Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 01.03.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 14. Februar 2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

 

TOP 1
Bekanntgaben

Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“
Die Vorsitzende berichtet, dass die Zusage für die Förderung aus dem Programm „Wohnraum für Geflüchtete“, welcher für die Bebauung der Wolfegger Straße 17 beantragt wurde, einging. Der Zuwendungsbescheid sieht einen Zuschuss in Höhe von 529.920 € vor.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Flüchtlingsunterbringung
Eine Einwohnerin fragt nach, weshalb die kommunalen, leer stehenden Gebäude nicht zur Flüchtlingsunterbringung genutzt würden, sondern neu gebaut werde.
Die Vorsitzende antwortet, dass die leer stehenden und in Frage kommenden kommunalen Gebäude bereits von Flüchtlingen bewohnt werden bzw. für eine Wohnnutzung derzeit vorbereitet werden. Das ehemalige Gasthaus „Traube“ sei u. a. für den Dorfladen vorgesehen. Die Gemeinde müsse alleine in 2023 weitere 45 Flüchtlinge aufnehmen und hierfür reichen die kommunalen Unterkünfte bei weitem nicht aus.

TOP 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri PV-Anlage Wetzisreute“: Satzungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss: 08.03.2022
Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 02.08.2022
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 01.09.2022 bis 07.10.2022
Öffentliche Auslegung: 12.09.2022 bis 14.10.2022
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 13.12.2022
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 21.12.2022 bis 20.01.2023
Erneute öffentliche Auslegung: 02.01.2023 bis 20.01.2023

Während der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Bebauungsplan eingegangen.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlier macht sich die Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 24.01.2023 zu eigen.

[…]

Der ausführliche Beschluss kann im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier nachgelesen werden.

TOP 4
Seniorenwohnen mit Sozialstation im Bereich Eibesch-West: Vorstellung der aktuellen Planung, Beschluss über weitere Vorgehensweise

In der Gemeinde Schlier gibt es derzeit kein Angebot an betreuten Wohnungen bzw. Pflegewohngruppen. Seit einiger Zeit wird gemeinsam mit der Sozialstation überlegt, wo ein solches Projekt in Schlier ggfs. verwirklicht werden könnte. Auch vor dem Hintergrund, dass die Sozialstation St. Martin mit Sitz in Schlier Erweiterungsflächen benötigt.

Hierzu wurde das Büro Wolf Sedat mit einer Konzeptstudie für eine Teilfläche nördlich des Friedhofes Schlier beauftragt. Das Grundstück ist derzeit nicht im Eigentum der Gemeinde Schlier, aber nach Verhandlungen mit dem Eigentümer für soziale Zwecke erwerbbar.

Die Grundstückfläche ist derzeit so nicht bebaubar, da hierfür sowohl der Flächennutzungsplan geändert (Aufstellungsbeschluss bereits 2021 gefasst) als auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.

In der Sitzung wurde der Stand der aktuellen Planungen/Vorüberlegungen dargestellt.

Variante 1:
Alle drei Wohngebäude werden in einer gemeinsamen Fluchtlinie verortet und erscheinen als kompakte städtebauliche Gruppe.

Variante 2:
Die drei Wohngebäude staffeln sich jeweils nach Westen hin etwas ab und werden somit eher als Reihe einzelner Gebäude gelesen. Die Eingangsbereiche bzw. die entsprechende Adressbildung erscheinen bei dieser Konzeption klarer definiert.

Bei beiden Varianten sind die erforderlichen Stellplätze weiterhin oberirdisch nachgewiesen. Reserveflächen für evtl. weitere zusätzliche Besucherstellplätze wären möglich. Finale Festlegungen oder gegebenenfalls weitere Varianten bzgl. Anordnung und Verortung von Stellplätzen werden in der Vorentwurfsplanung Freianlagen möglich sein. In den vorgestellten Varianten könnte der Bereich der Sozialstation als autarke Einheit nachgewiesen werden.

Die Realisierung des Projektes hängt maßgebend vom Finden eines Investors als auch Betreibers der „Seniorenwohnanlage“ ab. Experten gehen davon aus, dass eine Rentabilität erst ab einer Größe von 36 Wohnungen gegeben sein wird, weshalb die Planung von drei Baukörpern à 12 Wohnungen ausgeht. Auch für die Sozialstation wäre die Realisierung über einen Investor durchaus denkbar, weshalb ein weiteres gemeinsames Planen und ggfs. Vorsondieren mit möglichen Investoren angestrebt wird.

Finanzierung:
Ein solches Projekt kann derzeit nicht über die Gemeinde finanziert werden. Für die Realisierung möglicher Seniorenwohnungen wird deshalb ein Investor und Betreiber benötigt.

Beschluss:
1. Die Projektidee Seniorenwohnen mit Sozialstation im Bereich Eibesch-West wird weiterverfolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Büro Wolf Sedat in Vorgespräche mit möglichen Investoren/Betreibern zu gehen. Die Begleitung durch das Büro Wolf Sedat wird stundenweise beauftragt.

TOP 5
Bauanträge

1. Bauantrag Flst. 52; Forststraße 5, Erbisreute
Anbau Garage an bestehende Garage
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 

2. Bauantrag Flst. 349; Kapellenweg 6, Wetzisreute
Einbau von Dachgauben, Nutzungsänderung, Einbau von drei weiteren Wohnungen
Beschluss:
1.  Das Einvernehmen zum Einbau von drei weiteren Wohnungen und der Nutzungsänderung wird erteilt.
2.  Das Einvernehmen zum Errichten der Dachgauben wird erteilt.

TOP 6
Unterbringung Geflüchteter: Sachstandsbericht zur allgemeinen Lage im Landkreis; Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde

Trotz einer leichten Entspannung, werden dem Landkreis Ravensburg zur Zeit rund 200 Geflüchtete pro Monat zugewiesen. Für die ukrainischen Geflüchteten ist der Landkreis im Rahmen der vorläufigen Unterbringung für sechs Monate verpflichtet eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, anschließend werden diese Personen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach Quote (Einwohnerzahl) verteilt. Bei den sonstigen Geflüchteten erfolgt die Zuteilung an die Städte und Gemeinden erst nach ca. 18 Monaten, so dass dann auch hier die Zuständigkeit an die Gemeinden übergeht.

In den letzten Monaten konnte die Vielzahl an Personen leider nur durch die Belegung von Gemeindehallen untergebracht werden. Zukünftig sollten diese Hallenbelgungen allerdings vermieden werden, weshalb alle Städte und Gemeinden ihrer Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung nachkommen müssen. Wenn dies klappt, ist Stand heute mit keiner Hallenbelegung in Schlier (Wetzisreute) zu rechnen, allerdings sieht die Aufnahmeprognose für die Gemeinde Schlier für das laufende Jahr eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 48 Personen vor.

Trotz mehrfacher Wohnungsaufrufe kann derzeit nicht die geforderte Anzahl an Personen in Schlier untergebracht werden. Aber nur wenn alle Gemeinden ihren Aufnahmeverpflichtungen nachkommen, können Hallenbelegungen beendet bzw. vermieden werden. Da die sonstigen Gebäude der Gemeinde bereits voll belegt bzw. in Vorbereitung einer Belegung sind, muss auch in Schlier eine weitere Unterkunft für die Unterbringung geplant werden, da die Unterbringung von Geflüchteten eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist.

Da die geplante Unterkunft in Unterankenreute erst in Planung ist und für das Jahr 2023 definitiv weitere Personen aufgenommen werden müssen (diese Personen befinden sich bereits in einer vorläufigen Unterkunft des Landkreises) könnte ggfs. zur Überbrückung des Quotendefizits dem Landkreis Ravensburg ein Containerstandort für die vorläufige Unterbringung (Zuständigkeit Landkreis) an der Halle Wetzisreute angeboten werden. Aufgrund der rechtlich nur befristet zulässigen Baugenehmigung hierfür ist eine Realisierung allerdings nicht sicher, da der Landkreis auch hierfür langfristige Grundstückflächen bevorzugt und nur bedingt neue Containerstandorte aufgebaut werden. 

