Gemeinde Schlier (Druckversion)

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 16.11.2022

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 8. November 2022
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde
Freiwilliger Lärmaktionsplan der Gemeinde Schlier, zu TOP 3

Zwei Einwohner wünschen die Aufnahme der Scherzachstraße in den Lärmaktionsplan der Gemeinde, da ihrer Meinung nach auch in der Scherzachstraße ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sei, die Mehrbelastung durch Verkehrslärm zugenommen und augenscheinlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten werde. Auch wurde der Wunsch auf Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel vorgebracht. Des Weiteren halten sie die Anbringung eines Bushaltehäuschens an der Bushaltestelle am Anwesen Hilebrand für notwendig.
Bürgermeisterin Liebmann verweist auf die Beratungen zum Lärmaktionsplan unter TOP 3 der Sitzung, sagt aber zu, dass der Bauhof eine mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel zeitweise in der Scherzachstraße anbringen könne. Das Aufstellen eines Bushaltehäuschens müsse verwaltungsintern geprüft werden.

TOP 3
Schulerweiterung Unterankenreute und Neubau Kindertagesstätte Unterankenreute

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 20.9.2022 die Fachplaner beauftragt wurden, fand zwischenzeitlich auch ein erstes Treffen aller an der Planung Beteiligten statt. Herr Architekt Ito stellt in der Sitzung sowohl die aktuelle Planung als auch mögliche Konstruktionsvarianten (Massivholz, Hybrid, Holzrahmenbau) vor.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt von der vorgestellten Planung zustimmend Kenntnis.
2. Der Gemeinderat spricht sich bei den Außenwänden und Decken für die Konstruktionsvariante in Vollholz aus. Für die Innenwände wird das Architekturbüro Ito bis Januar 2023 eine Hybridlösung in Vollholz und Holzrahmen planen und zur Beschlussfassung vorlegen.


TOP 4
Freiwilliger Lärmaktionsplan der Gemeinde Schlier

Nachdem die Gemeinde Schlier in Stufe 2 bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt hat, besteht nach Veröffentlichung der landesweiten Lärmkartierung LUBW, Stufe 3 (Dezember 2018) keine Verpflichtung für die Gemeinde, den kommunalen Lärmaktionsplan zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die Gemeinde erachtet es dennoch als sinnvoll, den freiwilligen Lärmaktionsplan im qualifizierten Verfahren fortzuschreiben, um weitere Lärmminderungsmaßnahmen umzusetzen.
Genauso wie in Stufe 2 werden in Stufe 3 Streckenabschnitte entlang der Landesstraßen L 317, L 325 und L326 untersucht. Für die aufgeführten Verkehrswege wird der Umgebungslärm neu berechnet und es werden mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft.
Das mit der Lärmaktionsplanung von Schlier beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung und die Wirkungsanalyse der Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse sowie die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen wurden in der Sitzung von Herrn Wahl (Rapp AG) vorgestellt.

Das Büro Rapp schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor:
•   Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Teilbereiche in Schlier:
- L 317 Unterankenreute: Altdorfer/Wolfegger Straße bis KVP Unterankenreute
- L 325 Schlier Ort: gesamte Ortsdurchfahrt
- L 325 – Fenken: gesamte Ortsdurchfahrt
•   Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Wetzisreute (gesamte Ortsdurchfahrt)
•   Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Fohren (vormals 60 km/h)
•   Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in den von Lärm betroffenen Ortsteilen (vgl. der Festsetzungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen)
•   Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
•   Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 29.10.2018 für die kommunale Bauleitplanung.
Nach erfolgter Beschlussfassung über die Lärmminderungsmaßnahmen wird die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchführen. Das Beteiligungsverfahren sollte mindestens vier Wochen dauern.
Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie ggf. einer Anpassung des Planentwurfs kann der Lärmaktionsplan der Gemeinde Schlier Anfang 2023 beschlossen werden. Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich dafür, aus dem „Expertenrat“ zu folgen und mit der Maximallösung in das Beteiligungsverfahren zu starten. Die schlussendliche Entscheidung wird nach der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Beschluss:
1. Die Ergebnisse der Lärmberechnung und der Wirkungsanalysen werden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat entscheidet u. a. über die folgenden Lärmminderungsmaßnahmen:
•   Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Teilbereiche in Schlier:
- L 317 Unterankenreute: Altdorfer/Wolfegger Str. bis KVP Unterankenreute
- L 325 Schlier Ort: gesamte Ortsdurchfahrt
- L 325 Fenken: gesamte Ortsdurchfahrt
•   Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Wetzisreute (gesamte Ortsdurchfahrt)
•   Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Fohren (vormals 60 km/h)
•   Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in den von Lärm betroffenen Ortsteilen (vgl. der Festsetzungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen)

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange.

