Gemeinde Schlier (Druckversion)

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 24.11.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben
Verkauf eines Bauplatzes im Weidenweg in Oberankenreute

Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass der gemeindeeigene Bauplatz im Weidenweg im Wege des Vergabeverfahrens mittlerweile an den Höchstbietenden vergeben wurde.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal: Vergabe der Bauleistungen

In den Sitzungen am 19.9.2023 bzw. 17.10.2023 wurden bereits die Geothermiebohrungen sowie die Erdarbeiten vergeben. Mittlerweile wurden viele Gewerke über die zentrale Vergabestelle des Landratsamtes öffentlich ausgeschrieben, so dass ein Großteil des Bauvorhabens vergeben werden kann und ein Überblick über die Gesamtkosten entsteht. Teilweise macht sich die schlechte Auftragslage im Hochbau bemerkbar, die sich aber (noch) nicht auf die Folgegewerke niederschlägt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gewerke mit den jeweils günstigsten Bietern:

1. Rohbau: Fa. Leuthe, Angebotspreis: 399.613,76 € (- 86.371,89 € zur  Kostenschätzung)   
2. Gerüstbau: Fa. Baum, Angebotspreis: 9.207,03 € (+ 305,83 € zur Kostenschätzung)
3.  Holzbau: Fa. Schuster, Angebotspreis: 106.001,37 € (+ 7.256,36 € zur Kostenschätzung)
4.  Schlosserarbeiten: Fa. Riedinger, Angebotspreis: 133.706,46 € (+ 47.828,92 € zur Kostenschätzung)
5.  Flaschnerarbeiten: Fa. Fiederer, Angebotspreis: 101.552,14 € (+ 43.256,18 € zur Kostenschätzung)
6.  Heizung/Lüftung/Sanitär: Angebotspreis: Fa. Lohr, 516.102,49 € (+159.905,14 € zur Kostenschätzung)
7.  Elektroarbeiten/Blitzschutz: Angebotspreis: Fa. Paul & Söhne, 236.787,60 € (+120.167,60 € zur Kostenschätzung) 
     Technisch annehmbar, wirtschaftlich nicht annehmbar, da unangemessene Preise. Empfehlung: Aufhebung und erneute beschränkte Ausschreibung

Die zur Sitzung anwesenden Fachplaner erläutern, dass die abgegebenen Angebote der Gewerke 2 – 6 trotz einer teilweisen Abweichung zur Kostenschätzung von + 15 % (Gewerk 6/HLS) nachvollziehbar und plausibel, die Preise marktüblich seien, so dass der Vergabe zugestimmt werden könne. Diese Vorgehensweise könne jedoch für das abgegebene Angebot zum Gewerk Elektroarbeiten/Blitzschutz nicht empfohlen werden: hier sei das Angebot nicht plausibel und die Preise überzogen. Die Fachplaner schlagen vor, die Ausschreibung aufzuheben und neu beschränkt auszuschreiben.

Die Gesamtsumme von bisher 2.457.600 € erhöht sich durch Ausschreibungsergebnisse – unter Berücksichtigung des Ergebnisses Elektroarbeiten – auf 2.696.000 € und damit um 238.400 €. Im Finanzplan 2023 - 2026 sind 2.776.000 € eingeplant und verringern sich trotzdem um 80.000 €. Die tatsächlichen Kosten werden in der Planung 2024 berücksichtigt, wobei bei jedem einzelnen Gewerk auf Einsparungen im Rahmen der Arbeiten geachtet werden muss.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gewerke wie folgt zu vergeben:
1. Rohbau an Fa. Leuthe zum Angebotspreis von 399.613,76 €.
2. Gerüstbau an Fa. Baum zum Angebotspreis von 9.207,03 €.
3. Holzbau an Fa. Schuster zum Angebotspreis von 106.001,37 €.
4. Schlosserarbeiten an Fa. Riedinger zum Angebotspreis von 133.706,46 €.
5. Flaschnerarbeiten an Fa. Fiederer zum Angebotspreis von 101.552,14 €.
6. Heizung/Lüftung/Sanitär an Fa. Lohr zum Angebotspreis von 516.102,49 €.
7. Die Ausschreibung Elektroarbeiten/Blitzschutz wird wegen unangemessener Preise aufgehoben und erneut beschränkt ausgeschrieben.

