Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 27.12.2022

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 13. Dezember 2022
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

 

TOP 1
Bekanntgaben

Ausschöpfung der Kreditermächtigung 2022

In der Sitzung am 8. November 2022 wurde die Verwaltung ermächtigt, die zweite Hälfte der Kreditermächtigung 2022 mit 1,5 Millionen € (gesamt 3,0 Millionen €) zu vergeben. Es wurden drei Angebote eingeholt. Das Darlehen wurde mit 20 Jahren Laufzeit zu einem Zinssatz in Höhe von 3,42 % für die Gesamtlaufzeit am 15. November 2022 aufgenommen.

Grundschule Schlier - Austausch Heizung
Die Förderung für den Austausch der Ölheizung in eine Pelletsheizung an der Grundschule in Schlier wurde bei der BAFA beantragt. Die geschätzten Investitionskosten von 297.000 € werden laut Zuwendungsbescheid vom 22. November 2022 mit 50 %, also 148.500 €, gefördert. Die Maßnahme ist bis zum 25. November 2024 umzusetzen. Die Angelegenheit wird in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§2 b UStG)
§ 2 b UStG regelt die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu. Damit werden Leistungen steuerpflichtig, wenn diese auch von Privaten erledigt werden können und sie eine gewisse Grenze überschreiten. Die Pflicht zur Einführung der Besteuerung war bislang der 1. Januar 2023. Durch das Jahressteuergesetz 2022 ist die Optionsfrist für die Anwendung des bisherigen Rechts auf 31. Dezemberg 2024 verlängert worden. Die Gemeindeverwaltung wird diese Frist ausschöpfen, da die technischen Voraussetzungen und die Aufarbeitung der Steuersachverhalte noch nicht fertiggestellt sind.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Einbau der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in das Nebengebäude der Grundschule Schlier: Information über die Kosten

Um die Anzahl der Kindergarten- und Krippenplätze dem Rechtsanspruch anzupassen, wurde das Nebengebäude der Schule in eine Kindertagesstätte umgebaut. Die ursprüngliche Kostenschätzung über Flächen belief sich auf 570.000 € zzgl. Außenspielbereich mit 310.000 €.
Hierfür wurde dann ein Bauantrag gestellt, welcher ein Brandschutzkonzept erforderlich machte. Hieraus resultierten sehr viele Mehrkosten (Fluchtwege, Brandmeldeanlage, Brandschottungen innerhalb der Nutzungseinheiten, etc.). Zudem wurde zeitgleich eine coronagerechte Lüftung im Gebäude installiert (mit 80 % Förderung), welche sehr viele zusätzliche Arbeiten verursacht hat.
Bei der Anlegung der Außenanlagen wurden zusätzliche Arbeiten für die Gebäudeisolation im Sockelbereich (Abdichtungen, Isolation) mit ausgeführt, um die Gebäudesubstanz zu schützen. Auch musste die Regenwasserleitung von der Schmutzwasserleitung getrennt werden, um die gesamten Abwässer des Areals nicht der Kanalisation zuzuführen. Dies macht sich bei der Umlage beim Kläranlagenbetrieb deutlich bemerkbar. Daher kam es im Laufe der Abrechnung zu deutlichen Mehrkosten. Mehrkosten traten auch auf, da bei Umbauten im Bestand immer Überraschungen beim Öffnen von Wänden und Böden auftreten, die beseitigt werden müssen.

Folgende Abrechnungssummen sind aktuell: Kindertagesstätte: 853.485 €; Außenbereich: 391.811 € (inkl. Leitungstrennung); Lüftung (angerechnet): 322.292 €; Zuschuss (bewilligt und ausbezahlt): 257.834 €.

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung zur Kenntnis.

