Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 25.07.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 18. Juli 2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben
Ausgleichsstock

Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass für die Erweiterung der kath. Kita St. Martin Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 350.000 € bewilligt wurden. Beantragt wurden 400.000 €.

Probelokal Musikverein
Bürgermeisterin Liebmann informiert darüber, dass die Umbauarbeiten des neuen Probelokals des Musikvereins im vollen Gange seien, der rote Punkt hierfür vorläge. Ebenso sei der vom Gemeinderat beschlossene Nutzungsvertrag über 75 Jahre mit dem Musikverein unterzeichnet.

Investorensuche ehem. Gasthaus Traube / Seniorenwohnen Eibesch
Bürgermeisterin Liebmann teilt mit, dass mit möglichen Investoren aus der Raumschaft Gespräche bzgl. des Projektes Traube in Unterankenreute und des Seniorenwohnens in Schlier geführt wurden. Derzeit sei aufgrund hoher Baukosten, gestiegener Bauzinsen und der allgemeinen Lage leider kein Interesse von potentiellen Investoren an einer Teilnahme bei Ausschreibungen vorhanden. Diese Projekte müssen in die kommenden Haushaltsjahre verschoben werden. Der Gemeinderat werde im Herbst in einer Klausurtagung über die weitere Vorgehensweise beraten.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Bebauungsplanänderung Wolfegger Straße
-Satzungsbeschluss

Während der letzten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen. Aus der Öffentlichkeit sind während der letzten öffentlichen Auslegung ebenfalls Stellungnahmen zur Bebauungsplanänderung eingegangen.

Diese Stellungnahmen wurden in die Abwägungstabelle eingearbeitet und in der Sitzung vom Planungsbüro Sieber Consult vorgestellt.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlier macht sich die Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 6.7.2023 zu eigen.
2.  Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage.
3.  Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen   Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.4.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
4.  Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Wolfegger Straße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.4.2023 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

TOP 4
Bauantrag: Flst. 313/6, Wolfegger Straße 17
Wohnraum für Geflüchtete Wolfegger Straße, Neubau von neun Wohnungn und Entscheidung über die Fassadengestaltung  

Die Gemeinde Schlier beabsichtigt den Neubau von neun Wohnungen für Wohnraum für Geflüchtete in der Wolfegger Straße in Unterankenreute.

Rechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben befindet sich zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfegger Straße“. Jedoch war dieser zum Zeitpunkt der baurechtlichen Bewertung noch nicht als Satzung beschlossen. Daher wird das Vorhaben nun vorläufig nach § 33 BauGB bewertet. Dieser Paragraf regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung eines Bebauungsplanes. Die Voraussetzungen, welche sich aus § 33 BauGB ergeben, wurden erfüllt und entsprechend kann das Bauvorhaben bewertet werden.

Ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfegger Straße“ rechtskräftig, kann das Vorhaben entsprechend § 30 BauGB genehmigt werden. Dafür darf das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und die Erschließung muss zudem gesichert sein. Diese beiden Voraussetzungen werden bereits erfüllt. Alle zulässigen Höchstmaße wurden eingehalten und die entsprechende Anzahl von Stellplätzen werden dargestellt.

Fassadengestaltung
Von Seiten des Gemeinderates wurde eine weitere Beratung bzgl. der Fassadengestaltung und später auch der Außenanlage gewünscht. Für die Gestaltung der Fassade wurden von Frau Pilz vom Architekturbüro Pilz zwei Varianten erarbeitet. 

1. Variante:
Front Metallrankhilfe mit Begrünung, Geländer Metall (Brandschutz), Giebel und Rückseite farblich einheitlich aber mit angesetzter Putzstruktur.

2. Variante:
Front Metallrankhilfe mit Begrünung, Geländer Metall (Brandschutz), Giebel und Rückseite: EG in Putz, 1. und 2. OG in Holzverkleidung, Stockwerksweise abgesetzt.

siehe Bild 1

siehe Bild 2

Beschluss:
1. Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird einstimmig erteilt.
2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich Variante 2 für die Gestaltung der Fassade des Neubaus für den Wohnraum.

