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Ist Ihr Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass Ihrer Kinder noch gültig?
Die Ausstellung eines neuen Ausweises kann bis zu fünf Wochen dauern. Bitte überprüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Ausweisdokumente.
Ungültig gewordene Ausweise und Pässe können nicht mehr verlängert werden.
Der Kinder-Reisepass kann nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt beziehungsweise verlängert werden.
Um dringende Beachtung wird gebeten!
Nähere Informationen zu dem jeweiligen Urlaubsland sind zu erhalten auf der Homepage des Auswärtigen Amtes bei den Einreisebestimmungen.
Zur Beantragung eines neuen Ausweises / Passes benötigen wir:
- ein neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Ihr derzeitiges Ausweisdokument
- gegebenenfalls eine standesamtliche Urkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde)
- die Bearbeitungsgebühr (siehe unten)
- Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, wie Reisepass und Kinderreisepass für Minderjährige, benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile. Bei der Beantragung eines Personalausweises benötigen wir die Einverständniserklärung für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.
Zur Prüfung der Identität muss die Passbewerberin oder der Passbewerber (also auch das minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde mit zumindest einem gesetzlichen Vertreter erscheinen.
Die Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Ausweisdokumente:
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 €
Kinderreisepass: 13,00 €
48-Seiten-Pass für Vielreisende: 81,00 €
48-Seiten-Pass bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 €
Die Gebühren für die Expresspässe und die vorläufigen Ausweisdokumente können Sie gerne bei uns erfragen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Frau Zwickl | zwickl(at)schlier.de | Telefonnummer: 07529 977-20
Frau Kuzaj | kuzaj(at)schlier.de| Telefonnummer: 07529 977-21.
Ihr Einwohnermeldeamt