Dienstleistungen Service BW: Gemeinde Schlier

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Deutschland
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Datenempfänger

Outdooractive AG
Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland
Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Onlinetermine
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister bookingtime GmbH.Bookingtime GmbH stellt elektronische Tools zur Verfügung, mit denen die Nutzer Termine vereinbaren können.
Verarbeitungsunternehmen
bookingtime GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Datenempfänger

bookingtime GmbH
Robert-Koch-Straße 26
20249 Hamburg
Telefonnummer: +49 40 411883924
datenschutz002(@)booking-time.com

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Europäische Union

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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Voraussetzungen

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

Fristen

mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

Unterlagen

Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

Kosten

je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

Bearbeitungsdauer

Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie das Feuerwerk abbrennen wollen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter : www.service-bw.de/zufi/leistungen/6

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31.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg