Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 01.02.2024

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfrage zu TOP 3 der Sitzung: ÖPNV in Schlier

Ein Einwohner möchte in Bezug auf die Sitzungsvorlage zu TOP 3 wissen, ob es sich bei der Möglichkeit einer vorzeitigen Angebotsverbesserung um eine neugestaltete Linie oder die Erweiterung einer bestehenden Linie handle.

Bürgermeisterin Liebmann erwidert, dass dies eine fiktive Berechnung sei und sich nicht um die bestehende Linie 7534 handelt, da diese eine Konzession bis 2027 habe. Ob es sich dann um eine Erweiterung oder neue Linie handeln würde, wurde bisher nicht näher thematisiert.

TOP 3
Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV) in Schlier
Vorstellung Nahverkehrskonzept Landkreis Ravensburg
Der Landkreis Ravensburg hat im Jahr 2021 ein ÖPNV-Konzept beschlossen, das in den letzten Jahren bereits stufenweise umgesetzt wurde. So wurden in den letzten drei Jahren mit der Einführung von insgesamt 11 Regiobus- und zwei Schnellbuslinien in Ergänzung zum landesseitig ebenfalls verbesserten Schienenangebot ein ÖPNV-Kernnetz geschaffen, das alle Städte und einige Gemeinden im Kreis mit einem attraktiven, leicht merkbaren Taktangebot verbindet.

Die Gemeinde Schlier ist mit den Buslinien 7535 (Ravensburg- Schlier-Vogt – Wangen/Kißlegg) und 7534 (Bad Wurzach-Wolfegg-Unterankenreute- Weingarten) an das ÖPNV-Netz angebunden. Während die Linie 7535 , die sowohl Fenken als auch Schlier-Ort und Wetzisreute anbindet, einen sehr guten Takt aufweist, ist die Verbindung über die Linie 7534 für unsere Teilorte Hintermoos, Ober- und Unterankenreute sowie Erbisreute nicht zufriedenstellend.

Lt. Nahverkehrskonzept entspricht die Linie 7535 der Kategorie 1+, die Linie 7534 der Kategorie 2, wobei dies bisher noch nicht einmal dem tatsächlichen Fahrangebot entspricht.

Das Nahverkehrskonzept des Landkreises umfasst eine stufenweise Umsetzung. Die Angebotsverbesserungen im Bereich Schlier sind in der Priorität in Stufe 3 eingeteilt, d.h. eine Umsetzung ist (auch aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge) erst im Jahr 2027 vorgesehen.

Das ÖPNV-Konzept sieht vor, die Linien 31 (Wolfegg - Ravensburg), 7535 (Ravensburg – Vogt –Wangen / Kißlegg) und 7534 (Bad Wurzach – Wolfegg – Ravensburg) besser zu verzahnen und auszubauen. Zwischen Kißlegg und Ravensburg gibt es Potential für einen zusätzlichen Schnellbus. Im ÖPNV-Konzept sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt und mit einem Umsetzungsziel bis 2027 versehen. Die Konzessionen der Linien laufen bis zum 31.05.2027. Aus fachlicher Sicht sollten die Maßnahmen alle zum 01.06.2027 umgesetzt werden. Dadurch ist es möglich, den Betrieb und das Fahrplanangebot möglichst effizient aufeinander abzustimmen und die Linien gemeinsam zum 01.06.2027 zu vergeben. Die Kosten der Angebotsausweitung werden grob auf jährlich 1,41 Mio Euro geschätzt. Verlässliche Zahlen werden sich erst aus einer konkreten Fahrplanung ergeben. Dieses Maßnahmenbündel stellt die räumlich größte und auch fachlich komplexeste Ausbaumaßnahme des ÖPNV-Konzeptes dar. Der Kreisverwaltung ist es daher wichtig, die Gemeinden und die bislang tätigen Verkehrsunternehmen intensiv in die Planungen mit einzubeziehen, um möglichst effiziente Lösungen zu finden. Der Prozess soll Ende 2024 starten, um die Linien im Jahr 2025 ausschreiben zu können.

Finanzierung:
Die Gesamtkosten der ÖPNV-Angebotsverbesserung auf Landkreisebene werden im vollständigen Ausbaustand in 2029 mit ca. 15,3 Mio. Euro p.a. beziffert, der Anteil des Landkreises liegt bei ca. 9,6 Mio. Euro jährlich. Dies entspricht heute in etwa 2 Prozentpunkten Kreisumlage. Dies entspricht für die Gemeinde Schlier ca. 112.800,- Euro pro Jahr (Anteil Kreisumlage ÖPNV).

Möglichkeiten einer vorzeitigen Angebotsverbesserung
Aus der Bevölkerung wurde in der Vergangenheit, insbesondere aus dem Bereich Unterankenreute, verständlicherweise Kritik am bestehenden Busangebot geäußert. Auch wurde angeregt, dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten beizutreten, um einerseits schneller eine bessere Vertaktung anzustreben und andererseits günstigere Tarife erzielen zu können. Von Seiten der Verwaltung wurde in den letzten Jahren immer mal wieder beim Stadtbus angefragt, ob und zu welchen Konditionen die Gemeinde Schlier dem Stadtbus beitreten könne – dies wurde bislang verneint.

Nichtsdestotrotz haben in dieser Zeit Gespräche, insbesondere mit der Stadt Weingarten und der RAB als Betreiber der Linie 7534 stattgefunden, inwieweit ggfs. eine Angebotsverbesserung auf dieser Linie vor 2027 möglich sein könnte. Eine solche bessere Vertaktung außerhalb des Nahverkehrskonzepts würde allerdings eine Kostenübernahme der Gemeinde mit sich bringen.

Finanzierung:
Die RAB und die Stadtbus GmbH haben einen verbesserten Angebotsfahrplan entwickelt und auch eine Grobkostenschätzung zur Verdeutlichung der anfallenden Kosten einer verbesserten Vertaktung beigefügt. Dieser Fahrplan ergibt rund 87.000 Lastkilometer. Je nach Anzahl der Leerfahrten sind das bis zu 96.000 km im Jahr. Aktuelle Preise liegen bei 4,70 bis 5,00 Euro pro Kilometer. Mit Einsatz elektrifizierter Busse ab 2026 wird der Kostensatz voraussichtlich auf mindestens 6 Euro pro Kilometer steigen (96.000 km *6,- €/km = 576.000 €/Jahr). Zusätzliche Erlöse für 100 neue Kunden mit 49-Euro-Ticket betragen 59.000 Euro.  

Aus Sicht der Verwaltung ist zu hoffen, dass der Kreistag den Ausbau der Priorität 3, also die Angebotsverbesserung u.a. für den Bereich Schlier beschließen und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür bereitstellen wird. Ein Beitritt zur Stadtbus GmbH oder die Etablierung eine Sonderlinie in Eigenregie ist aufgrund der Finanzlage der Gemeinde Schlier derzeit nicht darstellbar.

Der Geschäftsführer der Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH, Herr Dr. Andreas Thiel-Böhm stellt in der Sitzung die Möglichkeiten zum Beitritt zum Stadtbus, Angebotsverbesserungen auf der Linie 7534 vorab des Nahverkehrsplans als auch die finanziellen Folgen dar.

Ergebnis der Diskussion war, dass eine Angebotsverbesserung wichtig und wünschenswert und auch über eine Erweiterung der Stadtbus-Linie theoretisch möglich wäre, jedoch nicht bezahlbar ist. Das vom Landkreis geplante ÖPNV-Konzept würde, wenn es so umgesetzt wird, eine deutliche Verbesserung mit sich bringen, s. u. eingefügtes Bild. Zu den Hauptverkehrszeiten würde die Linie 7534 im 60-Minuten-Takt, zu den Nebenverkehrszeiten im 120-Minuten-Takt und ansonsten bedarfsorientiert fahren. Die Definition zu „bedarfsorientiert“ wurde vom Kreistag noch nicht definiert, könnte aber 6-8 Fahrten/Tag umfassen. Ggf. könnte alternativ auch eine Queranbingung von Unterankenreute nach Wetzisreute über ein Bürgerbusangebot eine Verbesserung mit sich bringen. Dies müsste aber gesondert geprüft werden.

