Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 29.03.2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

 

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Kommunale Wärmeplanung für den GVV Gullen: Förderantragstellung mit ggfs. anschließender Beauftragung der Planungsbüros

Auf kommunaler Ebene nimmt der Aufbau einer unabhängigen und nachhaltigen Wärmeversorgung neben zahlreichen anderen Themen der kommunalen/öffentlichen Infrastruktur eine immer bedeutendere Rolle ein. Die „Kommunale Wärmeplanung“, wie sie von Bund und Land gefordert und auch gefördert werden, ist Grundlage für eine Verknüpfung der energetischen Gebäudesanierungen mit einer angestrebten klimaneutralen Versorgung im Rahmen der strategischen Planung der Wärmeversorgung in einer Kommune. Nachdem innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen schon einige klimaschonende Wärmeprojekte seit vielen Jahren mit lokalen Wärmeverbünden und Kraft-Wärme-Koppelungen sowie kleineren Wärmenetzen in Betrieb sind, besteht seitens der GVV Kommunen der Wille eine weitere strategische Ausrichtung in Richtung Klimaschutz und Klimaneutralität fortzusetzen.
Für größere Stadtkreise und Große Kreisstädte (ab 20.000 Einwohner) besteht in Folge des Klimaschutzgesetzes BW (KSG BW) seit geraumer Zeit die gesetzliche Verpflichtung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 einen „kommunalen Wärmeplan“ im Sinne des § 7c, Abs. 2 des KSG BW zu erstellen. Dieser ist spätestens alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung unter Berücksichtigung der weiteren Energie- und Klimaentwicklungen fortzuschreiben. Für Kommunen unter 20.000 Einwohner besteht zwar derzeit diese Umsetzungspflicht für eine „Wärmeplanung“ als kommunale Wärmestrategie für ihre Quartiere noch nicht, soll aber zukünftig ebenfalls verlangt und eingeführt werden.

Aus Sicht der Verwaltung und der anderen GVV-Kommunen würde die zeitnahe Umsetzung und Erarbeitung einer „Kommunalen Wärmeplanung“ zu einer abgestimmten und zukunftsfähigen Strategieplanung beitragen. Daher wurde zusammen mit der Energieagentur Ravensburg eine Projektbearbeitung abgestimmt und auch eine mögliche öffentliche Förderung eines solchen Bearbeitungsprozesses vorbereitet. Herr Maucher von der Energieagentur stellte die Idee der kommunalen Wäremplanung im Konvoi der vier Gemeindeverwaltungsverbandsgemeinden vor und plädierte für eine gemeinsame Umsetzung, da die anvisierten Fördermittel nur im Verbund von mindestens drei Kommunen gewährt wer- den. Der Gemeinderat von Waldburg hat diesem Beschluss bereits einstimmig zugestimmt.

Nach einiger Diskussion wird der Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Energieagentur einen Förderantrag zur Umsetzung des Projektes „Kommunale Wärmeplanung“ beim Bund zu erarbeiten und einzureichen.
Im Falle der positiven Bewilligung des Förderantrages wird die Verwaltung ermächtigt die erforderlichen Fachplanungsbüros und Dienstleister entsprechend der beantragten Bundesförderung zu beauftragen.
2. Im Haushalt 2024 sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

mehrheitlich abgelehnt.

TOP 3
Bauanträge
1. Bauantrag Flst. 149/1; Appenberg

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagentrakt
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
2. Bauantrag Flst. 336/10 u. 336/11; Breite Äcker 3, Wetzisreute
Errichtung einer Lagerstätte durch Hinstellen zweier gebrauchter Seecontainer
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
3. Bauantrag Flst. 465/2; Unterankenreute
Neubau eines 40,20 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
4. Bauantrag Flst. 599/15; Welfenstraße 40, Fenken
Neubau Garage
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird nicht erteilt.