TOP 5
Bebauungsplanänderung Wolfegger Straße: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Seit dem Aufstellungsbeschluss am 2.8.2022 zur Bebauungsplanänderung „Wolfegger Straße“ wurden weitere Untersuchungen angestellt und über die Inhalte des Bebauungsplanes gesprochen und beraten. In den vorliegenden Entwurf wurden bereits Informationen zu Umweltbelangen sowie ein Konzept zur Grünordnung eingearbeitet.

Als nächster Schritt im Verfahren erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit im Rathaus über die Planungen informieren. Die Auslegung findet voraussichtlich vom 21.11.2022 bis zum 19.12.2022 statt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird in diesem Zeitraum ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschluss:
1.  Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf der Bebauungsplanänderung „Wolfegger Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 5.10.2022.
2.  Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 6
Vorhabenbezogener Babauungsplan „Agri PV Anlage Eratsrain“: erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri PV Anlage Eratsrain“ wurde in der Sitzung am 2.8.2022 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Seitdem wurden weitere Untersuchungen angestellt und über die Inhalte des Bebauungsplans beraten. Außerdem wurde mit dem damaligen Entwurf die öffentliche Auslegung im Rathaus für alle Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. In dieser Zeit wurden auch die Behörden und Träger der öffentlichen Belange angehört und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein neuer Entwurf erstellt, für welchen nun erneut ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Mit dem neuen Entwurf sollen nochmals die TöB angehört werden, dieses Mal jedoch in einem kürzeren Verfahren entsprechend § 4 a Baugesetzbuch (BauGB). Demnach wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen gekürzt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri PV Anlage“, Standort Eratsrain in der Fassung vom 26.10.2022 mit der folgenden Änderung: Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Festsetzung zur Nutzungsbefristung.
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 8.11.2022.
2. Mit diesem Entwurf ist die zweite Verfahrensrunde und dementsprechend die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, im verkürzten Verfahren entsprechend § 4 a BauGB durchzuführen.

TOP 7
Vorhabenbezogener Babauungsplan „Agri PV Anlage Richlisreute“: erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri PV Anlage Richlisreute“ wurde in der Sitzung am 2.8.2022 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Seitdem wurden weitere Untersuchungen angestellt und über die Inhalte des Bebauungsplans beraten. Außerdem wurde mit dem damaligen Entwurf die öffentliche Auslegung im Rathaus für alle Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. In dieser Zeit wurden auch die Behörden und Träger der öffentlichen Belange angehört und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein neuer Entwurf erstellt, für welchen nun erneut ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Mit dem neuen Entwurf sollen nochmals die TöB angehört werden, dieses Mal jedoch in einem kürzeren Verfahren entsprechend § 4 a Baugesetzbuch (BauGB). Demnach wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen gekürzt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri PV Anlage“, Standort Richlisreute in der Fassung vom 26.10.2022 mit der folgenden Änderung: Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Festsetzung zur Nutzungsbefristung.
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 8.11.2022.
2.   Mit diesem Entwurf ist die zweite Verfahrensrunde und dementsprechend die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, im verkürzten Verfahren entsprechend § 4 a BauGB durchzuführen.

TOP 8
Bauanträge
1. Bauantrag Flst. 335; Rhönweg 13, Unterankenreute

Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer zweiten Wohnung
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 
2. Bauantrag Flst. 346/19; Linsenbergstraße 11, Unterankenreute
Sanierung Dachgeschoss, Einbau von zwei Dachgauben und Errichtung eines Carports
Beschluss:
Das Einvernehmen für die Befreiung zur Errichtung von zwei Dachgauben wird erteilt.
Das Einvernehmen für die Befreiung zum Bau des Carports und der Bauquartiersüberschreitung wird nicht erteilt.
3. Bauantrag Flst. 427/3; Heissener Weg 24, Oberankenreute
Errichtung einer Hackgutanlage
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 9
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Beantwortung Anfrage von Ratsmitgliedern aus der Sitzung vom 18.10.2022

