Dienstleistungen Service BW: Gemeinde Schlier

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Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland
Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister bookingtime GmbH.Bookingtime GmbH stellt elektronische Tools zur Verfügung, mit denen die Nutzer Termine vereinbaren können.
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bookingtime GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Datenempfänger

bookingtime GmbH
Robert-Koch-Straße 26
20249 Hamburg
Telefonnummer: +49 40 411883924
datenschutz002(@)booking-time.com

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Europäische Union

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Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf.
  • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt sie Ihnen eine teilweise Gleichwertigkeit.

Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
    • Zeugnisse
    • Abschlussdokumente
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
    • Sonstige Befähigungsnachweise

Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

Kosten

EUR 100,00 - 600,00, je nach Einzelfall

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bezugsort

Für eine erste Beratung wenden Sie sich an die Erstanlaufstellen bzw. telefonisch an eine der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die IHK FOSA

Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

06.02.2024 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart