Gemeinde Schlier (Druckversion)

Grundsteuerreform auf 01.01.2025

Autor: Stauss
Artikel vom 09.06.2022

Ab Juli 2022 werden die Grundsteuerpflichtigen von den Finanzbehörden angeschrieben, um die Feststellungsgrundlagen zu erklären.

Dabei werden der aktuelle Bodenrichtwert und die bekannten Steuerdaten bekanntgegeben.
 

In Baden-Württemberg müssen für die bisherige Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) sehr wenige Angaben gemacht werden:

- das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,

- die Grundstücksfläche,

- der Bodenrichtwert und

- ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (bisher Grundsteuer A) werden die Informationsschreiben später versendet. Für diese Fälle kann mit der Abgabe der Erklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.

Alle näheren Informationen über das Verfahren finden Sie im Informationsblatt (PDF-Datei) welches  schon zu Jahresanfang verteilt wurde.

Alle Hinweise, auch zu dem benötigen Zugang zu ELSTER, finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer nicht auf die neue Bemessungsgrundlagen auf Basis des Bodenrichtwertes anzuwenden ist. Sobald fundierte Daten vorliegen wird sich der Gemeinderat mit der Höhe des Hebesatzes befassen.

 

Den aktuellen Flyer des Finanzministerium finden Sie hier (PDF-Datei).


Für weitere Informationen sowie die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses Württembergisches Allgäu: https://www.wangen.de/buerger/leben-in-wangen/bauen-und-wohnen/gutachterausschuss

Ihre Gemeindeverwaltung

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