TOP 4
Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr Schlier

Der Gemeinderat Schlier hat in der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022 beschlossen, für die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens eine Ausschreibung durchzuführen. Die Ausschreibung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Schlier und einem spezialisierten Beratungsbüro für Fahrzeugausschreibungen vorbereitet, national und beschränkt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt. Es wurden vier kompetente Anbieter hierzu angeschrieben. Von allen Anbietern wurden lediglich nur zwei Angebote abgegeben.

Die Submission und Auswertung der Angebote fand am 24.02.2023 statt und ergab, dass für das Los 1, zwei Angebote abgegeben wurden. Für Los 2 ging lediglich ein Angebot ein. Die Angebote wurden formal und inhaltlich geprüft.

Los 1 – Fahrgestell und Ausbau
Für das Los 1 gingen zwei Angebote ein. Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umfänglich.

Fa. COMPOINT – Fahrzeugbau, Forchheim 
Gepr. Angebotspreis inkl. MwSt.: 87.941,00 €
Bieter 2  
Gepr. Angebotspreis inkl. MwSt.: 113.401,05 €

Los 2 - Beladung
Für das Los 2 ging lediglich ein Angebot ein.

Fa. Andreas Würstle Meisterbetrieb, Mochenwangen  
Gepr. Angebotspreis inkl. MwSt.: 11.881,02 €

Die geschätzten Kosten für das Fahrzeug samt Beladung lagen bei der Planung der Ausschreibung bei rund 75.000 €. Im Vorfeld wurden vergleichbare MTWs anderer Feuerwehren angesehen und preislich abgefragt. Bei der Haushaltsmittelanmeldung sowie beim Ausschreibungsbeschluss wurde noch etwas Puffer für Unvorhergesehenes und Preissteigerungen eingeplant.
Es war zur Zeit der Kostenschätzung absolut undenkbar und nicht abschätzbar, dass sich allgemeine Preissteigerungen und vor allem so eklatante Preissteigerungen auf dem Fahrzeugmarkt ergeben könnten. Dies kann aus Sicht der Verwaltung mitunter auf die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg sowie der damit zusammenhängenden Energiekrise zurückgeführt werden. Künftig sind weitere steigende Preise zu erwarten bzw. sind keine Senkungen zur erwarten.
Demzufolge macht es aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr keinen Sinn, die Ausschreibung beider Lose aufzuheben und den bereits zugesagten Zuschuss in Höhe von 13.000 € zu gefährden. Zudem ist im Zuge der Einführung von Euro 7 sowie der weiter steigenden Preise mit keinem besseren Angebot in den Folgejahren zu rechnen. Da die Lieferzeit für das Fahrgestell auf ca. 14 Monate veran- schlagt wurde, können im neuen Haushaltsjahr 2024 die Mittel neu veranschlagt werden. Im Gesamten handelt es sich um ca. 30.000 € höhere Kosten, auch hier ist wieder ein Puffer eingerechnet.

Bewertung der Angebote

Los 1
Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses soweit umfänglich. Bei einem Bieter wurde keine Angabe zur Gewichtsbilanz erklärt. Dies konnte aber in der Prüfung relativiert werden. Lediglich der Preisunterschied machte den wirtschaftlichsten Bieter dann deutlich kenntlich.

Los 2
Für die Beladung ging nur ein Angebot ein. Somit ist es aufgrund der Ausschreibungsergebnisse nicht möglich Vergleiche zu ziehen. Allerdings ergaben Recherchen, dass durch eine alternative Beschaffung Einsparungen erzielt werden könnten und das abgegebene Angebot um ca. 20 % höher ist. In einem solchen Fall (unwirtschaftliches Angebot) ist es möglich nach § 48 UVgO die Ausschreibung teilweise aufzuheben. Da das Fahrgestell ca. 14 Monate nach der Beauftragung geliefert wird, könnte die Beladung etwas später beschafft werden. Dies hat auch den Vorteil, dass die Gewährleistung der Beladungsteile länger andauert. Die Verwaltung und die Feuerwehr schlagen vor, eine rechtzeitige Preisanfrage an mehrere Beladungsausstatter zu tätigen und diese dann zeitlich so einzutakten, dass die Lieferung rechtzeitig zum Einbau direkt an die Fa. COMPOINT geliefert wird.

