewerb hervor. Der Honorarvertrag sieht die Vergütung der Leistung – die vorerst nur bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt wird - in Honorarzone II Basissatz vor. Die Nebenkosten werden mit 3 % vergütet. Der Umbauzuschlag für die Schule wurde mit pauschal 6.000 € festgelegt. Die vorläufige Kostenschätzung des Büro Hirthe geht von Nettokosten von 4,0 Mio. € aus. Dabei entfallen voraussichtlich auf die technische Ausstattung netto 800.000 €.

Um die Planungen zu starten, werden eine Reihe von Fachplanern benötigt. Die Verwaltung hat für die verschiedenen Fachbereiche von jeweils mind. zwei Büros die benötigten Leistungen angefragt und Angebote eingeholt. Dabei ist letztendlich nicht nur das eigentliche Honorarangebot ausschlaggebend, sondern auch die Leistungsfähigkeit des Büros bei einem komplexen Projekt dieser Größenordnung. Auch hier werden die Verträge zunächst nur bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vergeben (stufenweise Beauftragung).

Beschluss: Die Fachplanungsleistungen werden zu den vorgenannten Konditionen wie folgt vergeben:

  1. Tragwerksplanung: Büro Fecher, Werner, Sauter aus Langenargen
  2. Bauphysik: Büro Fecher, Werner, Sauter aus Langenargen
  3. SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator): Büro Hess aus Friedrichshafen
  4. Brandschutz: Büro Zähringer Concepts GmbH aus Isny
  5. Elektroplanung: Büro Kettner und Baur aus Memmingen
  6. Heizung-, Lüftung- und Sanitär (HLS): Büro Schneider Gebäudetechnik aus Wangen
  7. Freianlagenplanung: Büro Kappler aus Wangen

TOP 8
Kommunaler sozialer Wohnungsbau auf dem „Dreher-Areal“

Der Gemeinderat hat die Verwaltung in der Klausurtagung am 16.05.2022 beauftragt, für das „Dreher-Areal“, Grundstück Flst. Nr. 313/6, Unterankenreute, die Planungen für einen kommunalen sozialen Wohnungsbau in die Wege zu leiten. In der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 wurde hierfür deshalb der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfegger Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gefasst. Die Bebauungsplanänderung ist notwendig, da der im vorderen Bereich des Bebauungsplans festgesetzte Gebietstyp „Mischgebiet“ nicht mehr der tatsächlich vorhandenen Nutzung entspricht. Der Gebietstyp soll deshalb der tatsächlich vorhandenen Nutzung angepasst und somit auch auf dem o. g. Grundstück weitere Wohnnutzung möglich machen.

Hintergrund der Überlegungen ist die angespannte Wohnungsmarktsituation insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Hinzu kommt, dass die Gemeinde für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten zuständig ist und insbesondere der Zustrom von Geflüchteten aus der Urkraine in den letzten Wochen stark zugenommen hat. Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten der Gemeinde Schlier sind soweit alle belegt. Dank der privaten Unterbringungsmöglichkeiten steht die Gemeinde Schlier im landkreisweiten Vergleich aber gut da.

Um den Herausforderungen der nächsten Zeit begegnen zu können, ist deshalb der Bau zunächst einer Unterkunft auf dem „Dreher-Areal“ vorgesehen. Frau Architektin Pilz soll deshalb mit den Planungen hierzu beauftragt werden.

Das Land Baden-Württemberg hat angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine ein neues Förderprogramm gestartet, um die Städte und Gemeinden im Land beim Schaffen von Wohnraum für Geflüchtete zu unterstützen. Dieses neue Förderprogramm kommt nicht nur allen Geflüchteten zugute, sondern dem Wohnungsmarkt insgesamt und damit allen, die eine Wohnung suchen. Mit den bereitgestellten Mitteln werden der Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Kommunen wie auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt hier jeweils einen Festbetrag von bis zu 1.000 € pro qm Wohnfläche.

Die Kostenschätzung liegt bei Kosten in Höhe von 2.106.860 €. Das Honorarangebot von Frau Architektin Pilz geht deshalb von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.335.000 € aus, was in der Honorarzone III Mitte die Honorarkosten auf 156.799,76 € netto beziffert. Für die Planungsleistungen in 2022 sind im Haushaltsplan unter „Soziale Einrichtungen“ 10.000 € eingestellt. 

