Bürgermeisterwahl 13.10.2024: Gemeinde Schlier

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Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Outdooractive AG
Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland
Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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bookingtime GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Datenempfänger
   

bookingtime GmbH
Robert-Koch-Straße 26
20249 Hamburg
Telefonnummer: +49 40 411883924
datenschutz002(@)booking-time.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 2024

Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 13. Oktober 2024

Am Sonntag, 13. Oktober 2024 findet in Schlier die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt.

Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin ist Vorsitzende/r des Gemeinderates und Leiter/in der Gemeindeverwaltung. Er/Sie vertritt die Gemeinde.

Die Amtszeit des/der Bürgermeisters/in beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z. B. bei Krankheit oder Tod).

Der/Die Bürgermeister/in wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

Wahlamt

Sie finden das Wahlamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 2.

Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr

Kontakt:
Telefonnummer: 07529 977-45
link(at)schlier.de

Einwohnermeldeamt

Sie finden das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 4.

Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.30 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefonnummer: 07529 977-20 und Telefonnummer: 07529 977-21
einwohner(at)schlier.de

Beantragung Briefwahlunterlagen

Eine Briefwahl ist möglich.
Eine Briefwahl ist möglich. Sobald Sie von der Gemeinde Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie bei der Gemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen finden hier

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung),
  • Bürgerinnen und Bürger, die durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde das Wahlrecht verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen,

  • die das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben. 

Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schlier eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 23. September 2024 bis 27. September 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten: Rathaus Schlier, Rathausstraße 10, 88281 Schlier.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 22. September 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung, erhalten hat, wendet sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier.

Sie erreichen das Einwohnermeldeamt unter Telefonnummer: 07529 977-20 oder Telefonnummer: 07529 977-21 oder einwohner(at)schlier.de.