Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 06.10.2023

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. September 2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde
Kommunaler sozialer Wohnungbau, Wolfegger Straße

Eine Einwohnerin möchte wissen, warum das soziale Wohnungsbauprojekt in der Wolfegger Straße als „Sozialer Wohnungsbau“ und nicht als „Flüchtlingsunterkunft“ betitelt werde.
Stv. Bürgermeister Deuringer macht deutlich, dass auch eine Flüchtlingsunterkunft sozialen Zwecken diene und der Name nach wie vor passend sei. Des Weiteren werde der Wohnungsbau in der Wolfegger Straße so geplant und realisiert, dass dieser, sollten die Räume für eine Flüchtlingsunterbringung nicht mehr benötigt werden, auch ggf. sozial Schwachen zur Verfügung stehen solle.

Bebauungsplan „Alte Säge“, Kehrenberg - Grundflächenzahl (GRZ)
Ein Einwohner des Baugebietes „Alte Säge“ muss auf Anordnung der Baurechtsbehörde beim GVV Gullen seine Außenanlagen zurückbauen, da er die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) überschritten habe. Er bittet das Gremium um Unterstützung bzgl. der Rückbauforderung und um Anpassung des Bebauungsplans bei der GRZ.
Stv. Bürgermeister Deuringer antwortet, dass sich das Gremium diesbezüglich beraten müsse.

TOP 3
Antrag auf Vereinszuschüsse nach den Richtlinien: Musikverein Schlier-Ankenreute und Sportverein Ankenreute

Um ein reges Vereinsleben auch weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, hat der Gemeinderat am 18.10.2022 Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit beschlossen, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, gewisse Förderungen ermöglichen können. Auf die Richtlinien und die Anträge wird verwiesen.
Zur gemeindlichen Vereinsförderung gehört nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern vielfältige Initiativen, um ein echtes kulturelles und sportliches Leben in der Bürgerschaft zu wecken und zu wahren. Durch die gemeindliche Förderung der Vereine und Gruppen sollen auch deren Selbstverantwortung gestärkt werden. Die Gemeinde erwartet allerdings, dass die Vereine sparsam und wirtschaftlich haushalten und mit der Gemeinde eng zusammenarbeiten.

1. Musikverein:
Der Musikverein beantragte Mittel nach den Vereinsförderrichtlinien mit Antrag vom 27.06.2023. Es sollen Uniformen und Instrumente beschafft werden.
Nach Ziffer 4.3 der Vereinsförderrichtlinien können zur Beschaffung von Musikinstrumenten, Uniformen und zugehöriger Ausstattung (Fahnen etc.), ein Zuschuss von bis zu 25 % der Anschaffungskosten gewährt werden. Auf Uniformen und Ausstattung ist das Gemeindewappen bzw. das Gemeindelogo zu führen. Zuschussfähig sind nur Instrumente, Uniformen und Ausstattung, deren Anschaffungswert mindestens mehr als 1.000 € beträgt.
Laut Antragsunterlagen des Musikvereins belaufen sich die Kostenschätzungen auf ca. 10.000 €. Die Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen wären nach den Förderrichtlinien mit höchstens 25 %, mit 2.500 €, förderfähig.

2. Sportverein:
Der Sportverein beantragt Mittel nach den Vereinsförderrichtlinien mit Antrag vom 01.06.2023. Auf dem Sportgelände in Wetzisreute wird dieses Jahr noch eine Materialhütte des Sportvereins erstellt. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt.
Nach Ziffer 4.1 der Vereinsförderrichtlinien können Investitionszuschüsse beantragt werden. Die Vereine erhalten durch Entscheidung im Einzelfall bis zu 20 %, höchstens jedoch 200.000 €, der nachgewiesenen Baukosten ohne Eigenleistungen. Eine angemessene Eigenleistung des Vereins und seiner Mitglieder ist nachzuweisen. Für Vereinsgaststätten und ähnliche Einrichtungen werden keine Zuschüsse gewährt.
Laut Antragsunterlagen des Sportvereins belaufen sich die Kostenschätzungen auf 25.209,29 €.
Das Vorhaben wäre nach den Förderrichtlinien mit höchstens 20 %, mit 5.041,86 €, förderfähig.

