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Landtagswahl 08. März 2026
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie.
Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihren Stimmen die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.
An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber,
- welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,
- wie viele Parlamentssitze die Parteien erhalten und
- welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.
Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 08. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:
Wahlamt
Sie finden das Wahlamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 2.
Kontakt:
Telefonnummer: 07529 977-45
link(at)schlier.de
Einwohnermeldeamt
Sie finden das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier im Rathaus (Rathausstraße 10, 88281 Schlier) im Erdgeschoss, Zimmer 4.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt:
Telefon: 07529 977-20 und 07529 977-21
einwohner(at)schlier.de
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schlier (Kontaktdaten s. o.).
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das heißt von Montag, 16. Februar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026, werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen. Nähere Details werden zeitnah bekanntgegeben.
Beantragung Briefwahlunterlagen
Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme durch Briefwahl oder persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Zur Beantragung eines Wahlscheins stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Online-Wahlschein:
Informationen hierzu folgen zeitnah
Versand der Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlanträge werden von uns schnellstmöglich bearbeitet, die Unterlagen anschließend mit der Post versendet. Bitte denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück oder geben Sie diese direkt bei uns ab.
Bitte beachten Sie:
Wir wissen derzeit noch nicht, wann die Stimmzettel bei uns eintreffen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Versand der Briefwahlunterlagen möglich. Bitte haben Sie deshalb etwas Geduld.
Übrigens: Wählen Sie doch ab sofort vorab im Rathaus. Kommen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung vorbei, dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen ausgehändigt und können direkt hinter der Wahlkabine Ihre Kreuzchen setzen. Alles richtig verpacken und in die Wahlurne, die im Einwohnermeldeamt bereit steht, werfen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.
Französische Telefonnummer: Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.
Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt werden.
Bei der Landtagswahl 2021 galt noch, dass nur wahlberechtigt war, wer mindestens 18 Jahre alt war.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schlier eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 16. Februar 2026 bis 20. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten: Rathaus Schlier, Rathausstraße 10, 88281 Schlier.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122.