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Landkreis Ravensburg einen Containerstandort an der Turn- und Festhalle Wetzisreute zur Erstunterbringung von Flüchtlingen anzubieten.

TOP7
Baugebiet „Am Bergle“: Gestaltung des Quartiers- und Spielplatzes

Anlässlich der Vergabe der Mehrfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Am Bergle“ hat sich die Firma intecta verpflichtet, den Quartiersplatz und den Kinderspielplatz kostenfrei zu errichten.

Auf Basis der Vorberatung der Entwürfe in der nichtöffentlichen Sitzung am 17.01.2023 wurden die Entwürfe angepasst.

Der Quartiersplatz erhält rundum eine niedrige Hainbuchenhecke, eine Boulebahn sowie Sitzbänke. Die Grünflächen werden mit Blumenwiesen und Rasen angelegt, so dass die Biodiversität gewährleistet ist. Der Kinderspielplatz enthält ein 2-Stufen-Reck, einen Kletterturm mit Rutsche sowie eine Doppelschaukel und einen Sandkasten. Die Einfassung zur Straße erfolgt ebenfalls durch eine niedrige Hainbuchenhecke. Es sind Sitzbänke sowie eine Sitz-Tisch-Kombination vorgesehen. Die Beschattung erfolgt durch Bäume. Der Innenbereich erhält Rasen, der zum Weg hin mit einer Blumenwiese abschließt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Gestaltungsplan für den Quartiers- und Kinderspielplatz zu.

TOP 8
Flüchtlingssozialarbeit im GVV Gullen: Entfristung der Arbeitsverträge

Die Verbandsgemeinden haben dem Gemeindeverwaltungsverband Gullen Ende 2015 die Flüchtlingssozialarbeit im Verbandsgebiet übertragen. Es werden aktuell zwei Vollzeitkräfte beschäftigt. Hierfür erhält der Gemeindeverwaltungsverband Gullen eine staatliche Förderung im Umfang von 1,8 Stellen (Vollzeitäquivalente). Die Arbeitsverträge der Integrationsmanager werden in Rahmen der staatlichen Förderung immer nur befristet verlängert, da auch die Förderungen immer nur für einen befristeten Zeitraum zugesagt werden.

Die aktuellen Arbeitsverträge enden zum 31.12.2023.

Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen (bspw. arabischer Frühling, Flüchtlingsbewegungen, Klimakatastrophen, Entstehung und Auflösung des sog. Islamischen Staates, Militärputsch in Mali, Krieg in Syrien und in der Ukraine etc.) wurde die Förderung immer wieder verlängert.

Nach neuesten Informationen des Gemeindetags ist mit einer Weiterfinanzierung der Förderung bis 31.12.2024 zurechnen.

Die Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung ist Aufgabe der Gemeinden und müsste auch ohne Fördermittel erfolgen. Es ist auch nicht absehbar, dass es zu einer spürbaren Entlastung in diesem Bereich kommen wird.

Die Integrationsmanager sind eng in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke vor Ort eingebunden und bieten Beratung und Begleitung aus erster Hand an. Die Beratung erfolgt, wo nötig, auch in Form eines aufsuchenden Angebots. Anhand von gemeinsam mit den Geflüchteten erarbeiteten Integrationsplänen wird der persönliche Integrationsprozess transparent aufgezeigt und gezielt begleitet. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbstständig nutzen zu können.

Schon seit längerem bitten die Integrationsmanager des Gemeindeverwaltungsverbands Gullen um eine unbefristete Verlängerung ihrer Arbeitsverträge. In der nächsten Verbandsversammlung im Frühjahr (Termin steht noch nicht fest) soll nun die Entfristung der Arbeitsverträge diskutiert und entschieden werden.

Nach Rücksprache mit dem Kommunal- und Prüfungsamt handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine „grundsätzliche Entscheidung“, weshalb das Landratsamt vorschlägt, dass der Gemeinderat die Mitglieder der Verbandsversammlung mit einem klaren Auftrag in die Abstimmung entsendet.