TOP 4
Erneuerung Heizungsanlage Schule Schlier

Am 25.4.2023 wurde die grundsätzliche Erneuerung der alten Ölheizung der Schule durch eine Pelletheizung beschlossen. Die Ingenieurleistungen für Planung, Ausschreibung und Umsetzung wurden am 16.5.2023 an das Büro Reiter vergeben.
Auf Basis der Kostenschätzung in Höhe von brutto 297.000 € wurde ein Antrag auf Bezuschussung bei der BAFA gestellt und in Höhe von 50 % (alter höherer Fördersatz) mit max. 148.500 € bewilligt, wobei die Maßnahme bis 25.11.2024 abgeschlossen sein muss.
Mittlerweile wurde die Anlage vom Büro Reiter konzipiert und berechnet. Es werden zwei Pelletskessel mit je 60 kW Leistung eingebaut. Beim Einbau war zu berücksichtigen, dass der Zugang zum Keller der Turnhalle, in dem die gesamte Heiztechnik untergebracht ist, nur über eine lange schmale Treppe möglich ist. Im derzeitigen Öllagerraum werden die Behälter für die Pellets eingebaut und über Füllleitungen zum Schulhof befüllt. Die Anlage ist auf den vollen Bedarf der Schule mit Kindergarten ausgelegt. Sie kann jederzeit als Unterstützung in eine eventuelle  Fernwärmebeheizung eingebunden werden.
Die Kostenschätzung aus 8/2022 ging von Gesamtkosten in Höhe von 297.000 € aus, auf deren Basis der Zuschuss bewilligt wurde. Die Eigenlast betrug 148.500 €. Die Kostenermittlung (bepreistes Leistungsverzeichnis) zeigt aktuell Kosten von 331.306 €, was einer Eigenlast von 182.806 € entspricht. Grund sind die Preissteigerungen bei den Kesseln.

Beschluss:
1. Der Planung wird zugestimmt und im Haushalt 2024 eingestellt.
2. Das Büro Reiter wird mit der Ausschreibung und Umsetzung beauftragt.

TOP 5
Wasserleitung Wetzisreute-West „Mooswiese“

Anfang Oktober 2023 wurde ein Wasserrohrbruch in der Hauptleitung westlich Wetzisreute festgestellt. Die Leitung verläuft vom Hochbehälter Greut westlich Wetzisreute über Eratsrain nach Unterankenreute.
Daran angeschlossen ist auch die Hauptleitung bis von Wetzisreute-Mayerhanser-Dietenbach bis Gessenried. Der Bruch der Leitung war nach dem Abzweig nach Gessenried in der Talsohle neben dem Furtbach in einem sehr feuchten Gebiet.
Beim Aufgraben wurde festgestellt, dass die Asbestzementleitung (AZ-Leitung) an der Sohle meterlange Längsrisse aufweist (siehe Bild). Eine Reparatur war daher wirtschaftlich nicht möglich. Daraufhin wurde die Leitung vom Schieberschacht bis zum Hausanschluss Stöcklisberg auf eine Länge von rd. 610 m außer Betrieb genommen. Die Leitung ist jedoch zur Ringversorgung von Unterankenreute wichtig und notwendig. Generell sind AZ-Leitungen sehr dauerhaft, wenn sie im trockenen Boden verlegt sind. Problematisch sind die Leitungen in sauren und feuchten Böden.
Daher wurde das Büro Zimmermann angefragt, wie ein Austausch kostengünstig erfolgen kann. Vorgeschlagen wird der Einzug einer Kunststoffleitung DA 160 im Berstlining, die der Dimension der Bestandsleitung entspricht. Dabei wird durch die Bestandsleitung ein größerer „Berstkopf“ gezogen, der die Leitung sprengt und die neue Leitung dahinter gleich einzieht. Die Kostenschätzung inkl. Erneuerung des alten Schieberschachtes beläuft sich auf netto 138.615 €.
Das Büro Zimmermann hat die Planung, Ausschreibung und die Umsetzung der Maßnahme ein Honorarangebot in Zone II, unterster Satz mit 5 % Nebenkosten abgegeben. Die Netto-Summe beläuft sich auf 17.019,50 €. Das Angebot ist günstig und in den Baukosten enthalten.