TOP 4
Umbau der Grundschule Schlier (Betreuung, Aula): Kostenübersicht

Im Zusammenhang mit dem Bau der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ im Nebengebäude der Schule wurde das Konzept der Schulbetreuung neu überdacht. Durch den Bau der „Rappelkiste“, fielen die Räume der bisherigen Schulbetreuung weg. Dafür wurden die Fachräume der ehem. Hauptschule  im Hauptgebäude der Schule in Betreuungsräume und Raum für Lehrervorbereitung im OG sowie eine Aula im EG umgebaut. Hierfür wurde ein Bauantrag gestellt, der ebenfalls ein Brandschutzkonzept erforderlich machte. Hieraus resultierten sehr viele Mehrkosten (Fluchtwege, Fluchttreppen, Decken im Foyer EG und OG, Brandmeldeanlage, Brandschottungen innerhalb der Nutzungseinheiten, etc.).
Zudem wurde eine coronagerechte Lüftung mit 80 % Förderung in den Betreuungsräumen installiert; 2023 erfolgt der Einbau der Lüftung in den Klassenräumen. Die Deckenabhängung verursachte Mehrkosten.
Die Kosten wurden 2021 über den Flächenindex gerechnet und nicht angepasst (rd. 205.000 €). Die Betreuung wurde baulich mit 239.890 € abgerechnet. An Förderung gingen 135.298 € ein. Der aktuelle Kostenstand beläuft sich auf 461.300 €. Für 2023 sind noch Kosten notwendig von rund 210.000 € für den restlichen Brandschutz, den Eingangsbereich, die Decke im OG und Möblierung.

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung zur Kenntnis.

TOP 5
Erweiterung Kindergarten St. Martin, Schlier: Vorstellung der finalen Pläne und Kosten

Am 18. Januar 2022 wurden die Umbaupläne und Kosten im Gremium vorgestellt. Die Kosten lagen bei 1,15 Millionen €. Den Plänen und den Kosten wurde zugestimmt. Am 28. Juni 2022 wurde informiert, dass die Brandschutzprüfung eine zusätzliche Treppe erforderlich macht. Die Mehrkosten betragen 51.000 €. Auch diese Mehrkosten wurden gebilligt.
Die Gesamtkosten wurden, da der Baubeginn nun doch erst 2023 erfolgt, nochmals überrechnet. Auch wurde zwischenzeitlich eine BAFA-Förderung für den Heizungstausch sowie für die Bautechnik und die Baubegleitung bewilligt (rund 291.542 €). Diese Förderung verringert den Anteil der Gemeinde.
Die Gesamtkosten abzüglich der BAFA-Förderung betragen nun 1.293.792,92 €, wovon die Gemeinde 80 % = 1.035.034 € zu tragen hat. Für diesen Betrag wird eine Förderung aus dem Ausgleichstock 2023 in Höhe von ca. 400.000 € beantragt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Plänen und der Kostenübernahme zu.

TOP 6
Kommunaler sozialer Wohnungsbau auf dem "Dreher-Areal"  -
Planungsstand und Kosten
Wunsch des Gemeinderats war es, dass persönliche Sachen der Bewohner ordentlich untergebracht werden. Hierfür wurde eine Teilunterkellerung geplant. Dies verursacht aber recht hohe Kosten von rd. 149.000 €. Um die Baukosten zu senken, wurde von Seiten der Verwaltung eine Alternative ohne Keller vorgestellt, bei der die Abstellräume den Wohnungen zugeordnet werden und nur wenig Fläche für Technik und Waschküche verloren geht. Der Gemeinderat sprach sich gegen die geplante Einsparung des Kellers aus. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wurde mehrheitlich eine Vollunterkellerung des Gebäudes beschlossen. Die Kosten für die Vollunterkellerung in Höhe von rd. 250.000 € müssen deshalb im Haushalt finanziert werden.
Da das Förderprogramm nicht besonders üppig ausgestaltet ist, muss der Großteil der Kosten von der Gemeinde finanziert werden. Daher ist die Bauweise entscheidend für die Kosten.
Holzbau (Holzständer) für 2.719.150 € bzw. alternativ Mauerwerk für 2.502.570 €.
Bei beiden Varianten ist die Ausführung einfach (Sichtestrich, Sonnenschutz, etc.) gewählt.

Die Förderung beträgt bei
Variante Keller: 529.920 € (588,8 qm) + 148.750 € = Eigenlast:  2.121.400 € (Mauerwerk)
Variante ohne Keller: 509.850 € (566,5 qm)= Eigenlast:  1.992.720 € (Mauerwerk)

Fachplaner
Zur Überplanung des Areals sind verschiedene Fachplaner notwendig, welche ausgeschrieben wurden und in der Sitzung zu beschließen waren.

Beschluss:

1. Der Wohnungsbau wird in Mauerwerk-Bauweise realisiert.
2. Gebäude A wird vollunterkellert. Die Beschlussfassung zur Unterkellerung von Gebäude B erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
3. Die geplanten Laubengänge mit einer Breite von 1,90 m werden beibehalten.
4. Ein Teil der Wohnungen von Gebäude A wird mit Abstellräumen versehen.
5. Für das Grundstück wird 1 Stellplatz pro Wohneinheit festgelegt.
6. An Fachplanern werden beauftragt:
Tragwerksplanung: Büro Kuttruff, Ravensburg, in Honorarzone II Viertelsatz zu 54.121,38 €,
Heizung-Lüftung-Sanitär: Büro Marte Diem GmbH, Bregenz, zum Stundenaufwandsange-bot zu 39.186,70,
Elektroplanung: Büro Kettner & Baur, Memmingen, in Honorarzone II unten zu 52.022,56 €.