Finanzierung:
Für die Neuanschaffung wurde im Haushalt 2023 80.000 € eingeplant. Der bewilligte Zuschuss (13.000 €) wurde in drei Raten zu 4.333 € in den Jahren 2024 - 2026 entsprechend dem Bewilligungsbescheid veranschlagt. Der Haushaltsansatz 2023 kann für Abschlagszahlungen auf das Fahrzeug verwendet werden. Die nicht abgerufenen Restmittel, zusammen mit der Nachfinanzierung von rd. 30.000 €, sind im Haushalt 2024 aufzunehmen, was mit der Auslieferung des Fahrgestells sowie der Ausschreibung der Beladung korrespondiert.

Beschluss:
1. Den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells und des Ausbaus erhält die Fa. COMPOINT Fahrzeugbau aus Forchheim zum Preis von 87.941 € inkl. MwSt. und wird von der Verwaltung beauftragt.
2. Das Los Nr. 2 (Beladung) wird nach § 48 UVgO aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für die Beladung durch eine Preisanfrage bei mehreren geeigneten Firmen zu erheben und den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

TOP 5
Nachtragshaushalt 2023: Beratung und Beschlussfassung

Der Beschluss vom 07.01.2023 über den Haushalt 2023 wurde von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet; die Kreditermächtigung (829.000 €) wurde genehmigt. Die Gesetzmäßigkeit konnte auf Grund des unausgeglichenen Ergebnishaushaltes nicht bestätigt werden. Im Haushaltserlass sind folgende Passagen hervorzuheben:

Zum ErgebnisHH: „Vorrangiges Ziel der Gemeinde muss jedoch ein mittelfristiger Ausgleich des Ergebnishaushaltes über die ordentlichen Ergebnisse des jeweiligen Haushaltsjahres sein.“
Als Fazit: „Die finanzpolitischen Erwägungen der Gemeinde - insbesondere hinsichtlich des Investitionsprogramms - sind weiterhin an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde auszurichten. Somit ist das Investitionsprogramm fortlaufend zu analysieren und an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde anzupassen. Pflichtaufgaben und die Beschränkung auf Mindeststandards hinsichtlich der Bauausführung sollten dabei absolute Priorität haben.

Die Rahmendaten des Haushaltes waren:

ordentliche Aufwendungen Ergebnishaushalt: 11.096.600 €
Auszahlungen für Investitionen Finanzhaushalt: 6.970.600 €
Geplantes Sonderergebnis: 1.737.500 € (Gewerbeplatzverkäufe)
Ordentliches Ergebnis: – 764.400 €
Gesamtergebnis: 972.900 €
Zahlungsmittelüberschuss laufender Verwaltungstätigkeit: 386.300 € (Tilgung 347.000 €)
Kreditaufnahme: 829.000 €

Die Kreditermächtigung orientiert sich ausschließlich am Finanzierungsmitteldefizit, d. h. an der Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres. Ausgehend vom Anfangsbestand an liquiden Mitteln mit Zu- und Abflüssen an Finanzmitteln unter Berücksichtigung der Mindestliquidität ergibt sich das Defizit. Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurden die noch anfallenden Auszahlungen für größere Maßnahmen bei den planenden Ingenieurbüros abgefragt und so eingeplant. Nach Beschluss des Haushaltsplanens hat sich herausgestellt, dass dabei Abschlagszahlungen u. a. für das Gewerbegebiet Wetzisreute-Ost, die Erweiterung des Feuerwehrhauses und den Kindergarten Johanniter Schlier, die Ende Dezember 2022 eingingen, bei der Kostenfortschreibung für 2023 nicht berücksichtigt wurden. Diese Abschlagzahlungen wurden aber zu Lasten des Finanzhaushaltes 2023 ausgezahlt. Daher stimmen die veranschlagten Ansätze in 2023 um diese Auszahlungen nicht. Für die Baumaßnahmen in der Schule Schlier kommt hinzu, dass die Mehrauszahlungen 2022 nachfinanziert werden müssen. Im Bereich der Erschließung des Gewerbegebietes handelt es sich alleine um einen Betrag von 880.000 € und beim Kindergarten der Johanniter um 435.000 €.
Da sich der Kreditbedarf und damit auch die Liquidität sehr eng an der Planung orientiert, kann die Liquidität mit diesen Verschiebungen über das Jahr nicht gewährleistet werden, weshalb die Ansätze in einem Nachtrag zu korrigieren sind.