Finanzierung:
Die Zuschüsse können im Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich eines genehmigten Haushalts, ausbezahlt werden.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen des Musikvereins Schlier-Ankenreute mit maximal 25 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten zu fördern.
2. Der Gemeinderat beschließt das Projekt „Materialhütte“ des Sportvereins Ankenreute mit maximal 20 % der nachgewiesenen Baukosten zu fördern.

TOP 4
Baugesuche
4.1 Bauantrag: Flst. 82/4, Gessenried 6: Verlängerung der bestehenden Werkhalle für den Holzbaubetrieb

Beschluss:

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 5
Verkauf eines Bauplatzes im Weidenweg in Unterankenreute: Vergabeverfahren

Durch die Änderung des Bebauungsplanes „Wolfegger Straße“ ist ein Grundstück im Weidenweg zur Ausweisung als Bauplatzes nun möglich.

siehe Bild 1

Vergabeverfahren:
Der Verkauf bzw. die Vergabe ist wie folgt möglich:

1. Vergabe nach Punkten entsprechend eines zuvor aufgestellten Kriterienkatalogs:
Dieses Verfahren wurde für den Verkauf der meisten Bauplätze im Baugebiet „Am Bergle“ angewendet. Es ist geeignet, wenn mehrere Bauplätze in einem Baugebiet veräußert werden sollen. Für den Verkauf eines einzelnen Bauplatzes ist der Verwaltungsaufwand zu hoch.

2. Losverfahren:
Das Losverfahren ist für die Vergabe eines einzelnen oder weniger Bauplätze geeignet. Vorab ist der Kauf- preis des Bauplatzes festzulegen. Jeder kann sich auf den Bauplatz bewerben. Aus allen Bewerbern wird dann ausgelost, wer den Zuschlag erhält.
Als Kaufpreis wird 300 €/m² vorgeschlagen (272 m² x 300 €/m² = 81.600 €).

3. Bieterverfahren:
Dieses Verfahren wurde bei zwei Grundstücken im Neubaugebiet „Am Bergle“ gewählt, die der Gemeinde erst später zum Verkauf zur Verfügung standen. Bei diesem Verfahren kommt der Bieter zum Zuge, der den höchsten Kaufpreis bietet. Es wird ein Mindestgebot pro qm festgelegt.

Die Gemeindeverwaltung favorisiert die Alternativen 2 und 3. Alternative 1 wäre kaum verhältnismäßig wenn man bedenkt, wie viel Zeitaufwand eine Auswertung der Bewerbungen ergeben würde. Die Herstellung sämtlicher Anschlüsse (Wasser und Kanal ab dem Hauptkanal bzw. der Hauptwasserleitung) sind vom Bauherrn selbst zu tragen. Dies wurde auch so bei der Bauplatzvergabe in der Grünkrauter Straße beschlossen.

Kaufvertrag:
Unabhängig vom Vergabeverfahren können im Kaufvertrag Bedingungen aufgenommen werden, wie bspw. bei den Bauplätzen im Neubaugebiet „Am Bergle“ (abgesehen vom Energiekonzept). Das wären z. B. die Verpflichtung zu einer hohen Gebäudeenergieeffizienz (KfW-Effizienzhausstandard KfW55 oder besser) und Vorbehalt Wiederkaufsrecht, wenn der Erwerber den Vertragsgegenstand ohne Zustimmung des Veräußerers ganz oder teilweise unbebaut weiterveräußert und der KfW55-Effizienzhausstandard o- der besser nicht eingehalten wird.

Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2023 sind auf Basis eines Verkaufspreises von 300 €/qm in Summe 81.600 € Erlöse aus Buchwert (11.600 €) und außerordentliche Erlöse aus Verkauf (70.000 €) eingestellt und auch dringend zur Investitionsfinanzierung notwendig. Für notwendige Grundstücksanschlüsse Wasser und Kanal sind keine Mittel veranschlagt, da von einer Erschließung durch den Bauherren - wie beim Platz in der Grünkrauter Straße - ausgegangen wurde.

