Dienstleistungen Service BW: Gemeinde Schlier

Dienstleistungen Service BW: Gemeinde Schlier

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG
Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland
Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Onlinetermine
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister bookingtime GmbH.Bookingtime GmbH stellt elektronische Tools zur Verfügung, mit denen die Nutzer Termine vereinbaren können.
Verarbeitungsunternehmen
bookingtime GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
  • Analyse des Nutzerverhalten
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Datenempfänger

bookingtime GmbH
Robert-Koch-Straße 26
20249 Hamburg
Telefonnummer: +49 40 411883924
datenschutz002(@)booking-time.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz002@booking-time.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schlier
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen

Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern. Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.

Das vereinfachte Verfahren kann rascher und kostengünstiger als ein sonstiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel führen.

Sie sollten sich von Ihrer Rechtsanwältin beziehungsweise Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Tipp: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt stehen alleinerziehenden Müttern und Vätern bei Unterhaltsfragen zur Seite und helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Die Beratung ist kostenlos.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren sind:

  • Es handelt sich um Unterhalt
    • für ein minderjähriges Kind oder
    • für ein volljähriges Kind für die zurückliegende Zeit der Minderjährigkeit.
  • Das Gericht hat noch kein gerichtliches Unterhaltsverfahren eingeleitet.
  • Kein anderes Gericht hat bereits über den Unterhaltsanspruch entschieden.
  • Es gibt noch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel (zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde).
  • Der verlangte Unterhalt für das Kind ist nicht höher als das 1,2-fache des Mindestunterhalts.

Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als

  • sorgeberechtigter Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, oder
  • Person oder Stelle, die das Kind rechtlich vertritt.

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie als berechtigte Person

  • entweder im eigenen Namen für das Kind
    Hinweis: Das gilt,
    • solange Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind und Sie getrennt leben oder
    • eine Ehesache zwischen Ihnen anhängig ist.
  • oder im Namen des Kindes als dessen gesetzliche Vertretung.

Hinweis: Sie sollten vor einem Unterhaltsantrag

  • das Für und Wider sorgfältig abwägen,
  • der Gegenseite Gelegenheit geben,
    • freiwillig Auskünfte zu erteilen beziehungsweise
    • sich freiwillig zur Unterhaltszahlung zu verpflichten.

Sie erhalten das Antragsformular beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen das Formular auch zum Download zur Verfügung.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den nötigen Nachweisen bei Ihrem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht ein.

Auskunft des oder der Unterhaltspflichtigen

Das Gericht setzt die Antragsgegnerin beziehungsweise den Antragsgegner von der beantragten Unterhaltszahlung für das Kind schriftlich in Kenntnis.
Zugleich erhält die oder der Unterhaltspflichtige die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einwendungen zu erheben. Nicht jede Einwendung ist jedoch zulässig.

Finanziell zur Leistung nicht oder nur teilweise in der Lage zu sein, ist als Einwand beispielsweise nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

Die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner

  • legt in einem Vordruck ihre oder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen.
  • fügt die entsprechenden Belege bei.
  • erklärt, inwieweit sie oder er zur Unterhaltszahlung bereit ist.

Die Rechtspflegerin beziehungsweise der Rechtspfleger informiert Sie über etwaige Einwendungen und die erteilten Auskünfte. Außerdem unterrichtet sie oder er Sie über eine freiwillige Zahlungsverpflichtung der oder des Unterhaltsverpflichteten.

Beschluss zur Höhe des Unterhalts

Erklärt sich die Antragsgegnerin beziehungsweise der Antragsgegner ganz oder teilweise zur Unterhaltsleistung bereit, setzt die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger den Unterhalt durch Beschluss entsprechend fest.
Hinweis: Wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller auch den nicht festgesetzten Restbetrag erstreiten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Überleitung in das streitige Verfahren stellen.

Erhebt die Antragsgegnerin beziehungsweise der Antragsgegner keine oder nur unzulässige Einwendungen, wird der beantragte Unterhaltsbetrag ebenfalls durch Beschluss festgesetzt.

Hinweis: Führt der Elternteil bedeutsame Gegenargumente an, ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren wird dann auf Antrag in das streitige Verfahren übergeleitet.

Fristen

Bitte beachten Sie unbedingt gerichtlich gesetzte Fristen.

Unterlagen

für die Antragstellerin oder den Antragsteller:

  • Formular "Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren)" - erhältlich beim Jugendamt und bei jedem Familiengericht sowie unter "Formulare Onlinedienste"
  • Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt)
  • Nachweise und Belege über die Einkommensverhältnisse

für die Antragsgegnerin oder den Antragsgegner:

  • Einwendungsformular
    Dieses erhalten Sie von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger oder beim Amtsgericht. Es steht Ihnen außerdem unter "Formulare Onlinedienste" zum Download zur Verfügung.
  • entsprechende Nachweise und Belege

Kosten

  • Festsetzungsbeschluss aufgrund einer Verpflichtungserklärung der Antragsgegnerin oder des Antragsgegner: kostenlos
  • Gerichtsgebühren
  • Anwaltskosten bei Beauftragung von Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten

Sonstiges

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Zuständigkeit

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind oder der Elternteil, der das Kind vertritt, gewöhnlich aufhält

Vertiefende Informationen

Erkundigen Sie sich beim Amtsgericht auch über die Möglichkeit einer Beratungshilfe.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 03.03.2023 freigegeben.