Hauptbereich
Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
- Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen oder
- kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung.
Sie müssen die Landeszuwendungen vollständig dazu verwenden, um Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)
Höhe:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 275,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Das Land gewährt für Betreuungsgruppen bei Grundschulkindern für die im Schuljahr 2014/2015 bestehenden Förderungen einen Bestandsschutz. Betreuungsgruppen für Grundschulkinder werden weiterhin wie im Schuljahr 2014/2015 gefördert, es sei denn eine Schule ist oder wird Ganztagsschule gemäß § 4 a SchG. Neue, zusätzliche Anträge auf Förderung des Landes sind ab dem Schuljahr 2015/2016 für Betreuungsgruppen für Grundschulkinder nicht mehr möglich. Im Bereich der weiterführenden Schulen können Sie neue Anträge für Betreuungsangebote stellen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
Fristen
- für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
- Stellen Sie den Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres.
- Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
- für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
- Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens jedoch am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.
Hinweis: Es werden nur noch die Betreuungsgruppen gefördert, die im Schuljahr 2014/2015 bezuschusst worden sind. Kinder aus Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen dürfen nicht eingerechnet werden. Die Begrenzung gilt auch für den Privatschulbereich. Wenn eine Schule Ganztagsschule nach § 4 a SchG wird, entfallen die Betreuungszuschüsse. Bestehende und neue, zusätzliche Gruppen mit Kindern aus weiterführenden Schulen können weiterhin mit Landesmitteln bezuschusst werden. Dies gilt auch für Privatschulen.
Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Zuwendung ab dem zweiten Schulhalbjahr ausgezahlt.
Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich der Grundschulstufe der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- § 4a Schulgesetz (SchG) (Ganztagsschulen an Grundschulen sowie
den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen)
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2019 freigegeben.