Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 01.03.2024

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier.

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde
Mobilfunkmast Silberhütte

Ein Einwohner fragt nach, welches Unternehmen den Mobilfunkmasten Silberhütte betreibe und ob eine Inbetriebnahme bereits erfolgt sei.
Hauptamtsleiter Holzhofer berichtet, dass die Telekom Betreiber des Mastes sei; der Masten sei jedoch noch nicht in Betrieb. Ein genaues Datum der Inbetriebnahme liege der Verwaltung noch nicht vor.


TOP 3
Freiwillige Feuerwehr Schlier: Zustimmung zur Wahl der Feuerwehrkommandanten

Der derzeitige Feuerwehrkommandant Anton Walser beantragte sein Amt als Kommandant vorzeitig zu beenden. Deshalb wurde in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Schlier am 5.3.2024 dieses Amt zur Wahl gestellt. Nach dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung beträgt die Amtszeit fünf Jahre. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden besteht die Möglichkeit die Amtszeit des neu Gewählten bis zum Ablauf der regulären Amtszeit (30.6.2026) zu verkürzen. Dies soll hier Anwendung finden.

Herr Patrick Pfleghar wurde mehrheitlich (36 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltung) von der aktiven Einsatzabteilung zum Kommandanten gewählt. Gegen die Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten wurde, innerhalb einer Woche nach der Wahl, kein Einspruch aus den Reihen der Wahlberechtigten bei der Gemeinde Schlier erhoben.

Zum Feuerwehrkommandanten kann nach § 8 des Feuerwehrgesetzes nur bestellt werden, wenn die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 10 Abs.4 der Feuerwehrsatzung muss der Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt werden. Da Herrn Pfleghar noch die erforderlichen Führungsausbildungen (Gruppenführer, Zugführer, Feuerwehrkommandant) fehlen, kann er deshalb zum jetzigen Zeitpunkt „nur“ zum kommissarischen Kommandanten bestellt werden. Die fehlenden Lehrgänge sind in Absprache so schnell wie möglich zu absolvieren. An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an Herrn Anton Walser für sein 20-jähriges Engagement als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schlier sowie an alle Feuerwehrangehörigen, inbesondere Herrn Pfleghar, für die Bereitschaft zur Übernahme von wichtigen Funktionen und ihres Engagements für die Freiwillige Feuerwehr Schlier.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem gewählten „kommissarischen“ Feuerwehrkommandanten Herrn Patrick Pfleghar zu.
2. Die Amtszeit beginnt am 20.3.2024 und endet am 30.6.2026.
3. Der bisherige Kommandant Anton Walser wird mit Ablauf des 19.3.2024 entpflichtet.

TOP 4
Turn- und Festhalle Wetzisreute: Einbau einer Brandmeldeanlage: Vergabe der Arbeiten

Für den Betrieb der Turn- und Festhalle ist der Einbau einer Brandmeldeanlage notwendig. Der Grundsatzbeschluss und die Ausführung wurden in der Sitzung am 17.10.2023 beschlossen. Das LV für die Brandmeldeanlage wurde wegen der engen Verzahnung im Bereich Elektro und da die Zeit der Hallensperrung so kurz wie möglich gehalten werden soll, zeitgleich mit der Sanierung der Hallenstatik vom Büro Kettner & Baur beschränkt an elf Firmen ausgeschrieben.

Es gingen zwei Angebote ein.

Günstigste Bieterin ist die Firma Paul & Söhne GmbH aus Baienfurt zum Angebotspreis von brutto 142.924,80 € inkl. Wartung.

Da die Gemeinde im Bereich der Halle vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt nur der Netto-Betrag in Höhe von 110.757,47 € + 9.347,40 € für die Wartung und Instandhaltungen der Brandmeldeanlage, also 120.104,87 €, zum Tragen. Die Arbeiten sollen in der Zeit von Juni - August 2024 erfolgen.

