Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 25.10.2022

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 18. Oktober 2022
Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier (https://schlier.ris-portal.de/)

 

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Rathaus Schlier: Netzersatzanlage (Notstrom) und Photovoltaikanlage

Nicht nur die aktuelle Energiekrise sondern auch die Überarbeitung des Katastrophenschutzkonzeptes haben die Verwaltung veranlasst, die Netzersatzanlagen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen in wichtigen öffentlichen Gebäuden zu überprüfen. Das Notstromkonzept der Gemeinde wurde bereits in der Sitzung am 26.09.2017 beschlossen und umgesetzt. Damals wurde das Rathaus nicht in die Überlegungen einbezogen, da die Verwaltung nach dem Katastrophenschutzkonzept vom Feuerwehrgebäude aus agiert. Dennoch bleibt das Rathaus im Krisenfall für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Anlaufstelle, so dass es nun mitbetrachtet wird. Hinzu kommt, dass nach dem Wunsch des Gemeinderates eine Untersuchung der Nutzung von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden durchgeführt werden soll.

Die Verwaltung hat beim Büro Kettner und Baur, das die Voruntersuchung für öffentliche Gebäude gemacht hat, eine Grobkostenschätzung sowie ein Honorarangebot für das Rathaus angefordert.

Es wurden zwei Varianten untersucht:
1. PV-Anlage mit 11,3 kWp
Die Kosten des Einbaus einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses (Neubau) mit 11,34 kWp und den Umbau der elektrischen Anlage auf eine Notstromeinspeisung wird vom Büro mit brutto rd. 44.000 EUR veranschlagt. Darin enthalten sind auch ein Batteriespeicher und die Ingenieurkosten.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse geht von einer Amortisationszeit von 15,7 Jahren bei rd. 23 ct/kWh Strompreis aus. Bei zu erwartenden rd. 46 ct/kWh verkürzt sich dieser Zeitraum deutlich auf 8,8 Jahre.

2. PV-Anlage mit 24,3 kWp
Die Kosten des Einbaus einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses (Neubau und Altbau) mit 24,3 kWp und den Umbau der elektrischen Anlage auf eine Notstromeinspeisung, wird vom Büro mit brutto rd. 87.600 € veranschlagt. Darin enthalten sind auch ein Batteriespeicher und die Ingenieurkosten. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse geht von einer Amortisationszeit von 17,4 Jahren bei rd. 23 ct/kWh Strompreis aus. Bei zu erwartenden rd. 46 ct/kWh verkürzt sich dieser Zeitraum deutlich auf 10,3 Jahre.

Die Notstromeinspeisung an sich würde durch ein vorhandenes mobiles Aggregat mit 13,2 kVA erfolgen, das nach dem bisherigen Konzept für das Feuerwehr-/Bauhofgebäude vorgesehen war. Die Leistung ist nach ersten Berechnungen ausreichend für das Rathaus.

Für die Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme liegt ein Honorarangebot nach HOAI Zone II Basissatz mit 3 % Nebenkosten und 5 % Umbauzuschlag vom Büro Kettner und Baur vor.

Aus Sicht der Verwaltung kann im Rathaus der tagsüber erzeugte Solarstrom sofort eigenverbraucht werden. Der Batteriespeicher mit 11,5 kWh stellt die Energie für EDV und Heizung zur Verfügung.

Das Thema „Notstromeinspeisung“ wird in der Sitzung vorerst zurückgestellt.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Photovoltaikplanung grundsätzlich zu.
  2. Die Photovoltaikanlage soll mit einer Größe von 24,3 kWp und einem ersatzstromfähigen Spei-cher geplant werden.
  3. Das Büro Kettner und Baur wird mit der Planung und Ausschreibung der Maßnahme (Nr. 1-6 des Honorarangebotes) in HOAI Zone II Basissatz beauftragt.
  4. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.

TOP 4
Netzersatzanlage für die Feuerwehr

Im Zuge der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses und der Ausstattung des Gebäudes mit einer PV-Anlage mit Batteriespeicher wurde auch die Notstromversorgung überprüft. Das Notstromkonzept der Gemeinde, welches auch das Feuerwehr-/Bauhofgebäude mit einbezog, stammt aus dem Jahr 2017. Die damalige Berechnung der benötigten Leistung wurde anhand der absolut notwendigen Funktionen errechnet, weshalb ein mobiles 13,2 kVA Aggregat beschafft wurde. Die Hauselektrik wurde auf die Notstromeinspeisung umgebaut.

