Gemeinde Schlier (Druckversion)

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 14.06.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16. Mai 2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Freiwilliger Lärmaktionsplan: Beschlussfassung
Nachdem die Gemeinde Schlier in Stufe 2 bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt hat, besteht nach Veröffentlichung der landesweiten Lärmkartierung LUBW, Stufe 3 (Dezember 2018) keine Verpflichtung für die Gemeinde, den kommunalen Lärmaktionsplan zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die Gemeinde erachtet es dennoch als sinnvoll, den freiwilligen Lärmaktionsplan im qualifizierten Verfahren fortzuschreiben, um weitere Lärmminderungsmaßnahmen umzusetzen.

Das mit der Lärmaktionsplanung von Schlier beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung und die Wirkungsanalyse der Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse sowie die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung am 8.11.2022 von Herrn Wolfgang Wahl (Rapp AG) vorgestellt:

- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Teilbereiche in Schlier:

  • L 317 – Unterankenreute – Altdorfer/Wolfegger Str. bis KVP Unterankenreute
  • L 325 – Schlier Ort – gesamte Ortsdurchfahrt
  • L 325 – Fenken – gesamte Ortsdurchfahrt

- Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründe als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Wetzisreute (gesamte Ortsdurchfahrt),

- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Ortsteil Fohren (vormals 60 km/h).

Nach derzeitigem Stand würden die vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Umfang von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigt werden, da teilweise die Auslösewerte unterschritten werden. Genehmigungsfähig wären momentan vermutlich lediglich eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Teilen der Altdorfer Straße in Unterankenreute und eine ganztägige Geschwindigskeitsbeschränkung von 50 km/h in Fohren.

Deshalb wird das Büro Rapp eine Lärmneuberechnung nach RLS-19 an den bereits kartierten Straßenzügen (L317-Unterankenreute, L325-Schlier, L325-Fenken, L317 Oberankenreute, L325/63226 Wetzisreute, L326 Fohren) durchführen. Dies ist deshalb möglich, da seit der letzten Beratung im Gemeinderat am 8.11.2022 vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg der neue Kooperationserlass 2023 veröffentlicht wurde. Der neue Kooperationserlass beinhaltet diverse fachrechtliche Änderungen. Unter anderem wird nun eben für verkehrsrechtliche Maßnahmen die Berechnungsvorschrift RLS-19 vorgegeben. Für die bisherige Lärmaktionsplanung in Schlier wurde das Berechnungsverfahren nach RLS-90 herangezogen. Durch die Berechnungen nach RLS-19 werden Erleichterungen hinsichtlich der Durchsetzung der Maßnahmen erwartet; durch eine Neuberechnung könnten die Auslösewerte überschritten und die Zustimmung der Verkehrsbehörde für Geschwindigkeitsreduzierungen dadurch realistischer werden.

Nach Beschluss des Gemeinderats über die Maßnahmen am 8.11.2022 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.1.2023 bis 10.2.2023.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind sowohl Stellungnahmen seitens der Bürger als auch seitens der Behörden eingegangen. U. a. ging seitens der Öffentlichkeit mehrfach die Forderung ein, auch die Rathausstraße hinsichtlich der Lärmbelastung zu untersuchen. Die K8040 Rathausstraße wurde bei der freiwilligen Lärmaktionsplanung der Gemeinde Schlier bislang nicht betrachtet. Grund hierfür ist die im Vergleich zu den untersuchten Streckenabschnitten geringe Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,5 %. Mit dieser durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung sind keine Lärmwerte derart zu erwarten, als dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen begründbar und vor allem genehmigungsfähig wären.

Auch die Wolfegger Straße in Oberankenreute war bei den Bürgerinnen und Bürgern großes Thema. Durch die Lärmneuberechnung steigt hier die Wahrscheinlichkeit, dass Lärmschutzmaßnahmen beantragt werden können. Bislang gab es dort keine Betroffenheiten über den Pflichtwerten.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und deren Wer-tung zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Lärmneuberechnung nach RLS-19 durch die Rapp AG, Freiburg zu dem in der Offerte vom 25.04.2023 angebotenen Honorar.