Dabei wurden auch die nachträglich bekannten Abweichungen/Verschiebungen korrigiert und eine neue Maßnahme mit aufgenommen.

Im Ergebnis musste zur Finanzierung im Ergebnishaushalt die Maßnahme der Betonsanierung (100.000 €) nach 2024 verschoben werden.
Letztendlich muss aber die Kreditermächtigung von 829.000 € um 1.441.000 € auf 2.270.000 € angehoben werden.

Die Änderungen des Nachtrages:
ordentliche Aufwendungen Ergebnishaushalt: bisher: 11.096.000 €, Änderung: - 63.700 €, neu: 11.032.900 €
Auszahlungen Investitionen Finanzhaushalt: bisher: 6.970.600 €, Änderung: + 1.693.000 €, neu: 8.663.600 €
Geplantes Sonderergebnis: 1.737.500 € unverändert
Ordentliches Ergebnis: bisher: - 764.600 €, Änderung: + 63.700 €, neu: - 700.900 €
Gesamtergebnis: bisher: + 972.900 €, neu: + 63.700 €, neu: 1.036.600 €
Zahlungsmittelüberschuss: bisher: + 386.300 €, Änderung: + 63.700 €, neu: 450.000 €
Tilgung: bisher: 347.000 €, Änderung: + 93.000 €, neu: 440.000 €
Kreditaufnahme: 829.000 €, Änderung: + 1.441.000 €, neu: 2.270.000 €

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Nachtragshaushaltsplan mit der Nachtragshaushaltssatzung wie vorgelegt.

TOP 6
Kreditaufnahme 2023: Ermächtigung zur Vergabe

Die Haushaltssatzung 2023 enthielt eine genehmigte Kreditermächtigung von 829.000 €. Diese Ermächtigung wurde am 21.02.2023 auf Grund der Ermächtigung des Gemeinderats vom 14.02.2023 aufgenommen. Günstigste Bieterin war die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Zinssatz von 3,33 % aus einem speziellen Kontingent für Investitionen. Der Nachtragshaushalt 2023 enthält eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 1,441 Mio. €.
Die Liquidität der Gemeinde macht es erforderlich, diese Kreditermächtigung nach deren Genehmigung aufzunehmen. Grund hierfür ist, dass die Erschließungskosten des Gewerbegebietes mit rd. 3,5 Mio. € anfallen und bis Ende April 2023 keine Zahlungen aus Verkäufen eingehen. Im März sind drei Notartermine fixiert, Anfang April aktuell ein Termin. Teilweise sind Gewerbeplatzvergaben, die über sechs Monate zurückliegen, noch nicht terminiert. Durch die Verkürzung der Frist zwischen Zusage und Verkauf entspannt sich die Situation.

Da der Abstand zur nächsten Sitzung zu groß ist, beantragt die Verwaltung die Ermächtigung nach Genehmigung durch das Landratsamt und nach Ausschreibung an das günstigste Kreditinstitut zu vergeben.

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kreditermächtigung in Höhe von 1,441 Mio. € nach Genehmigung an den günstigsten Bieter zu vergeben.

