Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 26.10.2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben
Aus der Einwohnerfragestunde vom 19.9.2023: Bebauungsplan „Alte Säge“, Kehrenberg - Grundflächenzahl (GRZ)

Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass der Gemeinderat an der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ von 0,3 festhält. Es werde keine Änderung des Bebauungsplanes oder ein Befreiungskonzept geben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Freiwilliger Lärmaktionsplan: Beschlussfassung

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 im qualifizierten Verfahren wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.1.2022 beschlossen. Am 14.7.2022 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Lärmberechnung sowie das Maßnahmengrobkonzept vorgestellt. Das Ergebnis der Wirkungsanalyse sowie der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 8.11.2022 präsentiert. Anschließend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13.1.2023 – 10.2.2023. Durch die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen des Planentwurfs. Die enthaltenen Maßnahmen wurden nicht modifiziert. Im Gremium wurde am 16. Mai 2023 beschlossen eine Lärmneuberechnung nach RLS-19 durchzuführen. Diese Lärmneuberechnung fand zwischenzeitlich statt. Für den Streckenzug L 317 – Wolfegger Straße, Oberankenreute, hat die Lärmneuberechnung keine hohe Anzahl an Betroffenheiten hervorgebracht. Demnach sind für diesen Streckenzug weiterhin keine Maßnahmen aus Lärmschutzgründen begründbar. Die weiteren, im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen können durch die Lärmneuberechnung bestätigt werden. Diese werden nun bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt:

Bereich L 317, Unterankenreute
Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 317 Unterankenreute, zwischen dem nordwestlichen Ortseingang und dem Kreisverkehrsplatz Unterankenreute.
Zuständigkeit: Landratsamt Ravensburg.

Bereich L 325, Schlier (Ort)
Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 325 für die gesamte Ortsdurchfahrt Schlier.
Zuständigkeit: Landratsamt Ravensburg

Bereich L 325, Fenken
Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 325 für die gesamte Ortsdurchfahrt Fenken.
Zuständigkeit: Landratsamt Ravensburg.

Bereich L 325, Wetzisreute
Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 325 für die gesamte Ortsdurchfahrt Wetzisreute.
Zuständigkeit: Landratsamt Ravensburg.

Bereich L 326, Fohren
Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 326 Fohren in dem Bereich für den derzeit 60 km/h gilt.
Zuständigkeit: Landratsamt Ravensburg.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Lärmneuberechnung nach RLS-19 und deren Wertung zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Schlier mit Stand vom 13.9.2023 mit den darin enthaltenen Maßnahmen.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Lärmaktionsplan formal abzuschließen und bei den zuständigen Verkehrsbehörden die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen zu beantragen.

TOP 4
Turn- und Festhalle Wetzisreute: Einbau einer Brandmeldeanlage

In der Sitzung am 25.4.2023 wurde unter Bekanntgaben über die Ergebnisse der Brandverhütungsschau und deren Folgen informiert. Kleinere Mängel im Bereich von Brandschotts wurden inzwischen abgearbeitet. Hauptpunkt war die Beanstandung des Innenausbaus der Halle mit brennbaren Stoffen, der in der ursprünglichen Baugenehmigung untersagt war, aber schon beim Bau nicht beachtet wurde (Wände mit Holzverkleidung). Da es auch immer wieder Probleme bezüglich der Rettungswege und damit der zulässigen Gesamtanzahl von Besuchern gibt, wurde in der Nachbesprechung mit Kreisbrandmeister Surbeck und der Baurechtsbehörde am 16.3.2023 festgelegt, dass eine Brandmeldeanlage eingebaut werden muss. Diese muss den Turn- und Veranstaltungsbereich, den Gymnastikraum sowie die Technikräume ohne Feuchträume und Umkleideräume überwachen. Da keine Finanzmittel in 2023 hierfür vorhanden sind, wurde vereinbart, dass Brandsicherheitswachen bei Großveranstaltungen (wie Fasnetsbällen etc.) für die Saison 2023/24 ausreichend sein werden. Eine Umsetzung muss aber schnellstmöglich in Angriff genommen werden und in 2024 abgeschlossen sein.