Finanzierung:
Die Maßnahme ist in der Finanzplanung nicht enthalten. Die Maßnahme ist jedoch dringend und notwendig, so dass eine Finanzierung im Haushalt 2024 erfolgen muss.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Neubau der Wasserleitung grundsätzlich zu.
2. Das Büro Zimmermann wird mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme in Zone II, unterster Satz mit 5 % Nebenkosten, wie angeboten zum Preis von netto 17.019,50 € beauftragt.
3. Die Mittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

TOP 6
Anpassung der Bezuschussung von Vereinen für die Nutzung der Turn- und Festhalle Wetzisreute

Seit dem 1.1.2011 werden den örtlichen Vereinen, welche in der Turn- und Festhalle Wetzisreute kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von oder für die Jugend veranstalten, Zuschüsse gewährt.
Folgende Veranstaltungen werden bislang bezuschusst:
- Sportvereine, mit Wettkämpfen mit mehr als zwei Mannschaften
- Örtliche Vereine, mit kulturellen Veranstaltungen oder Jugendveranstaltungen
Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse bemisst sich derzeit an der bis zum 30.4.2023 gültigen Grundmiete für die Turn- und Festhalle. Es wird bislang eine Veranstaltung pro Jahr und Verein bezuschusst.
Aufgrund der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turn- und Festhalle Wetzisreute, gültig seit 1.5.2023, sollten diese Vereinszuschüsse angepasst werden.

Die Verwaltung schlägt folgende angepasste Zuschussregelung, rückwirkend zum 1.5.2023, vor:  

Bezuschusst werden
- öffentlich zugängliche Sportwettkämpfe örtlicher Vereine mit Sitz in Schlier: eine Veranstaltung pro Jahr und Verein
- öffentlich zugängliche, kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine mit Sitz in Schlier: eine Veranstaltung pro Jahr und Verein
- reine Kinder- und Jugendveranstaltungen örtlicher Vereine mit Sitz in Schlier (z. B. Jugendturnier SV, Nikolausturnen TV): unbegrenzt pro Jahr und Verein

Umfang des Zuschusses:
Von der Gemeinde werden die Kosten der Grundmiete der jeweils angemieteten Räumlichkeit der Turn- und Festhalle getragen. Die Zusatzleistungen und Nebenkosten trägt der jeweilige Verein.

Nicht bezuschusst werden private, interne (nicht frei zugängliche) oder kommerzielle Veranstaltungen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Bezuschussung von Vereinen für die Nutzung der Turn- und Festhalle Wetzisreute, rückwirkend zum 1.5.2023, zu.

TOP 7
Bebauungsplan „Schule und Kindergarten Unterankenreute!, Änderung Bebauungsplan „Unterankenreute Orstmitte“

Seit dem Aufstellungsbeschluss am 17.1.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schule und Kindergarten Unterankenreute“ und der damit verbundenen ersten Änderung des Bebauungsplans „Unterankenreute Ortsmitte“ wurden weitere Untersuchungen angestellt und die Inhalte des Bebauungsplans besprochen und beraten. Nach dem ersten Billigungs- und Auslegungsbeschluss, welcher in der Gemeinderatssitzung am 25.4.2023 gefasst wurde, hat die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans stattgefunden. Zudem wurden die Träger der öffentlichen Belange angehört. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden besprochen und bereits in den hier vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Bereits in der Sitzung im April wurde darüber informiert, dass es aufgrund der bestehenden Streuobstwiese auf dem untenliegenden Grundstück im Geltungsbereich, einer gesonderten artenschutzrechtlichen Untersuchung bedarf. Diese Untersuchungen sind nun abgeschlossen und ein artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan wurde erstellt. Dieses Fachgutachten zeigt das Aufkommen von Vogel- und Fledermausarten im Plangebiet auf. Daraus resultierend wurden in den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes verschiedene Hinweise und Maßnahmen aufgenommen, um vorhandene Arten zu schützen.
Als nächster Schritt im Verfahren würde nun die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Schule und Kindergarten Unterankenreute“ erfolgen. Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit im Rathaus über die Planungen informieren. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird in diesem Zeitraum ebenfalls Gelegenheit zur (erneuten) Stellungnahme gegeben.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Schule und Kindergarten Unterankenreute“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans „Unterankenreute-Ortsmitte“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 30.10.2023.
2. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 8
Zentrale Beschaffungsstelle für Strom- und Gaslieferung