TOP 7
Erschließung Gewerbegebiet „Unteres Tal“: Vergabe der Straßenbeleuchtungsarbeiten

Die Erschließung des Gewerbegebietes schreitet zügig voran. Die Kanalisation und die Wasserversorgung sowie die Abbiegespur sind fertiggestellt.
Aktuell laufen die Kabelarbeiten (Strom, Breitband), danach stehen die Arbeiten für die Straßenbeleuchtung an. Dies beinhaltet Lieferung der Lampenmasten mit LED-Leuchten incl. Anschluss, das Stromkabel und die Zähleranschlusssäule.

Die Arbeiten wurden vom Büro Zimmermann beschränkt an fünf Firmen ausgeschrieben. Es ging nur ein Angebot ein.
Günstigste Bieterin ist die Fa. Riedinger mit einem Angebotspreis von brutto 39.604,15 €. In der Kostenschätzung waren hierfür 86.200 € angesetzt.

Beschluss:
Die Straßenbeleuchtungsarbeiten werden an die Fa. Riedinger zum Angebotsreis von 39.604,15 € vergeben.

TOP 8
Gemeinsamer Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu

Mit Beschluss vom 12.11.2019 hat der Gemeinderat der Rückübertragung der Aufgabe „Gutachterausschuss“ vom GVV Gullen zur Gemeinde Schlier zum 31.12.2019 sowie dem Beitritt der Kooperation „Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu“ zum 01.01.2020 zugestimmt. Hintergrund war die Reform des Gutachterausschusswesens im Zuge der Ermittlung der Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform auf 01.01.2025. Der bisherige Gutachterausschuss hatte deutlich zu wenig Kauffälle, um rechtssichere Bodenrichtwerte zu erstellen.
Das Gutachterausschusswesen wurde daher an die Stadt Wangen übertragen. Als übernehmende Gemeinde ist die Stadt Wangen derzeit für insgesamt zehn Städte und Gemeinden zuständig. Da weitere Gemeinden um die Aufnahme in den Gemeinsamen Gutachterausschuss gebeten haben, wurde Ende 2020 der Beschluss gefasst, den Landkreis Ravensburg in zwei große Gemeinsame Gutachterausschüsse aufzuteilen. Dieser Beschluss soll zum 01. Juli 2023 umgesetzt werden.
Während die Stadt Ravensburg künftig für sämtliche westlich gelegene Gemeinden zuständig ist, übernimmt die Stadt Wangen das Gutachterausschusswesen für die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Bodnegg, Grünkraut, Isny im Allgäu., Kißlegg, Leutkirch, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
Für die Übernahme bedarf es einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wangen als übernehmende Gemeinde und den weiteren 15 beteiligten Gemeinden. Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 2019 tritt daher mit Ablauf des 30.06.2023 außer Kraft.

Gegenüber der bisherigen vertraglichen Vereinbarung haben sich für unsere Gemeinde folgende Änderungen ergeben:
1. Zusammensetzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Die Anzahl der ehrenamtlichen Gutachter ist nach Gemeindegröße, gemessen an der Einwohnerzahl gestaffelt. Das Gremium soll auch nach der Gebietserweiterung in einer überschaubaren Größe sein.
2. Kostenbeteiligung
Nach der bisherigen Vereinbarung wurden von der Stadt Wangen nur die Personalkosten sowie die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter, abzüglich der Einnahmen aus Verkehrswertgutachten in Rechnung gestellt. Sach- und Gemeinkosten hat die Stadt Wangen übernommen.

Im Hinblick auf die gewachsene Größe des gemeinsamen Gutachterausschusses kann die Stadt Wangen die Gemeinkosten nicht mehr alleine tragen. Wie auch in anderen baden-württembergischen Zusammenschlüssen üblich, werden künftig die gesamten Kosten (Ausgaben abzüglich der Einnahmen) gemeinsam finanziert. Für die Gemeinde Schlier hat das zur Folge, dass der jährliche Kostenanteil ansteigen wird. Anhand einer (sehr wagen) Hochrechnung auf Basis von Kostenrichtwerten der KGSt wäre beispielshaft für das Jahr 2023 mit 10-14.000 € zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Echtkostenabrechnung günstiger ausfällt.