TOP 5
Erweiterung Grundschule Unterankenreute und Neubau Kindertagesstätte Unterankenreute
- Vorstellung und Beschluss der Varianten

Im Herbst 2020 hat die Verwaltung die Projektgruppe Bildung und Region (biregio) mit der Erstellung einer Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplanung beauftragt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass sich vor allem die Geburtenzahlen in 2022 anders als prognostiziert entwickelt haben und von den vorausgesagten 48 Kindern nur 36 geboren wurden. Im Jahr 2023 sind bis zum 18.07.2023 erst 16 Kinder geboren. Von biregio sind für 2023 49 Geburten prognostiziert worden; es ist fraglich, ob bis Ende des Jahres noch 33 Kinder im Gemeindegebiet geboren werden oder ob sich der Trend des Geburtenrückgangs in Schlier weiter fortsetzt.

Diese neuen Geburtenzahlen und auch die Tatsache, dass die Kosten für den Kitaneubau und Schulerweiterungsbau in Unterankenreute viel höher als geplant ausfallen, hat die Verwaltung veranlasst, die Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplanung vom Büro biregio erneut überprüfen zu lassen.

Aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplanung
Einzugsbereich Unterankenreute

Die neuesten prognostizierten Zahlen bestätigen nach wie vor einen aktuell konkreten Bedarf einer Kindertagesstätte in Unterankenreute. Im Ü3-Bereich wurde für das kommende Kita-Jahr 2023/24 ein Defizit von 34 Plätzen berechnet. Die konkreten Anmeldungen für dieses Kita-Jahr liegen bereits vor und bestätigen das Defizit, wenn auch nicht in dem prognostizierten Ausmaß. Die Kita St. Maria in Unterankenreute musste 17 Kindern (12 Ü3, 5 U3) eine Absage erteilen. Erfreulicherweise konnten davon aber 13 Kinder in die Schlierer Kita’s vermittelt werden; 4 Kinder/Familien haben sich bewusst für die Warteliste entschieden. Ca. 10-15 Kinder werden jedes Jahr in Kita’s außerhalb des Gemeindegebietes betreut. Das bedeutet, dass für das kommende Kita-Jahr in Unterankenreute konkret etwa eine halbe Ü3-Gruppe fehlt, jedoch über die Kita‘s im Gemeindegebiet kompensiert werden kann.

Bis 2028 sinkt der Mangel an Plätzen im Ü3-Bereich wieder.

Im U3-Bereich hat Unterankenreute ab 2024/25 ein leichtes Defizit, welches sich in den darauffolgenden Jahren laut Prognose verschärft. Ab 2028 fehlt eine Krippengruppe. 

siehe Bild 3

Ab 2028 sieht biregio vor allem im U3-Bereich einen Platzmangel in Unterankenreute, welcher wohl auch durch die Schlierer Kita’s nicht aufgefangen werden kann; anders im Ü3-Bereich. Hier wäre genügend Platz in den weiteren Kita’s im Gemeindegebiet vorhanden:

siehe Bild 4

Laut Prognose dürfte eine zweigruppige Einrichtung (1 x Ü3, 1 x U3), ggf. mit Erweiterungsoption, für Unterankenreute ausreichend sein. Ursprünglich geplant waren drei Gruppen, ebenfalls mit der Möglichkeit auf Erweiterung.

Der Bau einer Kindertagesstätte wäre frühestens zum Kita-Jahr 2025/26 abgeschlossen, so dass bis dahin ohnehin der Bedarf in der Gesamtgemeinde abgedeckt werden muss. Alle ab den Kita-Jahren 2026/27 vorliegenden Zahlen sind derzeit reine Prognosen und Hochrechnungen, da diese Kinder derzeit noch nicht geboren sind. Des Weiteren sind die Baugebiete „Kehrenberg“ und „Am Bergle“ nahezu vollständig bezogen, so dass momentan nicht absehbar ist, wie sich die Kinderzahlen tatsächlich weiter entwickeln und ob ab 2028 tatsächlich eine Kindertagesstätte benötigt wird.

Fazit:
Da die Geburten im Gemeindegebiet zurückgegangen sind, sich auf einem niedrigeren Niveau als in den letzten Jahren einzupendeln scheinen und in den weiteren Kita’s im Gemeindegebiet in den nächsten Jahren ausreichend Plätze vorhanden sind, schlägt die Verwaltung vor, den Bau einer Kindertagesstätte in Höhe von vorrausichtlich 5 Mio. € vorerst zurückzustellen und die Entwicklung der Geburten-/Kinderzahlen in den nächsten zwei Jahren intensiv zu beobachten. Sobald hier verlässlichere Aussagen getroffen werden können (Anfang 2025), könnte ein Neubau, falls notwendig, forciert werden, so dass dieser zum evtl. benötigten Kita-Jahr 2028/29 bezugsfertig wäre. Die Planungen vom Architekturbüro für eine zweigruppige Kita liegen ja bereits vor.

