Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schlier

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Hauptbereich

Bericht über die öffentliche Sitzung

Autor: Stauss
Artikel vom 09.01.2024

des Gemeinderats am 12. Dezember 2023

Die vollständigen Sitzungsunterlagen und Beschlüsse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schlier

TOP 1
Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

TOP 3
Turn- und Festhalle Wetzisreute: Sachstand Prüfung Statik, Umsetzungsbeschluss

In der Sitzung vom 17.10.2023 wurde bereits über die notwendige Sanierung der Risse in der Holzkonstruktion der Hallendecke informiert. Das Büro Fecher Werner Sauter hat mittlerweile die Statik komplett überrechnet und die Konstruktion mittels Hubsteiger vor Ort kontrolliert. Tatsache ist, dass die ursprüngliche Statik korrekt war, ausgehend von den damals gültigen Schneelastvorgaben. Bei der Überprüfung der Statik 2009 wurde bereits festgestellt, dass die aktuellen Schneelastvorgaben fast doppelt so hoch sind und die Halle daher ertüchtigt werden muss. Daraufhin wurden die Verstärkungen an den Unterzügen und Knotenpunkten vorgenommen. Die aktuelle Berechnung des Planungsbüros zeigt, dass fast alle Vollholz-Streben unter Zug sehr deutlich überlastet sind, so dass eine einfache Verstärkung der Knoten bzw. der Risse im Vollholz nicht ausreichend sind.

Folgende Lösung wird vorgeschlagen: Eine Ertüchtigung der Statik auf die heutigen Schneelastanforderungen. Dies kann durch Austausch der Vollholz-Zugstreben durch Stahl-Zugstäbe und durch Austausch der Vollholz-Unterzüge in Schichtholz geschehen. Damit wäre die Halle zukunftssicher und die bisher notwendige Räumung bei Schnee nicht mehr notwendig.

Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Variante auf ca. 16.500 € - 20.000 € je Binder zzgl. Nebenkosten. Bei neun Bindern ergeben sich so Gesamtkosten von ca. 160.000 € - 190.000 €. Die Umsetzung sollte nach Ausschreibung zeitig im Frühjahr erfolgen.

Um die Zeit bis zur Sanierung zu überbrücken, wurde vom Büro Fecher Werner Sauter ein Schneeräumplan erstellt, der bei der Dachräumung von der Feuerwehr zu beachten ist, um Schäden an der Halle zu vermeiden. Der Plan wurde bereits mit der Feuerwehr besprochen.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Sanierung der Hallenstatik zu.
2. Die Maßnahme soll im Haushalt 2024 aufgenommen und baldmöglichst ausgeschrieben und umgesetzt werden.
3. Der Austausch der Vollholz-Zugstreben erfolgt in der Variante Stahlstreben (Besista) mit Untergurt in Holz (Schichtholz Gl 32h) mit Grobkosten von 16.500 € netto je Binder.

TOP 4
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau Dreher-Areal: Vergabe von Bauleistungen

Die letzten Vergaben erfolgten in der Sitzung am 21.11.2023. Über die Zentrale Vergabestelle wurden weitere Gewerke ausgeschrieben, die nachfolgend mit den jeweils günstigsten Bietern aufgeführt sind:

1. Fenster und Außentüren: Fa. Ullrich, Angebotspreis: 108.981,33 € (+ 45.052,15 € zur Kostenschätzung)
Die ausgeschriebenen Alu-Fensterbänke werden im Nachtrag herausgenommen und durch Beton-Fensterbänke ersetzt: Auftrag nach Nachtrag: Angebotspreis: 93.548,37 € (+ 29.548,37 € zur Kostenschätzung)
2. Estrich: Fa. Bossert, Angebotspreis: 81.665,93 € (+ 6.022,39 € zur Kostenschätzung)
3. Putz- & Malerarbeiten: Fa. Ruetz, Angebotspreis: 140.917,97 € (- 4.035,93 € zur Kostenschätzung)
4. Trockenbau: Fa. Johannes Schmid, Angebotspreis: 52.583,61 € (+ 9.600,57 € zur Kostenschätzung)
5. Fliesenarbeiten: Fa. Musch, Angebotspreis: 44.769,88 € (+10.406,20 € zur Kostenschätzung)

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gewerke wie folgt zu vergeben:
1. Fenster und Außentüren an die Fa. Ullrich zum Angebotspreis von 108.981,33 €.
2. Estrich an Fa. Bossert zum Angebotspreis von 81.665,93 €.
3. Putz- & Malerarbeiten an Fa. Ruetz zum Angebotspreis von 140.917,97 €.
4. Trockenbau an Fa. Johannes Schmid zum Angebotspreis von 52.583,61 €.
5. Fliesenarbeiten an Fa. Musch zum Angebotspreis von 44.769,88 €.