Seit 01.09.2021 gibt es eine Empfehlung des Landes-Arbeitskreises „Netzersatzanlagen für Feuer-wehrhäuser“. Hierin sind detaillierte Vorgaben einer Energiebilanz enthalten, die Grundlage für die Auslegung eines Aggregats sind, wobei die Mindestgröße mit 60 kVA angegeben ist. Daraufhin hat das mit der Elektroplanung der Erweiterung des Feuerwehrhauses beauftragte Büro Kettner und Baur die Energiebilanz in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Verwaltung erarbeitet. Das Ergebnis ist ein stationäres Aggregat mit 100 kVA. Der Standort des Aggregats könnte im Grünstreifen zwischen den Bauhoflager und der Abfahrt zum Keller sein. Die Vorbereitung (Leerrohre) kann mit der Außenanlage Feuerwehr/Bauhof im Zuge der Erweiterung erfolgen. Das Aggregat benötigt eine frostfreie Unterbringung in Form eines Containers oder einer Garage. Das Diesellager kann im beheizten Keller des Bauhofes untergebracht werden.

Die Grobkostenschätzung des Planungsbüros für das Aggregat mit Anschlüssen, Gebäude und Fundamentierung beläuft sich auf rd. 269.400 € incl. Planungshonorare Elektro und Tiefbau.

Das Land fördert im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie Z-FEU Netzersatzanlagen mit 30 % unter der Voraussetzung, dass die Empfehlung des Arbeitskreises „Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser“ beachtet werden. Der Zuschussantrag ist bis Februar 2023 für 2023 zustellen. Daher ist ein Zuschuss in Höhe von rd. 81.000 € zu erwarten.

Das Planungsbüro Kettner und Baur hat für die Maßnahme ein Honorarangebot nach HOAI in Zone II Basissatz mit 5 % Umbauzuschlag und 3 % Nebenkosten gemacht.

Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf die angespannte Energielage einen Ausbau der Notstrom-versorgung nach den Vorgaben des Landes.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung einer Netzersatzanlage für die Feuerwehr, vorbehaltlich einer Zuschussgewährung, zu.
  2. Mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung eines Aggregats mit 100 kVA wird das Büro Kettner und Baur nach HOAI Zone II Basissatz beauftragt. Alternativ wird ein Aggregat mit 60 kvA ausgeschrieben.
  3. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2023 eingestellt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag nach Z-FEU zu stellen.

TOP 5
Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Schlier

Der Brandschutzbedarfsplan 2019–2024 der Feuerwehr Schlier wurde in der öffentlichen Gemeinde-ratssitzung am 26.02.2019 beschlossen.

Mit dem erarbeiteten Brandschutzbedarfsplan wurde unter Berücksichtigung des Gemeindegebietes die Ausstattung und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bewertet. In dieser Analyse sind die besonderen Risiken der Gemeinde ermittelt. Der Brandschutzbedarfsplan bildet somit die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ebenso wird der Grundstock einer mittel- und langfristigen Finanz- und Personalplanung abgebildet.

Der Brandschutzbedarfsplan sieht in der Fahrzeugkonzeption unter Punkt 5.5 vor, dass um den aktuellen und vor allem den kommenden Anforderung gerecht zu werden, die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen werden soll. Das Fahrzeug MTW gehört bei den meisten Feuerwehren inzwischen zur Standardausrüstung. In erster Linie soll der MTW als Einsatzleitfahrzeug dienen. Um dem zu erwartetem Einsatzerfolg, sowie der professionellen Abarbeitung des Einsatzes gerecht zu werden, kann auf eine aktuelle Kommunikation, wie Funkkontakt in allen Bereichen und Fahrzeuge bei der Einsatzfahrt nicht verzichtet werden. Am Einsatzort kann das Fahrzeug mit entsprechender Funk- und EDV-Anbindung (Vernetzung, Pläne, etc...) für Dokumentationen genutzt werden. Auch für die Abarbeitung von Ölspuren kann das Fahrzeug inkl. Hängerbetrieb genügend Einsatzkräfte zur Einsatzstelle bringen. Außerhalb der Einsätze, kann das Fahrzeug als Multifunktionsfahrzeug genutzt werden. Wie z. B. Fortbildungen und Schulungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene, Mannschaftstransportwagen, Jugendfeuerwehr, Fahrzeug für den Hänger.

Um die umfangreichen und komplexen Ausschreibungsunterlagen rechtskonform zu erstellen und auszuwerten, wurde ein fachbezogenes Planungsbüro beauftragt.


Beschluss:

  1. Der Grundsatzbeschluss zur Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens wird gefasst.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrzeug auszuschreiben.

TOP 6
Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Schlier

Bereits seit einiger Zeit besteht verwaltungsintern das Bestreben, die bisherige Vereinsförderung in einer Vereinsförderrichtlinie zu regeln. Die Vereinsförderung findet derzeit sehr indifferent statt. Während einige Fördertatbestände wie die sogenannte „Basisförderung“ und die Investitionskostenzuschüsse für Uniformen seit Jahrzehnten relativ konstant geblieben sind, gibt es teilweise Förderungen, die nicht vergleichbar erbracht werden. Auch gab es teilweise seit Jahrzehnten pauschale Vereinsförderungen, die nun vereinheitlicht werden sollen.


Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vereinsförderrichtlinie ergänzt nun konkrete Sachverhalte der bisherigen Praxis und schreibt diese fest:

Im speziellen sind hier aufgeführt:

-          Jugendförderung
-          Investitionszuschüsse
-          Sanierungszuschüsse
-          Zuschüsse zu Energie- und Wasserkosten, laufende Ausgaben
-          Jubiläumszuwendungen
-          Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an bestimmten Meisterschaften.

Die Vereinsförderrichtlinie wird den Vereinen in der im November stattfindenen Vereinsbesprechung vorgestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Vereinsförderrichtlinien.

TOP 7
Einführung von Dienstradleasing für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Schlier

Die Idee des Dienstradleasings für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in Deutschland sowohl in Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst immer beliebter, was sicherlich auch dem „E-Bike-Boom“ der letzten Jahre geschuldet ist. Mit Elektrofahrrädern lassen sich längere Strecken mühelos bewältigen, und zwar sowohl auf dem Weg zur Arbeit als auch in der Freizeit. Allerdings ist die Anschaffung eines E-Bikes recht kostspielig. Eine Alternative zu den hohen, grundsätzlich sofort und in einer Summe zu entrichtenden Anschaffungskosten ist es daher, ein Rad auf dem Weg der sogenannten Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber zu leasen. Zum finanziellen Vorteil dieser Lösung hinzu kommen die gesundheitlichen und klimaschützenden Aspekte des Radfahrens.

Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasing von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) besteht nunmehr eine Rechtsgrundlage, um den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst das Dienstradangebot zur Verfügung zu stellen. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft getreten.

Zum 31. August 2020 ist die Verwaltungsvorschrift über das freiwillige Radleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Wege der Entgeltumwandlung (VwV JobBike BW) in Kraft getreten. Das Jobradangebot des Landes Baden-Württemberg richtet sich ausschließlich an die Landesbeamtinnen und -beamten. Eine Anwendung auf Kommunalbeamtinnen und -beamte ist über §§ 1, 3 Abs. 3 LBesGBW analog möglich. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach den Vorgaben der VwV Job-Bike BW.

Einen Anspruch auf das Dienstradleasing haben die Beschäftigten der Kommunen zwar nicht, die Gemeindeverwaltung Schlier steht dem Jobrad aber positiv gegenüber und begrüßt die Möglichkeit, durch die Einführung dieses Modells bei der Gemeinde Schlier einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz sowie generell zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu leisten. Die anfallenden Kosten, Personalkosten ggfs. Versicherungen, stellen eine übertarifliche Leistung dar.

Auch wenn es sich um eine übertarifliche Leistung handelt, so sind die finanziellen Auswirkungen für den kommunalen Haushalt nahezu nicht spürbar, da durch Lohnumwandlung der Leasingraten die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter wie Arbeitgeber sinken.

Beschluss:
1.  Der Gemeinderat stimmt dem Angebot eines Arbeitgeberfinanzierten Fahrradleasing/Job-Bike für die Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Schlier grundsätzlich zu.       Diese Leistung wird als übertarifliche Leistung gewährt.
2.  Die Verwaltung wird beauftragt und in eigener Zuständigkeit ermächtigt, einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber abzuschließen. 

TOP 8
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Projektgruppe Kitaneubau und Schulerweiterung Unterankenreute

Bürgermeisterin Liebmann informiert, dass die Gemeinderäte Batzill, Deuringer, Dorn, Prinz und  Schüle in der Projektgruppe zum Kitaneubau und Schulerweiterungsbau Unterankenreute teilnehmen werden. In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2022 sollen die ersten Pläne vorgestellt werden.

Erschließung Gewerbegebiet „Wetzisreute-Ost“ - Verkehrsbehinderungen
Bürgermeisterin Liebmann gibt bekannt, dass derzeit die Linksabbiegespur für das Gewerbegebiet gebaut werde und deshalb die L 326 noch bis voraussichtlich 7. November 2022 gesperrt sei. Aufgrund der vielen Beschwerden habe das Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsbehörde, die Umleitungsbeschilderung mittlerweile anpassen lassen.

Bewerbungsverfahren Gewerbegebiet „Wetzisreute-Ost“
Hauptamtsleiter Holzhofer teilt mit, dass mittlerweile zehn Bewerbungen für das Gewerbegebiet eingegangen seien. Acht Bewerbern konnte eine Zusage erteilt werden, einer davon habe mittlerweile die Bewerbung wieder zurückgezogen. Evtl. können in diesem Jahr schon die ersten Kaufverträge unterschrieben werden.

TOP 9
Anfragen von Ratsmitgliedern

Kieswerk Tullius
Ein Gemeinderatsmitglied fragt aufgrund der letztwöchig stattgefundenen Rodungsaktion im Kieswerk Tullius nach, wie oft dort noch gerodet werden müsse und ob diese Rodungsaktion von der Abbaugenehmigung bis Ende 2024 gedeckt war.
Bürgermeisterin Liebmann erwidert, dass die Rodungsaktionen im Rahmen der Abbaugenehmigung stattgefunden haben. Wie weit der Abbau innerhalb der Genehmigung noch möglich sei, müsse sie abklären.