Gemeinde Schlier (Druckversion)

Bebauungspläne der Gemeinde Schlier

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument für die städtebaulichen Entwicklung. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung, aber auch anderer Rechtsgebiete zu beachten.

Im Rahmen des Bauleiplanverfahrens werden die Öffentlichkeit und andere Behörden, sowie weitere Täger öffentlicher Belange angehört bzw. beteiligt.

Über die einzelnen Verfahrensschritte und Entwurfsstände wird regelmäßig in den öffentlichen Sitzung des Gemeinderates beraten. Am Schluss des Verfahrens steht in der Regel der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Bebauungspläne der Gemeinde Schlier:

Hier finden Sie die Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden und noch nicht abgeschlossen sind:
Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

Die bereits rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie hier:
wirksame/rechtskräftige Bebauungspläne
 

Hinweise:

Ältere Bebauungspläne, die nur in Papierform vorliegen und deshalb hier nicht veröffentlicht wurden, können Sie im Rathaus der Gemeinde Schlier einsehen.
Das Flächennutzungsplanverfahren wird vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen durchgeführt.

http://www.schlier.de//leben-freizeit/bauen-mieten/bebauungsplaene