TOP 5
Kommunaler Sozialer Wohnungsbau Dreher-Areal: Vorstellung der Freianlagenplanung

Die Landschaftsarchitektur wurde in der Sitzung am 17.10.2023 an das Büro Kappler, Wangen, vergeben. In der Sitzung wurde der Auftrag erteilt, Einsparpotentiale zu prüfen. Das Büro Kappler hat mittlerweile die Planung der Außenbereiche samt Retention fertiggestellt.
Die Kostenschätzung geht davon aus, dass der Kostenrahmen lt. Kostenschätzung Büro Pilz in Höhe von brutto 274.000 € eingehalten wird.

(siehe Bild 1)

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Freianlagenplanung zu.

TOP 6
Erweiterung Grundschule Unterankenreute

Die Festlegung auf eine Variante des Neubaus (1,5 zügiger Ausbau) wurde in der Sitzung am 18.7.2023 getroffen.

Freianlagenplanung:
Das Büro Kappler hat inzwischen die Freianlagenplanung fertiggestellt. Dabei sind weitere Forderungen des Schulhausbaus eingeflossen, insbesondere der Bedarf an einer kleinen Sportanlage sowie die Einbeziehung des Spielplatzes. Die Kosten sind in der Kostenschätzung (5,8 Mio. € gesamt) enthalten.

(siehe Bild 2)

Übergangslösung:
Das Büro Ito hat auf Grund des Raumbedarfs und dem Baufortschritt beim Anbau eine Übergangslösung in Form von Containern auf dem Parkplatz beim Dorfgemeinschaftshaus ausgearbeitet. Die Kosten liegen bei rund 109.000 € und sind in den im Haushalt berücksichtigten Baukosten enthalten.

(siehe Bild 3)

Da die Parkplätze im Süden des Grundschulgrundstücks vorab gebaut werden, stehen ausreichend Parkierungsflächen während der Containernutzung zur Verfügung. Die vorgeschlagene Containerlösung wurde mit der Grundschule abgestimmt.

Vergabe Containeraufstellung:
Das Büro Ito hat die geplanten Container bei drei Fachfirmen angefragt. Günstigste Anbieterin ist die Fa. Würzburger zum Angebotspreis von 108.766 € brutto. Zu den angefragten Grundkosten kommen noch ggfs. Zusatzkosten für Anschlüsse Elektro und EDV/Medientechnik, mobile Handwaschbecken. u. ä. hinzu. Die Kostenschätzung hat hierfür 152.300 € vorgesehen.

Bauausschuss:
Um Einzelheiten bei der Gestaltung, dem Bau und Ähnlichem nicht vollumfänglich im Gesamtgremium zu diskutieren, schlägt die Verwaltung die Bildung eines projektbezogenen beratenden Bauausschusses vor. Dieser könnte mit zwei Vertretern der Schule (Rektor, Lehrkraft), vier Gemeinderäten und der Verwaltung besetzt sein. Dieses Vorgehen wurde bereits bei der Planung des ursprünglichen Kindergartenbaus am kath. Kindergarten praktiziert. Die Bestellung kann nach Vorschlägen aus der Mitte des Gemeinderates erfolgen.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Freianlagenplanung wie vorgestellt zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Planung der Übergangslösung mit Containern zu.
3. Die Container werden zum Grundangebotspreis von 108.766 € an die Fa. Würzburger vergeben.
4. Für das Projekt wird ein beratender Bauausschuss gebildet. Dieser besteht aus Rektor Steiner, einer noch zu benennenden Lehrkraft, der Verwaltung sowie den Gemeinderäten: Severin Batzill, Ulrich Jassniger, Ilona Prinz, Stefan Schüle