In der Sitzung vom 18.10.2022 fragte ein Gemeinderat nach, wie oft im Kieswerk Tullius im Rahmen der Kiesabbaugenehmigung noch gerodet werden müsse.
Stv. Kämmerin Dieing konnte zwischenzeitlich in Erfahrung bringen, dass von den genehmigten Abbauabschnitten I – III mittlerweile zwei vollständig gerodet und abgebaut seien. Mit Abschnitt III könne begonnen werden. Die genaue qm-Anzahl der Fläche, welche für den Abbau noch gerodet werden müsse, stehe noch aus. Das Landratsamt wolle diese Zahlen aber schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

Sachstand Flüchtlingsunterbringung
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass Stand heute die Fasnetsveranstaltungen 2023 in der Turn- und Festhalle Wetzisreute stattfinden können.  Dies wurde den Vereinen bereits kommuniziert. Derzeit kommen weniger Flüchtlinge als erwartet in den Landkreis Ravensburg, so dass Hallenbelegungen derzeit nicht in dem Ausmaß wie angekündigt notwendig seien.

Ausschöpfung der Kreditermächtigung 2022
Kämmerer Rothenberger berichtet, dass die Haushaltssatzung eine maximale Kreditaufnahme in Höhe von 3,0 Millionen € vorsieht. Anfang September 2022 wurde bereits ein Teilbetrag in Höhe von 1,5 Millionen € zu 2,94% auf 20 Jahre fest aufgenommen. Die Finanzübersicht zeige nun einen weiteren Bedarf an Finanzmitteln bis Mitte Dezember 2022 in Höhe von 1,5 Millionen €. Der Grund hierfür sei, dass die Erschließung des Gewerbegebietes zügig vorangehe, aber bis lang noch keine Gewerbeplätze veräußert werden konnten. Eine Erholung der Finanzen würde in 2023 durch die Gewerbeplatzverkäufe und Zuschussabrechnungen erfolgen. Leider sei der Plan, die Kreditmittel durch Grundstücksverkäufe in 2022 zu ersetzen, nicht aufgegangen. Auch in Anbetracht der angekündigten Zinssteigerungen sei es nun sinnvoll, die Kreditermächtigung auszuschöpfen. Die Zinsprognose liege aktuell bei 20 Jahren Laufzeit bei knapp über 3 %. Der Gemeinderat werde deshalb gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen, bei mind. drei Kreditinstituten Darlehnsangebote für 1,5 Millionen @ einzuholen und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Breitbandausbau im Rahmen des Graue-Flecken-Programms
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass die Förderung im Programm „Graue Flecken“ ohne Vorankündigung am 17. Oktober 2022 eingestellt wurde. Alle Anträge, welche bis dahin beim Land eingegangen seien, würden aber nach der bis dahin geltenden Förderrichtlinie bearbeitet und beschieden. Für Schlier sei der Antrag glücklicherweise rechtzeitig gestellt worden, so dass der für die Gemeinde beantragte Zuschuss bewilligt werde.
Kämmerer Rothenberger ergänzt hierzu, dass Hintermoos über das Graue-Flecken-Programm gefördert werde. Es seien im Zuge der Baumaßnahme Riedweg/Dorfstraße zwar bereits Leerrohre verlegt und die ersten Hausanschlussverträge geschlossen worden, da für den Breitbandausbau nun aber eine Förderung von 90 % zu erwarten sei, würden die Anschlussarbeiten erst im Zuge des Gesamtmaßnahmenpaketes (ca. 2026) abgeschlossen werden. 

TOP 10
Anfragen von Ratsmitgliedern
Gehweg Rathausstraße

Ein Gemeinderat fragt nach, wann der Gehweg in der Rathausstraße auf Höhe des Parkplatzes wieder geteert werde.
Kämmerer Rothenberger antwortet, dass der Telekomanschluss für das Bauvorhaben Rathausstraße 5 noch fehle. Der Anschlusstermin sei für Dezember vorgesehen. Danach werde der Gehweg sofort wieder hergestellt.

Projekt „Aus alt macht 2 – und mehr“
Eine Gemeinderätin interessiert sich dafür, ob es in Schlier für Projekt „Aus alt mach 2 – und mehr“ eine Nachfrage gab.
Bürgermeisterin Liebmann erwidert, dass 15 Beratungen hierzu in Anspruch genommen wurden. Die Information, ob es zu einzelnen Projektabschlüssen kam, müsse sie einholen.

http://www.schlier.de//gemeinde-buergerservice/rathaus/neues-aus-dem-rathaus