TOP 4
Solidarische Gemeinde Schlier: Sachstandsbericht

Gut zusammenleben, gut älter werden, generationenübergreifend füreinander da sein - das ist das Motto der Solidarischen Gemeinde Schlier.
Seit September 2022 ist die Gemeinde Schlier eine von sechs Gemeinden im Landkreis Ravensburg, die in dem gemeinsamen Projekt mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben mitwirken. Nachdem am 20. und 27. März 2023 die Bürgergespräche stattgefunden haben, wurden die Ergebnisse hierzu in der Sitzung vorgestellt. Ebenso stellte sich Frau Cilia Röder vor, die neue Projektkoordinatorin für die Gemeinde Schlier.

Auf der Homepage der Gemeinde Schlier finden die Bürgerinnen und Bürger unter dem Reiter „Senioren | Solidarische Gemeinde“ nähere Informationen und auch die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Bürgergespräche.

TOP 5
5.1 Bauantrag Flst. 599/39; Horstweg, Fenken
Neubau von drei Reihenhäusern mit je einem Doppelcarport und einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

5.2 Bauantrag Flst. 340/4; Taunusweg 9, Unterankenreute
Aufbau Gartenhaus für Geräte
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 6
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal: Information über die Kostensituation; Auswahl des Beheizungssystems
In der Sitzung am 13.12.2022 wurde die Planung für die Unterkunft beschlossen und die Fachplaner beauftragt. Eine geänderte Planung (verkleinertes Gebäude, niedrigere Geschosshöhen) wurde in der Sitzung am 25.4.2023 im Zuge des Bebauungsplans vorgestellt. Die Gesamtbaukosten haben sich von 2,776 Mio. € auf 2,458 Mio. € (- 291.000 €) reduziert. Da die Wohnfläche von 588,8 qm auf 522 qm zurückgeht, verringert sich auch der Zuschuss von 529.930 € auf 469.800 € (- 60.130 €). Die Eigenlast verringert sich damit von 2.246 Mio. € auf 1,988 Mio. € (- 258.000 €). Die Zuschussquote bleibt damit unverändert bei 19 %.

Es stellt sich seitens der Heizungsplanung die Frage, mit welchem System die Unterkunft beheizt werden soll. Wichtig ist dabei zum einen eine günstige Beheizung in Anbetracht des wohl hohen Verbrauchs und zum anderen die Einhaltung der Kosten unter größtmöglicher Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Dabei sind die Änderungen des angekündigten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit einem 65%igen regenerativen Anteil der Beheizung zu berücksichtigen. In Frage kommt daher die Beheizung mittels Luft-Wärmepumpen oder mittels Solewärmepumpe mit Sondenbohrung.

Das Büro Pilz hat die Kosten, die durch das Büro Marte Diem errechnet wurden, zusammengestellt und mit der Kostenschätzung für das Gebäude verglichen. Im Bereich Sanitär ergeben sich Minderkosten von rd. 33.700 €, im Bereich Lüftung Mehrkosten von rd. 11.300 €. Im Bereich Heizung liegt die Luftwärmepumpe rd. 69.400 € unter der Schätzung, die Solewärmepumpe rd. 43.900 € unter der Schätzung.

Die Vorteile im Betrieb (Stromkosten, Lärm,..) liegen eindeutig auf Seiten der Solewärmepumpe, weshalb die Verwaltung vorschlägt, diese einzubauen, obwohl die Kosten rd. 19.500 € höher sind.
Im Laufe des Betriebs der Anlage werden sich diese Kosten amortisieren.

Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet sich für Beheizungsvariante: Solewärmepumpe.