TOP 7
Netzersatzanlage für die Feuerwehr

Die Gemeindeverwaltung hat nach der Empfehlung des Landes-Arbeitskreises „Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser“ einen Zuschuss im Bereich Notstromaggregat beantragt. Nach diesen Empfehlungen wurde eine stationäre Netzersatzanlage projektiert und angedacht. Die Energiebilanz wurde auf 100 kvA berechnet. Die Grobkostenschätzung hierfür lag bei rd. 269.400 € inkl. Planungshonorare Elektro und Tiefbau. Der Gemeinde Schlier wurde per Bescheid vom 13.6.2023 ein Zuschuss von 55.000 € gewährt. Rd. 215.000 € müssten somit über den Haushalt der Gemeinde finanziert werden, was aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist und deshalb nach günstigeren Lösungen gesucht wurde.

In weiterer Absprache mit der Feuerwehr Schlier, dem Planungsbüro und nach Beobachtung des Marktes ist nun geplant, anstelle einer stationären Anlage ein mobiles Gerät anzuvisieren. Dabei können die kompletten Bauleistungen, Gründung sowie die Niederspannungsinstallationsanlagen eingespart werden. Ebenfalls konnte die Energiebilanz auf rd. 65 kVA reduziert werden.

Ein mobiles Aggregat ist auf einem Anhängerfahrgestellt verlastet, könnte im Feuerwehrgerätehaus untergebracht und bei Bedarf außerhalb des Gebäudes, ausschließlich zur Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses, eingesetzt werden. Die Kosten für ein solches Gerät liegen bei weitaus geringeren, geschätzten Anschaffungskosten von rd. 70.000 €.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Änderungsantrag bei der Zuschussstelle zu stellen. Ggf. wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % (21.000 € Zuschuss, Kostenanteil Gemeinde: 49.000 €) auf Grundlage der reduzierten Kostenschätzung genehmigt.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Änderungsantrag zu stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt (vorbehaltlich der Förderzusage) einen mobilen Stromerzeuger auszuschreiben.

TOP 8
Kulturdenkmale in der Gemeinde Schlier: offene Weglapelle Wetzisreute und Feldkreuz Heissener Weg

Die Kulturlandschaft Oberschwabens hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Der rasante Strukturwandel unserer Zeit verschlingt vieles, was über Jahrhunderte herangewachsen ist.

Der Landkreis Ravensburg hat bereits seit Jahrzehnten Initiativen zu Erhaltung von Kulturdenkmalen ergriffen und beispielsweise ein Kreisdenkmalprogramm aufgelegt. Seither wurden rund 75 % der Zuschüsse für den Erhalt/Sanierung von Kapellen ausgegeben. Die Objekte, die am häufigsten gefördert wurden, waren Bildstöcke und Feldkreuze. Mit der Erarbeitung eines Gebäudeatlasses wurden und werden die im Landkreis vorhandene heimatpflegerisch wertvolle Bausubstanz und die noch erhaltenen technischen Kulturdenkmale erfasst und dokumentiert und bildet eine gute Grundlage für die Erhaltung der heimatpflegerisch bedeutsamen Objekte und somit für die Ziele des Kreisdenkmalprogramms.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.9.2019 bereits beschlossen, dass einer Förderung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen analog zum Kreisdenkmalprogramm in der Gemeinde grundsätzlich zugestimmt wird. Ferner wurden daraufhin in den jeweiligen Haushalt Mittel für Förderungen eingestellt.

Eine Regelbezuschussung wird mit folgenden Höchstbeträgen festgelegt:
-   Für Objekte (z. B. Bildstöcke, Feldkreuze, Kreuzwege, o. ä.) max. 1.000 €
-   Für wertvolle technische Anlagen oder Gebäude max. 5.000 €

Offene Wegkapelle Wetzisreute (siehe Bild 4)
Die Gemeinde Schlier ist selbst in Besitz eines Denkmals, das saniert werden sollte. Die offene Wegkapelle in Wetzisreute steht unter Denkmalschutz.
Vorsorglich wurden Anträge beim Landratsamt Ravensburg, dem Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter e. V. (Kreisparkasse Oberschwaben) und der Volksbank Allgäu Oberschwaben e. G. gestellt.