Beschluss:
Der Einbau einer Brandmeldeanlage wird an die Firma Paul & Söhne GmbH aus Baienfurt zum Angebotspreis von netto 120.104,87 € inkl. Wartung vergeben. Nach der Vergabe soll ein Vergabegespräch mit der Firma Paul & Söhne in Zusammenarbeit mit Herrn Vater vom Büro Kettner & Baur stattfinden.

TOP 5
Turn- und Festhalle Wetzisreute: Sanierung der Hallenstatik, Vergabe der Leistung

Die Generalsanierung des Hallenhauptdaches im Bereich der Statik wurde vom Gemeinderat nach Vorstellung der Historie und der Sanierungsmöglichkeiten in der Sitzung am 12.12.2023 beschlossen. Beschlossen wurde der Austausch der Vollholz-Zugstreben durch Stahlstreben mit Untergurt in Holz (Schichtholz) mit Grobkosten von 16.500 € netto je Binder.

In der Sitzung wurde die Forderung gestellt, bei der Sanierung der Hallenstatik eine künftige Nutzung des Daches durch Photovoltaik zu berücksichtigen. Vom Elektroingenieurbüro Kettner und Baur wurde daher eine sinnvolle Belegung des Hallendachs ausgearbeitet. Die Belegung mit PV könnte wie folgt aussehen: siehe rechts Bild 1

Das Büro Kettner und Baur prüft im Nachgang zur Sitzung außerdem noch die Möglichkeit der Belegung des östlichen Hallendachs durch Photovoltaik. Das bedeutet, dass das zu sanierende Hauptdach mit den Sheds (Sheddach bzw. Sägezahndach) für eine PV-Belegung nicht geeignet ist und es daher bei der Hallenstatik unberücksichtigt bleiben kann. Die Sanierung der Binder wurde zusammen mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage beschränkt ausgeschrieben, da diese beiden Maßnahmen eng zusammenhängen (Aufhängung BMA, Montage/ Demontage der Elektroinstallation) und die Firmen Hand-in-Hand arbeiten müssen. Und auch um die Zeit der Hallensperrung möglichst gering zu halten.

Die Ausschreibung wurde über das Ingenieurbüro Fecher, Werner, Sauter abgewickelt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, warum dies als Metaller-Ausschreibung und nicht als Ausschreibung im Bereich Holzbau ausgeschrieben wurde. Herr Werner erklärte, dass aus seiner Sicht die Metallerausschreibung sinnvoller war.

Es wurden 19 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Es gingen zwei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Metallbau Schmid aus Achberg zum Angebotspreis von brutto 180.583,14 €.

Da die Gemeinde im Bereich der Halle vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt nur der Netto-Betrag in Höhe von 151.750,54 € zum Tragen. Das sind 16.861,17 € netto je Binder. Die Arbeiten sollen in der Zeit von Juni - August 2024 erfolgen.

Beschluss:
Die Sanierung der Hallenstatik wird an die Firma Metallbau Schmid zum Angebotspreis von netto 151.750,54 € vergeben.

TOP 6
Kommunalwahl 2024: Beschluss über die Neubildung des Gemeindewahlausschusses

In der Gemeinderatssitzung am 23.1.2024 wurde über die Bildung des Gemeindewahlausschusses Beschluss gefasst und die entsprechenden Personen gewählt. Der stv. Vorsitzende, Sven Holzhofer, wird den Dienstherren wechseln und kann somit diese Funktion des Stellvertreters nicht mehr wahrnehmen.

Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Besetzung vor:
Vorsitzende: Beatrix Zinnäcker
Stv. Vorsitzender: Josef Baumann
Beisitzer: Wolfgang Rittmann
Beisitzer: Robert Bierenstiel
Stv. Beisitzer: Christoph Pfender
Stv. Beisitzer: Manuel Bierenstiel
Sarah Link wird zusätzlich zur Schriftführerin bestimmt.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen.