Für das Jahr 2022 wurden 4.318 €, für 2021 5.405 € in Rechnung gestellt.

Die Stadt Wangen legt Wert darauf, nur die Kosten abzurechnen, die tatsächlich entstanden sind. Daher erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich entstandenem Aufwand. Die Kosten werden

  • hälftig nach Einwohner und
  • hälftig nach Kaufverträgen

auf alle beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

Dieser Kostenverteilungsschlüssel, der auch bisher schon so festgelegt war, wurde anhand der Zahlen aus dem Jahr 2021 bestätigt. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Kostenverteilungsschlüssel aufgrund des Marktgeschehens, der Veränderung des Aufgabenbereichs, etc. im Laufe der nächsten Jahre angepasst werden muss.

Gutachter für die Gemeinde Schlier:
Bisher sind Herr Bruno Sauter als Vertreter der Landwirtschaft und Herr Architekt Gläser als Sachkundiger im Bau vertreten. Herr Sauter möchte altersbedingt nicht mehr berufen werden.

Für die Gemeinde Schlier werden folgende Personen als ehrenamtliche Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorgeschlagen:

  1. Ulrich Gläser, Architekt (bisher auch stellv. Vorsitzender)
  2. Alexander Fuchs, Landwirt

Herr Gläser soll zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt werden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Bestellung erfolgt durch die Stadt Wangen.

Beschluss:
1. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Württembergischen Allgäu wird zugestimmt.
2. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines Gemeinsamen „Gutachterausschusses im Württembergischen Allgäu“ (Achberg, Amtzell, Argenbühl, Isny i. A., Kißlegg und Wangen i. A.) tritt mit Ablauf des 30.06.2023 außer Kraft.
3. Für die Gemeinde Schlier werden folgende Personen in den Gemeinsamen Gutachteraus-schuss im Württembergischen Allgäu vorgeschlagen:

  1. Herr Ulrich Gläser, Architekt
  2. Alexander Fuchs, Landwirt

Herr Gläser soll zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt werden.

TOP 9
Sachstandberichte aus der Verwaltung

Keine

TOP 10
Anfragen von Ratsmitgliedern

Umbauarbeiten Grundschule Schlier
Eine Gemeinderätin fragt nach, aus welchem Grund die Decken in der Grundschule Schlier nach wie vor geöffnet seien.
Kämmerer Rothenberger erwidert, dass die Lüftungsanlagen in der Grundschule noch eingebaut werden müssen. Die hierfür notwendigen vorbereitenden Arbeiten wurden in den Fasnetsferien begonnen. Während des laufenden Schulbetriebs können die weiteren Arbeiten nicht fortgesetzt werden; dies erfolge in den Osterferien, inkl. dem Verschließen der Decken.

Bildstock Wetzisreute
Ein Gemeinderat bittet darum, dass sich ein Sachverständiger dem Bildstock in Wetzisreute annimmt. Da nach wie vor nicht klar sei, wem der Bildstock gehöre, sei es dennoch wichtig, zu klären, ob Sanierungsbedarf bestehe.
Die Verwaltung nimmt sich dem Thema an.

Kreuzungsbereich L 325 / Scherzachstraße, Schlier
Eine Gemeinderätin meint, dass die Einsicht bei Einfahrt in die L 325 aus dem Lauratal kommend überprüft werden sollte. Diese sei aufgrund des vorhandenen Geländers sehr schlecht.
Die Verwaltung wird dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau nehmen.

Gehweg Rathausstraße, Schlier
Eine Gemeinderätin möchte wissen, wann der Gehweg in der Rathausstraße in Schlier geteert werde.
Kämmerer Rothenberger informiert, dass diese Arbeiten in den nächsten Wochen erfolgen sollen.

Verschalung Gebäude Rathausstraße 5
Ein Gemeinderat fragt nach, bis wann der Bauherr die geforderte Holzfassadenverkleidung an den Garagen anbringe.
Die Verwaltung wird dies mit dem Bauherrn klären.