Beschluss:
Der Bauplatz wird im Bieterverfahren gegen Höchstgebot, mit einem Mindestgebotspreis von 300 €/qm ausgeschrieben. Der Bauplatz wird ohne Bauzwang und ohne zusätzlichen Bauauflagen ausgeschrieben.

TOP 6
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau auf dem Dreher-Areal: Vergabe der Erdarbeiten

Der Gemeinderat hat sich zuletzt mit dem Projekt in der Sitzung am 16.05.2023 befasst (Information über Kosten, Auswahl Beheizungssystem). Für das Vorhaben ist eine Förderung aus dem Programm „Wohnraum für Geflüchtete“ in Höhe von 900 €/qm Wohnfläche bewilligt worden. Der Zuschussbescheid setzt einen Maßnahmenbeginn (Abschluss Bauvertrag) bis 30.10.2023 voraus.

Dementsprechend hat das Büro Pilz über die Zentrale Vergabestelle die Erdarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Eingegangen sind drei Angebote. Günstigste Bieterin ist die Fa. Leuthe zum Angebotspreis von 46.685,49 €.
Die Kostenschätzung hat einen Betrag von 101.102,40 € vorgesehen, so dass die Vergabe rd. 54.400 € günstiger ausfällt.
Die Ausschreibung der restlichen Rohbauarbeiten (Maurer, Holzbau, Schlosser, HLS, Elektro, Fenster/Türen, Estrich, etc.) erfolgt bis 31.10.2023, so dass die Vergabe im Paket in der Novembersitzung erfolgen kann. Damit stehen dann im November die tatsächlichen Kosten des Projekts weitgehend fest.

Beschluss:
Die Erdarbeiten werden an die Fa. Leuthe zum Angebotspreis von 46.685,49 € vergeben.

TOP 7
Erweiterung Grundschule Unterankenreute und Neubau Kindertagesstätte: Weiterbeauftragung Fachplaner
In der Gemeinderatsitzung am 20.09.2022 wurden die Architektenleistungen aus dem Wettbewerb vergeben sowie die Fachplaner für das Projekt ausgewählt. Da der Ablauf des Projekts unklar war, wurde eine Beauftragung nur bis Leistungsphase (LPH) 3 (Entwurfsplanung) beschlossen. Daher wurden die Verträge mit dem Architekten und den Fachplanern als Verträge mit stufenweiser Beauftragung abgeschlossen. Aus heutiger Sicht war dieses Vorgehen absolut richtig, da sich die Voraussetzungen für den Bau der Kindertagesstätte deutlich geändert haben.
Sinnvoll wäre es nun, die Beauftragung von Architekt und Fachplanern auf LPH 4 (Genehmigungsplanung) auszuweiten. Damit stünde am Ende der LPH 4 je ein genehmigtes Baugesuch für Schule mit Mensa und Kindertagesstätte. Das hätte den Vorteil, dass bei festgestelltem Bedarf die Kindertagesstätte zügig gebaut werden könnte.
Ab der LPH 5 (Ausführungsplanung) würde dann eine Weiterbeauftragung mit den reduzierten Kosten Schule und Mensa erfolgen. Damit könnte auch eine saubere Abrechnung der Maßnahme erfolgen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des Architektenvertrage sowie der Verträge der Fachplaner auf Leistungsphase 4 zu.

TOP 8
Jahresrechnung 2022: Beratung und Beschlussfassung

Der Jahresabschluss ist gem. § 95 b Gemeindeordnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und innerhalb eines Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Diese engen Fristen werden eingehalten, so dass der Jahresabschluss 2022 dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der Jahresabschluss gliedert sich wie folgt:

