Dienstleistungen Service BW: Gemeinde Schlier

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland
Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister bookingtime GmbH.Bookingtime GmbH stellt elektronische Tools zur Verfügung, mit denen die Nutzer Termine vereinbaren können.
Verarbeitungsunternehmen
bookingtime GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Datenempfänger

bookingtime GmbH
Robert-Koch-Straße 26
20249 Hamburg
Telefonnummer: +49 40 411883924
datenschutz002(@)booking-time.com

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Bildungszeit beantragen

Sie können sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Freistellung zahlt Ihnen der Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn, Gehalt oder Bezüge. Die bezahlte Zeit können Sie nutzen für:

  • die berufliche Weiterbildung,
  • die politische Weiterbildung und
  • die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben Anspruch auf fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildungs- bzw. Studienzeit, beschränkt auf die Bereiche politische Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
    • Auszubildende oder Auszubildender,
    • Studierende oder Studierender der Dualen Hochschule Baden-Württemberg,
    • Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter.
  • Ihr Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens zwölf Monaten.
  • Die Bildungsmaßnahme
    • wird von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt,
    • hat einen Unterrichtsumfang von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag,
    • ist dem Bereich der beruflichen oder der politischen Weiterbildung zuzuordnen oder ist eine Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und
    • steht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit folgenden Informationen:

  • Termin,
  • Inhalt,
  • Anbieter der Bildungsmaßnahme und
  • Angaben zur Anerkennung des Trägers nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Tipp: Nutzen Sie dafür das empfohlene Antragsformular. Dieses finden Sie wenn Sie dem Link in den vertiefenden Informationen folgen.

Der Arbeitgeber entscheidet spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags. Tut er dies nicht, gilt die Bildungszeit als bewilligt. Diese Fristen sollen auf beiden Seiten Planungssicherheit sicherstellen.

Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungszeit nur ablehnen,

  • wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen , z.B. wenn bereits Urlaub oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen,
  • wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder
  • wenn weniger als zehn Personen am 1. Januar eines Jahres im Betrieb beschäftigt waren.

Fristen

spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme

Unterlagen

  • Flyer zur Bildungsveranstaltung oder
  • Auszug aus dem Programm des Anbieters

Nach der Bildungsmaßnahme müssen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend eine Teilnahmebestätigung vorlegen.

Kosten

Die Kosten der Bildungsmaßnahme und gegebenenfalls die Anreise müssen Sie bezahlen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ihr Arbeitgeber

Freigabevermerk

02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg