Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 24.01.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Januar 2023
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben

Absetzung von TOP 7: Widerspruch der Bürgermeisterin zum Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022: Bauausführung sozialer Wohnungsbau „Dreher-Areal“
Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass TOP 7 von der Tagesordnung abgesetzt werde. Am 13.12.2022 fasste der Gemeinderat den Beschluss, das erste zu realisierende Gebäude des sozialen Wohnungsbauprojekts voll zu unterkellern. Nach dem Beschluss wurden die konkreten Kosten einer Vollunterkellerung und nähere Zahlen des Haushaltsplanes bekannt. Aufgrund der hohen Kosten für die Unterkellerung und der Befürchtung, den kommenden Haushalt nicht ausgleichen zu können, habe sie Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. Eine erneute Beratung hätte jedoch drei Wochen nach Einreichung des Widerspruches, also bis Ende Dezember 2022, stattfinden müssen. Da dies nicht geschah, könne über den Beschluss nun nicht mehr erneut beraten werden und werde deshalb abgesetzt. Sollte der Gemeinderat einstimmig der Meinung sein, aufgrund der nun vorliegenden Haushaltsplanzahlen auf eine Unterkellerung verzichten zu wollen, könne das Gremium dies unter TOP 8 (Haushaltsplan) entscheiden.

Windkraftanlagen Altdorfer Wald
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass die Planungen der Windkraftanlagen im Altdorfer Wald weitergehen können. Die Bundeswehr erhebe keine Einwände gegen die Windkraftanlagen; die Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr gefährde die Windkraftanlagen nicht.  

TOP 2
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfrage zu TOP 6: Bebauungsplanänderung Wolfegger Straße

Ein Einwohner hält das Dreher-Areal als Standort für sozialen Wohnungsbau für nicht geeignet und empfindet es als nicht gerecht, wenn durch die Bebauungsplanänderung dort höher gebaut werden dürfe als bisher.
Bürgermeisterin Liebmann verweist auf die Beratungen zur Bebauungsplanänderung unter TOP 6 der Sitzung, gibt aber den Hinweis, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs schriftlich dazu äußern können.

 

TOP 3
Bebauungsplan „Schule und Kindergarten Unterankenreute“, Änderung Bebauungsplan „Unterankenreute Ortsmitte“: Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Schlier plant den Anbau und Umbau der Schule sowie den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Unterankenreute. Über die Planungen zu den beiden Gebäuden wurde der Gemeinderat bereits in vergangenen Sitzungen informiert. Die beiden Baukörper stehen auf unterschiedlichen Flurstücken, wovon eines in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterankenreute Ortsmitte“ fällt. Das obere Flurstück, auf welchem bereits jetzt die Schule steht, ist nicht mit einem Bebauungsplan überplant.

Da die beiden Gebäude in Zukunft zusammen betrachtet und auch parallel errichtet werden sollen, bietet sich hier die Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes an. Wird dieser neue Bebauungsplan aufgestellt, bietet das die Chance, diesen an die bisherigen Gebäudeplanungen anzupassen. Gleichzeitig muss das untere Grundstück aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgeschnitten werden, weshalb eine Änderung des Bebauungsplans „Unterankenreute Ortsmitte“ parallel notwendig ist. 

Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes zeichnet sich wie folgt ab: siehe Lageplan auf der rechten Seite

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlier beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schule und Kindergarten Unterankenreute" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplanes "Unterankenreute-Ortsmitte" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB werden der Bebauungsplan "Schule und Kindergarten Unterankenreute" sowie die Änderung des Bebauungsplanes "Unterankenreute-Ortsmitte" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

[…]
Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier nachgelesen werden.

TOP 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri PV-Anlage Eratsrain“: Satzungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss: 8.3.2022
Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 2.8.2022
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 1.9.2022 bis 7.10.2022
Öffentliche Auslegung: 12.9.2022 bis 14.10.2022
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 8.11.2022
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 28.11.2022 bis 16.12.2022 bzw. 23.12.2022
Erneute öffentliche Auslegung: 5.12.2022 bis 23.12.2022        
Während der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Bebauungsplan eingegangen.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlier macht sich die Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 9.1.2023 zu eigen.

[…]

Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Schlier nachgelesen werden.

TOP 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri PV-Anlage Richlisreute“: Satzungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss: 8.3.2022
Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 2.8.2022
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 1.9.2022 bis 7.10.2022
Öffentliche Auslegung: 12.9.2022 bis 14.10.2022
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 8.11.2022
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 28.11.2022 bis 16.12.2022 bzw. 23.12.2022
Erneute öffentliche Auslegung: 5.12.2022 bis 23.12.2022   
Während der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Bebauungsplan eingegangen.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlier macht sich die Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 9.1.2023 zu eigen.

[…]
Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Schlier nachgelesen werden.

TOP 6
Bebauungsplanänderung Wolfegger Straße: erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Seit dem Aufstellungsbeschluss am 2.8.2022 zur Bebauungsplanänderung „Wolfegger Straße“ wurden weitere Untersuchungen angestellt und über die Inhalte des Bebauungsplanes gesprochen und beraten. In den vorliegenden Entwurf wurden bereits Informationen zu Umweltbelangen sowie ein Konzept zur Grünordnung eingearbeitet. In der Gemeinderatssitzung am 8.11.2022 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Mit dem damaligen Entwurf wurde eine öffentliche Auslegung im Rathaus für die Bürgerinnen und Bürgern begonnen.

In der vergangenen Sitzung vom 13.12.2022 wurde das Projekt „Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal“ besprochen. Dabei waren auch die Positionen der beiden Gebäude auf dem Grundstück im Gespräch. Daraufhin wurde entschieden, die zwei Baufenster auf dem Grundstück der Gemeinde zu verschieben und die Anzahl der Stellplätze für diesen Zweck auf einen Stellplatz pro Wohneinheit festzulegen. Daher soll nun ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit den entsprechend neuen Plänen gefasst werden. Diese Änderungen wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

In diesem Entwurf wurden außerdem die Höhen der Gebäude und der Laubengänge angepasst, da die Bemaßung in den vorherigen Plänen falsch war. Die neuen Festlegungen müssten sich, um die bisherigen Planungen realisieren zu können, bei der max. Firsthöhe auf 11,50 m und bei der max. Außenwandhöhe auf 9,90 m belaufen.

Der nächste Schritt im Verfahren wäre dann die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit im Rathaus über die Planungen informieren. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird in diesem Zeitraum ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf der Bebauungsplanänderung „Wolfegger Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 19.12.2022 mit folgenden Änderungen:

Anpassungen der Festsetzungen zu den Gebäudehöhen.

Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 17.01.2023.
 

  1. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 7
Widerspruch der Bürgermeisterin zu Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022: Bauausführung sozialer Wohnungsbau „Dreher-Areal“

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 8
Haushaltsplan 2023: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan

Finanzhaushalt/Allgemeine Lage:
Vorweg ist festzuhalten, dass der Haushalt - und auch die Finanzplanungsjahre bis 2025 - von der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben geprägt ist: An Investitionen sind im Kindergarten Schlier 2023/24 1,035 Mio. € notwendig. Die Grobkostenschätzung des Neubaus in Unterankenreute mit der Schulerweiterung liegt bei 8,8 Mio. €. Die Unterbringung Geflüchteter liegt bei über 2,5 Mio. €. Damit zeigen alleine diese drei Investitionen ein Volumen von 12,3 Mio. €!

Dabei ist die Finanzierung dieser Aufgaben von staatlicher Seite aus sehr dürftig:
Für Kindergärten ist lediglich der Ausgleichstock verfügbar, der zwischen 400.000 € und 600.000 € Zuschüsse avisiert. Die Schulbauförderung liegt lediglich bei rd. 216.000 €, da hier mit überholten Baukostenwerten für die notwendige Programfläche gerechnet wird. Zudem sind die Mittel erst in weiter Zukunft tatsächlich zahlungsfällig. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Geflüchtetenunterbringung. Die Wohnfläche wird mit 900 €/qm gefördert – bei Baukosten von über 4.200 €/qm. Die Refinanzierung über die Kostenmiete ist dabei langwierig und belastet den Haushalt.

Mit der Veranschlagung dieser Kosten als Worst-Case-Szenario soll verdeutlicht werden, wie eng der künftige Finanzspielraum ist und dass eine gute Balance zwischen Notwendigem und auch ökologisch Sinnvollem und dem tatsächlich Finanzierbaren gefunden werden muss.
Fakt ist dabei, dass die Finanzierung mangels adäquatem Ausgleich durch Bund und Land durch Kredite erfolgen muss. So sind im Entwurf für 2023 900.000 €, für 2024 2,845 Mio. € und für 2025 3,19 Mio. € Kreditaufnahmen eingeplant. Die Tilgungsbelastung erhöht sich damit auf 600.000 € /Jahr und die Zinsbelastung auf 375.000 €/Jahr. Dies macht den Ausgleich und die Erlangung der Genehmigungsfähigkeit in Zukunft sehr schwierig.