Während der Privatkunde seinen Stromlieferanten frei auswählen kann, sind Städte und Gemeinden als Gebietskörperschaften und damit als öffentlicher Auftraggeber nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dazu angehalten, ihren Lieferanten im Zuge einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung zu finden.
Die letzten Ausschreibungen erfolgten durch den Landkreis Ravensburg. Über Jahre hinweg waren diese gemeinsamen Ausschreibungen für die Gemeinde Schlier und viele andere Städte und Gemeinden sehr kostengünstig. Die letzte Bündelausschreibung für das Landratsamt und die teilnehmenden Städte, Gemeinden und Verbände über Strom- und Gaslieferungen hat aber gezeigt, dass eine Beschaffung auf dieser Basis (Beschaffung der Energie zum einem fixen Ausschreibungsdatum) nicht mehr zielführend ist, um kosteneffizient Energie zu erwerben.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Städte Ravensburg und Weingarten folgende Lösung mit juristischer Begleitung durch die ES EversheimStuible Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf entwickelt, die vom Landkreis Ravensburg aufgegriffen wurde und nun den Städten und Gemeinden angeboten wird, da über den Trancheneinkauf durch die TWS als sog. Beschaffungsstelle eine kostengünstigere Beschaffung erwartet wird:

Die TWS KG kann seitens der Städte & Gemeinden ausschreibungsfrei mit der Beschaffung von Strom & Gas beauftragt werden, wenn die TWS KG als zentrale Beschaffungsstelle nach § 120 Abs. 4 GWB eingesetzt wird. Die TWS KG würde die von den Städten und Gemeinden benötigten Strom- und Gasmengen im eigenen Namen beschaffen und diese sodann weiterveräußern. Die TWS KG als zentrale Beschaffungsstelle muss die Strom- und Gasmengen unter Beachtung der ihr obliegenden vergaberechtlichen Anforderungen beschaffen. Denn der Möglichkeit, eine zentrale Beschaffungsstelle einzurichten, liegt die Annahme zugrunde, dass die zentrale Beschaffungsstelle die Leistungen ebenfalls unter Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts beschafft hat. Die TWS KG kann dabei selbst vergaberechtliche Privilegien als Sektorenauftraggeber in Anspruch nehmen. Der Einkauf von Energiemengen, die der Sektorenauftraggeber (TWS KG) zur Ausübung der Energieversorgung benötigt, also etwa zur Belieferung von Letztverbrauchern mit Energie, ist nach  § 137 Abs. 1 Nr. 8 GWB vergaberechtsfrei. Die Beauftragung der TWS KG mit der Wahrnehmung der Aufgabe einer zentralen Beschaffungsstelle erfolgt über den Abschluss der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und der TWS KG, der Vereinbarung über die Durchführung  zentraler  Beschaffungstätigkeiten. In der Vereinbarung ist die Option vorgesehen, nach der weitere öffentliche Auftraggeber (u. a. weitere Kommunen) beitreten können.

Wirtschaftliche Prüfung:

  • Kostenermittlung und Gegenüberstellung der potentiellen Einsparungen

Produkt Strom
2023: 89 ct/kWh
2024: 64 ct/kWh
Vergleich TWS: 55 ct/kWh

Produkt Gas
2023: 14,71 ct/kWh
2024: 12,77 ct/kWh
Vergleich TWS: 5,78 ct/kWh

Ergebnis:
Erhebliche Kosteneinsparung gegenüber eigener Ausschreibung.