TOP 7
Vorhabenbezogener Babauungsplan „Agri PV Anlage Wetzisreute“: erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri PV Anlage Wetzisreute“ wurde in der Sitzung am 02. August 2022 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Seitdem wurden weitere Untersuchungen angestellt und über die Inhalte des Bebauungsplans beraten. Außerdem wurde mit dem damaligen Entwurf die öffentliche Auslegung im Rathaus für alle Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. In dieser Zeit wurden auch die Behörden und Träger der öffentlichen Belange angehört und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein neuer Entwurf erstellt, für welchen nun erneut ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Mit dem neuen Entwurf sollen nochmals die TöB angehört werden, dieses Mal jedoch in einem kürzeren Verfahren entsprechend § 4 a Baugesetzbuch (BauGB). Demnach wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen gekürzt.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri PV Anlage Wetzisreute“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, in der Fassung vom 17.11.2022.
2. Mit diesem Entwurf ist die zweite Verfahrensrunde und dementsprechend die öffentliche Aus-legung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, im verkürzten Verfahren entsprechend §4a BauGB durchzuführen.

TOP 8
Gewerbegebiet Wetzisreute Ost - Beratung und Beschlussfassung über Straßenname

Das Gewerbegebiet „Wetzisreute Ost“ liegt im Bereich des Gewannes „Unteres Tal“. Momentan werden die Grundstücke erschlossen und die Gewerbegrundstücke vermarktet. Für die weitere Vorgehensweise muss noch ein Straßenname vergeben werden. Die Verwaltung schlugt vor, sich am Gewannnamen zu orientieren.

Beschluss:
Der Straßenname im Gewerbegebiet „Wetzisreute Ost“ wird auf „Unteres Tal" festgelegt.

TOP 9
Solares Bürgerdach Schlier/Ankenreute GbR - Angebot zur Übergabe an die Gemeinde

Auf dem Dach der Grundschule in Schlier ist eine private Solaranlage mit 16,66 kWp Leistung verbaut. Die benötigte Dachfläche wurde von der Anlagengemeinschaft „Solares Bürgerdach Schlier/ Ankenreute GbR“ über einen Dachnutzungsvertrag gepachtet. Nun nach 20 Jahren läuft dieser Vertrag aus. Die Gemeindeverwaltung wurde von einem Sprecher der Gemeinschaft angesprochen: Die Anlagengemeinschaft wird sich auflösen und die Anlage soll an die Gemeinde Schlier übergeben werden. Die Versammlung der Anlagengemeinschaft fand am 31. Oktober 2022 statt und es wurde einstimmig beschlossen, dass die Anlage kostenfrei, im aktuellen Zustand, der Gemeinde zum Weiterbetrieb ab 01. Januar 2023 angeboten werden soll. Ab dem Übergabezeitpunkt gehen die Lasten und Pflichten auf die Gemeinde über. Die Solaranlage ist im Jahr 2002 in Betrieb genommen worden und ist immer noch mit ihren technischen Komponenten leistungsfähig. Die technischen Umbauten für eine Einspeisung ins Gebäude müssen noch hergestellt sowie die Anlage noch umgemeldet werden.
Die Anlage kann für die Restbetriebszeit weiter betrieben werden und den Strom zur Eigennutzung für die Grundschule Schlier verwendet werden. Überschüsse werden ins Stromnetz eingespeist.
Die Grundschule Schlier hatte im Jahr 2021 einen Stromverbrauch von ca. 19.000 kwH. Laut Auswertung der Anlagengemeinschaft erzielte die Solaranlage dieses Jahr bereits ca. 15.000 kwH Strom.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Übergabe der Solaranlage an die Gemeinde Schlier zu.

TOP10
Bauanträge
1. Bauantrag Flst. 68/2; Waldweg, Erbisreute 

Veränderte Lage der Garage, Garage mit Satteldach
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 

2. Bauantrag Flst. 566/1; Hauptstraße 39, Schlier
Erneuerung der Bedachung des bestehenden Lagers für Heu und Geräte
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

3. Bauantrag Flst. 599/9; Parkweg 9/2, Fenken
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

4. Bauantrag Flst. 599/39; Horstweg, Fenken
Neubau von 3 Reihenhäusern (4,5,6) mit je einem Doppelcarport und einem Einfamilienhaus (7) mit Doppelgarage
Der Antrag wurde vor der Sitzung zurückgenommen.

5. Bauantrag Flst. 599/17; Horstweg, Fenken
Neubau von 3 Reihenhäusern (1,2,3) mit einer Doppelgarage (1) und zwei Doppelcarports (2,3)
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.

TOP 11
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgrund der Änderung der Lagerfläche, Flst. Nr. 232/3, 336/14

Bestandssituation
Für das Unternehmen Alfons Leuthe GmbH & Co. KG besteht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28. März2017 für die Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen wie Betonbruch, Stahl und gemischte Abbruchabfälle, ausgestellt vom Landratsamt Ravensburg.
In den Nebenbestimmungen der Genehmigung sind Eingangs- und Ausgangskontrollen definiert. Es ist nun geplant, auch nicht erprobtes Material zu lagern, wofür dieser Antrag gestellt wurde. Außerdem soll in Zukunft die Lagerung von Bodenaushub und Bauschutt erfolgen.

Vorhaben
Es ist geplant, einen Teil der Lagerfläche so auszubauen bzw. eine Zwischenlagerfläche neu zu errichten, sodass darauf auch lediglich organoleptisch beurteiltes Abbruch- und Aushubmaterial zwischengelagert werden kann. Dieses Material ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht auf Schadstoffe beprobt worden. Dafür soll eine wasserundurchlässige Bodenplatte mit Gefälle zu einem Schlammfang hergestellt werden. Der Schlammfang soll an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Durch die Gefälleausbildung wird sichergestellt, dass das Niederschlagswasser von der Platte nicht in den Boden und das Grundwasser, sondern durch den Ablauf direkt in den Schlammfang gelangt.
Vorwiegend soll die neu errichtete Lagerplatte zur Zwischenlagerung von Betonbruch genutzt werden, wenn dieser noch nicht auf Schadstoffe beprobt wurde. Sobald diese Beprobung erfolgt ist, wird dieses Abbruchmaterial bei entsprechender Eignung in den Recyclingprozess miteinbezogen (gemäß der bereits bestehenden Genehmigung). Der jährliche Durchsatz des Recyclingbetriebs wird dadurch nicht erhöht. Sollte die Beprobung eine Schadstoffbelastung ergeben, soll das Material entsprechend entsorgt werden.
Bedarfsweise soll die Platte auch als Zwischenlager für gemischten Bauschutt und Bodenaushub genutzt werden. Hierbei würde vorher ebenfalls keine Schadstoffbeprobung stattfinden. Jedoch werden diese Materialien vor Ort auch nicht weiterverwendet. Je nach Eignung soll der Bauschutt an externe Recycler abgegeben oder der Deponierung zugeführt werden. Der Aushub soll für Bodenarbeiten verwendet oder ebenfalls deponiert werden. Baurechtlich steht dem geplanten Vorhaben laut der Baurechtsbehörde nichts entgegen.

Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtlicher Genehmigung.

TOP12
Einführung eines Carsharing-Angebotes

Der Betrieb von Carsharing-Systemen in Kleinstädten und dem ländlich geprägten Raum stellt seit Jahren eine große Herausforderung dar. Viele Betreiber haben sich auf den Betrieb ihrer Carsharing-Systeme in größere Städten zurückgezogen und stehen auch im Landkreis Ravensburg nur vereinzelt zur Verfügung. Vor einigen Jahren wurde hierzu bereits im Gremium beraten.
Vor Kurzem wurde die Fa. deer GmbH, eine hundertprozentige Tochter der ENCW (Energie Calw), bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Ravensburg im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung vorstellig und bietet den Gemeinden im Landkreis Ravensburg jeweils einen Standort (zu unten genannten Preisen) in der Gemeinde an. Im West-Allgäu gibt es bereits sieben Gemeinden (u. a. Amtzell und Wangen), die bereits gestartet sind.
Aufgrund der schlechteren ÖPNV-Anbindung spricht sich die Gemeindeverwaltung für die Einführung eines Carsharing-Angebotes durch die Firma deer GmbH am Standort Unterankenreute (Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus) aus.