Nicht berücksichtigt ist die Maßnahme „Gasthaus Traube“, da hier keine Planreife bzw. kein Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. An verwertbarem Grundvermögen ist lediglich das Gebäude des bisherigen Dorfladens einsetzbar. Alle anderen Immobilien werden zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt.

Der Finanzhaushalt 2023 zeigt ein Volumen von 7,02 Mio. € (Vorjahr 9,528 Mio. €), das sich in 2024 auf 11,2 Mio. € erhöht.

Beinhaltet sind Maßnahmen für die Energiesicherheit (PV- Anlage Rathaus 88.000 €, Notstrom Feuerwehr 270.000 €) sowie der Abschluss begonnener Maßnahmen (Erweiterung Feuerwehrhaus 327.000 €; Aula Schule Schlier 210.000 €, Lüftungsanlage Schulen 580.000 €, Kita Johanniter Schlier 95.000 €, Erschließung Gewerbegebiet Wetzisreute-Ost 1,817 Mio. € und die Rester-schließung „Am Bergle“ 280.000 €). Im Bereich Wasser ist die Fertigstellung der Hochbehältersanierung (30.000 €) sowie die Leitung Steinrausen (170.000 €) beinhaltet. Die Maßnahme Breitbandausbau „weiße Flecken“ wird nicht wie in 2022 veranschlagt laufend von den Kommunen finanziert, sondern es erfolgt eine Vorfinanzierung durch den Zweckverband. Die Abrechnung erfolgt erst nach Zuschussabrechnung in 2024.

Die Finanzierung erfolgt in geringem Anteil durch Zuschüsse, im Wesentlichen jedoch über Grundstücksverkäufe (Buchwerte) im Gewerbegebiet. Nachdem in 2022 kein Platz verkauft werden konnte, sind für 2023 50 % der Flächen als Erlös eingestellt. Zur Restfinanzierung wird ein Kredit in Höhe von 900.000 € benötigt.

Im Vorbericht sind Bereiche markiert, die zur Entlastung führen können.

Ergebnishaushalt:
Die Energiekrise mit Mehraufwendungen von rd. 200.000 € - wobei die Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse eingerechnet wurden - sowie einige notwendige einmalige Aufwendungen belasten den Haushalt. In 2024 wird von einem Rückgang der Energiekosten um rd. 32% ausgegangen (Ausschreibung Landkreis). Entgegen dem Trend ist das Aufkommen der Gewerbesteuer rückläufig (- 263.000 €). Durch ein steuerschwaches Jahr 2021 und guten Prognosen nach Corona - trotz des Krieges - steigen die Finanzzuweisungen und auch der Einkommensteueranteil. Im Gegenzug bleiben die Umlagen an Land und Kreis nahezu konstant. Alle anderen Aufwendungen konnten auf dem ohnehin niedrigen Niveau gehalten werden. Dies gilt auch für den Personaletat, der bei geschätzten 3 % Tarifsteigerung und dem Zuwachs bei der Betreuung nur um 4,9 % steigt. Die Hauptaufwendungen liegen nach wir vor im personalintensiven Kinderbetreuungsbereich (Kindergärten, 2 Mio. €).

Das ordentliche Ergebnis ist wie im Vorjahr negativ (- 967.900 €), aber hat sich trotz der Lage verbessert (Vorjahr 928.900 €). Die Finanzplanung sieht eine deutliche Verbesserung in den Folgejahren voraus, jedoch kein positives Ergebnis.

Die Genehmigungsfähigkeit wird durch einen positiven Finanzierungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes erreicht. Dieser steigt von 180.400 € (2022) auf 381.300 €. Er deckt damit die Tilgungsauszahlungen (347.000 €) deutlich. Auch hier zeigt die Finanzplanung eine deutliche Erholung in den Folgejahren. Die Erlöse aus den Gewerbeplatzverkäufen dürfen hier nicht eingerechnet werden.