Das Landratsamt Ravensburg hat sich inzwischen dazu entschieden, die Ausschreibung für die Beschaffung von Strom und Gas zukünftig über die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) als Dienstleister durchführen zu lassen. Der Preis für die Dienstleistungen der TWS wird ein Aufschlag auf den Einkaufspreis in Höhe von ca. 0,2ct/kWh beim Gas und ca. 0,3 – 0,5ct/kWh beim Strom sein.
Beschafft wird im Bereich Strom das Produkt Klimainvest Ökostrom RE (erfüllt die Mindestanforderungen des EEA). Im Bereich Gas wird weiterhin konventionelles Gas beschafft. Der Vertrag beinhaltet die Beschaffung von Strom und Gas ab dem 1.1.2025 und wird befristet auf zwei Jahre abgeschlossen (siehe § 7 des Vertrags). 

Finanzierung:
Durch den direkten Strom- und Gasbezug von der Börse erhofft man sich deutliche Einsparungen im Vergleich zur Bündelausschreibung der Jahre 2023+2024.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Strom- und Gasbeschaffung für die Liegenschaften der Gemeinde Schlier zu.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Vertrag zwischen der TWS und dem Landkreis Ravensburg über die Durchführung zentraler Beschaffungstätigkeiten im Bereich Strom und Gas beizutreten.

TOP 9
Information zum Konzessionsvertrag und -verfahren mit Strom

Der zwischen der Gemeinde Schlier und der Netze BW geschlossene Konzessionsvertag Strom vom März 2006 endet am 30.3.2026. Mit einem Konzessionsvertrag stellen die Kommunen ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb eines Strom- oder Gasnetzes im Gemeindegebiet zur Verfügung. Diese Verträge haben eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.
Nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Gemeinde verpflichtet, spätestens zwei bis drei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages die Beendigung im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
Diese Bekanntmachung wurde am 31.10.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht, mit dem Hinweis, dass Unternehmen ihr Interesse an der Konzession innerhalb von drei Monaten, also bis spätestens 31.1.2024 bekunden können. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Sollten sich mehrere Unternehmen um die Konzession bewerben, so ist ein umfangreiches und rechtlich sehr schwieriges sowie komplexes Auswahl- und Wertungsverfahren einzuleiten, das nicht ohne externe Beratung erfolgen kann. Diese Beratung kann bis zu 30.000 € kosten, weshalb bereits im Vorfeld 5.000 € hierfür in den Haushalt 2024 eingestellt werden. 
Sollte sich nur ein Unternehmen bewerben, könnte das Verfahren kurzweiliger und ohne externe Unterstützung und Beratung durchgeführt werden.

TOP 10
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Beantwortung einer Anfrage eines Ratsmitglieds aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023:
Feuerwehrzufahrt Mehrfamilienhäuser „Am Bergle“, Unterankenreute

In der Sitzung vom 17.10.2023 wurde die Frage gestellt, wo die Feuerwehrzufahrt für die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Am Bergle“, Unterankenreute, verlaufe.
Stv. Kämmerin Dieing teilt mit, dass das Baugesuch zum Vorhaben keine Einzeichnung der Feuerwehrzufahrt beinhalte, der Brandschutz durch die Baurechtsbehörde aber im Vorfeld geprüft wurde. Wenn Baukörper weniger als 50 m von öffentlichen Flächen (Straßen, Gehwege) entfernt seien, könne die Feuerwehr von der Straße aus löschen und retten. Da die Mehrfamilienhäuser „Am Bergle“ weniger als 50 m von einer solchen öffentlichen Fläche entfernt seien, wurde keine offizielle Feuerwehrzufahrt festgelegt. Die Gebäude würden von der Laurentiusstraße oder von der Straße „Am Bergle“ aus gelöscht werden.
Bürgermeisterin Liebmann ergänzt, dass sie der Freiwilligen Feuerwehr Schlier empfehlen werde, dort bei Gelegenheit eine Feuerwehrübung durchzuführen. Sollten hier Probleme auftauchen, können diese der Baurechtsbehörde mitgeteilt und um erneute Überprüfung gebeten werden.

Lageplan zum Bauvorhaben Neubau Mehrfamilienhaus, Mühlenweg
Zu diesem Bauantrag wurde in der Sitzung am 13.6.2023 das Einvernehmen erteilt (Flst. 515/30 und 515/29, Mühlenweg, Schlier Neubau Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage). Zum damaligen Zeitpunkt war die Bauherrschaft bezüglich der Grundstückszufahrt noch in Gesprächen mit dem Landratsamt. Stv. Kämmerin Dieing informierte das Gremium nun über den endgültigen und genehmigten Lageplan zur Grundstücksausfahrt.

TOP 11
Anfragen von Ratsmitgliedern
Giftköder Dorfweiher Schlier

Eine Gemeinderätin möchte wissen, ob das Thema „Giftköder“ um den Dorfweiher noch immer aktuell sei und falls nicht, ob die Warnhinweise wieder entfernt werden können. Die Verwaltung wird diesbezüglich bei der Polizei nachfragen.

Abfallbehälter
Ein Gemeinderat bittet darum, den Abfuhrunternehmen mitzuteilen, dass die Tonnen nach der Entleerung wieder so abgestellt werden, dass die Gehwege für die Fußgänger weiterhin nutzbar seien.Die Verwaltung wird dieses Anliegen an die Abfuhrunternehmen weiterleiten.

Baustellen im Gemeindegebiet und in den Nachbargemeinden
Ein Gemeinderat bemängelt, dass durch die vielen aktuellen Baustellen im Gemeindegebiet und den Nachbargemeinden teilweise manche Örtlichkeiten sehr schwer zu erreichen seien. Er wünscht sich hier eine bessere Absprache/Koordination der einzelnen Bauvorhaben.
Kämmerer Rothenberger erwidert, dass die einzelnen Bauvorhaben koordiniert seien, aber nicht immer zeitlich versetzt durchgeführt werden können. Sowohl die Gemeinde als auch die Straßenverkehrsbehörde und die einzelnen Baufirmen seien bemüht, die Anwohner so gut es gehe nicht überzustrapazieren. Dies gelinge leider nicht immer. Die Verwaltung bittet hier um Verständnis.

Fußgängerampel Schlier
Eine Gemeinderätin informiert darüber, dass die Fußgängerampel in Schlier in der Nacht nicht funktioniere. Die Verwaltung wird diesbezüglich bei der zuständigen Straßenmeisterei nachfragen.

Kieswerk Tullius GmbH– Erweiterung der Abbaugenehmigung
Aufgrund des evtl. bevorstehenden Antrags des Kieswerks Tullius auf Erweiterung der Abbaugenehmigung, teilt ein Gemeinderat mit, dass er einem solchen Antrag nicht zustimmen könne, solange nicht bekannt sei, wie viel Gewerbesteuer die Gemeinde von der Firma erhalte. Auch wenn diese Auskunft dem Steuergeheimnis unterliege, müsse das Gremium wissen, ob die Gemeinde durch die Gewerbesteuerzahlungen der Firma profitiere.
Bürgermeisterin Liebmann schlägt vor, die Firma Tullius nach erfolgter Antragstellung in den Gemeinderat einzuladen, um sich den Fragen des Gremiums zu stellen. Fragen zur Gewerbesteuer müssten aufgrund der Wahrung des Steuergeheimnisses jedoch nichtöffentlich gestellt werden.

Schaukasten Friedhof Schlier und Litfasssäule Schlier
Aus dem Gemeinderat wurde die Bitte an die Verwaltung herangetragen, zum einen die veraltete Landkarte im Schaukasten am Friedhof entweder zu erneuern, zumindest aber zu entfernen, zum anderen die Litfasssäule ordentlicher zu gestalten. 

http://www.schlier.de//gemeinde-buergerservice/rathaus/neues-aus-dem-rathaus