Präsentation Landkreis Ravensburg zum geplanten ÖPNV-Konzept (siehe Bild rechts)


TOP 4
Bauanträge
4.1 Bauantrag: Flst. 374/6, Unteres Tal 34, Wetzisreute: Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt, Neben- und Bürogebäude
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

4.2 Bauantrag: Flst. 481/1, Goethestraße 9, Schlier: Sanierung Einfamilienhaus mit Garage
Beschluss:
Das Einvernehmen zur Befreiung
1. zum Überschreiten der Baugrenze wird erteilt.
2. zur Änderung der Dachform wird erteilt.
3. zur Errichtung von Dachgauben wird erteilt.

TOP 5
Haushaltsplan 2024: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung

Unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten (HH-Erlass des Landes, Steuerschätzungen), der Tarifabschlüsse sowie der Beschlüsse des Gemeinderates zu verschiedenen Investitionen wurde der Haushalt 2024 aufgestellt.

Finanzhaushalt/allgemeine Lage:
Wie im Vorjahr ist der Haushalt und die Finanzplanung von der Umsetzung von Pflichtaufgaben geprägt, die - auf das Wesentliche reduziert - umgesetzt werden. Dies betrifft die Erweiterung des Kindergartens Schlier 2023/24 (1,1 Mio. €), die Erweiterung der Grundschule Unterankenreute (5,8 Mio. €), der Bau einer Unterkunft für Geflüchtete (2,7 Mio. €) sowie den Breitbandausbau (0,7 Mio. €). Die Finanzhilfen hierfür (mit Ausnahme Breitband) sind auf sehr niedrigem Niveau, so dass eine hohe Verschuldung zur Erfüllung der Aufgaben eingegangen werden muss.

Die Finanzierung 2024 erfolgt - neben den Erlösen aus Gewerbeplatzverkäufen - letztendlich durch eine Kreditermächtigung von 3,68 Mio. €. Ein weiterer Kreditbedarf ist in 2025 mit 2,33 Mio. € gegeben; danach muss eine Konsolidierungsphase eingeläutet werden. Auch konnte in der Finanzplanung die Maßnahme „Gasthaus Traube“ nicht dargestellt werden - mangels Interesse von Investoren in dieser schwierigen wirtschaftlichen Zeit.

Bei alledem ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, da kein positives ordentliches Ergebnis erzielt wird. Der Haushalt kann aber umgesetzt werden, da der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes ausreichend hoch ist, um die Tilgungen zu decken.

Der Finanzhaushalt 2024 zeigt ein Volumen von 17,46 Mio. € (Vorjahr 18,6 Mio. €). 

Neben der Fertigstellung der Investitionen 2023 in geringerem Umfang sowie der vorgenannten Maßnahmen sind beinhaltet: bei der Feuerwehr (Notstrom 70.000 €, Fahrzeug MTW 110.000 €), dem Straßenbau (Erschließung Gewerbegebiet Wetzisreute-Ost 330.000 € - Bepflanzung, Abrechnung), bei der Wasserversorgung (Neubau Wasserleitung Mooswiese Wetzisreute 140.000 €, Neuaus-weisung Wasserschutzgebiet 100.000 €) und bei der Turn- und Festhalle Wetzisreute (Sanierung Statik 190.000 €, Brandmeldeanlage 105.000 €).

Der Breitbandausbau „weiße Flecken“ wird in 2025 mit einer Zahllast von rd. 700.000 € zu Buche schlagen.

Die Finanzierung erfolgt in geringem Anteil durch Zuschüsse, im Wesentlichen jedoch über Grund-stücksverkäufe im Gewerbegebiet. Die Verkaufsflächen wurden 2024 mit 10.000 qm (1,4 Mio. €) und in den Jahren bis 2027 mit je 12.000 qm (1,68 Mio. €) Einzahlungen vorsichtig geschätzt.

Zur Absicherung etwaiger Mehrauszahlungen wurde der Ansatz für die Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof (94.000 €) auf Basis des Fahrzeugbeschaffungsplanes (der an die Kosten- und Finanzsituation angepasst wurde) mit einem Sperrvermerk versehen. Dies bedeutet, dass die Mittel erst nach genauer Prüfung der Finanzlage und der Einzahlungen in Anspruch genommen werden können.

