Kinderzuschlag beantragen
Höhe
Abhängig vom Einkommen, maximal 185 Euro.
Dauer
Sechs Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Notfall-KiZ
Wenn Sie als Familie ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen Sie nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Wenn es bereits im März zu erheblichen Verdienstausfällen gekommen ist, kann es sich lohnen nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen bis zum 30. September 2020 gelten.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, wenn dieses den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nicht vollständig decken kann.
Als Einkommen gilt:
- eigenes Einkommen Ihres Kindes/Ihrer Kinder, wie beispielsweise Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente zu 45 Prozent,
- Einkommen der Eltern aus nichtselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeiten, das ihren eigenen Bedarf (das ist ein jeweils nach Alter und Familienstand gesetzlich festgesetzter Betrag, zuzüglich eines Anteils an Kosten für Wohnung und Heizung) übersteigt, zu 50 Prozent,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld,
- Eltern- oder Landeserziehungsgeld,
- Renten aus der Sozialversicherung,
- Kapital- und Zinserträge,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung so-wie
- Unterhaltsleistungen (Ehegattenunterhalt).
Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen.
Verfahrensablauf
Den Kinderzuschlag beantragen Sie schriftlich. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular. Sie können es persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Per Post erhalten Sie dann die Bewilligung oder die Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Unterlagen
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers für die letzten 6 Monate vor der Antragstellung
- Erklärung zum Vermögen
Kosten
keine
Sonstiges
Anspruch auf Kinderzuschlag besteht ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 30.03.2020 freigegeben.