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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Vorläufige Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:
Wahlamt
Sie finden das Wahlamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 2.
Kontakt:
Telefonnummer: 07529 977-45
link(at)schlier.de
Einwohnermeldeamt
Sie finden das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 4.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.0 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt:
Telefonnummer: 07529 977-20 und Telefonnummer: 07529 977-21
einwohner(at)schlier.de
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier (Kontaktdaten s. o.).
Beantragung Briefwahlunterlagen
Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme durch Briefwahl oder persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Zur Beantragung eines Wahlscheins stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Online-Wahlschein:
Briefwahlunterlagen konnten online bis Montag, 17.2.2025, 12.00 Uhr beantragt werden
- über diesen Link.
- Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Hinweis:Eine Verlängerung dieses Zeitfensters ist nicht möglich, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Wahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen
- Persönliche Beantragung bei den Briefwahlausgabestellen: es besteht eine direkte Wahlmöglichkeit im Rathaus
Versand der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlanträge werden von uns schnellstmöglich bearbeitet, die Unterlagen anschließend mit der Post versendet. Bitte denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück oder geben Sie diese direkt bei uns ab.
Die Stimmzettel wurden heute, Mittwoch, 5. Februar 2025, geliefert. Wir machen uns umgehend an den Versand der Briefwahlunterlagen!
Übrigens: Wählen Sie doch ab sofort vorab im Rathaus. Kommen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung vorbei, dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen ausgehändigt und können direkt hinter der Wahlkabine Ihre Kreuzchen setzen. Alles richtig verpacken und in die Wahlurne, die im Einwohnermeldeamt bereit steht, werfen.
Sog. Auslandsdeutschen und auch Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amtes für die Versendung der Briefwahlunterlagen ermöglicht. Die Kuriernutzung muss von der wahlberechtigten Person vorab mit der zuständigen Auslandsvertretung abgesprochen werden.
Es können aber auch kommerzielle Expresspostdienste zur Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen sind die Kosten vom Wahlberechtigten zu tragen.
Die Entscheidung und Verantwortung, welche Versandart genutzt wird, liegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
Bitte beachten Sie:
Nach derzeitigem Stand werden die Bundestagswahlstimmzettel nicht vor dem 7. Februar 2025 bei den Wahlämtern eintreffen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Versand der Briefwahlunterlagen möglich. Bitte haben Sie deshalb etwas Geduld.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabeaktiv an der Wahl zu beteiligen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebene/r deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen/deren Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen,
- die das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schlier eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten: Rathaus Schlier, Rathausstraße 10, 88281 Schlier.