Wie am 25.4.2023 bekannt gegeben, wurde das Büro Kettner und Baur mit der Planung der Anlage beauftragt (Auftrag 20.6.2023, Honorar 12.000 € netto). Das Büro hat mittlerweile einen Lösungsvorschlag für den Einbau einer Brandmeldeanlage erarbeitet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 104.446 € netto. Die Ausschreibung hierfür soll im November stattfinden, so dass die Vergabe erfolgen und die Maßnahme zeitnah nach der Fasnet 2024 umgesetzt werden kann.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Einbau einer Brandmeldeanlage wie vorgestellt zu. Die Mittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.

TOP 5
Turn- und Festhalle Wetzisreute: Überprüfung der Gebäudestatik

Durch den Einsturz einer Holzhalle in Bad Reichenhall 2006 erfolgte auch eine Prüfung der Turn- und Festhalle in Wetzisreute, die ebenfalls eine Holzkonstruktion aufweist. Das Büro Bauwerk GmbH (später Joos und Partner), Nonnenhorn hatte daraufhin die Halle statisch geprüft. In der Folge wurden Verstärkungen an diversen Trägern und Verbindungen vorgenommen und auch die Zuganker an der Ost-Seite durch Metallstützen ausgetauscht (2013). Die Halle wurde mit einem Messpunkte-System ausgestattet, so dass jede Verformung der Konstruktion - vor allem bei Schneelast - festgestellt werden kann. Das Dach muss demnach geräumt werden, wenn eine gewisse Schneehöhe auf dem Dach (ca. 30 cm) erreicht wird. Diese Aufgabe übernahm die Feuerwehr, weshalb auch die Zufahrt im Osten ertüchtigt wurde, so dass die Drehleiter die Fläche befahren kann. Die Räumung wurde einmal durchgeführt.

Mittlerweile ist Herr Joos verstorben und das Büro Kuttruff aus Ravensburg wurde mit der Prüfung beauftragt. Bedingt durch den sehr hohen Arbeitsanfall im Büro konnte die Prüfung erst nach zwei Jahren im Juli 2023 durchgeführt werden. Die Wassereintritte in verschiedenen Bereichen werden derzeit in Eigenleistung behoben. Das Hauptproblem sind die Risse an den Knotenpunkten.

Da die Sanierung der Risse nicht einfach ist, wurde das Büro Fecher, Werner, Sauter als zweites Statikbüro eingeschaltet. Das Vorgängerbüro des Büros Fecher, Werner, Sauter hatte die ursprüngliche Statik der Turn- und Festhalle erstellt.

1.  Planungsleistungen
Zur Vergabe steht zum einen die Fachingenieurleistung zur Behebung der Risse (Sanierungskonzept, Ausschreibung, Durchführung) und zum anderen die laufende jährliche Prüfung der Halle anhand des Messsystems und bei Bedarf (Schneefall) sowie die 3-4 jährige eingehende Untersuchung der Halle.

Das günstigste Angebot hat das Büro Fecher, Werner, Sauter eingereicht:
- Sanierungskonzept: 5.767,13 € (Büro 2: 6.281,50 €)
- laufende Prüfung: 892,50 € (Büro 2: 920 €)
- eingehende Prüfung: 2.499 € (Büro 2: 2.576 €)

Herr Fecher und der damalige Mitarbeiter kennen die Vor- und Nachteile dieser Halle genau. Das Büro Fecher, Werner, Sauter arbeitet auch mit der Prüfstelle für Statik zusammen und lässt sich diese Sanierungsmaßnahme offiziell von der Prüfstelle genehmigen

2.  Bauleistungen
Der vom Statikbüro ausgearbeitete Sanierungsvorschlag muss baldmöglichst ausgeschrieben und umgesetzt werden, so dass der Betrieb der Halle über den Winter gesichert ist. Die Stellungnahme des Büro Kuttruff gibt vor, dass wegen der festgestellten Mängel am Dachtragwerk bis zu einer abgeschlossenen Sanierung das Hallendach vom Schnee befreit werden muss, wenn die Schneehöhe auf dem Boden 20-25 cm übersteigt! Die Knotenpunkte werden bei voller Schneelast überbeansprucht.