Ergebnishaushalt:

Der Ergebnishaushalt verbessert sich durch leicht sinkende Energiepreise (wobei durch die Ausschreibung für 2023/2024 erst in 2025 eine deutlichere Entlastung erfolgen kann) und hohen Zuweisungen im Finanzausgleich. Im Finanzausgleich wird die Gemeinde steuerschwach und erhält Mehrzuweisungen. Die eigenen Steuererträge sind wieder auf gutem Niveau (Gewerbesteuer 1,5 Mio. €). Die Verbesserung erfolgt, obwohl sich die Personalkosten durch die hohen Tarifabschlüsse um fast 8 % erhöht haben und die Inflation die Aufwendungen steigen lässt. Dabei kommt der Gemeinde zu Gute, dass die immer komplexer und vielfältiger werdenden Aufgaben mit einem sehr geringen Personalbestand erfüllt werden. Auch die Erhöhung der Kreisumlage (25,5 auf 30 Punkte) zur Defizitabdeckung der OSK schlägt deutlich zu Buche.

Das ordentliche Ergebnis ist wie im Vorjahr negativ (- 423.100 €; Vj.: - 700.900 €). Die Finanzplanung sieht eine deutliche Verbesserung in den Folgejahren voraus, jedoch kein positives Ergebnis.

Die Genehmigungsfähigkeit wird daher nicht erreicht, jedoch eine Nicht-Beanstandung durch einen positiven Finanzierungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes. Dieser beträgt 773.300 €; Vj. 450.000 €). Er deckt damit die Tilgungsauszahlungen (661.000 €) deutlich. Auch hier zeigt die Finanzplanung eine deutliche Erholung in den Folgejahren. Die Erlöse aus den Gewerbeplatzver-käufen dürfen bei der Genehmigungsfähigkeit nicht eingerechnet werden.

Das Gesamtergebnis inkl. der Verkaufserlöse beträgt 2024 nun + 134.200 € und verbessert sich in den Folgejahren deutlich.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung.

TOP 6
Kommunalwahl 2024: Beschluss über die Bildung des Gemeindewahlausschusses

Zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sind die ersten Schritte notwendig.

Das Gemeindegebiet von Schlier ist wie bisher in folgende Wahlbezirke und Wahlräume eingeteilt:

Wahlbezirk 001 Schlier                            Grundschule Schlier
Wahlbezirk 002 Unterankenreute           Grundschule in Unterankenreute

Ebenfalls wird ein Briefwahlvorstand für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses bestellt. Dieser ist in der Turn- und Festhalle Wetzisreute untergebracht.

Am Wahltag werden im Anschluss der Wahlgänge die Europawahl und die Kreistagswahl ausgezählt und weitergemeldet. Die Gemeinderatswahlstimmzettel werden am darauffolgenden Montag ausgezählt.

Für die Kommunalwahl ist gemäß § 11 KomWG (Kommunalwahlgesetz) und § 21 KomWO (Kommunalwahlordnung) ein Gemeindewahlausschuss (GWA) zu bestellen. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Schlier. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern und zwei Vertretern. Gemäß § 11 Abs. 2 KomWG ist der Bürgermeister Vorsitzender des GWA, wenn er nicht selbst Bewerber eines Wahlvorschlags ist. Dies ist bei Frau Bürgermeisterin Katja Liebmann jedoch der Fall, weil sie für die Kreistagswahl antreten wird. Insofern bestellt der Gemeinderat eine/n Vorsitzenden und seine/n Stellvertreter/in aus dem Kreis der Wahlberechtigten oder Gemeinde-bediensteten. Amtierende Gemeinderäte, die sich für die Kommunalwahl 2024 nicht mehr bewerben oder auch nicht als Vertrauenspersonen bei Wahlvorschlägen fungieren, können in den GWA bestellt werden.