Grundsätzlich möchte die Verwaltung den Familien natürlich dort, wo der Bedarf vorhanden ist, einen Platz anbieten können. Der Rechtsanspruch ist allerdings rechtlich in der Gesamtgemeinde umzusetzen, so dass die Defizite in Unterankenreute gesamtgemeindlich betrachtet bis 2028 über die Schlierer Kita’s abgedeckt werden können.

Für die Fahrten der Kita-Kinder des Einzugsbereichs Unterankenreute in die Kita’s im Schlierer Einzugsbereich stellt die Verwaltung den Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung. Die Organisation der Fahrten, die Ausarbeitung der Fahrpläne, die Abstimmung mit den Familien und die Suche nach geeigneten Fahrern übernimmt die Verwaltung. Betroffene und interessierte Eltern dürfen sich gerne bereits heute bei der Verwaltung (Frau Link) melden.

Einzugsbereich Schlier
Aufgrund der sehr schwankenden Geburtenentwicklung ist der Einzugsbereich Schlier nach den neuesten Hochrechnungen und Anpassungen der Geburtenzahlen von biregio (Stand: Mai 2023) in den nächsten Jahren  mit den beiden Kindertagesstätten eher überdimensioniert ausgestattet. Laut Prognose sind mittelfristig etwa 1,5 Ü3-Gruppen und etwa eine U3-Gruppe nicht belegt. Diese geringere Auslastung hilft kurz- bis mittelfristig, um den Familien des Unterankenreuter Einzugsgebietes Plätze anbieten zu können.

Mit der Kita St. Martin in Schlier wurde verwaltungsintern bereits besprochen, bei Bedarf die Betriebserlaubnis dahingehend anzupassen, dass auch altersgemischte Gruppen angeboten werden können. Dies bedeutet, dass ggf. mehr U3-Kinder dort Platz haben und somit der gesamtgemeindliche Bedarf besser abgedeckt werden könnte. Da im kommenden Kita-Jahr tatsächlich zu wenige Krippen-Anmeldungen eingegangen sind und sowieso Personal fehlt, wurde das vorhandene Personal bereits so umverteilt, dass nur eine Krippengruppe in Betrieb ist.  Auch hier bleibt die Entwicklung der weiteren Geburten-/Kinderzahlen abzuwarten.

Aktuelle Schulentwicklungsplanung
Die Entwicklung der Grundschulen verläuft noch dynamischer als im Schulentwicklungsplan von 2021 prognostiziert. In der Grundschule Schlier fällt das zusätzliche Wachstum moderat aus. Es gibt dort keinen Handlungsbedarf.

Das erhebliche Wachstum der Grundschule Unterankenreute verstärkt dagegen deren Raummenge noch schneller als erwartet. Bereits jetzt ist die Prognose von 25 Kindern für das Schuljahr 2023/24 erreicht; ein weiterer Zuwachs ist wahrscheinlich, da bis Schuljahresbeginn erfahrungsgemäß noch Kinder dazukommen werden. In den kommenden Jahren wird diese Zahl noch höher liegen; ab 2025/26 liegen schon die Melderegisterzahlen bei über 30 - Zuzüge kommen ggf. noch hinzu. 

Deshalb muss – auf Grundlage der derzeitigen Zahlen - ab dem Schuljahr 2025/26 in Unterankenreute eine 2. Eingangsklasse gebildet werden. Dies setzt sich für folgenden drei Jahre fort, so dass vom Schuljahr 2024/25 bis zu dem Schuljahr 2027/28 mit zwei Eingangsklassen zu rechnen ist.

Somit wäre bis zum Schuljahr 2027/28 die volle 2-Zügigkeit mit acht Klassen erreicht. Zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums sinken die Melderegisterzahlen entsprechend dem jüngsten Geburteneinbruch wieder auf aktuell 23 einzuschulende Kinder ab; je nach der Zuzugsentwicklung werden dann auch die Klassenzahlen jährlich wieder zurückgehen. Aktuell ist von der vollen 2-Zügigkeit nur in einem Schuljahr (2027/28) auszugehen.