Eine grobe Schätzung zeigt Aufwendungen für die Sanierung der neun Binder bei 50 % bis 75% schadhafter Knoten/Binder:
Sanierungsansatz bei 50 % der Knoten = ca. € 18.000 netto
Sanierungsansatz bei 75 % der Knoten = ca. € 27.000 netto

Da hierfür die nächste Gemeinderatssitzung zu spät ist, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Finanzierung:
An Unterhaltungsmitteln für die Halle sind im Haushalt 10.000 € eingeplant, die jedoch schon aufgebraucht sind. Die anfallenden Kosten für Planung und Sanierung sind als unabweisbare überplanmäßige Aufwendungen zu betrachten, um den Betrieb der Halle zu gewährleisten. Die Mehraufwendungen sind durch Einsparungen oder Mehrerträge (Gewerbesteuer) finanziert. In den folgenden Haushaltsjahren sind die laufenden Prüfkosten zu berücksichtigen.

Beschluss:
1.  Der Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Büro Fechner, Werner, Sauter zu den Angebotspreisen für das Sanierungskonzept 5.767,13 €, die laufende Prüfung 892,50 € und die eingehende Prüfung 2.499 €.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen an den günstigsten Bieter zu vergeben.
3. Den außerplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.

TOP 6
Antrag auf Vereinszuschüsse nach den Richtlinien: Fanfarenzug Ankenreute e.V.

Der Fanfarenzug beantragt Mittel nach den Vereinsförderrichtlinien mit Antrag vom 13.4.2023. Es sollen neue Heroldsuniformen beschafft werden. Nach Ziffer 4.3 der Vereinsförderrichtlinien können zur Beschaffung von Musikinstrumenten, Uniformen und zugehöriger Ausstattung (Fahnen etc.), ein Zuschuss von bis zu 25 % der Anschaffungskosten gewährt werden. Auf Uniformen und Ausstattung ist das Gemeindewappen bzw. das Gemeindelogo zu führen. Zuschussfähig sind nur Instrumente, Uniformen und Ausstattung, deren Anschaffungswert mindestens mehr als 1.000 € beträgt.

Laut Antragsunterlagen des Fanfarenzugs belaufen sich die mit Angebot dargelegten Kosten auf ca. 31.439,80 €. Die Neubeschaffung der Uniformen ist nach den Förderrichtlinien mit höchstens 25 %, also mit 7.859,95 € förderfähig. Die Zuschüsse können im Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich eines genehmigten Haushalts, ausbezahlt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Neuanschaffung von Uniformen des Fanfarenzugs Ankenreute mit maximal 25 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten zu fördern.

TOP 7
Bauantrag: Flst. 419/10, Wolfegger Straße 48, Oberankenreute: Umbau bestehendes Bürogebäude
Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 8
Breitbandausbau im Rahmen des Graue-Flecken-Programms: Ausbaukonzeption, Beauftragung Zweckverband

In der Gemeinderatssitzung am 20.9.2022 wurde die Ausbaukonzeption des Graue Flecken-Programms beschlossen sowie der Zweckverband Breitbandversorgung (ZVBB) beauftragt, die Förderanträge zu stellen. Weiter wurde beschlossen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Die Grobkosten beliefen sich auf 10,366 Mio. € und einem Gemeindeanteil von rd. 1.821.291 €. Mittlerweile sind die Förderbescheide von Bund (5.182.912 € - 50 %) und Land (4.146.330 € - 40 %) eingegangen.

Aufgrund der neuen Fördertatbestände des Bundes gibt es nun eine aktualisierte Ausbaukonzeption und Kostenschätzung. Die Förderantragsstellung im Graue-Flecken-Programm (bis zu 100 Mbit Bandbreite) wurde auf der Grundlage der Auswertungen aus dem Markterkundungsverfahren 2022 gestellt. Für den grauen Fleckenausbau fanden Abstimmungsgespräche statt, mit dem Ziel, die Orts- und Planungskenntnisse aus dem Weiße-Flecken-Programm in das Ausbaukonzept Graue-Flecken-Programm einzuarbeiten. Das angepasste Ausbaukonzept und die Grobkostenschätzung sind in der Anlage beigefügt und berücksichtigen die Ergebnisse dieser Gespräche und beinhalten nur noch die förderfähigen grauen Adresspunkte (Versorgung < 100 Mbit/s im Download sowie Sondertatbestände). In den Plänen sind die bereits durch das Weiße-Flecken-Programm erschlossenen Gebiete (Unter 30 Mbit, Schule und Gewerbe sowie Gebäude an den daran liegenden Anschlussleitungen) nicht besonders gekennzeichnet. Im Ergebnis wird - mit Ausnahme des Teilortes Schlier, der durch Kabel erschlossen ist - die gesamte Gemeinde ausgebaut. Die förderfähigen Gesamtkosten für den Graue-Flecken-Ausbau gemäß Gigabit-Richtline vom 26.04.2023 betragen ca. netto 10,768 Mio €. Der Gemeindeanteil sinkt auf rd. 1.732.816 € (netto).

Die Grobkostenschätzung ist im Detail nochmals nachzujustieren, so dass sich der Gemeindeanteil noch verringern wird. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Ausschreibung der Ingenieurdienstleistungen im Rahmen des Grauen-Flecken-Förderprogramms gemäß Gigabit-RL vom 26.4.2021. Der Zweckverband wird auf Antrag der Gemeinden die Planungsleistungen ausschreiben. Die Reihenfolge der Abarbeitung wird nach Eingang der Beauftragung der einzelnen Gemeinden erfolgen.

Finanzierung:
In der Finanzplanung sind bislang für den Ausbau der Grauen Flecken keine Mittel eingestellt. Im Weiße-Flecken-Programm hat der Zweckverband die Gesamtabwicklung übernommen und Kredite für die Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme aufgenommen, so dass eine Zahlung der Gemeinde erst mit Abrechnung der Maßnahme erfolgt. Im Graue-Flecken-Programm sollte dies ebenso gehandhabt werden. Die anfallenden Zinskosten gehen dann zu Lasten der jeweiligen Gemeinde. Dies wäre für die Gemeinde darstellbar. Sollte eine Finanzierung der Maßnahme so nicht möglich sein, müsste die Brutto-Gesamtsumme von 12,8 Mio. € in drei Jahren von der Gemeinde vorfinanziert werden. Dies würde eine Belastung in den Jahren 2025 - 2028 von rund 4,2 Mio € bedeuten, für die im jeweiligen Jahr nur mit rund 2 Mio. € Zuschuss - sollte die Auszahlung der Abschläge nur zu 50 % erfolgen - gegenfinanziert werden kann. Dies würde eine Netto-Kreditaufnahme von rund 2,2 Mio. € jährlich für drei Jahre bedeuten, d. h. bis zur Zuschussabrechnung. Ob die kurzfristigen Kredite so von der Rechtsaufsicht genehmigt werden würden, wäre noch abzuklären. Der Finanzierung stehen ab der Inbetriebnahme die Pachteinnahmen pro Anschlusspunkt von der NetCom BW gegenüber.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Ingenieurleistungen erteilt werden. Nach Vergabe dieser Leistungen wird ein detailliertes Ausbaukonzept stehen und eine Kostenberechnung, auf deren Basis die Finanzierung geklärt werden muss.

Beschluss:
1.  Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg wird beauftragt, die Planungsleistungen für den Ausbau der Grauen Flecken in der Gemeinde Schlier auszuschreiben und zu vergeben.
2.  Der Zweckverband soll die Vorfinanzierung der Umsetzung des Graue-Flecken-Programms übernehmen. Die anteiligen Zinsen werden von der Gemeinde getragen. Dies ist schriftlich zu vereinbaren. 
3.  Die Verwaltung wird für den weiteren Prozess dazu ermächtigt, im Rahmen des beschlossenen Umfangs, die dafür notwendigen Aufträge zu vergeben. Der Gemeinderat wird über die vergebenen Aufträge und den jeweiligen Stand des Verfahrens informiert.

TOP 9
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal: Vergabe

Der Gemeinderat hat sich zuletzt mit dem Projekt in der Sitzung am 19.9.2023 befasst (Vergabe Erdarbeiten).

1.  Vergabe Landschaftsarchitektur:
Die die Anforderungen des Naturschutzes und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Ausführung der Retentionsbecken, der Bepflanzung und der notwendigen Zuwegungen deutlich gestiegen sind, kann diese Leistung nicht mehr vom Büro Pilz erbracht werden. Daher wurde ein Angebot von Landschaftsarchitekt Kappler, Wangen, angefragt. Er bietet die Leistung in Honorarzone III unten (üblich Mitte) zu 86 % des Leistungsbildes mit 4 % Nebenkosten an. Herr Kappler ist durch die Tätigkeit in den Kindergärten der Kirche und der Johanniter sowie im Projekt Kindergartenneubau/Schulerweiterung Unterankenreute bekannt. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe.

2.  Vergabe Bohrung Erdsonden
In der Sitzung am 16.5.2023 wurde als Beheizungssystem eine Solewärmepumpe mit Sondenbohrung beschlossen. Die Sondenbohrung wurde als Sonderleistung beschränkt durch das Büro Marte Diem ausgeschrieben.

Es gingen zwei Angebote ein. Günstigster Bieter ist die Fa. Baugrund Süd zum Angebotspreis von 45.223 € netto. Die Vergabesumme liegt geringfügig unter der Kostenschätzung mit 46.982 €. Die Firma ist bekannt und hat alle Sondenbohrungen im Baugebiet „Am Bergle“ durchgeführt. Die Wartezeit beträgt ab Auftragserteilung derzeit rund 12 Monate.

Finanzierung:
Im Finanzplan 2023 sind 1,1 Mio. € und 2024 1,676 Mio. € (=2,776 Mio. €) für das Vorhaben eingeplant und finanziert. Durch die Reduzierung des Baukörpers sind die Gesamtkosten auf rd. 2,45 Mio. € gesunken.

Beschluss:
1.  Die Landschaftsarchitektur wird an das Büro Kappler in Honorarzone III unten mit 4 % Nebenkosten vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Außenanlage Einsparpotentiale zu prüfen und lediglich das Notwendige umzusetzen. 
3. Die Planung der Außenanlage wird im Gemeinderat nochmals vorgestellt und beraten.
4. Die Bohrung der Erdsonden wird an die Fa. Baugrund Süd zum Angebotspreis von 45.223 € netto vergeben.

TOP 10
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Anschlussunterbringung Geflüchtete im Gemeindegebiet

Stv. Hauptamtsleiterin Link gibt einen kurzen Überlick über die Zahl der Füchtlinge im Gemeindegebiet. Derzeit seien 95 Geflüchtete in der kommunalen Anschlussunterbringung untergebracht. 48 % der Flüchtlinge kämen aus der Ukraine. Diese Flüchtlinge wohnen in den vier kommunalen Unterkünften in Schlier und Unterankenreute und in sechs von der Gemeinde angemieteten Wohnungen. Laut derzeitiger Prognose vom Landratsamt Ravensburg müsse die Gemeinde bis Mitte 2024 weitere 26 Flüchtlinge aufnehmen. Die Kapazitäten der Gemeinde seien erschöpft und es werde weiterhin dringend privater Wohnraum benötigt.

Geburtenzahlen
Aufgrund der Anfrage eines Gemeinderates in der letzten Sitzung nach den aktuellen Geburtenzahlen im Gemeindegebiet, teilt stv. Hauptamtsleiterin Link mit, dass bislang in 2023 29 Geburten zu verzeichnen seien. 16 gemeldete Geburten im Schulbezirk Schlier, 13 Geburten in Unterankenreute.

Praxisaufgabe Dr. Haefner, Schlier
Bürgermeisterin Liebmann informiert über die Praxisaufgabe des Schlierer Hausarztes Dr. Haefner. Sie sei von der Schließung der Praxis sehr überrascht gewesen. Es wurden seitdem einige Gespräche, auch mit der kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) und umliegenden Arztpraxen, geführt. Der Praxissitz in Schlier werde von der KVBW ausgeschrieben und interessierte Ärzte dürfen sich um diesen Sitz bewerben. Allerdings seien in der Raumschaft Ravensburg/Weingarten sieben weitere Praxissitze frei, so dass es äußerst schwierig werden dürfte, einen Hausarzt für Schlier zu finden. Bürgermeisterin Liebmann macht darauf aufmerksam, dass eine Versorgung insbesondere für die chronisch Kranken und nicht mehr mobilen Patienten immer mehr problematisch werde und die Hausarztversorgung im ländlichen Raum zunehmend zum Problem werde.   

TOP 11
Anfragen von Ratsmitgliedern
Feuerwehrzufahrt Mehrfamilienhäuser „Am Bergle“, Unterankenreute

Eine Gemeinderätin möchte wissen, wo die Feuerwehrzufahrt für die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Am Bergle“, Unterankenreute, verlaufen.
Die Verwaltung wird dies prüfen und darüber informieren.

Parksituation Grundschule Schlier/Kita Rappelkiste
Eine Gemeinderätin interessiert sich für die Parkplatzsituation an der Grundschule Schlier/Kita Rappelkiste. Sie habe mitbekommen, dass sich regelmäßig Busfahrer über die parkenden Fahrzeuge an der Wendeplatte entang der Schulstraße beschweren, da dadurch mit dem Bus nicht mehr gewendet werden könne.

Stv. Hauptamtsleiterin Link ist dieser Sachverhalt bekannt. Es gebe regelmäßige Beschwerden einer Busfahrerin, welche die rechte Bushaltebucht als Wendemöglichkeit nutzen möchte. Als 2021 im Nebengebäude der Grundschule Schlier die Kita Rappelkiste entstand, habe man sich intensiv mit der Parkplatzsituation auseinandergesetzt. Mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde wurden damals die beiden Bushaltebuchten entlang der Schulstraße zurückgebaut, da diese Buchten für den Schulbusverkehr nicht mehr benötigt werden. Die Eltern der Grundschulkinder sind seitdem angehalten, beide Bushaltbuchten für das Bringen und Holen der Kinder zu nutzen. Des Weiteren könne und solle dort auch geparkt werden, um das Schul- und Kitagelände weitestgehend vom Fahrzeugverkehr freizuhalten. Die rechte Bushaltebucht biete deshalb keine Wendemöglichkeit für Busse.

Lob an Gemeinde
Ein Gemeinderat möchte ein Lob aus der Bürgerschaft an die Verwaltung weitergeben. Dieser Bürger habe einen Defekt an einer Straßenlaterne über die SchlierApp gemeldet und innerhalb weniger Tage sei diese Laterne repariert gewesen.

Grünmüllabgabe
Ein Gemeinderat regt an, ggf. auf den Friedhöfen die Möglichkeit zur Abgabe von Grünmüllkleinmengen vorzusehen. Es sei für viele sehr aufwendig, den oft sehr geringen Grünmüll, beispielsweise Rasenschnitt, zur Grüngutannahmestelle nach Wetzisreute zu bringen.

Hauptamtsleiter Holzhofer erwidert, dass es nicht vorgesehen sei, weitere Grüngutannahmestellen einzurichten, zudem seien die Friedhöfe hierfür auch nicht die richtigen Adressen. Die Grünmüllannahmestellen seien Aufgabe des Landkreises, welche die Gemeinde für den Kreis übernehme. Es konnte zudem seit der Aufgabe der Annahmestelle in Albisreute kein Interessent gefunden, welcher eine weitere Annahmestelle im Gemeindegebiet anbieten möchte.

Energiegenossenschaft
Ein Gemeinderat kennt aus manchen Nachbargemeinden, dass aus den Reihen der Bürgerschaft Energiegenossenschaften gegründet werden, um den BürgerInnen der Gemeinde eine Nahwärmeversorgung anbieten zu können. Er fragt, ob der Verwaltung hier ein Interesse von Schlierer Bürgern bekannt sei.

Bürgermeisterin Liebmann erwidert, dass ihr aus Reihen der Schlierer Bürgerschaft keine Initiative für eine Nahwärmeversorgung bekannt sei. Eine von der Verwaltung angeregte kommunale Wärmeplanung wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Es müsse nun abgewartet werden, ob der Gesetzgeber auch für die kleineren Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorschreibe. Solange dies aber nicht geschehe, werde die Verwaltung auf freiwilliger Basis keine Wärmeplanung anregen bzw. planen.