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Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) - Zuwendung beantragen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten (SPATZ) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.
Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:
- kommunale Träger
- kirchliche Träger
- sonstige freie Träger
- geeignete andere juristische Personen
- geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
Die Höhe der Zuwendung beträgt 2.200 Euro je anerkannter Fördermaßnahme beziehungsweise Fördergruppe.
Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, können Sie als Träger pro Fördergruppe 500 Euro zusätzlich erhalten.
Verfahrensablauf
Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Unterlagen
- Einwilligungserklärungen der Eltern
Kosten
keine
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.07.2018 freigegeben.