Auf Grundlage des Angebots der Firma deer GmbH ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
- Tiefbauarbeiten und Netzanschluss: ca. 5.000 €
- Anpassung Beschilderung, Bodenmarkierung, Beklebungen (Auto/Ladesäule): ca. 1.000 €
Die Bereitstellung eines  E-Fahrzeuges sowie der Ladesäulen wird von der deer GmbH übernommen.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat befürwortet den Aufbau eines Carsharingangebotes inkl. Ladesäulen gemäß dem Angebot der Firma deer GmbH.
2. Der kostenfreien Bereitstellung von einem deer e-Carsharing Fahrzeugs sowie von zwei Stell-plätzen auf dem Parkplatz beim Dorfgemeinschaftshaus in Unterankenreute wird zugestimmt.

TOP13
Einführung der Pendla-App

Die Gemeinde Waldburg ist seit 2021 einer von drei Standorten des Forschungsprojektes „MobiQ-Nachhaltige Mobilität durch Sharing im Quartier“ mit Förderung des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg. Es geht im Projekt darum, durch einfache, nachbarschaftliche Lösungen Mobilität ökologisch und sozial nachhaltiger zu gestalten und die Lebensqualität zu verbessern.
Eine von drei Ideen, die nun umgesetzt werden, ist die Einführung der PENDLA-App (https://www.pendla.com). Die App unterstützt die Bildung von Fahrgemeinschaften von Pendlern.
Herr Bürgermeister Röger hat die Idee im Gemeindeverwaltungsverband Gullen präsentiert und ist hiermit auf großes Interesse gestoßen. Das Projekt ist zunächst für die GVV Gemeinden kostenfrei.
Mobilität ist eine der wesentlichen Stellschrauben, an der die Gesellschaft von heute auf morgen einen erheblichen Teil zur Energieeinsparung beitragen kann. Die Fahrt zur Arbeitsstelle ist für den Großteil der Bürgerinnen und Bürger der am meist gefahrene Weg. Mit der Einführung von PENDLA (www.pendla.com) könnte (zumindest) auf Gemeindeverwaltungsverbandebene schnell ein flächen-deckendes Angebot geschaffen werden, damit sich Bürgerinnen und Bürger auf einfachem Wege zu Fahrgemeinschaften zusammen zu finden. Sinnvoll wäre deshalb die Einführung auf Kreisebene.
In der Gemeinde Schlier finden laut Pendleratlas jeden Tag 1.856 Pendlerbewegungen statt. Im Bundesschnitt legt jeder Pendler 17 Kilometer pro Strecke zurück - fast drei Kilometer mehr als im Jahr 1999. Der Arbeitsweg pro Jahr summiert sich also auf über 7.600 Kilometer – bei steigender Tendenz. 82 % der Pendler fahren den Arbeitsweg mit dem Auto. Laut ADAC sitzen in jedem Fahrzeug durchschnittlich lediglich 1,13 Personen. Freie Plätze im Auto bleiben ungenutzt. Ressourcen werden verschwendet. Fahrgemeinschaften können einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des Individualverkehrs leisten und damit einhergehend den Treibhausgasausstoß reduzieren.
Die Plattform PENDLA ist auf Kurzstrecken spezialisiert, kommunal ausgerichtet und spricht daher explizit Städte, Gemeinden und Landkreise an. Bei Beauftragung stellt die Firma eine individuell auf die Region angepasste Plattform sowie für jede Gemeinde einen individualisierten Zugangslink für deren Bürger zur Verfügung (siehe z. B. www.waldburg.pendla.com). Die GVV Gemeinden können die Plattform hierdurch als kommunales Angebot bewerben. Firmen können ihre Standorte zudem kostenlos als sog. Schnellziele“ erfassen lassen. Durch ein „Dashboard“ lassen sich die Nutzerzahlen täglich auswerten.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1ct pro Monat und Einwohner. Die Einführung wird  über MobiQ zunächst bis Sommer 2023 bezahlt, ggfs. kann die Förderung bis Projektende Anfang 2024 verlängert werden. Für Schlier würde dies dann anschließend rund 40 €/Monat kosten (0,01*4.000 Einwohner), ca. 570  €/Jahr brutto.

Beschluss:
1. Der Einführung der Pendla-App wird zugestimmt.
2. Vor Ablauf der Förderfrist (2024) wird über die Benutzerzahlen der App berichtet und über die weitere Vorgehensweise erneut abgestimmt.