1. Bilanz
Die Bilanzsumme erhöht sich um 4.881.471,50 € auf 43.510.296,75 €.

2. Ergebnisrechnung
a) Ordentliches Ergebnis
Das ordentliche Ergebnis konnte sich von einem geplanten Fehlbetrag von 928.900 € zu einem leichten Überschuss von 26.193,12 € verbessern. Maßgeblich waren hohe Erträge aus dem Finanzausgleich sowie die Auswandsdisziplin im Aufwandsbereich. Der Überschuss wird der Rücklage zugeführt, welche einen Endstand von 347.039,87 € aufweist.
b) Sonderergebnis
Das Sonderergebnis bricht von einem geplanten Überschuss von 1.089.900 € auf einen tatsächlichen Überschuss von 7.185,73 € ein. Ursache hierfür ist der „Totalausfall“ von Gewerbeplatzverkäufen im Gebiet „Wetzisreute-Ost. Das Sonderergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt, welche sich dadurch auf 5.133.896,27 € erhöht.
c) Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis (Ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis in Summe) schließt mit 33.378,85 € ab (Plan: 161.000 €).

3. Finanzrechnung
a) Liquidität
Der Zahlungsmittelbestand hat sich zum Ende des Rechnungsjahres von 1.161.651 € auf 790.178 € verringert, wobei in der Summe ein Kassenkredit in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten ist.
b) Kreditaufnahme
Zur Aufrechterhaltung der Liquidität und zur Finanzierung der Investitionen musste die Kreditermächtigung des Haushaltes (3,0 Mio. €) voll in Anspruch genommen werden.
c) Zahlungsmittelüberschuss laufender Betrieb
Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 938.104,20 € (Plan: 180.400 €). Damit wird eine Netto–Investitionsrate (Überschuss abzüglich Tilgungen) erwirtschaftet.
d) Investitionstätigkeit
Es wurden insgesamt lediglich 530.337 € (Plan 5.475.100 €) aus Investitionseinzahlungen und 5.674.805 € € (Plan: 9.528.100 €) aus Investitionsauszahlungen verbucht. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 1.091.467 €.

4. Ergebnis- und Finanzrechnung mit Planvergleich
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen mit Planvergleich und Darstellung der Investitionen sind nach der Systematik des Haushaltsplanes auf den Seiten 36 bis 151 abgebildet.

5. Anhang
Dieser beinhaltet die Übersichten über die Anlagen, Rückstellungen und Schulden (ab Seite 164).

6. Rechenschaftsbericht
Die kurze Zusammenfassung findet sich ab Seite 180.

Finanzierung:
Die Überschüsse des laufenden und des Sonderergebnisses werden den Rücklagen zugeführt und stehen damit der Finanzierung künftiger Haushalte zur Verfügung

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen wie vorgelegt fest.
2. Das ordentliche Ergebnis (Überschuss) in Höhe von 26.193,12 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Das Sonderergebnis in Höhe von 7.185,73 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
4. Der Feststellungsbeschluss wird gefasst.

TOP 9
Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung

Wie auch in den Vorjahren hat die Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH den steuerrechtlichen Abschluss der Wasserversorgung für 2022 fertiggestellt. Die Wasserversorgung ist bilanzierungspflichtig.
Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen: bei den Umsatzerlösen um rd. 20.000 € durch höhere Verkäufe (auf 1,55 €/cbm angepasster Wasserzins). Die Abgabe an die TWS ist konstant (rd. 94.000 €), ebenso wie die Interne Leistungsverrechnung. Die Kostenersätze von Rohrbrüchen sind um 4.000 € auf 15.500 € gestiegen. Bei den sonstigen Betrieblichen Erträge ist gegenüber dem Vorjahr keine Körperschaftssteuererstattung (rd. 11.000 €) enthalten. Die Erträge belaufen sich insgesamt auf 469.819 € (Vorjahr 459.656 €).
Die Aufwendungen sind dagegen deutlich reduziert auf 393.420 € (Vorjahr 463.185 €). Der reine Materialaufwand ist um rd. 29.000 € gestiegen, wobei hier die Kalkulationen und die Hydraulischen Berechnungen durch Dritte zu Buche schlagen. Aufwendungen für die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes sind nicht angefallen. Der Personalaufwand ist tarifbedingt und durch den neuen Mitarbeiter gestiegen (96.386 € +13.550 €). Die Abschreibungen sind (ohne die Aktivierung der Hochbehältersanierung) auf Vorjahresniveau (164.200 €). Bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Verringerungen um rd. 110.000 €. Die reine Rohrnetzunterhaltung verringert sich um 35.600 € auf 26.600 € (Vorjahr: Leitungsverlegung Hintermoos). Die Internen Leistungsverrechnungen reduzieren sich um 26.800 € auf 42.400 €, da der Bauhof nicht so oft in Anspruch genommen wurde. Die Energiekosten konnten ebenfalls um rd. 2.000 € auf 16.000 € gesenkt werden. Der „Wasserpfennig“ in Höhe von rd. 10 ct/cbm Wasserentnahme beträgt 2022 rd. 28.700 €.
Erstmals konnte der Gewinn durch die beschlossene Konzessionsabgabe an die Gemeinde in Höhe von 3.950 € gesenkt werden.
Auf den Jahresgewinn vor Steuern sind rd. 10.700 € an Körperschaftssteuer und 9.300 € Gewerbesteuer abzuführen, so dass ein Jahresgewinn in Höhe von 56.242,58 € € (Vorjahr Verlust 3.529 €) verbleibt.
Die Bilanzsumme steigt um 435.037 € auf 4,314 Mio. €, vor allem durch die Erhöhung des Sachanlagevermögens (Hochbehälter, Erschließung).
Der ausgewiesene Gewinn in Höhe von 56.242,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss:
Dem steuerrechtlichen Abschluss 2022 der Wasserversorgung wird zugestimmt. Der Gewinn in Höhe von 56.242,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 10
Betrieb der Breitbandversorgung: Abschluss 2022

Die Breitbandversorgung ist ein Betrieb gewerblicher Art und damit voll steuerpflichtig. Dies hat den Vorteil Vorsteuer aus den Investitionen ziehen zu können. Der Betrieb ist nicht bilanzierungspflichtig, muss aber eine einfachere Einnahmeüberschussrechnung fertigen, damit die Ertragssteuerbelastung berechnet werden kann.
Den steuerlichen Abschluss hat, wie im Vorjahr, die Schüllermann Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt.
Das Betriebsergebnis zeigt, dass durch die laufende Erweiterung und die neuen Anschlüsse im Breitbandnetz die Pachterträge deutlich steigen (100.150 € + 86.000 €). Dies liegt daran, dass die Abrechnungen 2021 und 2022 nach Vorliegen der Daten von der NetCom endlich vorgenommen werden konnten. Ansonsten sind ertragsseitig die Abrechnung der Hausanschlüsse enthalten sowie die Umsatzsteuererstattung. Auf der Aufwandsseite stehen dagegen die Aufwendungen für die Hausanschlüsse (rd. 25.400 €) sowie die Vorsteuer. Die Abschreibungen sind konstant.
So kann der Vorjahresverlust (21.765,21 €) in einen steuerlichen Gewinn in Höhe von 69.782,54 umgekehrt werden.
Der Gewinn ist mit dem Verlustvortrag bis einschließlich 2021 in Höhe von 41.455 € verrechenbar. Der darüber hinausgehende Betrag führt dazu, dass Körperschaftssteuer (3.691 €) und Gewerbesteuer (3.465 €) abzuführen sind. Der Reingewinn beträgt damit 62.626,54 €.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Abschluss der Breitbandversorgung 2022 zur Kenntnis.

TOP 11
Sachstandsberichte aus der Verwaltung

Keine Sachstandsberíchte aus der Verwaltung.

TOP 12Anfragen von Ratsmitgliedern Geburtenzahlen
Ein Gemeinderat interessiert sich für die aktuellen Geburtenzahlen im Gemeindegebiet.
Stv. Hauptamtsleiterin Link wird diese Zahlen bis zur nächsten Sitzung ermitteln.

Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich
Eine Gemeinderätin meint, dass die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches am Schlierer Dorfplatz durch die Anpflanzungen schlecht sichtbar seien und die Beschilderung zu hoch abgebracht sei.
Die Verwaltung wird das Anliegen prüfen.