TOP 7
Erneuerung Heizungsanlage Schule Schlier: Vergabe der Ingenieurleistungen
Der Austausch der Heizungsanlage in der Schule Schlier wurde am 25.4.2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen. Beschlossen wurde der Einbau einer Pelletsheizung unter Inanspruchnahme der bereits bewilligten BAFA-Förderung von 50 %. Die Kostenschätzung geht von Netto-Baukosten in Höhe von 227.000 € aus.

Die Vorkonzeption für die Maßnahme wurde vom Büro Reiter erstellt. Damit die detaillierte Planung, Ausschreibung und Umsetzung erfolgen kann, ist ein Ingenieurvertrag mit dem Büro Reiter notwendig.

Das Büro Reiter hat die Leistungen in Honorarzone 2, unterster Satz mit 85 % unter Verzicht auf Nebenkosten und Umbauzuschlag zum Preis von brutto 52.082,69 € angeboten.

Beschluss:
Die Ingenieurleistung für den Heizungstausch der Schule Schlier wird an das Büro Reiter in Honorarzone 2, unterster Satz mit 85 % unter Verzicht auf Nebenkosten und Umbauzuschlag zum Preis von brutto 52.082,69 € vergeben.

TOP 8
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Nachdem die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 gewählten Schöffen am 31.12.2023 endet, sind die Städte und Gemeinden aufgerufen, entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028 aufzustellen. Diese Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Gemeinde Schlier hat mindestens vier Schöffinnen/Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Ravensburg vorzuschlagen. Im Amtsblatt der Gemeinde Schlier vom 10. März 2023 sowie auf der Homepage wurde entsprechend öffentlich ausgeschrieben und zur Bewerbung aufgerufen.

Alle Bewerber wurden gefragt, ob sie das Amt übernehmen würden und alle haben sich hierzu bereiterklärt.

Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.

Die Vorschlagsliste wird nach amtlicher Bekanntmachung eine Woche lang bei der Verwaltung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Ravensburg übersandt.

Die abschließende Wahl der Schöffen obliegt dem Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht Ravensburg gebildet wird.

Beschluss:
1. Für die Vorschlagsliste werden nach erfolgter Wahl folgende vier Personen benannt:

  • Zinnäcker, Beatrix - Industriekauffrau
  • Rist, Kerstin - kaufmännische Angestellte
  • Wolf, Guido - Betriebswirt, GmbH Geschäftsführer
  • Hecker, Holger - Haustechnik DHBW Ravensburg

2. Der Gemeinderat stimmt der erstellten Vorschlagsliste zu.

TOP 9
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
LEADER-Aktionsgruppe „Württembergisches Allgäu“
Bürgermeisterin Liebmann berichtet, dass nach der Zustimmung im Gemeinderat am 5.4.2022 zur Teilnahme am LEADER-Programm „Württembergisches Allgäu“ die ersten Projektanträge (Gemeinde und Musikverein) im Rahmen des Regionalbudgets eingereicht wurden.  Sie berichtet außerdem über die vergangene Woche durchgeführte Besichtigungsfahrt zu umgesetzten Leader-Projekten in der Region und hofft zukünftig auch in Schlier auf entsprechende Förderanträge. Die Projektaufrufe hierzu werden auf der Homepage sowie im Amtsblatt veröffentlicht.

Haushaltssperre Landkreis
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass der Landkreis aufgrund seiner Haushaltslage bis zum Erlass eines Nachtragshaushalt eine Haushaltssperre ausgesprochen habe. Alle Vorhaben, welche nicht zu den Pflichtaufgaben gehören, seien auf Eis gelegt. Welche Auswirkungen dies auf die Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden und damit auch auf Schlier habe, lässt sich derzeit noch nicht sagen und bleibe abzuwarten.

TOP 10
Anfragen von Ratsmitgliedern
Geschichtspfad
Ein Gemeinderat teilt mit, dass die auf den Geschichtspfadstelen angebrachten QR-Codes teilweise nicht funktionieren.
Die Verwaltung nimmt sich dem Thema an.

http://www.schlier.de//gemeinde-buergerservice/rathaus/neues-aus-dem-rathaus