Folgende Kostenschätzungen liegen vor:
Kreuzigungsgruppe: Die Kostenschätzung beläuft sich auf  8.631,07 €.
Kapellenkubatur: Die Kostenschätzung beläuft auf 15.232 €.

Diese teilen sich wie folgt auf:
1. Zimmermann/Dachdecker/Flaschner: 11.305 €
2. Malerarbeiten: 2.142 €
3. Unvorhergesehenes: 1.785 €

Somit liegt der Verwaltung eine Gesamtkostenschätzung in Höhe von 23.863,07 € vor.

Bislang liegt lediglich eine Zuschuss- und Spendenzusagen des Vereins zur Erhaltung sakraler Kulturgüter e. V. in Höhe von 1.500 € vor. Der mögliche Fördersatz des Landkreises beträgt max. 8 % (ca. 1.900 €).

Die Sanierungskosten sind doch überraschend hoch. Aufgrund dieser Kosten und der angespannten Haushaltslage 2024 sieht die Verwaltung keine Möglichkeit diese Ausgaben zu forcieren. Es wird empfohlen, die Sanierung auf die Folgejahre zu verschieben.

Feldkreuz im Heissener Weg, Eigentümer privat (siehe Bild 5)
Das Wegkreuz wurde ca. 1870 (vermutlich Franzosenkrieg) erstellt und war bereits vor dem Kauf der Familie am Standort vorhanden.

Die Kostenschätzung auf Restaurierung liegt in Höhe von 4.763,57 € vor.

Vom Antragsteller wurden Anträge beim Landratsamt Ravensburg, dem Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter e. V. (Kreisparkasse Oberschwaben) und der Volksbank Allgäu Oberschwaben e. G. sowie an die Gemeinde Schlier gestellt. Der Antragsteller hat auch bereits eine Zuschusszusage vom Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter e. V. (Kreisparkasse Oberschwaben) in Höhe von 1.000 €.

Die Restaurierung des Feldkreuzes kann aus Sicht der Verwaltung bezuschusst werden.

Beschluss:
1. Die offene Wegkapelle in Wetzisreute wird im Jahr 2024 nicht saniert. Es werden in den Folgejahren erneut die Anträge gestellt und die Mittel in den entsprechenden Haushalt gestellt. Über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2025 ff entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Haushaltslage zu gegebener Zeit.
2. Das Feldkreuz im Heissener Weg wird in Höhe von 1.000 € bezuschusst.

TOP 9
Bauantrag: Flst. 341/4, Altdorfer Straße 23/1, Unterankenreute: Neubau Wohnhaus mit Garage

Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

TOP 10
Annahme von Spenden

Die Annahme von Spenden an die Gemeinde müssen nach § 78 Abs. 4 der GemO (Gemeindeordnung) vom Gemeinderat angenommen werden.

Folgende Spenden gingen ein:
Raiffeisenbank Ravensburg, Ferienprogramm 2023: 200 €  
Kinderkleiderbörse , Ferienprogramm 2023: 450 €

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden in Höhe von 650 € an.

TOP 11
Sachstandsberichte aus der Verwaltung
Beantwortung einer Anfrage eines Ratsmitgliedern aus der öffentlicher Sitzung vom 17.10.2023:
Feuerwehrzufahrt Mehrfamilienhäuser „Am Bergle“, Unterankenreute

Eine Beantwortung der Anfrage erfolgte bereits in der Sitzung vom 21.11.2023. Im Nachgang wurde nun festgestellt, dass der Brandschutz bei den Mehrfamilienhäusern, anders als in der Sitzung vom 21.11.2023 vorgetragen, derzeit nicht erfüllt ist. Der Grund hierfür seien fehlende Überbrückungen beim Retentionsbecken entlang der Laurentiusstraße. Diese Überbrückungen weren derzeit geplant und schnellstmöglich errichtet.

TOP 12
Anfragen von Ratsmitgliedern
Pendla-App

Eine Gemeinderätin wünscht sich, dass die Pendla-App nicht nur für Berufspendler, sondern auch für den alltäglichen Bedarf, beispielsweise Einkaufsfahrten, genutzt werden könne.
Bürgermeisterin Liebmann erklärt, dass sich eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Solidarischen Gemeinde dem Thema angenommen habe. Sie werde hier nach dem Sachstand fragen.