Beschluss: Das Architekturbüro Pilz aus Ravensburg wird mit den Planungsleistungen zum Bauvorhaben „sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal“  laut vorliegendem Angebot in Honorarzone III, Mittelsatz, beauftragt.

TOP 9
Planung zur Weiterentwicklung ehemaliges Gasthaus „Traube“, Unterankenreute

Bereits im Jahr 2020 hatte der Gemeinderat über die Nutzung des ehem. Gasthauses „Traube“ beraten und daraufhin eine Planungskonkurrenz auf den Weg gebracht. Gegenstand war die Bauwerksplanung für die Umnutzung der „Traube“ zu einem Dorfladen mit Café sowie Wohnungen. Aufgrund vieler anderer Pflichtaufgaben der Gemeinde konnte das Projekt in der damaligen Form allerdings nicht weiterentwickelt bzw. von der Gemeinde finanziert werden. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Klausursitzung am 16.05.2022 über andere Entwicklungsmöglichkeiten des ehemaligen Gasthauses „Traube“ beraten.

Nachdem eine eigene kommunale Realisierung in den nächsten Jahren nicht finanziert werden kann, könnte das Projekt nun im Rahmen eines Investorenmodells als Neubau (Dorfladen mit Café und Wohnungen) ausgeschrieben werden. Da es sich beim ehem. Gasthaus „Traube“ um ein ortsbildprägendes Gebäude handelt, sollten auch bei einem Neubau die Grundzüge (Kubatur, Dachform, ….) in die neuen Planungen zwingend aufgenommen werden. Frau Architektin Pilz soll deshalb von Seiten der Gemeinde mit der Vorplanung (Leistungsphasen 1+2) beauftragt werden (Honorarangebot 36.915,65 € brutto).

Anschließend kann der Entwurf im Rahmen eines Investorenmodells an einem Investor verkauft und hoffentlich zeitnah umgesetzt werden. Für die Ausschreibung schlägt die Verwaltung vor, das Stadtplanungsbüro Hirthe zu beauftragen (Honorarangebot 16.000 € brutto).

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat spricht sich grds. für Weiterentwicklung des ehem. Gasthauses „Traube“ zu einem Dorfladen mit Café sowie Wohnungen im Rahmen eines Investorenmodells (Neubau) aus.
  2. Das Architekturbüro Pilz wird mit der Vorplanung (LP 1+2) beauftragt.
  3. Das Planungsbüro Hirthe wird mit dem anschließenden Bieterverfahren zum Angebotspreis von 16.000 € beauftragt. 

TOP 10
Jahresrechnung

Der Jahresabschluss 2021 ist fertiggestellt und wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der Jahresabschluss gliedert sich wie folgt:
1.  Bilanz
Die Bilanzsumme erhöht sich um 3.769.666,38 € auf 38.628.825,25 €. Die Veränderungen werden auf den Seiten 4 bis 16 erläutert.2.  Ergebnisrechnung
a.  Ordentliches Ergebnis
Der Haushaltsplan wies ein ordentliches Ergebnis von - 874.300 € aus. Durch erhöhte Erträge und das Einhalten der Aufwandsansätze konnte das Ergebnis um 310.186,57 € verbessert werden. Demnach schließt das Rechnungsjahr 2021 mit einem ordentlichen Ergebnis von – 564.113,43 € ab. Der Fehlbetrag wird aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt. Die Rücklagen reduzieren sich dadurch zum Jahresende auf 320.846,75 €.
b.  Sonderergebnis
Dieser Posten besteht aus außerordentlichen Erträgen (zB Bauplatzverkäufe über Buchwert) und Aufwendungen. Die Haushaltsplanung wies ein Sonderergebnis von 1.070.500 € aus. Der Abschluss zeigt ein Sonderergebnis von 1.049.408,43 € (- 21.091,57 €). Das Sonderergebnis wird in voller Höhe in die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingebucht, welche zum Jahresende dadurch einen Stand von 5.126.710,54 € aufweist.
c.  Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis (Ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis in Summe) schließt mit 485.295,00 € ab (Plan: 196.200,00 €).

3.  Finanzrechnung
a.  Liquidität
Zum Ende des Haushaltsjahres 2021 ergibt sich eine Veränderung des Bestands an Zahlungsmittel von – 3.247.439,29 € (Plan – 3.935.700,00 €). Die liquiden Mittel haben sich dadurch auf 1.161.651,22 € verringert.
b.  Kreditaufnahme
Zur Aufrechterhaltung der Liquidität und zur Finanzierung der Investitionen musste die Kreditermächtigung des Haushaltes (2,8 Mio. €) mit 2,0 Mio. € in Anspruch genommen werden.
c.  Laufende Verwaltung    
Im Rahmen der laufenden Verwaltung wurden Einzahlungen in Höhe von 8.742.076,68 € und Auszahlungen in Höhe von 7.946.902,01 € getätigt. Die Verwaltung erwirtschaftet einen Zahlungsmittelüberschuss von 795.174,67 € (Plan: 117.800 €). Damit ist nachgewiesen, dass die Gemeinde leistungsfähig ist und eine Netto–Investitionsrate (Überschuss abzüglich Tilgungen) erwirtschaftet. Mit dem positiven Ergebnis war auch der ursprüngliche Haushalt - nachdem ein ordentlicher Fehlbetrag ausgewiesen wurde - genehmigungsfähig. Dieses Ergebnis ist nun deutlich besser ausgefallen.
d.  Investitionstätigkeit
Es wurden insgesamt 2.305.105,38 € aus Investitionseinzahlungen und 8.413.858,63 € aus Investitionsauszahlungen verbucht. Aus Investitionstätigkeiten muss daher ein Finanzierungsmittelbedarf von 6.108.753,25 € ausgewiesen werden.

Finanzierung:
Durch die guten Ergebnisse der Vorjahre im Ergebnishaushalt kann der erstmalig ausgewiesene Fehlbetrag gut abgedeckt werden. Das gute Sonderergebnis stärkt die Rücklage aus den Überschüssen des Sonderergebnisses, das wiederum zum Ausgleich künftiger Haushaltsjahre verwendet werden kann.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 mit allen Anlagen wie vorgelegt fest.
  2. Das ordentliche Ergebnis (Fehlbetrag) in Höhe von – 564.113,43 € wird aus der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt.
  3. Das Sonderergebnis in Höhe von 1.049.408,43 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
  4. Der Feststellungsbeschluss wird gefasst.

TOP 11
Standesbeamte der Gemeinde Schlier: Bestellung von Selina Kuzaj zur Standesbeamtin

Das Standesamt der Gemeinde Schlier hat momentan zwei Vollstandesbeamte.
Zu Standesbeamten dürfen nach § 2 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) nur „nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte“ bestellt werden.
Frau Selina Kuzaj konnte das Grundseminar Personenstands- und Familienrecht mit Prüfung an der Akademie für Personenstandswesen, erfolgreich ablegen. Somit erfüllt sie die Voraussetzungen nach der Rechtsnorm.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Frau Selina Kuzaj zur Standesbeamtin mit Wirkung zum 01.10.2022 zu.

TOP 12
Anfragen von Ratsmitgliedern
Sanierung Straßenbankette

Ein Gemeinderat wünscht sich, dass die Sanierung verschiedener Straßenbankette im nächsten Jahr umgesetzt werde, da diese teilweise sehr ausgefahren seien.
Kämmerer Rothenberger sichert eine Überprüfung zu.

Cybersicherheit
Ein Gemeinderat fragt nach, ob die EDV der Verwaltung ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt sei.
Kämmerer Rothenberger bejaht dies. Für die Cybersicherheit der EDV sei das Rechenzentrum Oberschwaben zuständig und es habe diesbezüglich noch keine Probleme gegeben.

TOP 13
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Solidarische Gemeinde

Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass das Projekt „Solidarische Gemeinde im Landkreis Ravensburg“ der Caritas Bodensee-Oberschwaben nun auch in Schlier starte. Das Projekt wolle Impulse für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung setzen. Ziel sei es, mit der Gemeindeverwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern und den örtlichen Akteuren in gemeinsamer Verantwortung gute Lebensbedingungen für Senioren auch zukünftig zu sichern. Eine Mitarbeiterin der Caritas sei ab sofort einmal pro Woche im Rathaus anzutreffen. Bürgermeisterin Liebmann bittet die Gemeinderäte um Rückmeldung per E-Mail, wer an der Steuerungsgruppe, welche ca. fünf Mal im Jahr tagt, teilnehmen möchte.

Gewerbegebiet „Wetzisreute-Ost“ - Spatenstich
Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass am Mittwoch, 12. Oktober 2022 um 16.00 Uhr der Spatenstich für das Gewerbegebiet „Wetzisreute-Ost“ geplant sei. Nähere Informationen folgen.