TOP 7
Bürgermeisterwahl 2024: Beschluss über die Festlegung der Wahltermien, über die Bildung des Gemeindewahlausschusses, über Termine und Fristen

1. Festlegung der Wahltermine
Nach § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bestimmt der Gemeinderat den Wahltag. Der erstmalige Amtsantritt der Amtsinhaberin, Katja Liebmann, war am 6.12.2016. Somit endet die Amtszeit mit Ablauf des 5.12.2024. Frühester Wahltermin wäre unter den genannten gesetzlichen Vorgaben demnach der Sonntag, 8.9.2024, spätester Wahltermin der Sonntag, 3.11.2024. Eine evtl. Stichwahl hat nach § 45 Abs. 2 der Gemeindeordnung frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl stattzufinden.
Beschluss:
Für den Hauptwahltag wird der 13. Oktober 2024, für eine evtl. notwendige Stichwahl wird der 27. Oktober 2024 festgelegt.

2. Festlegung der Einreichungsfristen
Nach § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes können Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung oder, wenn eine solche nicht stattgefunden hat, nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (16.9.2024) festgesetzt werden.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der oben genannten gesetzlichen Vorgaben, wird das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, 16.9.2024, 19.00 Uhr, festgelegt. Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung von Bewerbern zur Teilnahme an der Stichwahl am Mittwoch, 16.10.2024.

3.  Stellenausschreibung
Gemäß § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate (Dienstag, 13.8.2024) vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung führt weiter aus, dass die fristgerechte Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters eine zwingende Verfahrensvorschrift darstellt, auch wenn der bisherige Stelleninhaber sich wieder bewerben wird. Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist, so die Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung für Baden-Württemberg weiter, immer bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben.
Beschluss:
1. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben wird die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters entsprechend der der Sitzungsvorlage angefügten Textfassung, ergänzt mit den zuvor beschlossenen Terminen und Fristen, wie folgt öffentlich ausgeschrieben:
- Staatsanzeiger für Baden-Württemberg: KW 29/2024; Erscheinungstag: Freitag, 19.7.2024,
- Homepage der Gemeinde Schlier: KW 29/2024; Erscheinungstag: Freitag,  19.7.2024,
- Amtsblatt der Gemeinde: KW 29/2024; Erscheinungstag: Freitag, 19.7.2024
- Schwäbische Zeitung - Ausgabe Ravensburg: KW 29/2024; Erscheinungstag: Samstag, 20.7.2024
2.  Der Tag für den Beginn der Einreichungsfrist richtet sich nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger, somit der Tag nach der Ausschreibung (20.7.2024).

4. Öffentliche Bewerbervorstellung
Die Gemeinde kann gem. § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Grundsätzlich entspricht es dem Wesen einer Volkswahl, dass sich die Bevölkerung ein Bild von der Persönlichkeit der Bewerber machen kann. Dieses zu vermitteln, ist in erster Linie Sache des Bewerbers selbst.

Nach dem geltenden Recht steht es im Ermessen der Gemeinde, ob sie den Bewerbern Gelegenheit zu Vorstellung gibt. Die Ermessensentscheidung hat unter Beachtung ihrer Neutralitätspflicht und im Hinblick auf eine Chancengleichheit der Bewerber zu berücksichtigen, dass eine Bewerbervorstellung bei der Volkswahl ein wichtiges Mittel zur Information der Bevölkerung ist und ob dieser Zweck damit sinnvoll erfüllt werden kann.
Beschluss:
1. Eine öffentliche Bewerbervorstellung wird durchgeführt, wenn sich mehr als ein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters bewirbt. Eine öffentliche Bewerbervorstellung zu einer eventuellen Stichwahl wird nicht durchgeführt.
2. Die öffentliche Bewerbervorstellung wird auf Donnerstag, den 26.9.2024 (19.00 Uhr, Turn- und Festhalle Wetzisreute) festgelegt.
3. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet die Einzelheiten (Redezeit, Reihenfolge der Redner, Zuhörerfragen…) zur Durchführung der öffentlichen Bewerbervorstellung in einer Sitzung.