Die Verwaltung schließt sich hier dem Vorschlag von biregio an und empfiehlt, mit dem bereits geplanten 1,5-zügigen Ausbau fortzufahren und diesen schnellstmöglich umzusetzen.

Der dringende Handlungsbedarf in Unterankenreute ab dem Schuljahr 2024/25 kann – trotz Erweiterungsbau - nur mit Containerlösungen überbrückt werden.

Variantenvorstellung:
Das Büro Ito hat auf der Basis einer größtmöglichen Flexibilität und der ausreichenden Schaffung von Schulräumen drei Varianten entwickelt. Grundlage der Varianten ist gegenüber dem Wettbe-werbsentwurf, dass auf Grund der obigen Zahlen nur mit der Option für einen zweizügigen Kindergarten mit notwendigem Raumprogramm gerechnet wird. Auch sind die Kosten auf Massivbauweise berechnet, um Baukosten einzusparen. Bei der Schulerweiterung ist überwiegend das Raumprogramm für eine volle 1,5-Zügigkeit inkl. Betreuung und Differenzierungsräumen sowie Materialräumen berücksichtigt.

Jede Variante wurde auch im Hinblick auf die benötigten Container untersucht und deren Nutzung über die Bauzeit bzw. der vorübergehenden Mehrzügigkeit dargestellt. Die Containermiete ist in den Gesamtkosten enthalten.

Alle Varianten berücksichtigen die Feuerwehrzufahrt über den Schulhof, der auf zur Anlieferung von Brennstoffen der Heizung genutzt werden kann.

Variante 1:
Erweiterung der Schule auf 1,5-Zügigkeit (Vorgabe Raumprogramm: 6 Klassenzimmer, 2 Fach-/Mehrzweckräume) durch Abbruch des östlichen Anbaus in großer Variante (Wettbewerb).
Einstöckige Mensa mit der Option einen Kita als 2. Bauabschnitt anzubauen.
Ausgleich der teilweisen Zweizügigkeit durch Container auf dem Parkplatz des DGH mit Nutzung des Bürgersaals (DGH) als Mittagessenraum/Betreuung.

Kosten inkl. Containermiete: 10,42 Mio. € (Massivbau, Trockenbau-Zwischenwände)
davon
Kita 5,0 Mio. €
Mensa 1,4 Mio. €
Schulerweiterung 4,0 Mio. €

Kostengegenüberstellung Holz-Beton-Hybridbau: 11,03 Mio € (+ 6 %)

Variante 2:
Keine Erweiterung der Schule auf 1,5-Zügigkeit; Belassen der 1-Zügigkeit (Vorgabe Raumprogramm: 4 Klassenzimmer, 1 Fach-/Mehrzweckraum). Betreuungsräume auf dem Mensagebäude. Abdeckung der vorübergehenden 2-Zügigkeit über Containerlösung.  Spätere Erweiterung auf 1,5-Zügigkeit nicht ohne Weitere möglich. Keine Barrierefreiheit alter Schulbau.

Kita wie Variante 1
Kosten inkl. Containermiete:  8,43 Mio. € (Massivbau, Trockenbau-Zwischenwände)
davon
Kita 5,3 Mio. €
Mensa 2,2 Mio. €
Schulerweiterung 1,0 Mio. € (Pausenhofgestaltung)

Variante 3:
Verkleinerte Erweiterung der Schule, Klassenzimmer und Betreuung auf dem Mensagebäude.

Kita wie Variante 1
Kosten inkl. Containermiete:  10,38 Mio. € (Massivbau, Trockenbau-Zwischenwände)
davon
Kita 5,2 Mio. €
Mensa 2,2 Mio. €
Schulerweiterung    3,0 Mio. €

Projektgruppe:
Da   
- sich die Varianten 1 und 3 kostenmäßig nur sehr gering unterscheiden
- bei Variante 1 eine bessere Verteilung der Schulräume gegeben ist
- die Variante 1 der 1,5-Zügigkeit und damit der Zukunftsfähigkeit voll Rechnung trägt
- und bei Verzicht auf den Kitaanbau kein separater Zugang zum OG auf der Mensa nötig ist (Aufzug/Treppenhaus)
- Unterrichts- und Betreuungsräume kompakt in einem Gebäude, daher kürzere Wege, klarere Orientierung für die Kinder
hat sich die Projektgruppe für die Realisierung der Variante 1 ausgesprochen.

Bis zur eventuellen Realisierung eines Kitabaus kann zudem das Gebäude „Friedhofstraße 4“ weiter für die Unterbringung Geflüchteter verwendet werden. Die Außenbereichsplanung berücksichtigt dies in einer Variante.

Container:
Die o. g. Kosten beinhalten die Kosten der Containermiete. In der Anlage ist auch dargestellt, wie die Container während der Bauzeit und bei einer Zweizügigkeit verwendet werden. Container sind nach den aktuellen Zahlen bereits ab dem Schuljahr 2024/25 (Klassenstufe 1 zweizügig) für zwei Schuljahre notwendig. Ab dem Schuljahr 2026/27 sind keine Container mehr notwendig, da die benötigten Klassenräume im Neubau durch Doppelnutzung der Differenzierungs-/Mehrzweckräume erreicht wird.

Von Seiten des Gemeinderates kam bereits die Anfrage, ob auf eine Containerlösung verzichtet werden könne, wenn beispielsweise einzelne Klassen der Grundschule Unterankenreute an die Grundschule Schlier verlegt werden würden. Diese Thematik haben wir mit dem Staatlichen Schulamt Markdorf besprochen, welches uns von einer solchen Lösung dringend abrät:
• unterschiedliche Schulkonzepte beider Schulen
• großer logistischer Aufwand, sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte an die Grundschule Schlier zu bringen: Klassen wären nach wie vor der Grundschule Unterankenreute zugehörig; von dort müssten auch die Lehrkräfte gestellt werden
• sonstige davon betroffenen Themen:  kommunale Betreuungsangebote, Mittagessen, Schulgemeinschaft
• schwierig vor allem mit Blick auf die Kinder

Eine Containerlösung wird deshalb von Verwaltungs-, Schulamts- und Schulleiterseite aus klar bevorzugt. Es muss eine Übergangslösung für bis zu drei Klassen geschaffen werden; ein solcher Überhang an Räumlichkeiten ist an der Grundschule Schlier – auch losgelöst von der Schulkonzeption - nicht vorhanden.

Vorgeschlagen wurde, die Conatainerlösung übergangsweise für zwei Jahre auf dem Dorfplatz (Parkplatz) beim Dorfgemeinschaftshaus zu platzieren. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, den Dorfplatz so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen und insbesondere keine Bäume oder Beete entfernen zu müssen. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit der baufällige Schuppen abgerissen und übergangsweise die Container dort aufgestellt werden könnten. Im Anschluss daran könnte ein Ersatzschuppen ggfs. wieder aufgerichtet werden. Ebenfalls wurde angeregt, eine nachhaltigere und wiederverwendbare Alternative für die Container zu prüfen.

Finanzierung/Fördermöglichkeiten:
In der Finanzplanung sind aktuell 2024/25 Gesamtkosten von 8,8 Mio. € beinhaltet, die überwiegend Kreditfinanziert sind. Durch die Trennung in zwei Bauabschnitte kann die Investitionssumme 2024/25 auf 5,5 Mio. € reduziert werden (- 3,3 Mio. €). Ob dann ein Kindergartenneu ab 2028 erfolgen muss, werden die Kinderzahlen zeigen. Die Investition in Höhe von 5 Mio. € auf zwei Jahre kann dann ab 2028 besser dargestellt werden.

An Schulbauförderung sind ca. 215.000 € zu erwarten, die jedoch erst ab 2026 zur Auszahlung kommen werden.

Die angekündigte VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau (bisher nur Entwurfsstand) sieht eine Festbetragsfinanzierung von max. 70 % für Neubau-, Umbau- und Erweiterungsinvestitionen, soweit sie erstmalig oder zusätzliche Betreuungsplätze schaffen, solche erhalten oder qualitativ verbessern, vor. Welche Kosten genau hier eingerechnet werden können bzw. ob überhaupt eine Zuschussgewährung erfolgt, ist noch offen.

Aus dem Ausgleichstock ist für die Gesamtmaßnahme ein Zuschuss von max. 500.000 € zu erwarten. Die genaue Höhe wird jährlich vom Verteilungsausschuss festgelegt. Förderungen über 500.000 € wurden nie bewilligt. Auch hier ist eine Trennung in Schulerweiterung und Kindergartenneubau in den Folgejahren sehr vorteilhaft, da für beide Maßnahmen jeweils ein Förderantrag mit dem Maximalbetrag gestellt werden kann, d. h. die Gesamtförderung erhöht sich dadurch deutlich.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt zu, die Grundschule Unterankenreute mit Mensa/Aula nach den bisherigen Plänen des Architekturbüros Ito (Variante 1) 1,5-zügig auszubauen. 
2. Der Beschluss vom 8.11.2022, die Außenwände und Decken in Vollholz auszuführen wird aufgehoben. Es wird massiv gebaut. Innenwände Trockenbau.
3. Der Gemeinderat beschließt, den Kitaneubau vorerst für zwei Jahre zurückzustellen. Anfang 2025 sollen die Geburtenzahlen und die Kindertagesstättenbedarfsplanung aktualisiert werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Schuljahr 2024/25 eine Übergangslösung (Container o. ä.) für die Grundschule in die Wege zu leiten. Der genaue Standort und Ausführung sollen im Herbst zeitnah nochmals beraten werden.

Lageplan - Variante 1 - Bauabschnitt 1

siehe Bild 5

TOP 6
Neubau Schulräume und Kita Unterankenreute: Untersuchung zu einem Fernwärmenetz, Festlegung der Heizungsart

In der Gemeinderatssitzung am 25.4.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Gebäude Dorfgemeinschaftshaus Unterankenreute, Kita St. Maria Unterankenreute, den Bestands- und Erweiterungsbau der Grundschule Unterankenreute, den Neubau der Mensa/Betreuung sowie den Kitaneubau die Möglichkeit des Aufbaus eines Wärmenetzes zu prüfen.

In Abstimmung mit dem Büro Reiter hat das Büro Marte-Diem, welches mit der HLS-Planung des Schul- und Kitaneubaus beauftragt ist, die Möglichkeiten des Wärmenetzes aufgearbeitet.

Die Kostensituation bezieht sich auf die Realisierung von Kita- und Schulbau.

Rahmenbedingungen:
- Lagerraum ist im UG der Turnhalle (ehemaliger Öllagerraum)
- bestehende Gasheizung (135 kW) wird zur Spitzenlastabdeckung eingesetzt
- Lufterhitzer der Turnhalle und Heizung der Schule (Altbau) sowie Trinkwasseraufbereitung benötigen mind. 65 Grad Vorlauftemperatur
- Angeschlossen werden (bedingt) folgende Gebäude: Turnhalle, Schule Alt- und Neubau, Mensa Bereich, Kita
- Gesamtenergiebedarf 220-250 kW

Nahwärmenetz:
- zukünftiges Nahwärmenetz mittels Leerrohren zur Friedhofstraße realisierbar
- variabler Zubau von Heizkesseln je nach Bedarf
- mittelfristig kein akuter Bedarf, da neue Gasheizung im DGH und neue Pelletheizung in der Kita St. Maria

Varianten:
1. Geothermieanlage mit Wärmepumpe als Kaltwärmenetz (Kaltes Nahwärmenetz)
2. Pelletanlage
3. Hackschnitzelanlage

Zu 1. Wärmepumpe als Kaltwärmenetz:
- Geothermiebohrungen zentral
- Wärmepumpe in jedem Gebäude
- 2 x 90 kW Wärmepumpe
- für Spitzenlast Gasheizung notwendig, auch für Lufterhitzer Turnhalle
- alternativ: Booster-Wärmepumpe zusätzlich (zzgl. 100.000 € Mehrkosten)
- Gesamtkosten 752.600 €

Zu 2. Pelletanlage:
- Pelletkessel 100 kW als Hybrid mit bestehender Gasheizung
- problemlose Erweiterung um zusätzlichen Kessel bei Anschluss weiterer Gebäude (Nahwärmenetz) bzw. bei Wegfall Gasheizung
- 65 Grad Vorlauftemperatur problemlos
- Lagerung Keller problemlos
- Anlieferung über Saugschlauch 10-20 m vor Gebäude
- Verbrauch 40-50 to zu rd. 400 €/to = 16.000 – 18.000 €; 1 x jährlich
- Investition: 166.000 €

Zu 3. Hackschnitzelanlage:
- Kessel 100 kW als Hybrid mit bestehender Gasheizung
- problemlose Erweiterung um zusätzlichen Kessel bei Anschluss weiterer Gebäude (Nahwärmenetz) bzw. bei Wegfall Gasheizung
- 65 Grad Vorlauftemperatur problemlos
- Lagerung im Keller schwierig, da Restfeuchte 20 % (Gebäudeschäden) evtl. separates Lagergebäude notwendig
- Anlieferung problematischer und hohe Zufahrtslast (30 to)
- Verbrauch 250-300 Srm zu rd. 40 €/Srm = 10.000 – 12.000 €; 4 x jährlich
- Bei Bezug von trockeneren Hackschnitzeln (bessere Lagerung) Preis deutlich höher und Verbrauch auch ca. 1/3 höher
- Investition: 176.500 €

Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante Hybridsystem mit Pelletkessel und Leerrohren für ein künftiges Nahwärmenetz die kostengünstigste und flexibelste Option. Einzelne Mitglieder des Gemeinderats plädierten für eine Hackschnitzelanlage. 

Finanzierung:
Die Kosten der Heizung für den Schulerweiterungsbau mit Mensa/Aula sowie den Kitaneubau mit der Vorbereitung für ein Wärmenetz sind in den Haushalten 2024/25 aufzunehmen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Variante 2 (Pelletanlage) für die Beheizung des Schul-/Kitaareals.

TOP 7
Baugebiet „Am Bergle“, Unterankenreute und Gewerbegebiet „Unteres Tal“, Wetzisreute:
Vergabe der Pflanzarbeiten

Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Unteres Tal“ in Wetzisreute wurden am 2.8.2022 vergeben. Diese haben die Bepflanzung des Gebietes mit den Bäumen und Sträuchern lt. Bebauungsplan nicht beinhaltet. Die Bepflanzung, die mit dem Büro Zimmermann und der Bodenseestiftung abgestimmt wurde, steht jetzt zur Realisierung im Herbst 2023 an.

Die Resterschließung des Baugebietes „Am Bergle“ in Unterankenreute wurde am 25.4.2023 vergeben. Auch diese Vergabe hat die Bepflanzungen laut Bebauungsplan nicht beinhaltet. Das Büro Zimmermann hat die Bepflanzung abgestimmt – vor allem die Bäume in der Retention - und die Ausschreibung vorbereitet.

Die Vergabestelle des Landratsamtes hat diese Arbeiten - getrennt in zwei  Lose - öffentlich ausgeschrieben.

Los 1 Gewerbegebiet „Unteres Tal“: 
1 Angebot
Fa. Geiger, Sonthofen 227.078,99 €  (Kostenschätzung: 278.387 €; - 51.300 €)

Los 2 Baugebiet „Am Bergle“: 
2 Angebote
Günstigste Bieterin Fa. Wetzel, Fronreute 32.603,03 € (Kostenschätzung: 62.296 €; -29.693 €)

Damit liegen die Ausschreibungsergebnisse deutlich unter der Kostenschätzung.

Beschluss:
Die Bepflanzungsabeiten werden wie folgt vergeben:
Los 1: Fa. Geiger, Sonthofen zum Angebotspreis von 227.078,99 € und
Los 2: Fa. Wetzel, Fronreute zum Angebotspreis von  32.603,03 €

TOP 8
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Keine Sachstandsberichte aus der Verwaltung.

TOP 9
Anfragen von Ratsmitgliedern
Bepflanzung Baugebiet „Alte Säge“, Kehrenberg

Eine Gemeinderat fragt nach, ob die Bepflanzung des Baugebietes „Alte Säge“ nach Bebauungsplan auch vom Gemeinderat beauftragt werden müsse.

Bürgermeisterin Liebmann verneint dies. Dies sei Aufgabe des Erschließungsträgers. Dieser sei aber aufgrund von Nachfragen seitens der Verwaltung bereits in Abstimmung mit dem Planungsbüro bzw. der Baurechtsbehörde.

Rathausstraße, Schlier – Tonnagebegrenzung
Eine Gemeinderätin berichtet vom Wunsch einiger Anwohner der Rathausstraße, diese in Richtung Sieberatsreute mit einer Tonnagebegrenzung für den Schwerlastverkehr zu versehen.

Stv. Hauptamtsleiterin Link meint, dass bei exremwinterlichen Straßenverhältnissen die K 8040 während der Dauer des Witterungsereignisses für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gesperrt werden darf. Eine grundsätzliche Tonnagebegrenzung wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde jedoch abgelehnt.