TOP14
Annahme von Spenden

Die Annahme von Spenden an die Gemeinde müssen nach § 78 Abs. 4 der GemO (Gemeindeordnung) vom Gemeinderat angenommen werden. Folgende Spenden gingen ein:
Raiffeisenbank Ravensburg: Ferienprogramm 2022 - 300,00 €
Kinderkleiderbörse:Ferienprogramm 2022 - 450,00 € 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden in Höhe von 750,00 € an.

TOP15
Hölderlinweg / Fußweg zur Schule Schlier: Erweiterung der Beleuchtung

Fußweg zwischen Dorfweiher und Bolzplatz, Schlier - Erweiterung der Beleuchtung auf Antrag GRin Bechler:
Die Netze BW selbst veräußert keine Solarleuchten. Daher wurde bereits im Sommer ein Angebot eines örtlichen Elektrofachbetriebes eingeholt. Der Preis von Lampenkoffer mit Batterie und Mast liegt bei rd. 2.000 € zzgl. Mastfundament und Aufbau und Anschluss insgesamt rd. 3.000 € pro Leuchte. Die Daten der Leuchte sind beigefügt.
Auf die Entfernung von rd. 90 m vom Mühlebach bis zur Wendeplatte würden drei Lampen benötigt, woraus sich ein Aufwand von rd. 10.000 € ergibt. Anzumerken ist, dass Solarleuchten ggfs. aufgrund schlechter Wetterverhältnisse auch zeitweise nicht leuchten können.
Sollte hier eine Beleuchtung angebracht werden, dann müssten konsequenter Weise andere Wege und teilweise ganze Weiler /Ortsteile wie Mühlenreute, Fußweg Unter-Oberankenreute,… ergänzt werden.
Die Verwaltung schlug vor die Beleuchtung des Fußweges aus o.g. Gründen abzulehnen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde alternativ zu Solarleuchte auch kabelgebundene Leuchten vorgeschlagen. 

Antrag Anwohner Mühlenreute Veränderung Treppensituation Hölderlinweg:
Der Antrag möchte eine Entschärfung der Treppensituation erreichen. Fakt ist, dass die Treppe sehr steil ist und Fahrräder nur schwierig hinaufgeschoben werden können. Eine barrierefreie Lösung kann baulich nicht mit den notwendigen Gefällevorgaben erreicht werden, zumal auf der Seite zum Mühlebach ebenfalls eine große Steigung vorhanden ist.
Aus Sicht der Verwaltung könnte jedoch in Eigenleistung die Situation entschärft werden:
Anstatt der fünf steilen Stufen könnten mit Podest 2x2 Stufen mit Kinderwagenkeilen eingebaut werden. Eine Situation ohne Stufen ist auf Grund der Topografie und der Nachbargrundstücke nicht realisierbar und würde weitere Gefahren schaffen. Die Kosten hierfür werden mit rd. 5.000 € geschätzt. Auch hier wurden Alternativen im Gremium diskutiert.

Beschluss:
1. Am Fußweg Hölderlinweg zur Schule Schlier wird keine Beleuchtung angebracht.
2. Die Treppensituation am Hölderlinweg kann in Eigenregie gelöst werden.

TOP16
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Aktuelle Baumaßnahmen im Gemeindegebiet

Kämmerer Rothenberger gibt einen kurzen Einblick in die derzeitigen Baußmaßnahmen im Gemeindegebiet: Im Gewerbegebiet „Wetzisreute-Ost“ wurden aufgrund der Witterung die Bauarbeiten für dieses Jahr eingestellt. Je nach Witterung können die Erschließungsarbeiten Ende April 2023 abgeschlossen werden. Die Arbeiten am Feuerwehrhaus können voraussichtlich im März 2023 beendet werden; hier fehle noch die Innenausstattung. Der Hochbehälter Greut ist mittlerweile wieder in Betrieb.

TOP 17
Anfragen von Ratsmitgliedern
Bundesweiter Warntag am 08. Dezember 2022

Ein Gemeinderat fragt nach, warum die neu installierten Sirenen im Gemeindegebiet am bundesweiten Warntag nicht funktioniert haben.
Kämmerer Rothenberger erwidert, dass die hierfür notwendige Programmierung der Fachfirma, trotz mehrfacher Aufforderung durch die Verwaltung, nicht rechtzeitig erfolgt sei und derzeit immer noch ausstehe.

Straßenlaternen im Gemeindegebiet
Ein Gemeinderat informiert, dass im Gemeindegebiet die Straßenlaternen wohl unterschiedliche Abschaltzeiten hätten. Teilweise würde die Laternen auch nachts noch brennen.
Die Verwaltung wird das Thema intern klären und hierüber berichten.