5. Einteilung der Wahlbezirke, Bestimmung der Wahlräume
Wie bisher werden wieder die beiden Wahlbezirke Schlier (Wahlbezirk I) und Unterankenreute (Wahlbezirk II) eingerichtet.
Beschluss:
Es werden die beiden Wahlbezirke Schlier (Wahlbezirk I) und Unterankenreute (Wahlbezirk II) wie bisher eingerichtet. Die Wahlräume befinden sich in den Grundschulen Schlier und Unterankenreute. Der Briefwahlausschuss wird in der Turn- und Festhalle oder im Rathaus Schlier die Auszählung vornehmen.

6.  Bildung der Wahlvorstände
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt (§ 14 KomWG). Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Wahlvorstehers und mindestens drei weiteren Beisitzern, also aus mindestens fünf Personen. Eine Höchstzahl der Beisitzer wird nicht festgelegt. Ihre Zahl wird jeweils vom Bürgermeister bestimmt. Zweckmäßigerweise sollte eine Schicht wieder aus vier Personen (Vorsitzender, Schriftführer und zwei Beisitzern bestehen), insgesamt also aus acht Personen.

Weiterhin wird wieder ein Briefwahlvorstand gebildet. In bewährter Weise werden zunächst wieder Gemeinderäte und Gemeindebedienstete für diese ehrenamtliche Tätigkeit herangezogen. Sollten danach noch Mitglieder fehlen, werden bewährte Mitglieder aus vorherigen Wahlen eingesetzt. Mitglieder des Gemeindewahlausschusses können nicht mehr Mitglied eines Wahlvorstandes werden.

7. Entschädigung (Zehrgeld)
Die ehrenamtlichen Mitglieder oder Beisitzer der Wahlorgane einschließlich der Stellvertreter und der Schriftführer haben Anspruch auf eine Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 19 GemO. Die Gemeinde Schlier hat hierfür in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung nach Durchschnittsätzen festgelegt. Bei bisherigen Wahlen wurde eine Entschädigung nach dieser Satzung geleistet.
Beschluss:
Den Wahlhelfern am Wahltag wird der Tageshöchstsatz nach der aktuellen Entschädigungssatzung ausbezahlt.

8. Bestellung des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz die Leitung der Gemeindewahlen, also hier der Bürgermeisterwahl, und die Feststellung des Wahlergebnisses. Nach § 11 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, dann wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Für den Fall, dass bei einer sonstigen Verhinderung des Bürgermeisters auch alle seine Stellvertreter verhindert sind, kann der Gemeinderat einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen.

Bürgermeisterin Katja Liebmann wird sich erneut zur Wahl stellen.

Es bietet sich an über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses in erster Linie eine Einigung anzustreben, um so das aufwendige Verfahren nach § 40 Gemeindeordnung zu vermeiden.

Der Gemeindewahlausschuss wird voraussichtlich in der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates bestellt. Der Schriftführer wird aus dem Personal der Gemeindeverwaltung bestimmt.

TOP 8
Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 8. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den vorliegenden Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur-Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (1.1 allgemeine Grundsätze zur Entwicklung der Region und 3.1-3.3 Regionale Freiraumstruktur) für die Region Bodensee-Oberschwaben (Landkreise Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen) das Beteiligungsverfahren nach §9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen. Die Dateien zum Planentwurf, bestehend aus Textteil (Plansätze, Begründung) und Kartenteil (Raumnutzungskarte) sowie dem Umweltbericht stehen auf der Homepage des Regionalverbandes unter www.rvbo-energie.de (Rubrik Anhörung) zur Verfügung.

Für Schlier ist die Raumnutzungskarte „Ost“ relevant.

1. Auf Gemarkung Schlier sind im Altdorfer Wald Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen. Wie bereits bekannt, hat das Land Baden-Württemberg durch Forst B.-W. bereits die Flächen für Windkraft ausgeschrieben und die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist derzeit in der Projektierung.

