Klimaschutz: Gemeinde Schlier

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Gebäudeenergieberatung wird für Gebäudeeigentümer günstiger

Zum 1. Februar 2020 stieg der maximale Zuschuss des Bunds für die Planung einer energetischen Sanierung für Ein-und Zweifamilienhäuser von 800 auf 1.300 Euro. Auch für größere Gebäude und Baubegleitung bessern sich die Konditionen.

Als Hauseigentümer Energie und Geld sparen? Eine Gebäudeenergieberatung zeigt auf, wie dies optimal möglich ist und stellt eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung dar. Dank einer deutlichen Erhöhung der Förderung durch die Bundesregierung zum 01. Februar 2020, beläuft sich der vom Eigentümer zu zahlende Eigenanteil nur noch auf 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars: Für eine Vor-Ort-Beratung im Ein-oder Zweifamilienhaus gibt es nun bis zu 1.300 Euro Zuschuss – das sind 500 Euro mehr als bisher. Bei Beratungskosten von 1.600 Euro beispielsweise beliefe sich der Eigenanteil auf 320 Euro.

Ausgezahlt wird der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für Eigentümer wichtig zu wissen: Um von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen zu profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht. Auch für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten steigt die Förderung: Deren Beratung wird nun mit maximal 1.700 Euro, das entspricht 600 Euro mehr als bisher, unterstützt. Zusätzlich wird Wohnungseigentümergemeinschaften ein zusätzlicher einmaliger Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.

Informationen gibt es bei der Energieagentur Ravensburg unter www.energieagentur-ravensburg.de oder unter Telefonnummer: 0751 7647070.

Neue Fördermittel: Bis zu 45 Prozent Zuschuss für die neue Heizung

Wer seine alte Ölheizung ausmustert, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Für die Umstellung von alten Ölheizungen auf moderne Wärmesysteme übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt.

“Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Michael Maucher, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg. „Ohne zumindest einen Anteil an erneuerbaren Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen.“

Seit 01.01.2020: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen sind es 35 Prozent, sofern die Systeme die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden gefördert: Solarkollektoranlagen (30 Prozent), Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen (35 Prozent) sowie als Hybridheizung die Kombinationen aus Solarkollektoranlagen mit effizienten Wärmepumpen- oder Biomasseanlagen (35 Prozent). Auch Gas-Hybridheizungen, d.h. Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern, sind förderfähig (30 Prozent). Grundvoraussetzung ist, dass für die zu ersetzende Heizungsanlage keine Austauschpflicht nach § 10 der EnEV 2014 vorliegt. Für den Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage gibt es einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz. Wer eine Gas-Hybridheizung einbaut und innerhalb von zwei Jahren eine förderfähige Bio-masse,- Wärmepumpen- oder Solarkollektoranlage nachrüstet, erhält für die Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 20 Prozent. Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert. Das ist der Höchstsatz.

Seit 24.01.2020: KfW stockt Förderung auf
Die KfW fördert in den Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei KfW-Effizienzhäusern Investitionen von 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen können Investitionen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Außerdem können im Programm „Energieeffizient Bauen“ zinsverbilligte Kredite mit einem Tilgungs-zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionen (z.B. einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus) in Anspruch genommen werden. Wer sein vor dem 01.02.2002 errichtetes Gebäude umfassend (z.B. KfW-Effizienzhaus 55) saniert, kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 40 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Wer nur einzelne Bauteile ersetzen möchte – z.B. Fenster erneuern, Dach, obere Geschoßdecke oder Kellerdecke dämmen – kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Hier müssen jedoch gewisse technische Mindestanforderungen eingehalten werden.

Kein KfW-Geld mehr gibt es für Öl- und Gas-Brennwertheizungen. Weitere Kredite für vom BAFA geförderte Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vergeben die KfW und die L-Bank weiterhin.

Steuerliche Förderung
Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für den Heizungstausch von der Steuer abzusetzen. Hausbesitzer können 20 Prozent der Investition, aber maximal 40.000 Euro je Haus oder Wohnung auf drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Diese Förderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und kann erstmalig mit der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden.