Dies kann entweder bedeuten, dass der Gemeinderat die Mitglieder der Verbandsversammlung beauftragt nach eigenem Ermessen, im Anschluss an die Beratung in der Verbandsversammlung, zu entscheiden oder einen Auftrag an die Vertreter formuliert, der sie beauftragt der Entfristung zuzustimmen oder die Entfristung abzulehnen.

In Anbetracht der weltpolitischen Entwicklungen, mit ihren mittel- und langfristigen Auswirkungen, hält es die Verwaltung für sinnvoll die beiden Stellen zu entfristen. Die beiden Stelleninhaber haben sich durch ihr Fachwissen und ihre Arbeit bewährt und die Verwaltungen der Verbandsgemeinden im Integrationsmanagement erheblich entlastet.

Zudem ist der Bedarf an qualifizierten SozialarbeiterInnen im  Bereich der Flüchtlingssozialarbeit und des Integrationsmanagements sehr hoch, so dass auch andere Behörden und Einrichtungen um solches Personal werben und entsprechende Angebote machen.

Finanzierung:
Der Kostenanteil der Gemeinde Schlier am Integrationsmanagement beträgt ca. 6 % der Umlage an den GVV Gullen. Im Haushaltsplan 2023 sind hierfür 9.800 € und im Jahr 2024 9.700 € eingestellt. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der Gesamthöhe der Umlage. Aktuell 41,09 €/Einwohner, 2024: 40,30 €/Einwohner.

Beschluss:
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Vertreter der Verbandsgemeinden in der Verbandsversammlung des GVV Gullen zu beauftragen, der Entfristung der Arbeitsverträge im Integrationsmanagement zuzustimmen.

TOP 9
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Inanspruchnahme Kreditermächtigung 2023

Kämmerer Rothenberger berichtet, dass die Liquidität der Gemeindekasse aufgrund der Abschlagszahlungen für das Gewerbegebiet und den fehlenden Bauplatzverkäufen sehr angespannt sei, weshalb die in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von 829.000 € dringend benötigt werde.

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei drei Kreditinstituten und der KfW Darlehensangebote für 829.000 € mit 20 Jahren Zinsfestschreibung einzuholen und an den günstigsten Bieter zu vergeben.

TOP 10
Anfragen von Ratsmitgliedern

Holzfällarbeiten oberhalb Tankstelle in Schlier
Ein Gemeinderat fragt nach, ob die Baumfällarbeiten oberhalb der Tankstelle genehmigt wurden.
Hauptamtsleiter Holzhofer erwidert, dass es sich bei der abgeholzten Fläche (0,36 ha) um einen Privatwald handle. Die Abholzarbeiten fanden unter Aufsicht des Forstamtes statt und mussten aus Verkehrssicherheitsgründen durchgeführt werden. Die Fachbehörden wurden im Vorfeld angehört. Einer nachträglichen Aufforstung bedarf es nicht.

Pendla-App – Mitfahrzentrale für Pendler
Eine Gemeinderätin bemängelt die fehlende Werbung für die Pendla-App. Des Weiteren würde sie sich wünschen, dass die App mehr Möglichkeiten bieten würde, um sich beispeislweise auch spontan zum Einkauf zusammenschließen zu können.
Die Vorsitzende verspricht, sich dem Thema Werbung anzunehmen. Derzeit werde außerdem eruiert, welche weiteren Möglichkeiten die App noch bieten könne.

Räum- und Streupflichtsatzung
Ein Gemeinderat möchte wissen, weshalb der Bauhof mit Salz streuen darf, die Räum- und Streupflicht dies aber für die Einwohner verbiete.
Die Verwaltung werde dies prüfen und Rückmeldung geben.

Ausschreibungen
Einem Gemeinderat liegen Informationen vor, dass Ausschreibungen beispielsweise für die Grundschule Schlier teilweise ohne Leistungsverzeichnis und nur mit Skizze durchgeführt wurden. Er bittet darum, dass Ausschreibungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Kämmerer Rothenberger wird sich diesbezüglich nochmals informieren. Pläne und Leistungsverzeichnisse liegen in der Regel vor.