Der Gemeinderat wurde über die Planungen des Regionalverbandes durch Verbandsdirektor Dr. Heine bereits im vergangenen Jahr grundsätzlich informiert. Dies geschah insbesondere auch im Hinblick auf die Vergabe von Forst BW bzgl. der Windkraftanlagen im Altdorfer Wald an die Windpark Altdorfer Wald GmbH (https://windpark-altdorferwald.de/). Das konkrete Vorhaben im Altdorfer Wald wird von Seiten der beteiligten Gemeinden (Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg) intensiv durch das Forum Energiedialog begleitet.

Die voraussichtliche Erweiterung unseres Wasserschutzgebietes hat nach Einschätzung von Dr. Hermann Schad, der unser Wasserschutzgebiet derzeit überprüft, keine Auswirkung auf die geplanten Windkraftstandorte. Selbst in der maximal möglichen Ausdehnung wären Windenergieanlagen auch in Schutzzone 3 möglich. Ob das Thema Landschaftsschutzgebiet (LSG) in diesem Zusammenhang tatsächlich Auswirkungen haben kann, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Dem Regionalverband ist das Gutachten bekannt und es wird nun im Rahmen der Anhörung in die Überlegungen miteinbezogen, obwohl das Gutachten allein noch kein Landschaftsschutzgebiet ausmacht. Ob ein rechtskräftiges LSG ein Vorranggebiet für Windenergie aushebeln würde, ist schon deshalb in Frage zu stellen, da dies dem neuen EEG widersprechen würde, in dem die Erneuerbaren Energien zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt wurden.

Die aktuelle Planung im Teilregionalplan zeigt außerdem, dass nicht alle Potentialflächen, die von Forst BW in die Ausschreibung gegeben wurden, von Seiten des Regionalverbandes berücksichtigt wurden.

Raumnutzungskarte Ost, Vorranggebiete Windenergieanlagen lt. Regionalplan Energie: siehe rechts Bild 2

Potentialflächen inkl. Windkraftstandorte, Planstand März 2023, Windpark Altdorfer Wald GmbH: siehe rechts Bild 3

2. Ausgewiesen sind außerdem zwei Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen, diese umfassen die Agri-PV Flächen in Richlisreute und Eratsrain. Die Agri-PV Fläche in Wetzisreute wurde nicht aufgenommen, da sie unter 5 ha groß ist. Die vom Regionalverband geplanten Vorbehaltsgebiete sind mindestens 5 ha groß und zeichnen sich durch wenig Konflikte im regionsweiten Vergleich und vor allem eine hohe Eignung aus. Es handelt sich somit um regionale Premiumflächen.

Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete schafft noch kein Baurecht, sondern identifiziert lediglich Flächen, die potenziell für Photovoltaikanlagen geeignet sind. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann auf nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen.

Der Regionalverband hat unverbindlich versucht, die Umsetzung der Flächenziele auf die Gemeinden zu verteilen. In Schlier wurden 12 ha Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, bis 2030 würden uns 3 ha und bis 2040 insgesamt 7 ha zugemutet werden, bereits umgesetzt wurden in Schlier bis heute schon 15 ha, also mehr als Doppelte vom Ziel 2040.

Aus Sicht der Verwaltung kann auf eine Begutachtung/Prüfung des Teilregionalplans Energie durch ein externes Fachbüro/Anwalt verzichtet werden. Die Verwaltung sieht keine grundsätzlichen Einwendungen zum Teilregionalplan Energie.

 

Auch der Gemeinderat wünscht keine weitergehende Prüfung des Plans. Dennoch soll eine Stellungnahme der Gemeinde an den Regionalverband weitergeleitet werden, um vor allem nochmals darzustellen, dass die Wasserquellen und das Trinkwasser im Gemeindegebiet unbedingt geschützt werden müssen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu verfassen.