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter Telefonnummer: 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) oder bei der Energieagentur Ravensburg unter Telefonnummer: 0751 7647070. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Solaratlas macht Potenzial im Landkreis Ravensburg sichtbar

Die Energieagentur Ravensburg und der Landkreis Ravensburg veröffentlichen einen frei zugänglichen, kostenlosen Solaratlas. Er beinhaltet wichtige Informationen zum Solarpotenzial aller Häuser im Landkreis.

Insgesamt sind im Landkreis rund 142.700 Dachflächen für Photovoltaik geeignet. „Mit der Belegung dieser Flächen könnten ca. 701 Mio. kWh Strom erzeugt und somit knapp 90 Prozent des kompletten Stromverbrauchs im Landkreis Ravensburg mit Erneuerbaren Energien gedeckt werden“, verdeutlicht Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg. „Sonnenstrom ist für Hausbesitzer lohnenswert, CO2-neutral, unendlich verfügbar und eine wesentliche Komponente der Klimawende vor Ort. Es wäre nahezu fahrlässig, z. B. bei anstehender Haus- und Dachsanierung nicht über die Installation einer Solaranlage nachzudenken.“, fordert Göppel.

Harald Sievers, Landrat des Landkreises Ravensburg, ist von dem neuen Solaratlas begeistert: „Wir stehen voll hinter diesem Projekt. Das verhältnismäßig leicht erschließbare Photovoltaikpotenzial im Landkreis überzeugt uns und spornt uns zur Nutzung der Solarenergie an. Diese Motivation wollen wir mit Hilfe des neuen Solaratlasses an die Bürger weitergeben.“


Benutzerfreundliche Oberfläche des Solaratlas und der Internetseite erleichtern die Nutzung
Dachbesitzer können über das Onlinetool einfach und kostenlos selbst herausfinden, ob eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach in Frage kommt – „und das lässt sich in den meisten Fällen mit Ja beantworten.“ ergänzt Walter Göppel. Der Solaratlas des Landkreises Ravensburg ist online unter www.ea-rv.de/solaratlas zu finden.

Mit Hilfe der Adresssuche lässt sich das Haus im Solaratlas finden. Wenige Klicks stellen dem Nutzer Informationen zu möglichen Kosteneinsparungen durch die Energieerzeugung mit einer Photovoltaik-Anlage, Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit, usw. zur Verfügung. „Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal des Solaratlas ist die produktneutrale Berechnung der Wirtschaftlichkeit.“, betont Göppel weiter. Sie indiziert, wo und in welcher Größe PV-Anlagen sinnvoll zu installieren sind.

Mit Photovoltaik Strom selbst erzeugen
Mit bis zu 1.700 Sonnenstunden finden sich im Landkreis Ravensburg die idealen Voraussetzungen, um eine PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Eigenverbrauch führt zu Unabhängigkeit von der Einspeisevergütung: Nutzen die Hausbewohner den Strom selbst, muss dieser nicht extern eingekauft werden. Hierdurch reduziert sich automatisch die Bindung an Energieimporte und damit verbundene Strompreisschwankungen. „Selbst erzeugter sauberer Strom mittels Photovoltaik gilt heute als technisch ausgereift, effizient, und in jedem Gebäude installierbar“ führt Walter Göppel aus.

Der Landkreis Ravensburg ist Teil der landesweiten „Solaroffensive“
Nicht nur der Landkreis Ravensburg, ganz Baden Württemberg geht in die “Solaroffensive”: Zwölf regionale Netzwerke zielen darauf ab, den Photovoltaikausbau in ganz Baden-Württemberg voranzutreiben. Harald Sievers richtet den Appell an die Einwohner des Landkreises: „Wir wünschen uns, dass die einfach zugänglichen Informationen des Solaratlas Landkreis Ravensburg möglichst viele Hausbesitzer zur Entscheidung für eine Photovoltaikanlage motivieren. Darüber hinaus informieren die Experten der Energieagentur Ravensburg anbieterunabhängig und persönlich.“

Informationen gibt es kostenfrei beim PV-Netzwerk Bodensee Oberschwaben über die Energieagentur Ravensburg unter Telefonnummer: 0751 7647070.

Quelle: SZ v. 16.12.2019