Das Gesamtergebnis incl. der Verkaufserlöse ist 2023 mit 967.900 € positiv, ebenso wie in den Folgejahren.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung mit folgenden Änderungen:

-   Produktgruppe 1125 – Bauhof:
     Auf die Beschaffung eines weiteren Kleinfahrzeugs wird, solange kein Bedarf besteht, verzichtet.
-   Produktgruppe 421 – Förderung des Sports:
     Die Anschaffung eines Mähroboters durch den Sportverein Ankenreute e.V. wird, solange der Flächenmäher im Bauhof noch funktionsfähig ist, nicht bezuschusst.

TOP 9
Bauanträge
1. Bauantrag Flst. 52; Forststraße 5, Erbisreute

Anbau Garage an bestehende Garage
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird nicht erteilt. 

2. Bauantrag Flst. 166/5; Fohren, Schlier
Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Azubi-Wohnung   
Beschluss:

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

3. Bauantrag Flst. 418/3; Fohren 15, Schlier
Errichtung Carport, Balkon, Windfang an bestehehendes EFH
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 10
Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Unterankenreute

Der Bürgersaal und das Besprechungszimmer samt Nebenräumen im DGH können auf Antrag angemietet werden. Hierfür erhebt die Gemeinde Schlier Benutzungsgebühren. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte 2004. Um den Haushalt so wenig wie möglich zu belasten, sollten annähernd kostendeckende Gebühren bei allen Einrichtungen erhoben werden. Wie bereits in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt und vorberaten, hat die SPK Unternehmens-beratung GmbH aus Weingarten die Gebühren neu kalkuliert; die Verwaltung hat eine neue Be-nutzungs- und Gebührenordnung entworfen.

Kalkulation und Abrechnung
Die Fa. SPK hat für den Bürgersaal im Dorfgemeinschaftshaus einen Vollkostensatz in Höhe von 437 €/Tag berechnet, d. h. diese Gebühr müsste für eine 100%ige Kostendeckung pro Tag in Rechnung gestellt werden. Momentan kann der Bürgersaal von Privatpersonen für 130 €/Tag bzw. von Vereinen für 5 €/Tag angemietet werden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad bei Privatpersonen von rund 30 % und bei Vereinen von etwas über 1 %. Da der Vollkostensatz eine erhebliche Beitragsanpassung mit sich bringen würde, schlägt die Verwaltung folgende Gebühren und damit eine Kostendeckung von etwa 58 % bei Privatpersonen vor.

Zusätzlich zur Veranstaltungsgebühr wird der Hausmeister für Einweisungs-, Reinigungsdienste o. ä. zum vollen Stundensatz abgerechnet. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt nach Aufwand.
Die Tabelle zur Nebenkostenabrechnung siehe rechts.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage beigefügten Benutzungs- und Gebührenordnung zu. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

TOP12
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Keine Sachstandsberichte aus der Verwaltung.

TOP 13
Anfragen von Ratsmitgliedern
Hallenbelegung durch Flüchtlinge

Eine Gemeinderätin möchte wissen, ob es Neuigkeiten bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in den Hallen im Gemeindegebiet gebe.
Bürgermeisterin Liebmann erwidert, dass eine Hallenbelegung in Schlier derzeit nicht geplant sei. Dies könne sich aber jederzeit ändern.

Schützenstraße, Fenken - fehlende Straßennamensbeschilderung
Ein Gemeinderat macht auf ein fehlendes Straßennamensschild in der Schützenstraße in Fenken aufmerksam.
Stv. Hauptamtsleiterin Link informiert, dass der Sachverhalt bekannt sei, das Schild bereits bestellt und geliefert wurde und je nach Witterung vom Bauhof aufgestellt werde.

Rhönweg, Unterankenreute - Bepflanzung Versickerungsmulde
Ein Gemeinderat bringt das Anliegen eines Anwohners aus dem Rhönweg vor: Der Anwohner pflege seit vielen Jahren eine Versickerungsmulde im Rhönweg und habe dort auch auf eigene Kosten Sträucher gepflanzt. Diese wurden nun ohne Rücksprache mit dem Anwohner vom Bauhof teilweise zurückgeschnitten. Der Gemeinderat bittet künftig um mehr Fingerspitzengefühl bei solchen Aktionen.
Hauptamtsleiter Holzhofer antwortet, dass er diesbezüglich mit dem Bauhof und auch dem Anwohner in Kontakt sei. Er ist sich sicher, dass es eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung geben werde.