TOP 9
Bauantrag: Flst. 290/9, Laurentíusstraße, Unterankenreute

Interims-Container am DGH Unterankenreute während der Erweiterung der Grundschule Unterankenreute

Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 10
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Entwicklungsprogramm ELR -Entscheidung im Programmjahr 2024

Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 1.3.2024 die Programmentscheidung 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekanntgegeben habe. Das Programm ELR ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Es werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Im Programmjahr 2024 haben nun vier der eingereichten Projekte in der Gemeinde Schlier eine Zusage zur Förderung erhalten. Insgesamt werden diese mit einer Fördersumme in Höhe von 352.480 € unterstützt. Alle berücksichtigten Projekte im Gemeindegebiet sind Teil des Förderschwerpunktes „Innenentwicklung/Wohnen“.

Vorankündigung Wasserzählerwechsel
Bürgermeisterin Liebmann berichtet, dass die Verwaltung mit einem Schreiben alle betroffenen Hauseigentümer über den turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler durch die Fa. Bentele informiert habe. Hintergrund des Verwaltungsschreibens sei unter anderem auch, den Hauseigentümern die Namen der Mitarbeiter der Fa. Bentele durchzugeben, um Straftaten in diesem Bereich vorzubeugen. Ganz aktuell haben sich im Gemeindegebiet Personen als Mitarbeiter der Fa. STRABAG ausgewiesen, sich dadurch Zugang zu den Gebäuden verschafft und Schmuck gestohlen.

Veranstaltung "Was gohd in dr Gmoind" am 21.4.2024
Bürgermeisterin Liebmann macht auf die Veranstaltung „Was gohd in dr Gmoind“, organisiert im Rahmen der solidarischen Gemeinde, am 21.4.2024 in der Turn- und Festhalle Wetzisreute aufmerksam. An diesem Tag dürfen sich die Vereine und soziale Angebote für Jung und Alt in der Gemeinde vorstellen.

Jahreshauptprobe der Freiwilligen Feuerwehr Schlier am 6.4.2024
Bürgermeisterin Liebmann kündigt außerdem die Jahreshauptprobe der Freiwilligen Feuerwehr am 6.4.2024 an. Diese finde dieses Jahr im und am Schlierer Rathaus statt. Die Gemeinderäte als auch die Bevölkerung seien hierzu herzlich eingeladen.

Haushaltserlass 2024
Kämmerer Rothenberger teilt mit, dass der Haushaltserlass 2024 am 6.3.2024 eingegangen sei. Der Beschluss über den Haushalt 2024 werde von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet. Es erfolgte jedoch folgende Feststellung: Aufgrund der defizitären Ertragslage, … befindet sich die Gemeinde nach wie vor in einer problematischen wirtschaftlichen Lage. Zielsetzung der Gemeinde muss es daher sein, durch die Erhöhung von Erträgen und die Reduzierung von Aufwendungen, insbesondere im Bereich freiwilliger Aufgaben, mittelfristig ausgeglichene ordentliche Ergebnisse zu erreichen, um die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte nicht zu gefährden.

Sitzung des Gemeindewahlausschusses Kommunalwahl 2024 - Einladung
Hauptamtsleiter Holzhofer lädt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2024 sowie alle Wahlberechtigten zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 2.4.2024, 19.00 Uhr, in den Sitzungssaal im Rathaus in Schlier ein.

Gewerbegebiet Unteres Tal – Lebensmittelmarkt EDEKA
Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass der Bauantrag für den Lebensmittelmarkt mittlerweile bei der Baurechtsbehörde eingegangen sei. Weitere Informationen liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Pendla-App
In einer der vergangenen Sitzungen wurde von einem Ratsmitglied der Wunsch geäußert, die Pendla-App nicht nur für Berufspendler, sondern auch für den alltäglichen Bedarf, beispielsweise Einkaufsfahrten, nutzbar zu machen.
Bürgermeisterin Liebmann habe diesen Wunsch an die entsprechende Stelle beim Landratsamt Ravensburg weitergeleitet. Da die App von einigen Gemeinden im Kreis genutzt werde, müsse dieses Anliegen koordiniert besprochen werden.

TOP 11
Anfragen von Ratsmitgliedern

Keine Anfragen von Ratsmitgliedern.