Die Verwaltung schlägt daher folgende Besetzung vor:

Vorsitzende: Beatrix Zinnäcker
Stv. Vorsitzender: Sven Holzhofer
Beisitzer: Wolfgang Rittmann
Beisitzer: Robert Bierenstiel
Stv. Beisitzer: Christoph Pfender
Stv. Beisitzer: Manuel Bierenstiel

Sven Holzhofer wird zusätzlich zum Schriftführer bestimmt.

Seit dem 20. August 2023 ist es grundsätzlich möglich, Aufstellungsversammlungen abzuhalten und Wahlvorschläge aufzustellen. Die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeinde ist jedoch erst ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl möglich. Das Bekanntmachungsorgan ist die Internetseite der Gemeinde. Im Amtsblatt werden allerdings alle Veröffentlichungen ebenfalls abgedruckt. Zur besseren Übersicht über die anstehenden Termine dient folgender Kalender, vorbehaltlich, als Information:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen.

TOP 7
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Energiedialog Altdorfer Wald

Bürgermeisterin Liebmann informiert über eine Veranstaltung des Energiedialogs in der vergangenen Woche zum Thema „Warum Windräder in Oberschwaben“. Auch wenn der Energiedialog keine Entscheidungen treffen dürfe/könne, so sei ein wichtiges Ansinnen der Dialoggruppe, den Prozess zu begleiten und Informationen zu streuen. Die sehr informative Veranstaltung sei auf youtube abrufbar. Weitere Infoveranstaltungen sollen folgen.

Landschaftsschutzgebiet "Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland"
Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass das Fachgutachten zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets "Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland" mittlerweile vorliege. Der Schlierer Gemeinderat und auch weitere Gemeinden haben 2020 das Landratsamt Ravensburg gebeten, die Ausweisung des gesamten Altdorfer Waldes als Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und das Verfahren dafür zu starten. Die Kreisverwaltung würde das Gutachten nun prüfen und anschließend in das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden gehen, Das Gutachten sei auf der Homepage des Landkreises zu finden: www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/naturschutz+und+biodiversitaet/landschaftsschutzgebiet+_waldburger+ruecken+und+wolfegger+huegelland_

Rückbauverfügungen Baugebiet „Alte Säge“, Kehrenberg
In vergangenen Sitzungen wurde bereits über die beiden Grundstücke Kehrenberg 28 und Kehrenberg 28/1 im Baugebiet „Alte Säge“ beraten und gesprochen. Hierbei handelte es sich um den Antrag einer Befreiung der GRZ, welche auf beiden Grundstücken maßgeblich überschritten wurde. Nach Gesprächen zwischen Bauherren und GVV Gullen wurde nun jeweils eine Rückbauverfügung mit Fristsetzung erlassen.

Lichtsignalanlage, OD Schlier
Als Beantwortung einer Nachfrage in einer der vergangenen Sitzungen teilt Stv. Hauptamtsleiterin Link mit, dass die Lichtsignalanlage in der Ortsdurchfahrt von Schlier von 21.00 bis 06.00 Uhr abgeschalten werde. Dies hänge mit der Verkehrsstärke und den Anforderungen der Fußgänger zusammen.

TOP 8
Anfragen von Ratsmitgliedern
Sanierung Treppe Hölderlinweg

Eine Gemeinderätin bemängelt, dass die Trittstufen der im Dezember im Höderlinweg sanierten Treppe noch fehlen.

Kämmerer Rothenberger informiert, dass die Stufen geklebt werden müssen und es hierfür derzeit zu kalt sei. Sobald die Witterung es zulasse, werde die Treppe fertiggestellt.

Gasthof Traube, Unterankenreute
Eine Gemeinderätin bittet die Verwaltung darum, die Hinweisschilder, welche immer noch auf die „Traube“ verweisen, entfernen zu lassen.

Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

Splittkästen Gemeindegebiet – Winterdienst
Ein Gemeinderat fragt nach, warum die Splittkästen im Gemeindegebiet nicht mehr für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Stv. Kämmerin Dieing antwortet, dass diese Splittkästen der Handkolonne des Bauhofs vorbehalten sei und diese die Kästen je nach Bedarf aufstellen. Für die Bürgerinnen und Bürgen waren diese Splittkästen nie vorgesehen. Diese müssen sich selbstständig um die Anschaffung ihrer Streumittel bemühen.