Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

Autor: Stauss
Artikel vom 11.10.2022

PRESSEMITTEILUNG

Finanzamt Ravensburg - 07. Oktober 2022

Bis Ende Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben (Grundsteuer B). Bislang wurden von den ca. 72.000 abzugebenden Erklärungen im Finanzamtsbezirk Ravensburg etwas mehr als 25 % eingereicht. Dies entspricht dem Landesdurchschnitt.

Für die teilweise sehr umfangreichen und zeitintensiven Anfragen sind arbeitstäglich bis zu 15 Mitarbeiter für Sie im Einsatz. Es kann aber trotzdem zur zeitverzögerten Entgegennahme von Telefonaten, Terminvereinbarungen oder Beantwortung von Anfragen führen. Bitte haben Sie dafür Verständnis..

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt- Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle für die Erfassung in Elster.

Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, muss aktuell nicht mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Nach heutigem Stand sollen im ersten Quartal 2023 Erinnerungsschreiben an diejenigen versandt werden, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Es wird um Verständnis gebeten, dass das Finanzamt für die Erstellung der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B nur sehr eingeschränkt Unterstützung leisten kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Für alle eingereichten Grundsteuererklärungen ergehen nach und nach die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid. Der Versand der Bescheide beginnt in Kürze und kann bis Ende 2024 andauern. Um die Bearbeitung zügig vorzunehmen, wird gebeten von Rückfragen, insbesondere nach dem Bearbeitungsstand, Abstand zu nehmen.

Falls die Angaben im Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid nicht richtig sein sollten, können Sie dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt Ihnen Ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden.